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Gebrauchtes online verkaufen: Gebühren, Steuern und Gewerbegrenze

Foto von Mathias GallerMathias GallerGeprüft am
Das Wichtigste in Kürze

Sie verkaufen Kleidung, Bücher oder Technik, die Sie nicht mehr brauchen, über Plattformen wie Vinted, willhaben oder Kleinanzeigen. Für private Verkäufer fallen dort meist keine Verkaufsgebühren an. Wer gezielt Ware einkauft, um sie weiterzuverkaufen, handelt dagegen in der Regel gewerblich.

  • Private Verkäufer zahlen bei Vinted, willhaben mit PayLivery und Kleinanzeigen mit „Sicher bezahlen“ keine Verkaufsgebühr.
  • Wer gezielt Ware einkauft, um sie weiterzuverkaufen, handelt in der Regel gewerblich. Eine feste Zahl an Verkäufen gibt es nicht.
  • Steuer privat: AT Spekulationsgewinne bis 440 Euro im Jahr frei, DE Alltagsgegenstände ausgenommen, CH private Kapitalgewinne steuerfrei.
  • Plattformen melden nach DAC7 ab 30 Verkäufen oder über 2.000 Euro (in DE ab 2.000 Euro) an das Finanzamt, eine Meldung bedeutet nicht automatisch Steuerpflicht.
  • Passt zum Ausmisten und für Geld zurück, nicht für ein planbares Einkommen. Zeit für Fotos, Nachrichten und Versand einrechnen.

So funktioniert der Online-Verkauf von Gebrauchtem

Gebrauchtes online zu verkaufen heißt: Sie stellen Dinge, die Sie nicht mehr brauchen, auf einem Marktplatz ein, und Käufer bezahlen über die Plattform oder direkt bei Ihnen. Typisch sind Kleidung, Kinderausstattung, Bücher, Spiele, Möbel und Technik. Die bekanntesten Plattformen im deutschsprachigen Raum sind Vinted, willhaben in Österreich, Kleinanzeigen in Deutschland, Ricardo und tutti.ch in der Schweiz sowie eBay.

Der Ablauf ist überall ähnlich. Sie fotografieren den Artikel, beschreiben Zustand und Mängel und setzen einen Preis. Interessenten schreiben Ihnen, machen ein Angebot oder kaufen direkt. Danach verschicken Sie das Paket oder übergeben den Artikel bei Abholung.

Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Situationen. Wer den eigenen Haushalt ausmistet, verkauft privat. Wer dagegen gezielt Ware auf dem Flohmarkt, im Sozialkaufhaus oder online einkauft, um sie mit Aufschlag weiterzuverkaufen, betreibt Handel. Genau an dieser Grenze entscheiden sich Gewerbe, Steuer und Gewährleistung.

So läuft ein Verkauf auf den großen Plattformen

  • Vinted: Das Hochladen ist kostenlos, und Vinted nennt für den Verkauf 0 Gebühren. Nach dem Verkauf drucken Sie den Versandschein aus und bringen das Paket innerhalb von 5 Tagen zur Annahmestelle. Ihr Geld bekommen Sie, sobald der Käufer bestätigt, dass alles in Ordnung ist. Käufer können Probleme innerhalb von 2 Tagen nach der Lieferung melden.
  • willhaben mit PayLivery: Sie wählen bei der Anzeige „Übergabe: Versand“. Käufer zahlen online, Sie erhalten danach ein Versandetikett. Die Auszahlung erfolgt laut willhaben spätestens 48 Stunden nach Zustellung, sofern der Käufer keinen Käuferschutzfall meldet. PayLivery gilt nur für Versand innerhalb Österreichs und für Artikel bis 1.999,99 Euro.
  • Kleinanzeigen mit „Sicher bezahlen“: Nach der Zahlung haben Sie laut Kleinanzeigen 48 Stunden Zeit, die Verfügbarkeit zu bestätigen, sonst wird storniert. Wird eine Versandfrist von 5 Tagen angezeigt, müssen Sie innerhalb dieser Frist verschicken. Meldet der Käufer sich 14 Tage ab Versand nicht, gilt das Paket als angenommen und das Geld wird ausgezahlt. Der Dienst gilt nur innerhalb Deutschlands.
  • eBay.de: Für private Verkäufer ist der Verkauf innerhalb Deutschlands laut eBay kostenlos. 320 Angebote im Monat sind gebührenfrei, jedes weitere kostet 0,50 Euro.
  • Ricardo (Schweiz): Das Einstellen ist in der Regel kostenlos. Bei Verkauf zahlen Sie eine Erfolgsprovision von 8 bis 12 Prozent, je nach Produkttyp, höchstens CHF 290.
  • tutti.ch (Schweiz): Bis zu 50 gleichzeitig aktive Inserate sind gratis, eigene Gebühren gelten etwa für Fahrzeuge, Tiere, Dienstleistungen und Immobilien.

