Ein Giveaway ist rechtlich ein Gewinnspiel. Ohne Einsatz ist es in allen drei Ländern grundsätzlich erlaubt, braucht aber klare Teilnahmebedingungen, einen sauberen Umgang mit Daten und die Einhaltung der Plattformregeln. Wer Geld oder einen überhöhten Kaufpreis für die Teilnahme verlangt, rückt in die Nähe des Glücksspiels. In Österreich fällt bei Verlosungen zusätzlich eine Glücksspielabgabe an, wenn die Preise eines Jahres mehr als 10.000 Euro wert sind.
- Gratis-Gewinnspiele sind erlaubt. Verlangen Sie einen Einsatz, etwa Geld oder einen überhöhten Kaufpreis, gilt Glücksspielrecht.
- Meta verlangt eine Freistellung der Plattform und den Hinweis, dass die Aktion nicht von Meta unterstützt wird. „Freunde markieren“ als Teilnahmebedingung ist auf Facebook nicht erlaubt.
- DE: Teilnahmebedingungen müssen leicht zugänglich, klar und unzweideutig sein (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 DDG).
- AT: Auf Verlosungen ohne Einsatz fallen 5 Prozent Glücksspielabgabe an, sobald die Abgabe 500 Euro im Jahr übersteigt. Das entspricht Preisen über 10.000 Euro.
- Gewinner zahlen auf Verlosungsgewinne in AT und DE in der Regel keine Einkommensteuer. In CH sind Gewinne bis CHF 1.100 bei der Bundessteuer steuerfrei.
Worum es bei Gewinnspielen und Giveaways geht
Ein Giveaway ist eine Verlosung auf einem Social-Media-Kanal und rechtlich ein Gewinnspiel: Sie verlosen einen Preis, und wer teilnimmt, hat eine Gewinnchance. Für Creator ist das ein beliebtes Mittel, um Reichweite aufzubauen. Damit es kein Ärger wird, müssen drei Ebenen passen: die Regeln der Plattform, das Recht Ihres Landes und die Steuer.
Die gute Nachricht vorab: Gratis-Gewinnspiele sind in Österreich, Deutschland und der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Heikel wird es, wenn Teilnehmer etwas zahlen müssen, wenn Bedingungen fehlen oder unklar sind, wenn Daten für Werbung abgegriffen werden oder wenn eine Marke dahintersteht, ohne dass das gekennzeichnet ist. Wie Sie auf Instagram und TikTok überhaupt Einnahmen erzielen, erklärt der Ratgeber TikTok und Instagram. Hier geht es nur um das Gewinnspiel selbst.
Die wichtigsten Regeln im Ländervergleich
Die Grundregel ist überall gleich, im Detail unterscheiden sich die drei Länder vor allem bei Bedingungen und Steuer.
| Regel | Österreich | Deutschland | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Grenze zum Glücksspiel | Ausspielung bei vermögenswerter Leistung (§ 2 Abs. 1 GSpG), überhöhter Kaufpreis oder Mehrwertnummer zählt als Einsatz | Glücksspiel, wenn für die Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird (§ 3 Abs. 1 GlüStV 2021) | Gratisspiele ohne Einsatz fallen nicht unter das Geldspielgesetz |
| Kopplung an einen Kauf | laut WKO zulässig, solange der Preis nicht überhöht ist | zulässig, außer sie beeinflusst die Entscheidung wesentlich (§ 3 Abs. 2 UWG) | kurzzeitige Gewinnspiele mit Kauf zu marktkonformen Preisen ausgenommen (Art. 1 Abs. 2 Bst. d BGS) |
| Teilnahmebedingungen | dringend empfohlen, Pflicht nach Plattformregeln | Pflicht, leicht zugänglich, klar und unzweideutig (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 DDG) | dringend empfohlen, Pflicht nach Plattformregeln |
| Verloste Preise beim Veranstalter | Betriebsausgaben, 5 Prozent Glücksspielabgabe ab Preisen über 10.000 Euro im Jahr | Einzelfall, mit Steuerberatung klären | Einzelfall, mit Steuerberatung klären |
| Steuer beim Gewinner | Verlosungsgewinne laut WKO keine Einkünfte | Losgewinn ohne Leistungsaustausch keine Einnahme (BFH X R 8/06) | bei der direkten Bundessteuer steuerfrei bis CHF 1.100, darüber ganzer Gewinn steuerbar |
Plattformregeln: Meta, Instagram und TikTok
Die Plattformen erlauben Gewinnspiele, schieben die Verantwortung aber vollständig auf Sie. Ein Verstoß kann zur Löschung des Beitrags oder zu Einschränkungen des Kontos führen.
