Grundlagen: Online-Einnahmen anmelden und versteuern

Die vier Fragen, die jedes Online-Einkommen früher oder später stellt, und eine Anleitung zum Versteuern. Wählen Sie oben Ihr Land, die Antworten passen sich an. Alle Grenzwerte gesammelt finden Sie unter Werte 2026 auf einen Blick, die Reihenfolge für den Start in der Checkliste für die ersten 30 Tage. Was vom Nebenverdienst netto bleibt, rechnet der Netto-Rechner. Ob Sie etwas melden oder versteuern müssen, zeigt der Melde-Check, die Grenzen nach Lebenslage stehen unter Verdienstgrenzen 2026.

Brauche ich ein Gewerbe?

Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht online verdient, ist in der Regel selbständig tätig. Ob dafür eine Anmeldung nötig ist, hängt vom Land und von der Tätigkeit ab.

Österreich

Kurz
Das hängt von der Tätigkeit ab. Für Affiliate-Provisionen brauchen Sie laut WKO in aller Regel ein Handelsgewerbe (freies Gewerbe), für bezahlte Werbung nennt die WKO das Ankündigungsunternehmen oder die Werbeagentur. Reine Einnahmen aus Abos, Klicks und Aufrufen nennt die WKO dagegen als Beispiel für Neue Selbständige ohne Gewerbeberechtigung. Im Zweifel klärt das Gründerservice Ihrer Landeskammer die passende Einordnung.
Folge
Mit Gewerbeschein sind Sie Pflichtmitglied der Wirtschaftskammer und nach GSVG bei der SVS versichert.
Stand Oktober 2026 für Österreich. Quellen: WKO: Online-Content-Creator, WKO: Kommerzielles Influencing

Deutschland

Kurz
Gewerbliche Tätigkeiten melden Sie auch im Nebenerwerb beim Gewerbeamt an. Affiliate-Provisionen zählt die IHK zu den Betriebseinnahmen. Auch ohne Gewerbeanmeldung kann das Finanzamt die Tätigkeit laut IHK als gewerblich einstufen.
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro im Jahr an.

Schweiz

Kurz
Eine Gewerbeanmeldung wie in Österreich oder Deutschland gibt es nicht. Liegt der Reingewinn aus dem Nebenerwerb über CHF 2.500 im Jahr, melden Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse als selbständigerwerbend an.
Wer entscheidet
Ob Sie als selbständig gelten, beurteilt die Ausgleichskasse.

Wie versteuere ich Online-Einnahmen?

Einnahmen aus dem Internet sind ganz normales Einkommen. Neben einer Anstellung gibt es aber Grenzen, bis zu denen kleine Beträge steuerfrei bleiben oder keine Erklärung nötig ist.

Österreich

Neben dem Gehalt
Liegen Ihre Nebeneinkünfte über 730 Euro im Jahr, müssen Sie eine Veranlagung abgeben. Bis 730 Euro gilt der Veranlagungsfreibetrag, darüber wird er schrittweise kleiner.
Stand Oktober 2026 für Österreich. Quellen: RIS: § 41 EStG, JUSLINE: § 39 EStG 1988 (Veranlagungsfreibetrag)

Deutschland

Neben dem Gehalt
Liegen Ihre Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Bis 410 Euro bleiben sie über den Härteausgleich steuerfrei, knapp darüber werden sie ermäßigt besteuert.
Stand Oktober 2026 für Deutschland. Quellen: § 46 EStG

Schweiz

Grundsatz
Einkommen aus selbständiger Nebentätigkeit geben Sie in der Steuererklärung an, abzüglich der geschäftlich begründeten Kosten. Steuersätze und Abzüge unterscheiden sich je nach Kanton.
Stand Oktober 2026 für Schweiz. Quellen: Kanton Zürich: Selbständigkeit im Nebenerwerb

Was zahle ich an Sozialversicherung?