Was Sie realistisch verdienen können

Was beim Verkauf von Gebrauchtem bleibt, hängt vor allem von Zustand, Marke und Nachfrage ab, nicht von der Plattform. Ein festes Einkommen lässt sich daraus nicht ableiten. Bei eigenen Sachen ist der Erlös meist ein Teil dessen, was Sie einmal bezahlt haben. Das ist Geld zurück, kein Gewinn im steuerlichen Sinn.

Diese Faktoren bestimmen, wie viel bei Ihnen ankommt:

  • Verkaufsgebühren: Bei Vinted, bei willhaben mit PayLivery und bei Kleinanzeigen mit „Sicher bezahlen“ zahlen private Verkäufer keine Verkaufsgebühr. Die Gebühr für Käuferschutz zahlt jeweils der Käufer, bei willhaben und Kleinanzeigen auch den Versand.
  • Gesamtpreis für den Käufer: Käufer vergleichen den Endbetrag inklusive Käufergebühr.
  • Zeit: Fotografieren, Beschreiben, Nachrichten beantworten und Verpacken kosten Zeit, die in keiner Gebührentabelle steht.

Rechenbeispiel mit belegten Gebühren

Die folgenden Werte sind angenommen und dienen nur zur Veranschaulichung. Sie kaufen auf dem Flohmarkt eine Jacke für 12 Euro und verkaufen sie online für 40 Euro.

  • Vinted: Keine Verkaufsgebühr, die Vinted-Gebühr wird beim Käufer aufgeschlagen. Bei Ihnen kommen 40 Euro an, das Ergebnis vor Steuer liegt bei 28 Euro.
  • willhaben mit PayLivery: Auch hier zahlen Sie nichts. Der Käufer zahlt zusätzlich die Käuferschutzgebühr und den Versand. Ihr Ergebnis bleibt bei 28 Euro.
  • Kleinanzeigen mit „Sicher bezahlen“: Der Käufer zahlt 0,50 Euro plus 4,5 Prozent, also 2,30 Euro, plus Versand. Ihr Ergebnis bleibt bei 28 Euro.
  • eBay.de, Versand selbst ins Ausland: Organisieren Sie den Versand an eine Adresse außerhalb Deutschlands selbst, berechnet eBay eine internationale Gebühr von 5 Prozent auf den Gesamtbetrag der Transaktion. Ohne Versandkosten im Gesamtbetrag sind das 2 Euro, Ihr Ergebnis sinkt auf 26 Euro.

Die Plattform entscheidet bei privaten Verkäufen also kaum über Ihr Ergebnis. Den Margen-Rechner auf dieser Seite können Sie mit eigenen Werten füllen.

Privat oder schon gewerblich?

Gewerblich verkaufen Sie, sobald Sie planvoll und auf Dauer handeln, meist weil Sie Ware gezielt für den Weiterverkauf einkaufen. Eine feste Zahl an Verkäufen, ab der das gilt, gibt es in keinem der drei Länder.

Die IHK beschreibt gewerbliches Handeln als planvolles, auf gewisse Dauer angelegtes, selbständiges und entgeltliches Tätigwerden. Ein Privatverkäufer wird danach zum Unternehmer, wenn er Gegenstände gezielt erwirbt, um sie im Internet weiterzuverkaufen. Typische Hinweise sind:

  • regelmäßige Verkäufe großer Mengen über einen längeren Zeitraum
  • gleichartige Waren, vor allem Neuware
  • Artikel, die nie für den eigenen Gebrauch gekauft wurden
  • eine hohe Zahl an Bewertungen über längere Zeit

Die Zahl der Verkäufe allein ist laut IHK nur bedingt ein taugliches Kriterium. Wer alte Schulbücher, gebrauchte Kleidung oder einen Nachlass verkauft, handelt dagegen nicht planvoll im Sinne dieser Abgrenzung.

