Grundlagen

Job-Scams und Betrugsmaschen erkennen: Warnsignale und Hilfe

Foto von Mathias GallerMathias GallerGeprüft am
Das Wichtigste in Kürze

Wer online Geld verdienen will, trifft schnell auf Angebote, die nur den Anbietern nützen. Die meisten Maschen folgen demselben Muster, nämlich viel Geld für wenig Arbeit, Kontakt per Messenger und am Ende eine Zahlung oder Ihr Bankkonto. Dieser Ratgeber zeigt die häufigsten Varianten, eine Checkliste mit Warnsignalen und was Sie tun, wenn es Sie schon erwischt hat.

  • Das wichtigste Warnsignal: Sie sollen zuerst zahlen, etwa Gebühren, Kautionen oder ein VIP-Level. Seriöse Arbeitgeber verlangen das nie.
  • Ungefragte Jobangebote per WhatsApp, Telegram oder SMS mit hohem Lohn für einfache Aufgaben gelten als typischer Aufgabenbetrug.
  • Finanzagenten drohen Geldwäsche-Strafen: in AT sechs Monate bis fünf Jahre, in DE bis fünf, in CH bis drei Jahre.
  • In DE genügt schon leichtfertige Geldwäsche, in CH reicht, dass Sie die Herkunft annehmen mussten, in AT braucht es Vorsatz.
  • Im Ernstfall sofort jede Zahlung stoppen, die Bank informieren, Beweise sichern und Anzeige bei der Polizei erstatten.

Worum es bei Betrugsmaschen geht

Ein Job-Scam ist ein vorgetäuschtes Job- oder Verdienstangebot, das nicht Ihre Arbeit will, sondern Ihr Geld, Ihre Daten oder Ihr Bankkonto. Erkennen lässt er sich am leichtesten, wenn Sie dieses Ziel kennen. Solche Angebote tarnen sich als Heimarbeit, Nebenjob, Produkttest oder Geschäftsidee und wirken oft professionell, mit Logo, Arbeitsvertrag und freundlicher Ansprechperson.

Polizei und Verbraucherschützer in Österreich, Deutschland und der Schweiz beschreiben dabei immer wieder dasselbe Grundmuster:

  • Ungefragter Kontakt. Die Nachricht kommt per SMS, WhatsApp, Telegram oder über soziale Netzwerke, obwohl Sie sich nirgends beworben haben.
  • Unrealistischer Lohn. Für wenige Minuten am Tag werden Beträge versprochen, die kein seriöser Arbeitgeber zahlt.
  • Kein echtes Auswahlverfahren. Sie werden sofort eingestellt, sehen nie einen Menschen und erhalten Anweisungen nur per Chat.
  • Am Ende geht es um Geld oder Ihr Konto. Entweder sollen Sie selbst einzahlen, oder Sie sollen fremdes Geld oder fremde Ware weiterleiten.

Die Polizei Berlin fasst es in einer Faustregel zusammen: Je verlockender das Angebot, desto kritischer sollten Sie sein. Die folgenden Abschnitte zeigen die wichtigsten Maschen im Detail.

Die häufigsten Maschen

Die meisten Betrugsfälle rund ums Online-Geldverdienen lassen sich einer von sieben Maschen zuordnen. Wer den Ablauf kennt, erkennt die Falle meist schon an der ersten Nachricht.

Job-Scams und Aufgabenbetrug per Messenger

Beim Aufgabenbetrug (englisch Task-Scam) erhalten Sie ein Angebot für einfache Online-Aufgaben, etwa Hotels bewerten, Produkte liken oder Apps testen. Laut Europäischem Verbraucherzentrum Deutschland landen Betroffene danach in Gruppen, in denen angebliche Mitglieder hohe Verdienste loben, und registrieren sich auf einer professionell wirkenden Plattform. Anfangs steigt das Guthaben, kleine Beträge werden teilweise sogar ausgezahlt.

Dann kippt die Sache. Die Watchlist Internet beschreibt, wie „Spezialaufträge“ das Arbeitskonto ins Minus bringen. Um weiterzuarbeiten oder auszuzahlen, sollen Sie eigenes Geld überweisen, oft für ein „VIP-Level“, eine Gebühr oder eine Kaution. Die Zahlungen laufen laut Watchlist Internet meist über verschachtelte Krypto-Wege, eine Rückbuchung ist dann kaum möglich. Die Kriminellen wiederholen das, bis Sie aufhören.