Hier unterscheiden sich die drei Länder am stärksten. Entscheidend ist, ob Sie angestellt sind und wie hoch der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit ist.

Österreich

Mit Gewerbeschein
Nach GSVG sind Sie grundsätzlich ab dem ersten Euro bei der SVS versichert. Auf Antrag gibt es die Kleinunternehmerausnahme: 2026 höchstens 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz. Die Unfallversicherung bleibt. Ob Sie die Ausnahme nutzen können, hängt auch von Alter und früheren Versicherungszeiten ab.
Ohne Gewerbeschein
Neue Selbständige sind 2026 erst ab Einkünften über 6.613,20 Euro im Jahr bei der SVS versichert.
Stand Oktober 2026 für Österreich. Quellen: SVS: Aktuelle Werte 2026, SVS: Kleinunternehmer

Deutschland

Neben einer Anstellung
Sind Sie mehr als 20 Stunden pro Woche angestellt und verdienen dort mehr als die Hälfte der Bezugsgröße (2026: 1.977,50 Euro im Monat), gilt die Selbständigkeit in der Regel als nebenberuflich. Sie bleiben über die Anstellung krankenversichert.
Rente
Rentenversicherungspflichtig sind Selbständige grundsätzlich nicht, mit Ausnahmen für bestimmte Gruppen.

Schweiz

AHV/IV/EO
Bis CHF 2.500 Einkommen aus Nebenerwerb im Jahr werden Beiträge nur auf Ihren Wunsch erhoben. Darüber zahlen Sie Beiträge nach sinkender Skala. Wer über die Anstellung bereits den Mindestbeitrag zahlt und mit der Nebentätigkeit weniger als CHF 10.100 im Jahr verdient, kann den tiefsten Satz verlangen.
Stand Oktober 2026 für Schweiz. Quellen: AHV/IV Merkblatt 2.02

Gilt für mich die Kleinunternehmerregelung?

Bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze müssen Sie keine Umsatz- oder Mehrwertsteuer verrechnen. Das macht den Start deutlich einfacher.

Österreich

Grenze
Bis 55.000 Euro Umsatz im Jahr gilt die Kleinunternehmerregelung. Wird die Grenze um höchstens 10 Prozent überschritten, bleibt die Befreiung für dieses Jahr erhalten, im Folgejahr aber nicht mehr.
Stand Oktober 2026 für Österreich. Quellen: USP: Kleinunternehmen

Deutschland

Grenze
Kleinunternehmer sind Sie, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.
Stand Oktober 2026 für Deutschland. Quellen: § 19 UStG

Schweiz

Grenze
MWST-pflichtig werden Sie erst ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100.000. Befreit ist, wer weniger als CHF 100.000 umsetzt (Art. 10 Abs. 2 MWSTG).
Stand Oktober 2026 für Schweiz. Quellen: ch.ch: Mehrwertsteuer, Fedlex: Art. 10 MWSTG

Online-Einnahmen versteuern: Schritt für Schritt

Die wichtigsten Schritte vom Start bis zur Steuererklärung, vereinfacht für eine selbständige Nebentätigkeit. Sonderfälle klären Sie mit einer Steuerberatung.