In Österreich ist eine Tätigkeit nach der Gewerbeordnung gewerbsmäßig, wenn sie selbständig, regelmäßig und mit Ertragsabsicht betrieben wird. Das BMF nennt für Online-Verkäufe vor allem die Nachhaltigkeit als Unterscheidungsmerkmal: Verkaufen Sie einmalig, oder wiederholt beziehungsweise mit Wiederholungsabsicht?

Auch die Plattformen ziehen eine Grenze. Wer auf Vinted große Mengen verkaufen möchte, mehr als beim Ausräumen des Kleiderschranks anfällt, muss sich laut Vinted bei Vinted Pro als professioneller Verkäufer registrieren. Vinted Pro gibt es laut Vinted noch nicht in allen Ländern. PayLivery bei willhaben steht nur Privatpersonen offen. Ähnlich wie beim Sneakerhandel gilt also: Wer regelmäßig für den Wiederverkauf einkauft, sollte die Frage nach dem Gewerbe früh klären.

Gewährleistung und Rückgabe

Ob Sie für Mängel einstehen müssen, hängt davon ab, ob Sie privat oder als Unternehmer verkaufen. Privat können Sie die Gewährleistung in der Regel ausschließen, gewerblich gegenüber Verbrauchern nicht.

Als Unternehmer können Sie sich in Deutschland nicht auf einen vorab vereinbarten Gewährleistungsausschluss gegenüber Verbrauchern berufen (§ 476 BGB). Bei gebrauchten Waren darf die Verjährung auf ein Jahr verkürzt werden, nicht weiter, und das nur, wenn der Käufer vorher eigens darauf hingewiesen wurde und es ausdrücklich vereinbart ist. In Österreich können die Gewährleistungsrechte von Verbrauchern vor Kenntnis des Mangels ebenfalls nicht ausgeschlossen werden (§ 9 KSchG).

Verkaufen Sie als Unternehmer online an Verbraucher, kommt das Widerrufsrecht dazu: In Deutschland haben Verbraucher bei Fernabsatzverträgen 14 Tage Zeit (§ 312g und § 355 BGB), in Österreich können sie binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten, bei Waren ab Erhalt (§ 11 FAGG). Für Verkäufe zwischen Privatpersonen gelten diese Regeln nicht.

Zwischen Privatpersonen ist ein Ausschluss üblich, etwa mit dem Satz „Privatverkauf, keine Gewährleistung“. Er hat aber Grenzen: Verschweigen Sie einen Mangel arglistig, können Sie sich in Deutschland nicht auf den Ausschluss berufen (§ 444 BGB). Beschreiben Sie Mängel deshalb immer offen.

Unabhängig davon gilt der Käuferschutz der Plattform. Bei Kleinanzeigen deckt er zum Beispiel nicht versendete oder gefälschte Artikel ab, normale Gebrauchsspuren aber nicht.

Was Sie brauchen

Für private Verkäufe brauchen Sie kein Startkapital, nur ein Konto bei der Plattform, ein Smartphone und etwas Sorgfalt. Konkret:

  • Konto und Auszahlungsdaten: Bei willhaben geben Sie Ihre Kontodaten beim ersten PayLivery-Verkauf einmalig an, andere Nutzer sehen Ihre IBAN nicht.
  • Versandmaterial: Kartons, Polstermaterial und einen Drucker für Versandetiketten. Bei willhaben können Sie das Etikett auch herunterladen und von jemand anderem drucken lassen.
  • Gute Fotos: Tageslicht, ruhiger Hintergrund, Mängel im Bild.
  • Aufzeichnungen: Sobald Sie Ware zum Weiterverkauf einkaufen, notieren Sie Kaufdatum, Einkaufspreis, Verkaufsdatum und Erlös. So belegen Sie Haltedauer und Gewinn.