Facebook (Meta). Laut den Meta-Richtlinien für Seiten, Gruppen und Veranstaltungen sind Sie für den rechtmäßigen Ablauf verantwortlich, einschließlich offizieller Regeln und Teilnahmebedingungen. Jede Aktion muss zwei Angaben enthalten: eine vollständige Freistellung von Facebook durch jeden Teilnehmer und den Hinweis, dass Facebook die Aktion weder unterstützt noch verwaltet. Persönliche Chroniken und Freundschaftsverbindungen dürfen nicht zur Teilnahme genutzt werden. Bedingungen wie „Markiere deine Freunde in diesem Beitrag“ sind ausdrücklich nicht erlaubt. Meta hilft zudem nicht bei der Durchführung.
Instagram. Die Promotion-Richtlinien sind laut IT-Recht Kanzlei ähnlich aufgebaut: rechtskonforme Teilnahmebedingungen, eine Freistellung von Instagram, der Hinweis, dass Instagram die Aktion nicht sponsert, unterstützt oder organisiert, und kein Verleiten zum falschen Markieren. Falsch markieren heißt, Personen auf Bildern zu markieren, auf denen sie nicht zu sehen sind. Liken, Kommentieren und Folgen als Teilnahmebedingung sind laut Kanzlei weiterhin zulässig.
TikTok. Die Community Guidelines erwähnen Giveaways nicht ausdrücklich. Inhalte, die andere austricksen oder manipulieren, um Follower, Likes oder Aufrufe zu steigern, sind aber nicht für den Für-dich-Feed geeignet. TikTok nennt dabei „Like-for-like“-Versprechen und falsche Anreize zur Interaktion. Ein echtes Gewinnspiel mit klaren Bedingungen ist kein falscher Anreiz, versprechen Sie aber nichts, was Sie nicht einlösen.
Gewinnspiel oder Glücksspiel?
Die wichtigste Grenze ist der Einsatz. Ohne Einsatz ist eine Verlosung ein erlaubtes Gewinnspiel, mit Einsatz greift das Glücksspielrecht mit Konzessionspflicht und Strafen.
- Deutschland: Ein Glücksspiel liegt nach § 3 Abs. 1 GlüStV 2021 vor, wenn für eine Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und der Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Laut IHK Köln ist ein normaler Einkauf kein Einsatz, wenn die Ware ihren Preis wert ist. Werden die Kosten des Gewinnspiels in den Preis eingerechnet, liegt dagegen ein verdecktes, genehmigungspflichtiges Gewinnspiel vor.
- Österreich: Eine Ausspielung ist ein Glücksspiel, bei dem ein Unternehmer einen vermögenswerten Gewinn in Aussicht stellt und Teilnehmer eine vermögenswerte Leistung erbringen (§ 2 Abs. 1 GSpG). Laut WKO gelten ein überhöhter Kaufpreis und die Teilnahme über eine Mehrwertnummer als Einsatz.
- Schweiz: Gratisspiele ohne Einsatz in Geld, Naturalien oder Rechtsgeschäft fallen laut Bundesamt für Justiz nicht unter das Geldspielgesetz. Kurzzeitige Gewinnspiele, die nur über einen Kauf zu marktkonformen Preisen zugänglich sind, sind nach Art. 1 Abs. 2 Bst. d BGS ausgenommen.
Kopplung an einen Kauf. „Wer bis Sonntag bestellt, nimmt teil“ ist nicht automatisch verboten. In Deutschland gibt es laut IHK Köln kein generelles Kopplungsverbot mehr, unzulässig ist es nur, wenn Gewinnanreiz und Gewinnchance die Entscheidung wesentlich beeinflussen (§ 3 Abs. 2 UWG). In Österreich hält die WKO die Kopplung nach UWG und Rechtsprechung für zulässig. Für ein Creator-Giveaway ist eine kostenlose Teilnahme trotzdem der einfachste und sicherste Weg.
Zufall oder Können. Laut WKO liegt kein Glücksspiel vor, wenn Können, Wissen oder Schnelligkeit entscheiden, etwa wenn die beste Einsendung gewinnt. Eine einfache Frage mit Auslosung unter allen richtigen Antworten ist dagegen eine Verlosung.