Häufig missbrauchen die Täter dabei bekannte Namen, etwa große Jobbörsen. Diese Unternehmen haben mit der Masche nichts zu tun, ihr Name dient nur als Tarnung. Kein Aufgabenbetrug, aber oft unklar beworben sind Jobs als Chatmoderator, bei denen Sie unter fiktiven Profilen schreiben. Was dahintersteckt, erklärt der Ratgeber Chatmoderator von zu Hause.

Finanzagenten und Money Mules

Als Finanzagent stellen Sie Ihr Girokonto zur Verfügung. Laut polizei-beratung.de gehen darauf Beträge ein, die Sie umgehend bar, über Geldtransferdienste oder in Kryptowerten ins Ausland weiterleiten sollen. Als Lohn dürfen Sie eine Provision von fünf bis 20 Prozent behalten. Die Stellen heißen etwa „Financial Agent“, „Transaktionsmanager“ oder „Regional Manager für Zahlungsbearbeitung“.

Das Geld stammt aus Straftaten, zum Beispiel aus Phishing. Die Geschädigten holen es zurück, Sie haben es aber schon weitergeschickt. Damit bleiben Sie auf dem Schaden sitzen und riskieren zusätzlich ein Strafverfahren wegen Geldwäsche.

Eine neuere Variante ist die angebliche Testkontoeröffnung. Die Watchlist Internet schildert Jobs, bei denen Sie in einer App „zu Testzwecken“ ein Bankkonto eröffnen und der Bank nicht sagen sollen, dass es ein Test ist. Tatsächlich entsteht ein echtes Konto auf Ihren Namen, das Kriminelle für Geldwäsche nutzen.

Paketagenten und Warenagenten

Paketagenten nehmen Pakete an, packen sie um und schicken sie weiter, meist ins Ausland. Die Kantonspolizei Zürich nennt vor allem teure Elektronik. Laut Polizei Berlin wurde die Ware häufig mit gestohlenen Kreditkartendaten auf Ihren Namen bestellt. Weil Sie formal Besteller und Empfänger sind, können geschädigte Händler Forderungen gegen Sie stellen. Der versprochene Lohn bleibt in der Regel aus.

Produkttester-Fallen

Echte Testplattformen bezahlen Sie für Ihre Arbeit, wie der Ratgeber Websitetester werden zeigt. Bei Fallen ist es umgekehrt. Die Watchlist Internet hat Seiten dokumentiert, die gratis Produkttests versprechen, bei der Anmeldung aber eine Einzugsermächtigung für Ihr Konto einholen und über einen versteckten Hinweis ein kostenpflichtiges Abo abschließen. Für eine Auszahlung an Sie wäre eine Lastschriftermächtigung unnötig.

Falsche Mystery-Shopping-Jobs

Bei dieser Masche werden Sie als Testkäufer angeworben und erhalten einen Scheck oder eine Überweisung. Davon sollen Sie Gutscheinkarten kaufen und die Codes durchgeben oder Geld per Transferdienst weiterschicken, den Rest dürfen Sie angeblich als Lohn behalten. Laut der US-Verbraucherschutzbehörde FTC ist der Scheck gefälscht, die Bank fordert den Betrag nach Wochen von Ihnen zurück, und das Geld auf den Karten ist weg. Die Polizei beschreibt dasselbe Muster mit eingereichten Schecks und Bargeldtransfers. Leiten Sie überwiesenes Geld weiter, droht zusätzlich der Verdacht der Geldwäsche wie bei Finanzagenten. Wie echte Testkäufe ablaufen, zeigt der Ratgeber Umfragen und Mikrojobs.

Schneeballsysteme und die Abgrenzung zu MLM

Network-Marketing oder Multi-Level-Marketing ist nicht automatisch verboten. Laut IHK Rhein-Neckar kommt es darauf an, woher das Einkommen stammt: Beim erlaubten Modell verdienen Sie am Verkauf der Ware. Beim Schneeballsystem kommt der Gewinn vor allem aus den Einzahlungen neu angeworbener Mitglieder. Wenn Prämien für neue Mitglieder wichtiger sind als der Verkauf, ist das ein Warnzeichen. Alle drei Länder verbieten solche Systeme, die genauen Regeln stehen weiter unten in der Länder-Übersicht.