Schritt für Schritt starten

  1. Aussortieren: Sammeln Sie, was Sie wirklich verkaufen wollen, und prüfen Sie den Zustand.
  2. Plattform wählen: Kleidung passt gut zu Vinted, Möbel und Großes eher zu willhaben oder Kleinanzeigen mit Abholung. Für Handgemachtes ist ein Etsy-Shop die passendere Wahl, die Regeln dafür erklärt der Ratgeber Selbstgemachtes verkaufen.
  3. Preise recherchieren: Schauen Sie, was vergleichbare Artikel tatsächlich kosten, nicht nur, was verlangt wird.
  4. Ehrlich beschreiben: Nennen Sie Größe, Marke, Zustand und jeden Mangel. Das senkt das Risiko einer Reklamation.
  5. Versand festlegen: Wählen Sie die passende Paketgröße. Nutzen Sie bei Plattformzahlung nur das Etikett der Plattform, sonst wird der Kauf nicht registriert.
  6. Fristen einhalten: Bestätigen und verschicken Sie innerhalb der angezeigten Frist, sonst wird der Kauf storniert.
  7. Nur über die Plattform kommunizieren: Antworten Sie nicht auf Links oder QR-Codes von angeblichen Käufern, die eine Zahlung „freischalten“ sollen. Weitere Warnsignale erklärt der Ratgeber Betrugsmaschen erkennen.
  8. Status prüfen: Kaufen Sie gezielt für den Weiterverkauf ein, klären Sie Gewerbe und Steuer, bevor Sie größere Mengen bewegen.

Häufige Fehler

Die meisten Probleme entstehen durch ungenaue Beschreibungen, verpasste Fristen und falsche Annahmen zur Steuer. Typische Fehler:

  • Mängel verschweigen: Das führt zu Käuferschutzfällen und kann trotz Gewährleistungsausschluss teuer werden.
  • Frist verpassen: Bei Kleinanzeigen wird der Kauf storniert, wenn Sie die Verfügbarkeit nicht binnen 48 Stunden bestätigen oder zu spät versenden.
  • Plattform verlassen: Wer Zahlung und Versand außerhalb der Plattform abwickelt, verliert den Käuferschutz und die Sendungsverfolgung über die Plattform.
  • Gewerbe unterschätzen: Wer regelmäßig einkauft und weiterverkauft, handelt in der Regel gewerblich, auch ohne Anmeldung. Das kann Steuer, Gewerbeanmeldung und volle Gewährleistung nach sich ziehen.
  • Meldung mit Steuerpflicht verwechseln: Dass eine Plattform Sie meldet, heißt nicht automatisch, dass Steuer anfällt. Umgekehrt macht eine fehlende Meldung Gewinne nicht steuerfrei.

Steuern bei Vinted und Co.

Wer nur eigene, gebrauchte Sachen verkauft, erzielt in der Regel keinen steuerpflichtigen Gewinn, weil der Preis unter dem Einkauf liegt. Steuerlich relevant wird es, wenn Sie mit Gewinn weiterverkaufen oder gewerblich handeln. Beispiele zu Haltedauer und Freigrenzen zeigt der Ratgeber Vinted und Steuern.

Plattformen in der EU melden Verkäufer nach den DAC7-Regeln ab 30 Verkäufen oder bei mehr als 2.000 Euro im Jahr an die Finanzbehörden, in Deutschland schon ab 2.000 Euro. Meldefrei bleibt nur, wer weniger als 30 Verkäufe hat und zugleich unter der Betragsgrenze bleibt. Meldung bedeutet nicht automatisch Steuerpflicht. Die EU-Kommission hat im Juni 2026 vorgeschlagen, die Grenze von 30 Verkäufen zu streichen und die Betragsgrenze auf 3.000 Euro zu erhöhen, geplant ab 2028. Beschlossen ist das noch nicht. Was genau gemeldet wird, erklärt der Ratgeber zur Plattform-Meldung nach DAC7. Die Regeln für Österreich, Deutschland und die Schweiz finden Sie weiter unten in der Länder-Übersicht. Allgemeines zu Gewerbe, Einkommensteuer und Sozialversicherung erklären die Grundlagen zu Steuer und Gewerbe.

Plattformen für Gebrauchtes im Vergleich

Für private Verkäufer unterscheiden sich die Plattformen weniger bei den Gebühren als bei Reichweite, Land und Absicherung. Die Tabelle fasst die belegten Angaben zusammen.