Transparenz und Teilnahmebedingungen
Teilnahmebedingungen sind Pflicht, sobald Sie mit dem Gewinnspiel werben. In Deutschland müssen Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter klar als solche erkennbar sein, und die Teilnahmebedingungen müssen leicht zugänglich sowie klar und unzweideutig angegeben werden (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 DDG). Laut IHK Köln müssen sie vor der Teilnahme abrufbar sein, nicht erst nach Eingabe persönlicher Daten.
Irreführung ist in allen drei Ländern verboten. Der deutsche UWG-Anhang nennt zwei Fälle, die immer unzulässig sind: ausgelobte Preise oder ein angemessenes Äquivalent nicht zu vergeben (Nr. 19) und den Eindruck zu erwecken, jemand habe schon gewonnen, wenn es den Preis nicht gibt oder er nur gegen Zahlung zu haben ist (Nr. 31). Laut IHK Köln ist auch irreführend, eine „Luxusreise“ zu bewerben, bei der die Anreise selbst zu zahlen ist. Die WKO empfiehlt, Abhol- und Versandbedingungen in die Bedingungen aufzunehmen, dem Gewinner dürfen keine unverhältnismäßigen Kosten entstehen.
Stellt eine Marke den Preis oder bezahlt Sie für das Giveaway, ist der Beitrag Werbung. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 DDG muss kommerzielle Kommunikation klar erkennbar sein. Wie Sie richtig kennzeichnen, zeigt der Ratgeber Werbung kennzeichnen. Wer auf eigenen Kanälen geschäftlich auftritt, braucht außerdem ein Impressum, Details im Ratgeber zur Impressumspflicht.
Datenschutz und Jugendschutz
Für die Abwicklung dürfen Sie nur die Daten erheben, die Sie wirklich brauchen. Laut IHK Köln ist das auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO grundsätzlich zulässig, verbunden mit einer Information über Art, Umfang und Zweck nach Art. 13 DSGVO.
- Werbung: Für Newsletter oder Werbung brauchen Sie eine gesonderte, freiwillige Einwilligung. Die Teilnahme davon abhängig zu machen, gilt laut IHK Köln regelmäßig als unzulässig, laut WKO ist das zumindest umstritten.
- Gewinner nennen: Für die öffentliche Bekanntgabe holen Sie laut WKO eine Einwilligung ein, am besten schon bei der Teilnahme.
- Adressen: Fragen Sie die Lieferadresse erst beim Gewinner ab, nicht bei allen Teilnehmern.
- Löschen: Legen Sie fest, wann Sie die Daten nach Ende des Gewinnspiels löschen.
Minderjährige sind ein eigenes Thema. Richtet sich ein Gewinnspiel an Kinder oder Jugendliche, gelten laut IHK Köln engere Grenzen, weil sie leichter zu beeinflussen sind. Ist der Preis nicht für Kinder gedacht, empfiehlt die WKO einen Teilnahmeausschluss unter 18 Jahren. Bei Preisen wie Alkohol sollten Sie das Mindestalter ohnehin entsprechend festlegen.
Steuer: beim Creator und beim Gewinner
Gewinnspiele haben zwei steuerliche Seiten: Ihre Kosten als Veranstalter und die Frage, ob der Gewinner den Preis versteuern muss. Dazu kommt in Österreich eine eigene Abgabe.
Glücksspielabgabe in Österreich. Laut WKO sind auch unentgeltliche Verlosungen abgabepflichtig, mit 5 Prozent vom Wert der in Aussicht gestellten Preise (§ 58 Abs. 3 GSpG). Die Pflicht entfällt, wenn die Abgabe im Kalenderjahr 500 Euro nicht übersteigt, das entspricht Preisen bis 10.000 Euro. Die Schuld entsteht mit Jahresende, zu zahlen ist sie bis 20. Jänner des Folgejahres. Zuständig für Abgaben nach dem Glücksspielgesetz ist laut Unternehmensserviceportal das Finanzamt Österreich. Die Abgabe darf nicht auf Teilnehmer abgewälzt werden. Ein Beispiel mit angenommenen Werten: Verlosen Sie in einem Jahr Preise im Wert von zusammen 12.000 Euro, beträgt die Abgabe 600 Euro und liegt damit über der Bagatellgrenze.
