Stundensatz-Rechner für Freelancer und Selbständige

Welchen Stundensatz brauchen Sie, um Ihren Wunschumsatz zu erreichen? Geben Sie Umsatzziel, Arbeitswochen und verrechenbare Stunden ein. Nichts wird gespeichert.

STUNDENSATZ-KASSA
Umsatz, nicht Netto


Stunden/Jahr880
STUNDENSATZ34,09 €

Vor Steuer und Sozialversicherung. Umsatzsteuer kommt gegebenenfalls dazu.

So berechnen Sie Ihren Stundensatz

Der Rechner teilt Ihren Wunschumsatz durch die Stunden, die Sie im Jahr tatsächlich verrechnen können: Wunschumsatz ÷ (Arbeitswochen × verrechenbare Stunden pro Woche).

Beispiel mit angenommenen Werten: 30.000 Euro Wunschumsatz, 44 Arbeitswochen und 20 verrechenbare Stunden pro Woche ergeben 880 Stunden im Jahr. Der nötige Stundensatz liegt bei rund 34,09 Euro.

Den Wunschumsatz richtig ansetzen

Der Umsatz ist nicht das, was Ihnen bleibt. Davon gehen Ihre Kosten ab (Software, Hardware, Weiterbildung, Versicherungen), danach Einkommensteuer und je nach Land und Status Sozialversicherung. Rechnen Sie deshalb vom gewünschten Netto rückwärts: Was am Ende bleibt, zeigt der Netto-Rechner, welche Kosten Sie absetzen können, der Ratgeber Betriebsausgaben im Nebenerwerb.

Sind Sie Kleinunternehmer, verrechnen Sie keine Umsatzsteuer, Ihr Stundensatz ist dann der Endpreis. Sind Sie umsatzsteuerpflichtig, kommt auf den Satz die Umsatzsteuer dazu: im Normalfall 20 Prozent in Österreich, 19 Prozent in Deutschland und 8,1 Prozent in der Schweiz. Die Grenzen erklärt der Ratgeber Kleinunternehmerregelung.

Wie viele Stunden wirklich verrechenbar sind

Nicht jede Arbeitsstunde lässt sich verrechnen. Akquise, Angebote, Buchhaltung, Weiterbildung und Leerlauf zwischen Aufträgen bezahlt Ihnen niemand. Urlaub, Feiertage und Krankheit ziehen Sie über die Zahl der Arbeitswochen ab. Wer neu startet, setzt die verrechenbaren Stunden besser vorsichtig an und passt sie nach einigen Monaten an die tatsächlichen Werte an.

Plattformgebühren einrechnen

Vermittelt eine Plattform Ihre Aufträge, behält sie einen Teil ein. Damit Ihnen der gewünschte Satz bleibt, teilen Sie ihn durch eins minus Gebühr. Bei angenommenen 20 Prozent Gebühr werden aus 34,09 Euro rund 42,61 Euro, die Sie auf der Plattform verlangen müssten. Den aktuellen Satz Ihrer Plattform prüfen Sie in deren Gebührenübersicht. Wie der Einstieg als Freelancer gelingt, zeigt der Ratgeber Freelancer werden.

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