Vinted willhaben (PayLivery) Kleinanzeigen („Sicher bezahlen“) eBay.de (privat)
Gebühr für Verkäufer keine Verkaufsgebühr keine keine innerhalb Deutschlands kostenlos
Gebühr für Käufer Vinted-Gebühr ab 4,5 % (mind. 0,99 €, max. 49,99 €), plus Versand 0,50 € plus 4,5 %, plus Versand Versandkosten je nach Angebot
Anzeigen kostenlos hochladen PayLivery jederzeit kostenlos aktivierbar ab der 101. Anzeige in 30 Tagen 1,99 € (Konsumgüter) ab dem 321. Angebot im Monat 0,50 €
Auszahlung nach Bestätigung durch den Käufer spätestens 48 Stunden nach Zustellung nach Abschluss des Verkaufs über eBay
Gewerbliche Verkäufer nur über Vinted Pro, wo verfügbar PayLivery nicht für Unternehmer eigene Gebühren für gewerbliche Nutzer eigene Gebührenseite

Kleinanzeigen und willhaben eignen sich zusätzlich für Abholung in der Nähe, etwa bei Möbeln. Dann zahlen Käufer bar, und Sie sichern Zahlung und Übergabe selbst ab.

Live-Shopping mit Whatnot

Auf Whatnot verkaufen Sie live per Video, zahlen anders als bei Vinted aber von Anfang an Gebühren. Verkäufer bewerben sich laut Whatnot-Hilfe zunächst, möglich ist das unter anderem aus Deutschland und Österreich, nicht aber aus der Schweiz. Im Livestream zeigen Sie Artikel in die Kamera und versteigern sie oder verkaufen zum Festpreis, verbreitet sind vor allem Sammelkarten, Spielzeug und Sammlerstücke. Besonderheiten beim Kartenverkauf erklärt der Ratgeber Sammelkarten verkaufen.

Für Verkäufer in der EU nennt Whatnot diese Gebühren, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer:

  • Provision: 6,67 Prozent des Verkaufspreises ohne Versand und Steuern, für Münzen 4 Prozent.
  • Zahlungsabwicklung: 2,42 Prozent des gesamten Bestellwerts plus 0,25 Euro je Transaktion.

Beispiel mit angenommenen Werten: Ein Artikel geht für 40 Euro weg, der Käufer zahlt 5 Euro Versand. Die Provision beträgt 2,67 Euro, die Zahlungsabwicklung 1,34 Euro (2,42 Prozent von 45 Euro plus 0,25 Euro). Zusammen sind das rund 4 Euro vor Umsatzsteuer auf die Gebühren.

In seinen Steuerleitfäden für Deutschland und Österreich legt Whatnot die Umsatzsteuer auf Ihre Verkäufe in Ihre Hand: Ob Sie Umsatzsteuer berechnen und abführen müssen, klären Sie selbst. Zugleich kann Whatnot Ihre Einnahmen nach DAC7 an die Finanzbehörden melden. Wer in Deutschland über Whatnot ein Geschäft betreibt, braucht laut Whatnot in der Regel ein Impressum.

Für wen es sich lohnt

Gebrauchtes online zu verkaufen lohnt sich für alle, die Platz schaffen und für ungenutzte Dinge Geld zurückbekommen wollen. Für private Verkäufer fallen auf den großen Plattformen meist keine Verkaufsgebühren an. Rechnen sollten Sie trotzdem mit Ihrer Zeit für Fotos, Nachrichten und Versand. Wer daraus einen Wiederverkauf mit gezieltem Einkauf macht, betreibt Handel: Klären Sie dann früh Gewerbe, Steuer und Gewährleistung und führen Sie von Anfang an Aufzeichnungen.