Fake-Kurse und Coachings mit Einkommensversprechen

Hier werben Anbieter in sozialen Netzwerken mit Versprechen wie hohem passivem Einkommen pro Monat. Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich beschreibt, wie Verträge in angeblichen Bewerbungsgesprächen zustande kommen und mehrere tausend Euro kosten. Die Verbraucherzentrale nennt typische Warnsignale: Druck im kostenlosen Erstgespräch, die Aufforderung, sich als Unternehmer auszugeben, vorangekreuzte Verzichtserklärungen, vage Verträge ohne Kündigungsregel und Vorkasse oder Ratenzahlung.

Nicht jeder teure Kurs ist Betrug. Worauf Sie bei Coaching-Ausbildungen und Fernunterricht achten, erklärt der Ratgeber Online-Coaching anbieten. Ein Einkommensversprechen ohne nachvollziehbare Grundlage ist aber immer ein Grund, nicht zu unterschreiben. Gleiches gilt bei Geldanlagen mit garantierter Traumrendite, mehr dazu im Ratgeber Crowdinvesting.

Wett-Tipps, Surebet-Software und Trading-Signale: warum das selten aufgeht

Wer für Wett-Tipps, Surebet-Software oder Trading-Signale bezahlt, kauft ein Versprechen, kein verlässliches Einkommen. Eine Methode, die sicher Gewinn bringt, müsste niemand per Abo verkaufen. Das ist eine Einschätzung, die Fakten dahinter sind aber eindeutig.

  • Buchmacher begrenzen Gewinner. Die britische Gambling Commission hat 2025 rund 14,9 Millionen aktive Wettkonten ausgewertet. 4,31 Prozent waren eingeschränkt, meist über niedrigere Höchsteinsätze. Von den eingeschränkten Kunden lagen 46,78 Prozent im Plus, von allen aktiven Kunden nur 25,42 Prozent.
  • Nur erlaubte Anbieter. In Deutschland brauchen Anbieter von Online-Glücksspiel nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 eine deutsche Erlaubnis. Ob sie vorliegt, zeigt laut Europäischem Verbraucherzentrum die Whitelist der Glücksspielbehörde GGL. Ohne Erlaubnis haben Sie keinen Anspruch auf Auszahlung, und die Teilnahme kann strafbar sein. In Österreich liegt das Glücksspielmonopol nach § 3 GSpG beim Bund, Sportwetten unterliegen laut Finanzministerium aber Landesrecht.
  • Signalgruppen. Die Verbraucherzentrale NRW beschreibt WhatsApp-Gruppen, in denen angebliche Experten Aktien- oder Kryptotipps geben und auf eine Trading-App verweisen. Das Geld wird nie investiert, angezeigte Gewinne sollen nur zu weiteren Einzahlungen verleiten.
  • Copytrading und CFDs. Laut ESMA verlieren typischerweise 74 bis 89 Prozent der Privatkundenkonten mit CFDs Geld. Anbieter müssen deshalb in einem Pflichthinweis angeben, wie viel Prozent ihrer Privatkundenkonten Verluste machen. Kopierte Trader werden laut ESMA oft für das Teilen ihrer Trades bezahlt, was Interessenkonflikte schafft.
  • Finfluencer. Die ESMA warnt, dass CFDs, Forex und volatile Kryptowerte zum Totalverlust führen können. Persönliche Kaufempfehlungen brauchen eine Erlaubnis, der Satz „keine Anlageberatung“ ändert daran nichts. Zulassungen und Warnlisten von FMA, BaFin und FINMA finden Sie weiter unten in der Länder-Übersicht.

Werden Sie für Online-Arbeit in Kryptowährung bezahlt, bleibt das eine steuerpflichtige Einnahme. Das österreichische Finanzministerium setzt bei laufenden Einkünften den Wert der Kryptowährung im Zuflusszeitpunkt an und behandelt eine Bezahlung in Bitcoin umsatzsteuerlich wie eine in Euro. Das deutsche BMF-Schreiben vom 6. März 2025 bewertet erhaltene Kryptowerte, etwa aus Staking, mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Zuflusses. Notieren Sie deshalb Datum und Kurs jeder Zahlung.