Ihre Kosten als Creator. In Österreich sind unentgeltlich abgegebene Waren laut WKO Betriebsausgaben. Haben Sie beim Kauf Vorsteuer abgezogen, fällt bei der Abgabe Umsatzsteuer auf den Einkaufspreis an. Für Deutschland und die Schweiz hängt die Behandlung vom Einzelfall ab, etwa davon, ob das Giveaway Ihrem Geschäft dient. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung. Was generell als Ausgabe zählt, erklärt der Ratgeber Betriebsausgaben im Nebenerwerb. Halten Sie Kaufbeleg, Gewinnspielbeitrag und Versandnachweis in Ihrer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung fest. Stellt eine Marke den Preis, ist das ein eigener Fall, der Ratgeber PR-Samples versteuern erklärt ihn.
Beim Gewinner. In Österreich gelten Gewinne aus Verlosungen unter richtigen Einsendungen laut WKO nicht als Einkünfte, eine Schenkungsmeldung ist nicht nötig. In Deutschland ist ein Losgewinn ohne Leistungsaustausch nach dem BFH keine Einnahme nach § 22 Nr. 3 EStG (Urteil X R 8/06). Hängt der Gewinn mit dem Betrieb des Gewinners zusammen, kann er dort eine Betriebseinnahme sein. In der Schweiz sind Gewinne aus Gewinnspielen zur Verkaufsförderung laut BJ grundsätzlich steuerbar. Geld- und Sachgewinne bis CHF 1.100 bleiben bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, darüber ist laut Steuerbuch Solothurn der ganze Gewinn steuerbar (Art. 24 lit. j DBG). Die Grenze von CHF 1.100 gilt laut ESTV für Gewinne ab 1. Jänner 2024, vorher lag sie bei CHF 1.000.
Die Grundregeln zur Einkommensteuer auf Creator-Einnahmen finden Sie in den Grundlagen.
Checkliste: Teilnahmebedingungen
Diese Punkte sollten Ihre Teilnahmebedingungen abdecken. Verlinken Sie sie im Beitrag oder in der Bio und halten Sie sie dauerhaft abrufbar.
- Veranstalter: Name und Kontaktadresse, bei einer Kooperation auch die Marke.
- Zeitraum: Beginn und Teilnahmeschluss mit Datum und Uhrzeit.
- Teilnahme: Was genau zu tun ist, etwa kommentieren, und dass die Teilnahme kostenlos ist.
- Berechtigung: Mindestalter, erlaubte Länder, Ausschluss von Mitarbeitern und Beteiligten.
- Preis: genaue Beschreibung, Wert, keine Barauszahlung, wer Versand zahlt.
- Ermittlung: Auslosung oder Jury, wann und wie.
- Benachrichtigung: auf welchem Weg, Frist zur Rückmeldung, was nach Fristablauf passiert.
- Plattform: Freistellung von Meta, Instagram oder TikTok und Hinweis, dass die Plattform die Aktion nicht unterstützt.
- Datenschutz: welche Daten, wofür, wie lange, und Ihre Kontaktdaten für Anfragen.
- Ausschluss und Abbruch: wann Sie Teilnehmer ausschließen oder das Gewinnspiel aus wichtigem Grund beenden dürfen.
Häufige Fehler
Die meisten Probleme bei Giveaways entstehen aus kleinen Nachlässigkeiten.
- Keine Teilnahmebedingungen. In Deutschland ein Verstoß gegen § 6 DDG, auf allen Plattformen ein Verstoß gegen die Richtlinien.
- „Freunde markieren“ auf Facebook. Meta untersagt das ausdrücklich.
- Gewinn nicht ausliefern. Nach dem deutschen UWG-Anhang immer unzulässig.
- Newsletter als Pflicht. Eine erzwungene Werbeeinwilligung ist in der Regel nicht freiwillig.
- Glücksspielabgabe vergessen. In Österreich zählt der Wert aller Verlosungen eines Jahres.
- Kooperation nicht gekennzeichnet. Stellt eine Marke den Preis, ist das Werbung.
Fazit
Ein Giveaway ist schnell gepostet, rechtlich aber ein Gewinnspiel mit klaren Spielregeln. Halten Sie die Teilnahme kostenlos, schreiben Sie vollständige Teilnahmebedingungen, beachten Sie die Vorgaben von Meta und TikTok und erheben Sie nur nötige Daten. In Österreich behalten Sie die Glücksspielabgabe im Blick, sobald Ihre verlosten Preise im Jahr 10.000 Euro übersteigen. Bei größeren Aktionen oder Kooperationen lohnt sich ein Blick der Kammer oder einer Rechtsberatung.
