Selbständig online arbeiten
Freelancing, Assistenz, Nachhilfe, Coaching und Aufgaben auf Plattformen: Hier finden Sie alle Wege, Ihre Fähigkeiten online zu verkaufen, und was bei Anmeldung, Steuer und Rechnung in Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt.
Alle Dienstleistungen online
12 Methoden
Zeit gegen Geld, aber selbst bestimmt
Bei Dienstleistungen verkaufen Sie Ihre Arbeitszeit oder ein Ergebnis: Texte, Design, Programmierung, Assistenz, Nachhilfe, Coaching oder kleine Aufgaben auf Plattformen. Der Vorteil: Das erste Geld kommt oft schneller als bei Inhalten oder eigenen Produkten. Der Nachteil: Ohne Aufträge kein Einkommen. Welchen Stundensatz Sie brauchen, zeigt der Stundensatz-Rechner.
Gewerbe oder freier Beruf
In Deutschland zeigen Sie gewerbliche Tätigkeiten beim Gewerbeamt an, freie Berufe wie Unterricht oder schriftstellerische Arbeit nicht. In beiden Fällen melden Sie sich innerhalb eines Monats beim Finanzamt. In Österreich prüfen Sie mit der WKO, ob Ihre Tätigkeit ein Gewerbe ist oder Sie als Neue Selbständige gelten. In der Schweiz gibt es keine Gewerbeanmeldung, Sie klären die AHV mit einer Ausgleichskasse. Die Abgrenzung erklärt der Ratgeber Freiberuf oder Gewerbe?.
Kleinunternehmer und Rechnung
Bis 55.000 Euro Umsatz in Österreich, bis 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr in Deutschland sowie unter CHF 100.000 in der Schweiz verrechnen Sie in der Regel keine Umsatzsteuer. In Österreich und Deutschland braucht Ihre Rechnung dann einen Hinweis auf die Befreiung. Wie das geht, zeigen die Ratgeber Kleinunternehmerregelung und Rechnungen als Kleinunternehmer.
Wenn ein Auftraggeber alles bestimmt
Arbeiten Sie fast nur für einen Auftraggeber, nach dessen Weisungen und mit fester Einbindung, kann das als Anstellung gelten. Für Sie und den Auftraggeber hat das Folgen bei Sozialversicherung und Steuer. Worauf Sie achten, erklärt der Ratgeber Scheinselbständigkeit und Plattformarbeit, und was Sie tun, wenn eine Rechnung offen bleibt, der Ratgeber Kunde zahlt nicht.