Checkliste: Job-Scam erkennen an diesen Warnsignalen

Ein einzelnes Signal beweist noch keinen Betrug, mehrere zusammen sind aber ein klares Stoppzeichen. Die folgende Liste fasst die Warnhinweise von Polizei, Watchlist Internet, Verbraucherzentralen und dem BACS zusammen.

  • Sie sollen zuerst zahlen. Seriöse Arbeitgeber verlangen laut Watchlist Internet niemals Geld, bevor Sie Lohn erhalten. Das gilt auch für Gebühren, Kautionen, Gutscheine oder Startpakete.
  • Sie werden ungefragt angeschrieben, per SMS, Messenger oder Social Media.
  • Der Lohn passt nicht zur Arbeit. Hohe Beträge für einfache Aufgaben sind das häufigste Lockmittel.
  • Es gibt kein echtes Gespräch. Alles läuft per Chat, Sie werden ohne Auswahl sofort eingestellt.
  • Ihr Konto soll mitarbeiten. Sie sollen fremdes Geld empfangen, weiterleiten, in Krypto tauschen oder ein neues Konto eröffnen.
  • Pakete sollen über Ihre Adresse laufen und an Dritte weitergehen.
  • Sie sollen früh Ausweis, Selfie-Video oder Bankdaten schicken, bevor überhaupt klar ist, wer der Arbeitgeber ist.
  • Das Unternehmen lässt sich nicht überprüfen. Das BACS warnt vor täuschend echten Websites, die bestehende Firmen nachahmen und oft erst wenige Tage alt sind.
  • Sie werden unter Druck gesetzt oder bei Ausstiegswunsch bedroht.
  • Es werden Gewinne versprochen, die vom Anwerben anderer abhängen.

Wer Zweifel hat, prüft das Angebot vor jeder Zahlung oder Datenweitergabe. Suchen Sie den Firmennamen zusammen mit Begriffen wie Betrug oder Warnung, und schauen Sie in die Liste betrügerischer Jobangebote der Watchlist Internet. Bei Geldanlagen helfen die Warnlisten der Finanzaufsicht, die weiter unten in der Länder-Übersicht genannt sind.

Warum Ihre Daten so wertvoll sind

Auch wenn Sie kein Geld überweisen, kann ein Fake-Job teuer werden. Die Watchlist Internet weist darauf hin, dass Kriminelle bei vielen Maschen „nebenbei“ Ausweiskopien und persönliche Daten sammeln. Damit eröffnen sie Konten bei Banken und Finanzdiensten, schließen Verträge ab, bestellen auf Ihren Namen oder erstellen Fake-Profile. Werden solche Konten für Geldwäsche genutzt, kann das für Sie strafrechtliche Folgen haben, auch wenn Sie davon nichts wissen. Schicken Sie solche Unterlagen deshalb erst, wenn Sie das Unternehmen unabhängig überprüft haben.

Was Finanzagenten wirklich verdienen

Eine Provision wirkt verlockend, die Rechnung geht für Finanzagenten aber fast nie auf. Das folgende Beispiel verwendet angenommene Werte und zeigt nur die Logik, die polizei-beratung.de beschreibt.

Schritt Beispielwert
Eingang auf Ihrem Konto (angenommen) 2.000 Euro
Provision, die Sie behalten dürfen (angenommen 10 Prozent) 200 Euro
Weitergeleitet ins Ausland 1.800 Euro
Rückforderung der Überweisung durch das Opfer 2.000 Euro
Ihr Verlust nach Abzug der Provision 1.800 Euro

Dazu kommen laut Polizei mögliche Strafen, Schadensersatzforderungen und die Kündigung Ihres Kontos. Beim Aufgabenbetrug ist das Bild ähnlich. Das Europäische Verbraucherzentrum schildert einen Fall mit 10.000 Euro Einzahlung, 17.000 Euro angezeigtem Guthaben und 8.600 Euro geforderter Kaution für die Auszahlung. Das Guthaben existiert nur auf der Plattform der Täter.