Österreich

1. Einordnen
Klären Sie, ob Sie ein Gewerbe brauchen oder als Neue Selbständige tätig sind. Bei der Einordnung hilft das Gründerservice der WKO.
2. Finanzamt informieren
Melden Sie den Beginn innerhalb eines Monats mit dem Fragebogen Verf 24 beim Finanzamt, über FinanzOnline oder auf Papier. Laut WKO gibt es eine Steuernummer, wenn die voraussichtlichen Einkünfte 2026 über 13.539 Euro oder der Umsatz über 55.000 Euro brutto liegen. Eine bestehende Steuernummer wird weitergeführt.
3. Aufzeichnen
Erfassen Sie Einnahmen, Ausgaben und Belege von Anfang an, getrennt von Ihren privaten Finanzen.
4. Erklärung abgeben
Geben Sie die Einkommensteuererklärung E1 mit der Beilage E1a für betriebliche Einkünfte ab. Neben dem Gehalt ist eine Veranlagung Pflicht, wenn Ihre Nebeneinkünfte über 730 Euro im Jahr liegen.
5. Fristen
Auf Papier endet die Frist am 30. April des Folgejahres, über FinanzOnline am 30. Juni. Mit Steuerberatung sind längere Fristen möglich.
6. Sozialversicherung
Mit Gewerbeschein sind Sie nach GSVG grundsätzlich ab dem ersten Euro bei der SVS versichert. Auf Antrag gibt es die Kleinunternehmerausnahme (2026: höchstens 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz), die Unfallversicherung bleibt. Ob Sie die Ausnahme nutzen können, hängt auch von Alter und früheren Versicherungszeiten ab. Als Neue Selbständige sind Sie 2026 erst ab Einkünften über 6.613,20 Euro versichert.

Deutschland

1. Finanzamt informieren
Melden Sie die Tätigkeit innerhalb eines Monats mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über Mein ELSTER an (§ 138 AO). Danach erhalten Sie eine Steuernummer. Gewerbetreibende melden zusätzlich beim Gewerbeamt an.
2. Umsatzsteuer klären
Kleinunternehmer sind Sie, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Dann weisen Sie keine Umsatzsteuer aus.
3. Gewinn ermitteln
Freiberufler und kleine Gewerbetreibende ermitteln den Gewinn mit einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Die Anlage EÜR übermitteln Sie elektronisch und authentifiziert.
4. Erklärung abgeben
Gewerbliche Gewinne gehören in die Anlage G, freiberufliche in die Anlage S der Einkommensteuererklärung, die Sie elektronisch übermitteln. Neben dem Gehalt ist die Erklärung Pflicht, wenn Ihre Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr liegen.
5. Fristen
Ohne Steuerberatung endet die Frist sieben Monate nach Jahresende, für das Jahr 2026 am 2. August 2027, weil der 31. Juli 2027 ein Samstag ist. Mit Steuerberatung gilt eine längere Frist.

Schweiz

1. AHV anmelden
Liegt der Reingewinn aus dem Nebenerwerb über CHF 2.500 im Jahr, melden Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse als selbständigerwerbend an. Ob Sie als selbständig gelten, beurteilt die Ausgleichskasse.
2. Aufzeichnen
Erfassen Sie Einnahmen, Ausgaben und Belege von Beginn an, getrennt von Ihren privaten Finanzen.
3. Steuererklärung
In der Steuererklärung Ihres Wohnkantons deklarieren Sie die Einnahmen als selbständiges Erwerbseinkommen, abzüglich der geschäftlich begründeten Kosten.
4. Fristen
Die Frist legt der Kanton fest. Im Kanton Freiburg etwa war die Steuererklärung 2024 bis 31. März 2025 fällig, gegen eine Gebühr von CHF 20 verlängerbar bis 30. Juni 2025.
5. MWST
Ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100.000 sind Sie MWST-pflichtig. Dann melden Sie sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) an und rechnen die MWST ab.

Weitere Grundlagen: Gewerbe, Netto, Versicherung und mehr

Grundlagen

Nebenjob neben dem Vollzeitjob

Was neben der Vollzeitstelle erlaubt ist und wo Vertrag, Arbeitszeit und Konkurrenzverbot Grenzen setzen.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Plattformen melden ans Finanzamt (DAC7)

Was Marktplätze melden und was das für Ihre Steuer heißt.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Betrugsmaschen erkennen

Job-Scams, Aufgabenbetrug und unseriöse Angebote sicher erkennen.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Kleinunternehmerregelung

Umsatzgrenzen 2026, Überschreiten, Verzicht und Auslandsgeschäfte in AT, DE und CH.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Rechnungen als Kleinunternehmer

Pflichtangaben für Österreich, Deutschland und die Schweiz.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Geld verdienen als Student

Zuverdienstgrenzen, Versicherung und passende Wege.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Was netto vom Nebenverdienst bleibt

Steuer und Sozialversicherung auf Nebeneinkünfte an Beispielen für AT, DE und CH durchgerechnet.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Online Geld verdienen ohne Gewerbe

Warum es keine allgemeine Freigrenze gibt und was ohne Anmeldung wirklich geht.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Gewerbe anmelden

Schritt für Schritt: GISA in Österreich, Gewerbeamt in Deutschland, Ausgleichskasse in der Schweiz.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Freiberuf oder Gewerbe?