Länder-Übersicht: Steuer und Anmeldung in Ihrem Land

Österreich

Privat oder gewerblich
Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit nach § 1 Gewerbeordnung, wenn sie selbständig, regelmäßig und mit der Absicht betrieben wird, einen Ertrag zu erzielen. Das BMF nennt für Online-Verkäufe vor allem die Nachhaltigkeit als Unterscheidungsmerkmal, also wiederholte Verkäufe oder die Absicht dazu. Für den Handel brauchen Sie das freie Handelsgewerbe, angemeldet bei der Bezirksverwaltungsbehörde.
Steuer privat
Liegt zwischen Kauf und Verkauf höchstens ein Jahr, ist der Gewinn ein Spekulationsgeschäft. Er bleibt steuerfrei, solange alle Spekulationseinkünfte im Kalenderjahr zusammen 440 Euro nicht übersteigen (§ 31 Abs. 3 EStG). Als Einkünfte zählt nur der Unterschied zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten.
Meldung durch Plattformen
Nach dem Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz sind Anbieter von der Meldung ausgenommen, die weniger als 30 Verkäufe und höchstens 2.000 Euro im Meldezeitraum erzielen. Darüber melden Plattformen an das Finanzamt. Eine Meldung bedeutet nicht automatisch Steuerpflicht.
Gewährleistung
Verkaufen Sie als Unternehmer an Verbraucher, können die Gewährleistungsrechte vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen werden (§ 9 KSchG).
Sozialversicherung
Mit Gewerbeschein sind Sie nach GSVG grundsätzlich ab dem ersten Euro bei der SVS versichert. Auf Antrag gibt es die Kleinunternehmerausnahme (2026: höchstens 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz), die Unfallversicherung bleibt. Ob Sie die Ausnahme nutzen können, hängt auch von Alter und früheren Versicherungszeiten ab.

Deutschland

Privat oder gewerblich
Gewerblich ist laut IHK ein planvolles, auf Dauer angelegtes, selbständiges und entgeltliches Tätigwerden. Wer Gegenstände gezielt erwirbt, um sie im Internet weiterzuverkaufen, wird zum Unternehmer und muss ein Gewerbe anmelden. Die Zahl der Verkäufe ist nur ein Indiz unter mehreren.
Steuer privat
Verkäufe von Gegenständen des täglichen Gebrauchs sind von der Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte ausgenommen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG). Bei anderen Gegenständen ist ein Gewinn steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens ein Jahr liegt und alle privaten Veräußerungsgewinne im Jahr 1.000 Euro oder mehr erreichen.
Meldung durch Plattformen
Von der Meldung ausgenommen ist nur, wer auf derselben Plattform weniger als 30 Verkäufe hat und dafür insgesamt weniger als 2.000 Euro erhält (§ 4 Abs. 5 PStTG). Ab 30 Verkäufen oder ab 2.000 Euro melden Plattformen an das Bundeszentralamt für Steuern. Eine Meldung macht Sie laut BZSt nicht automatisch gewerblich tätig.
Gewährleistung
Unternehmer können sich gegenüber Verbrauchern nicht auf einen vorab vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen (§ 476 BGB). Bei gebrauchten Waren darf die Verjährung auf ein Jahr verkürzt werden, wenn das ausdrücklich und gesondert vereinbart wird. Ein privater Ausschluss gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel (§ 444 BGB).

Schweiz

Privat oder gewerbsmäßig
Wer systematisch einkauft und verkauft, kann als selbständig erwerbend gelten. Ob das zutrifft, beurteilen Steuerverwaltung und AHV-Ausgleichskasse im Einzelfall. Für Wertschriften nennt die Steuerverwaltung Bern als Indizien zum Beispiel viele Transaktionen und eine kurze Haltedauer.
Steuer
Kapitalgewinne aus der Veräußerung von Privatvermögen sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei (Art. 16 Abs. 3 DBG). Bei gewerbsmäßigem Handel sind die Gewinne dagegen Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit.
AHV
Liegt der Reingewinn aus dem Nebenerwerb über CHF 2.500 im Jahr, melden Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse als selbständigerwerbend an.
Mehrwertsteuer
MWST-pflichtig werden Sie erst ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100.000.
Plattformen
Bei Ricardo ist das Einstellen in der Regel kostenlos, bei Verkauf fallen 8 bis 12 Prozent Erfolgsprovision an, höchstens CHF 290. Auf tutti.ch sind bis zu 50 gleichzeitig aktive Inserate gratis, Gebühren gibt es vor allem für Fahrzeuge, Tiere, Dienstleistungen und Immobilien.

Passt das zu Ihnen?

Gute Wahl, wenn Sie
  • Kleiderschrank, Keller oder Kinderzimmer ausräumen wollen
  • Fotos machen und Artikel ehrlich beschreiben
  • Pakete zuverlässig und rechtzeitig verschicken
Eher nichts, wenn Sie
  • ein planbares Einkommen erwarten
  • regelmäßig Ware zum Weiterverkauf einkaufen, ohne ein Gewerbe anzumelden
  • keine Zeit für Nachrichten und Versand haben

Häufige Fragen

Kostet Verkaufen auf Vinted etwas?

