Online verkaufen

Gebrauchtes, Selbstgemachtes, Sneaker, Sammelkarten oder eigene Marke: Hier finden Sie alle Wege, online Ware zu verkaufen, und was Sie zu Gebühren, Händlerpflichten und Steuern in Österreich, Deutschland und der Schweiz wissen sollten.

Alle Wege, online zu verkaufen

Startkapital

9 Methoden

Privat verkaufen oder Handel treiben

Wer eigene gebrauchte Sachen verkauft, handelt in der Regel privat. Wer gezielt zukauft, um mit Gewinn weiterzuverkaufen, oder eigene Produkte herstellt und verkauft, betreibt meist ein Gewerbe. Für den privaten Verkauf gelten eigene Steuerregeln: In Deutschland bleibt ein Gewinn aus Wertgegenständen, die Sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf verkaufen, unter 1.000 Euro im Jahr steuerfrei, in Österreich gilt dafür eine Freigrenze von 440 Euro. Gegenstände des täglichen Gebrauchs wie Kleidung sind beim Privatverkauf in der Regel steuerfrei. Details erklärt der Ratgeber Vinted und Steuern.

Was vom Verkaufspreis bleibt

Vom Verkaufspreis gehen Einkauf oder Material, Plattform- und Zahlungsgebühren, Versand und Verpackung ab. Erst was danach bleibt, ist Ihr Gewinn vor Steuern. Rechnen Sie das vor dem ersten Einkauf mit dem Margen-Rechner durch und setzen Sie die Gebühren laut aktueller Übersicht Ihrer Plattform an.

Pflichten als Händler

Als gewerblicher Händler gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern das Widerrufsrecht und die Gewährleistung, dazu kommen Impressum und Preisangaben. In Deutschland registrieren Sie sich vor dem ersten Versand verpackter Ware an Privatkunden im Verpackungsregister LUCID. Verkaufen Sie an Privatkunden in anderen EU-Ländern, gilt über 10.000 Euro im Jahr die Umsatzsteuer des Kundenlandes, das erklärt der Ratgeber Verkaufen ins EU-Ausland (OSS).

Plattformen melden Ihre Verkäufe

Verkaufsplattformen in der EU melden Verkäufer an das Finanzamt. Ausgenommen ist nur, wer weniger als 30 Verkäufe und höchstens 2.000 Euro im Jahr erzielt, in Deutschland weniger als 2.000 Euro. Eine Meldung bedeutet nicht automatisch, dass Steuer anfällt, Sie sollten Ihre Verkäufe aber belegen können. Mehr dazu im Ratgeber Plattformen melden ans Finanzamt (DAC7).