Wie Ihre Tätigkeit eingeordnet wird und was daraus für Steuer und Versicherung folgt.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Aufzeichnungen für Einsteiger, mit Vorlage, Belegen und Geschäftskonto.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Krankenversicherung im Nebenerwerb

Wann die Nebentätigkeit Ihre Krankenversicherung ändert und wann nicht.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Arbeitslos und Nebenverdienst

Was neben Arbeitslosengeld erlaubt ist: AMS, Arbeitsagentur und RAV im Vergleich.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Pension, Rente und Zuverdienst

Was Sie in Pension oder Rente online dazuverdienen dürfen und was es kostet.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Karenz, Elterngeld und Nebenverdienst

Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld, Elterngeld und in der Schweiz.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Impressumspflicht online

Wann Website, Instagram, TikTok oder YouTube ein Impressum brauchen.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Verkaufen ins EU-Ausland (OSS)

Umsatzsteuer bei Verkäufen an Privatkunden in anderen EU-Ländern, einfach erklärt.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Vinted und Steuern

Was Vinted ans Finanzamt meldet und wann Verkäufe steuerpflichtig werden, für AT, DE und CH.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Betriebsausgaben im Nebenerwerb

Was Sie im Nebenerwerb absetzen können, vom Laptop bis zur Arbeitsplatzpauschale, für AT, DE und CH.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Gewinnspiele und Giveaways

Giveaways auf Instagram und TikTok rechtssicher: Plattformregeln, Teilnahmebedingungen, Glücksspielgrenze und Steuer.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Kunde zahlt nicht

Verzug, Verzugszinsen, Mahnbescheid, Mahnklage und Betreibung in AT, DE und CH Schritt für Schritt.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Verluste im Nebenerwerb und Liebhaberei

Wann Verluste aus der Nebentätigkeit das Gehalt mindern und wann das Finanzamt Liebhaberei annimmt.

Zum Ratgeber
Grundlagen

PR-Samples und Geschenke versteuern

Wann Gratisprodukte, Reisen und Gutscheine als Einnahme zählen, wie Sie sie bewerten und wann Rücksendung oder Pauschalierung hilft.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Scheinselbständigkeit und Plattformarbeit

Wann Freelancer als angestellt gelten, wie Sie den Status klären und was die EU-Plattformrichtlinie ändert.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Spenden und Trinkgeld als Creator versteuern

Warum Donations, Super Chats, Twitch-Bits und Patreon-Beiträge meist keine Schenkung sind und was für die Umsatzsteuer gilt.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Steuererklärung mit Nebeneinkünften

Wann die Erklärung Pflicht ist, welche Formulare Sie brauchen und welche Fristen in AT, DE und CH gelten.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Urheberrecht für Creator

Musik in Reels und TikToks, Bilder aus dem Netz, KI-Inhalte und was bei einer Abmahnung zu tun ist.

Zum Ratgeber
Grundlagen

Werbung kennzeichnen als Creator

Welche Begriffe in AT, DE und CH gelten und wie Sie Kooperationen, Affiliate-Links, Rabattcodes, Gratisprodukte und KI-Inhalte kennzeichnen.

Zum Ratgeber

Diese Übersicht ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für Ihren konkreten Fall fragen Sie Ihre Steuerberatung, die Wirtschaftskammer, die IHK oder Ihre AHV-Ausgleichskasse.