Nein, Vinted nennt für den Verkauf 0 Gebühren, und das Hochladen ist kostenlos. Die Vinted-Gebühr, die Absicherung und Support abdeckt, wird beim Kauf der Transaktion des Käufers hinzugefügt. Was Sie als Verkaufspreis festlegen, bekommen Sie also ausgezahlt.

Wann bekomme ich bei Vinted mein Geld?

Das Geld wird freigegeben, sobald der Käufer bestätigt, dass mit dem Artikel alles in Ordnung ist. Käufer können Probleme innerhalb von 2 Tagen nach der Lieferung melden. Den Artikel müssen Sie nach dem Verkauf innerhalb von 5 Tagen zur Annahmestelle bringen.

Was kostet PayLivery auf willhaben?

Für Verkäufer ist PayLivery laut willhaben kostenlos. Käufer zahlen den Versand und eine Käuferschutzgebühr von mindestens 0,99 Euro bzw. ab 4,5 Prozent des Artikelpreises, höchstens 49,99 Euro. Die genaue Höhe kann laut willhaben je nach Kategorie und Preis variieren und wird vor dem Kauf angezeigt.

Kann ich PayLivery auch als Händler nutzen?

Nein, PayLivery steht laut willhaben nur Privatpersonen zur Verfügung, weder Käufer noch Verkäufer dürfen Unternehmer sein. Außerdem ist es nur für Versand innerhalb Österreichs und für Artikel bis 1.999,99 Euro verfügbar.

Was zahle ich bei Kleinanzeigen als Verkäufer für „Sicher bezahlen“?

Als Verkäufer zahlen Sie dafür nichts. Die Servicegebühr von 0,50 Euro plus 4,5 Prozent des Kaufpreises trägt der Käufer, ebenso die Versandkosten. Gebühren für Anzeigen fallen für private Nutzer in den meisten Kategorien erst ab der 101. Anzeige in 30 Tagen an.

Ab wie vielen Verkäufen gilt man als gewerblich?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Entscheidend ist, ob Sie planvoll und auf Dauer verkaufen, etwa weil Sie gezielt Ware zum Weiterverkauf einkaufen. Die IHK nennt die Zahl der Verkäufe nur als ein Indiz unter mehreren.

Muss ich Verkäufe auf Vinted versteuern?

Beim Verkauf eigener, gebrauchter Kleidung entsteht in der Regel kein Gewinn, weil der Preis unter dem Einkauf liegt. In Deutschland sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs zudem ausdrücklich ausgenommen. Anders sieht es aus, wenn Sie gezielt für den Weiterverkauf einkaufen, Details stehen in der Länder-Übersicht oberhalb dieser Fragen.

Meldet Vinted meine Verkäufe an das Finanzamt?

Plattformen in der EU melden Verkäufer ab 30 Verkäufen oder bei Einnahmen über 2.000 Euro im Jahr an die Finanzbehörden, in Deutschland schon ab 2.000 Euro. Ausgenommen ist nur, wer weniger als 30 Verkäufe hat und zugleich unter dieser Betragsgrenze bleibt. Das gilt für Vinted genauso wie für andere Marktplätze. Eine Meldung bedeutet nicht automatisch, dass Steuer anfällt.

Kann ich als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen?

Zwischen Privatpersonen ist ein Gewährleistungsausschluss in der Regel möglich, etwa mit dem Satz „Privatverkauf, keine Gewährleistung“. Er schützt aber nicht, wenn Sie einen Mangel arglistig verschweigen. Gewerbliche Verkäufer können die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern nicht vorab ausschließen.

Muss ich mich bei Vinted als gewerblicher Verkäufer registrieren?

Wer auf Vinted große Mengen verkaufen möchte, mehr als beim Ausräumen des Kleiderschranks anfällt, muss sich laut Vinted als professioneller Verkäufer bei Vinted Pro registrieren. Dafür müssen Sie offiziell als Einzelunternehmer oder Unternehmen eingetragen sein.

Foto von Mathias Galler
Mathias Galler

Gründer von Finanzbaron, lebt in Graz. Schreibt hier, wie man online Geld verdient und was dabei in Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt.

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