Länder-Übersicht: Steuer und Anmeldung in Ihrem Land
Österreich
- Glücksspiel
- Eine Ausspielung liegt vor, wenn ein Unternehmer ein Glücksspiel anbietet, bei dem Teilnehmer eine vermögenswerte Leistung erbringen und ein vermögenswerter Gewinn in Aussicht steht (§ 2 Abs. 1 GSpG). Gratis-Gewinnspiele sind laut WKO zulässig, ein überhöhter Kaufpreis oder eine Mehrwertnummer gelten als Einsatz.
- Glücksspielabgabe
- Auch unentgeltliche Verlosungen unterliegen laut WKO 5 Prozent Abgabe vom Wert der Preise. Sie entfällt, wenn die Abgabe im Jahr 500 Euro nicht übersteigt, also bei Preisen bis 10.000 Euro. Die Schuld entsteht zum Jahresende, fällig ist sie bis 20. Jänner.
- Kopplung
- Ein Gewinnspiel an einen Kauf zu koppeln, ist laut WKO nach UWG und Rechtsprechung zulässig, solange der Preis nicht überhöht ist.
- Steuer
- Gewinne aus Verlosungen unter richtigen Einsendungen sind laut WKO keine Einkünfte. Preise, die Sie verschenken, sind Betriebsausgaben. Haben Sie beim Kauf Vorsteuer abgezogen, fällt Umsatzsteuer auf den Einkaufspreis an.
Deutschland
- Transparenz
- Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sowie klar und unzweideutig angegeben sein (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 DDG).
- Glücksspiel
- Ein Glücksspiel liegt vor, wenn für eine Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und der Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt (§ 3 Abs. 1 GlüStV 2021). Ohne Entgelt fehlt diese Voraussetzung.
- Kopplung
- Ein generelles Kopplungsverbot gibt es laut IHK Köln nicht mehr. Unzulässig ist die Kopplung an einen Kauf nur, wenn sie die Entscheidungsfreiheit wesentlich beeinflusst (§ 3 Abs. 2 UWG).
- Steuer
- Ein Losgewinn ohne Leistungsaustausch ist nach BFH keine Einnahme nach § 22 Nr. 3 EStG. Hängt der Gewinn mit Ihrem Betrieb zusammen, kann er eine Betriebseinnahme sein.
Schweiz
- Geldspielgesetz
- Gratisspiele ohne Einsatz in Geld, Naturalien oder Rechtsgeschäft fallen laut Bundesamt für Justiz nicht unter das Geldspielgesetz (BGS).
- Verkaufsförderung
- Kurzzeitige Gewinnspiele, die nur über einen Kauf zu marktkonformen Preisen zugänglich sind, sind ausgenommen (Art. 1 Abs. 2 Bst. d BGS). Eine Gratisteilnahme ist dort nicht vorgeschrieben, aber möglich.
- Steuer Gewinner
- Gewinne aus Gewinnspielen zur Verkaufsförderung sind laut BJ grundsätzlich steuerbar. Geld- und Sachgewinne bis CHF 1.100 sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei (Art. 24 lit. j DBG, seit Steuerperiode 2024), darüber ist der ganze Gewinn steuerbar, Sachgewinne regeln die Kantone teils eigens.
Häufige Fragen
Ist ein Instagram-Giveaway legal?
Ja, wenn die Teilnahme kostenlos ist, Teilnahmebedingungen vorliegen und Sie die Plattformregeln einhalten. Instagram verlangt laut IT-Recht Kanzlei eine Freistellung von Instagram und den Hinweis, dass Instagram die Aktion nicht sponsert oder unterstützt. Teilnehmer dürfen nicht dazu gebracht werden, Inhalte falsch zu markieren.
Darf ich Liken, Kommentieren und Folgen als Teilnahmebedingung verlangen?
Auf Instagram ist das laut IT-Recht Kanzlei weiterhin zulässig. Auf Facebook untersagt Meta, die Teilnahme über persönliche Chroniken abzuwickeln, etwa mit „Markiere deine Freunde“. TikTok stuft Inhalte mit falschen Anreizen für Interaktionen als ungeeignet für den Für-dich-Feed ein.
Brauche ich für ein Giveaway Teilnahmebedingungen?
Ja. In Deutschland verlangt § 6 Abs. 1 Nr. 4 DDG leicht zugängliche, klare und unzweideutige Teilnahmebedingungen, Meta und Instagram verlangen sie ebenfalls. In Österreich und der Schweiz sind sie zum Schutz vor Irreführung dringend zu empfehlen. Was hineingehört, steht in der Checkliste im Text.
