Grundlagen: Online-Einnahmen anmelden und versteuern
Die vier Fragen, die jedes Online-Einkommen früher oder später stellt, und eine Anleitung zum Versteuern. Wählen Sie oben Ihr Land, die Antworten passen sich an. Alle Grenzwerte gesammelt finden Sie unter Werte 2026 auf einen Blick, die Reihenfolge für den Start in der Checkliste für die ersten 30 Tage. Was vom Nebenverdienst netto bleibt, rechnet der Netto-Rechner. Ob Sie etwas melden oder versteuern müssen, zeigt der Melde-Check, die Grenzen nach Lebenslage stehen unter Verdienstgrenzen 2026.
Brauche ich ein Gewerbe?
Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht online verdient, ist in der Regel selbständig tätig. Ob dafür eine Anmeldung nötig ist, hängt vom Land und von der Tätigkeit ab.
Österreich
- Kurz
- Das hängt von der Tätigkeit ab. Für Affiliate-Provisionen brauchen Sie laut WKO in aller Regel ein Handelsgewerbe (freies Gewerbe), für bezahlte Werbung nennt die WKO das Ankündigungsunternehmen oder die Werbeagentur. Reine Einnahmen aus Abos, Klicks und Aufrufen nennt die WKO dagegen als Beispiel für Neue Selbständige ohne Gewerbeberechtigung. Im Zweifel klärt das Gründerservice Ihrer Landeskammer die passende Einordnung.
- Folge
- Mit Gewerbeschein sind Sie Pflichtmitglied der Wirtschaftskammer und nach GSVG bei der SVS versichert.
Deutschland
- Kurz
- Gewerbliche Tätigkeiten melden Sie auch im Nebenerwerb beim Gewerbeamt an. Affiliate-Provisionen zählt die IHK zu den Betriebseinnahmen. Auch ohne Gewerbeanmeldung kann das Finanzamt die Tätigkeit laut IHK als gewerblich einstufen.
- Gewerbesteuer
- Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro im Jahr an.
Schweiz
- Kurz
- Eine Gewerbeanmeldung wie in Österreich oder Deutschland gibt es nicht. Liegt der Reingewinn aus dem Nebenerwerb über CHF 2.500 im Jahr, melden Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse als selbständigerwerbend an.
- Wer entscheidet
- Ob Sie als selbständig gelten, beurteilt die Ausgleichskasse.
Wie versteuere ich Online-Einnahmen?
Einnahmen aus dem Internet sind ganz normales Einkommen. Neben einer Anstellung gibt es aber Grenzen, bis zu denen kleine Beträge steuerfrei bleiben oder keine Erklärung nötig ist.
Österreich
- Neben dem Gehalt
- Liegen Ihre Nebeneinkünfte über 730 Euro im Jahr, müssen Sie eine Veranlagung abgeben. Bis 730 Euro gilt der Veranlagungsfreibetrag, darüber wird er schrittweise kleiner.
Deutschland
- Neben dem Gehalt
- Liegen Ihre Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Bis 410 Euro bleiben sie über den Härteausgleich steuerfrei, knapp darüber werden sie ermäßigt besteuert.
Schweiz
- Grundsatz
- Einkommen aus selbständiger Nebentätigkeit geben Sie in der Steuererklärung an, abzüglich der geschäftlich begründeten Kosten. Steuersätze und Abzüge unterscheiden sich je nach Kanton.
Was zahle ich an Sozialversicherung?
Hier unterscheiden sich die drei Länder am stärksten. Entscheidend ist, ob Sie angestellt sind und wie hoch der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ist.
Österreich
- Mit Gewerbeschein
- Nach GSVG sind Sie grundsätzlich ab dem ersten Euro bei der SVS versichert. Auf Antrag gibt es die Kleinunternehmerausnahme: 2026 höchstens 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz. Die Unfallversicherung bleibt. Ob Sie die Ausnahme nutzen können, hängt auch von Alter und früheren Versicherungszeiten ab.
- Ohne Gewerbeschein
- Neue Selbständige sind 2026 erst ab Einkünften über 6.613,20 Euro im Jahr bei der SVS versichert.
Deutschland
- Neben einer Anstellung
- Sind Sie mehr als 20 Stunden pro Woche angestellt und verdienen dort mehr als die Hälfte der Bezugsgröße (2026: 1.977,50 Euro im Monat), gilt die Selbständigkeit in der Regel als nebenberuflich. Sie bleiben über die Anstellung krankenversichert.
- Rente
- Rentenversicherungspflichtig sind Selbständige grundsätzlich nicht, mit Ausnahmen für bestimmte Gruppen.
Schweiz
- AHV/IV/EO
- Bis CHF 2.500 Einkommen aus Nebenerwerb im Jahr werden Beiträge nur auf Ihren Wunsch erhoben. Darüber zahlen Sie Beiträge nach sinkender Skala. Wer über die Anstellung bereits den Mindestbeitrag zahlt und mit der Nebentätigkeit weniger als CHF 10.100 im Jahr verdient, kann den tiefsten Satz verlangen.
Gilt für mich die Kleinunternehmerregelung?
Bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze müssen Sie keine Umsatz- oder Mehrwertsteuer verrechnen. Das macht den Start deutlich einfacher.
Österreich
- Grenze
- Bis 55.000 Euro Umsatz im Jahr gilt die Kleinunternehmerregelung. Wird die Grenze um höchstens 10 Prozent überschritten, bleibt die Befreiung für dieses Jahr erhalten, im Folgejahr aber nicht mehr.
Deutschland
- Grenze
- Kleinunternehmer sind Sie, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.
Schweiz
- Grenze
- MWST-pflichtig werden Sie erst ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100.000. Befreit ist, wer weniger als CHF 100.000 umsetzt (Art. 10 Abs. 2 MWSTG).
Online-Einnahmen versteuern: Schritt für Schritt
Die wichtigsten Schritte vom Start bis zur Steuererklärung, vereinfacht für eine selbständige Nebentätigkeit. Sonderfälle klären Sie mit einer Steuerberatung.
Österreich
- 1. Einordnen
- Klären Sie, ob Sie ein Gewerbe brauchen oder als Neue Selbständige tätig sind. Bei der Einordnung hilft das Gründerservice der WKO.
- 2. Finanzamt informieren
- Melden Sie den Beginn innerhalb eines Monats mit dem Fragebogen Verf 24 beim Finanzamt, über FinanzOnline oder auf Papier. Laut WKO gibt es eine Steuernummer, wenn die voraussichtlichen Einkünfte 2026 über 13.539 Euro oder der Umsatz über 55.000 Euro brutto liegen. Eine bestehende Steuernummer wird weitergeführt.
- 3. Aufzeichnen
- Erfassen Sie Einnahmen, Ausgaben und Belege von Anfang an, getrennt von Ihren privaten Finanzen.
- 4. Erklärung abgeben
- Geben Sie die Einkommensteuererklärung E1 mit der Beilage E1a für betriebliche Einkünfte ab. Neben dem Gehalt ist eine Veranlagung Pflicht, wenn Ihre Nebeneinkünfte über 730 Euro im Jahr liegen.
- 5. Fristen
- Auf Papier endet die Frist am 30. April des Folgejahres, über FinanzOnline am 30. Juni. Mit Steuerberatung sind längere Fristen möglich.
- 6. Sozialversicherung
- Mit Gewerbeschein sind Sie nach GSVG grundsätzlich ab dem ersten Euro bei der SVS versichert. Auf Antrag gibt es die Kleinunternehmerausnahme (2026: höchstens 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz), die Unfallversicherung bleibt. Ob Sie die Ausnahme nutzen können, hängt auch von Alter und früheren Versicherungszeiten ab. Als Neue Selbständige sind Sie 2026 erst ab Einkünften über 6.613,20 Euro versichert.
Deutschland
- 1. Finanzamt informieren
- Melden Sie die Tätigkeit innerhalb eines Monats mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über Mein ELSTER an (§ 138 AO). Danach erhalten Sie eine Steuernummer. Gewerbetreibende melden zusätzlich beim Gewerbeamt an.
- 2. Umsatzsteuer klären
- Kleinunternehmer sind Sie, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Dann weisen Sie keine Umsatzsteuer aus.
- 3. Gewinn ermitteln
- Freiberufler und kleine Gewerbetreibende ermitteln den Gewinn mit einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Die Anlage EÜR übermitteln Sie elektronisch und authentifiziert.
- 4. Erklärung abgeben
- Gewerbliche Gewinne gehören in die Anlage G, freiberufliche in die Anlage S der Einkommensteuererklärung, die Sie elektronisch übermitteln. Neben dem Gehalt ist die Erklärung Pflicht, wenn Ihre Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr liegen.
- 5. Fristen
- Ohne Steuerberatung endet die Frist sieben Monate nach Jahresende, für das Jahr 2026 am 2. August 2027, weil der 31. Juli 2027 ein Samstag ist. Mit Steuerberatung gilt eine längere Frist.
Schweiz
- 1. AHV anmelden
- Liegt der Reingewinn aus dem Nebenerwerb über CHF 2.500 im Jahr, melden Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse als selbständigerwerbend an. Ob Sie als selbständig gelten, beurteilt die Ausgleichskasse.
- 2. Aufzeichnen
- Erfassen Sie Einnahmen, Ausgaben und Belege von Beginn an, getrennt von Ihren privaten Finanzen.
- 3. Steuererklärung
- In der Steuererklärung Ihres Wohnkantons deklarieren Sie die Einnahmen als selbständiges Erwerbseinkommen, abzüglich der geschäftlich begründeten Kosten.
- 4. Fristen
- Die Frist legt der Kanton fest. Im Kanton Freiburg etwa war die Steuererklärung 2024 bis 31. März 2025 fällig, gegen eine Gebühr von CHF 20 verlängerbar bis 30. Juni 2025.
- 5. MWST
- Ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100.000 sind Sie MWST-pflichtig. Dann melden Sie sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) an und rechnen die MWST ab.
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Zum RatgeberDiese Übersicht ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie Ihre Steuerberatung, die Wirtschaftskammer, die IHK oder Ihre AHV-Ausgleichskasse.