Wann wird ein Gewinnspiel zum Glücksspiel?
Wenn Teilnehmer für die Gewinnchance etwas zahlen und der Zufall entscheidet. In Österreich zählt laut WKO auch ein überhöhter Kaufpreis oder eine Mehrwertnummer als Einsatz. Kostenlose Verlosungen sind kein verbotenes Glücksspiel.
Muss ich in Österreich für ein Gratis-Giveaway Steuer zahlen?
Möglicherweise Glücksspielabgabe: Laut WKO sind auch unentgeltliche Verlosungen mit 5 Prozent vom Wert der Preise abgabepflichtig. Die Pflicht entfällt, wenn die Abgabe im Jahr höchstens 500 Euro beträgt, also bei Preisen bis zusammen 10.000 Euro. Gewinnspiele, bei denen Können statt Zufall entscheidet, fallen nicht darunter.
Muss der Gewinner den Preis versteuern?
In Österreich und Deutschland in der Regel nicht, solange es eine Verlosung ohne Gegenleistung ist. Anders kann es sein, wenn der Preis mit einer Leistung oder dem eigenen Betrieb zusammenhängt. In der Schweiz sind Gewinne bis CHF 1.100 bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, darüber ist der ganze Gewinn steuerbar.
Kann ich die verlosten Preise von der Steuer absetzen?
In Österreich nennt die WKO unentgeltlich abgegebene Waren ausdrücklich als Betriebsausgaben, bei abgezogener Vorsteuer fällt Umsatzsteuer auf den Einkaufspreis an. Für Deutschland und die Schweiz hängt es vom Einzelfall ab, etwa davon, ob das Giveaway Ihrem Geschäft dient. Klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung.
Darf ich Minderjährige an meinem Giveaway teilnehmen lassen?
Grundsätzlich ja, aber dann gelten strengere Maßstäbe, weil Kinder und Jugendliche leichter zu beeinflussen sind. Ist der Preis nicht für Kinder gedacht, empfiehlt die WKO, die Teilnahme erst ab 18 Jahren zu erlauben. Legen Sie das Mindestalter in den Teilnahmebedingungen fest.
Was muss ich beim Datenschutz beachten?
Erheben Sie nur die Daten, die für die Abwicklung nötig sind, und informieren Sie über Zweck und Speicherdauer. Eine Einwilligung in Werbung holen Sie getrennt und freiwillig ein, die Teilnahme davon abhängig zu machen gilt laut IHK Köln regelmäßig als unzulässig. Für die öffentliche Nennung der Gewinner holen Sie laut WKO eine Einwilligung ein.
Muss ich ein Giveaway mit Produkten einer Marke als Werbung kennzeichnen?
Ja, wenn die Marke Ihnen den Preis stellt oder Sie bezahlt, handelt es sich um Werbung. In Deutschland muss kommerzielle Kommunikation klar als solche erkennbar sein (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 DDG). Wie Sie richtig kennzeichnen, erklärt der Ratgeber zur Werbekennzeichnung.
- Instagram-Hilfe: Promotion-Richtlinien
- IT-Recht Kanzlei: Gewinnspiele auf Instagram, neue Richtlinien (Januar 2021)
- Meta: Richtlinien für Seiten, Gruppen und Veranstaltungen (Stand Juni 2022, Kopie)
- TikTok Community Guidelines: Integrity and Authenticity
- Gesetze im Internet: § 6 DDG
- Gesetze im Internet: Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG
- Bayern.Recht: § 3 GlüStV 2021
- IHK Köln: Gewinnspiele, Verlosungen und Preisausschreiben
- BFH, Urteil X R 8/06 vom 02.09.2008
- JUSLINE: § 2 GSpG
- WKO: Leitfaden Gewinnspiele, Preisausschreiben, Glücksspiele
- WKO: Glücksspiel und Preisausschreiben (Steuern)
- Bundesamt für Justiz: Fragen und Antworten zum Geldspielgesetz
- Steuerbuch Kanton Solothurn: Lotteriegewinne
- ESTV: Erläuterungen Geldspielgewinne ab 2024
- JUSLINE: § 58 GSpG
- USP: Zuständigkeiten der Finanzämter

Gründer von Finanzbaron, lebt in Graz. Schreibt hier, wie man online Geld verdient und was dabei in Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt.
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