Schritt für Schritt im Ernstfall

Wenn Sie schon geantwortet, gezahlt oder Daten geschickt haben, zählt schnelles Handeln. Diese Reihenfolge empfehlen Polizei und Verbraucherschützer sinngemäß:

  1. Sofort stoppen. Zahlen Sie nichts mehr ein, auch nicht, um früheres Geld zurückzubekommen. Leiten Sie kein Geld und keine Pakete mehr weiter.
  2. Kontakt abbrechen. Antworten Sie nicht mehr und blockieren Sie Nummern und Accounts. Lassen Sie sich von Drohungen nicht einschüchtern.
  3. Bank informieren. Melden Sie verdächtige Ein- und Ausgänge Ihrer Bank. Fremdes Geld geht, wenn überhaupt, nur auf das Ursprungskonto zurück.
  4. Karten und Zugänge sperren. Haben Sie Zahlungsdaten oder Zugangsdaten weitergegeben, lassen Sie Karten sperren und ändern Sie Passwörter.
  5. Beweise sichern. Speichern Sie Chats, E-Mails, Kontoauszüge, Paketbelege und Webadressen. Die Polizei Berlin rät ausdrücklich, auch Lieferscheine und Adressen zu kopieren.
  6. Anzeige erstatten. Gehen Sie zur Polizei oder nutzen Sie die Online-Anzeige. Die Anzeige dokumentiert auch, dass Sie selbst getäuscht wurden.
  7. Fall melden. Melden Sie die Masche zusätzlich bei der passenden Stelle, etwa der Watchlist Internet oder dem BACS.
  8. Beratung holen. Bei Coaching-Verträgen und Forderungen helfen Verbraucherzentralen und Europäische Verbraucherzentren, bei beruflich abgeschlossenen Verträgen ein Anwalt.

Die zuständigen Stellen mit Links für Österreich, Deutschland und die Schweiz finden Sie weiter unten in der Länder-Übersicht.

Häufige Irrtümer

Viele Betroffene gehen in die Falle, weil sie sich auf ein scheinbar sicheres Detail verlassen.

  • „Der Name klingt seriös.“ Täter nutzen gezielt Namen bekannter Jobbörsen und Firmen. Prüfen Sie den Kontakt über die offizielle Website, nicht über den mitgeschickten Link.
  • „Es gab einen Arbeitsvertrag.“ Die Polizei warnt, dass Verträge und Logos gerade dazu dienen, Seriosität vorzutäuschen.
  • „Die erste Auszahlung hat geklappt.“ Kleine Auszahlungen am Anfang sind Teil der Masche und sollen Vertrauen aufbauen.
  • „Ich habe ja nur weitergeleitet.“ Genau das ist der Kern der Geldwäsche. Je nach Land kann schon Leichtfertigkeit genügen.
  • „Keine Warnung gefunden, also seriös.“ Eine fehlende Warnung ist laut oesterreich.gv.at und FINMA kein Beleg für Seriosität, die Listen sind nie vollständig.

Steuer und Anmeldung

Wer seriös online dazuverdient, muss die Einnahmen in aller Regel versteuern und je nach Tätigkeit anmelden. Wie das in Österreich, Deutschland und der Schweiz geregelt ist, zeigen die Grundlagen zu Steuer und Anmeldung. Beziehen Sie Arbeitslosengeld, melden Sie auch einen seriösen Zuverdienst vor dem Start, mehr dazu im Ratgeber Arbeitslos und Nebenverdienst. Die Anlaufstellen bei Betrug stehen weiter unten in der Länder-Übersicht.

Fazit

Unseriöse Verdienstangebote erkennen Sie an wenigen, sehr verlässlichen Signalen: ungefragter Kontakt, zu hoher Lohn, keine überprüfbare Firma und vor allem jede Bitte, selbst zu zahlen oder Ihr Konto und Ihre Adresse für fremdes Geld oder fremde Ware herzugeben. Wer diese Regeln kennt, schützt nicht nur sein Erspartes, sondern auch sich selbst vor einem Strafverfahren. Ist es schon passiert, stoppen Sie sofort jede Zahlung, informieren Sie Ihre Bank und erstatten Sie Anzeige. Seriöse Wege zum Nebenverdienst gibt es viele, eine Übersicht finden Sie unter Online Geld verdienen. Keiner davon beginnt mit einer Überweisung an einen Unbekannten.

Länder-Übersicht: Steuer und Anmeldung in Ihrem Land

Österreich

Anzeige
Eine Straftat können Sie in jeder Polizeidienststelle anzeigen. Die Meldestelle für Internetkriminalität im Innenministerium erreichen Sie unter against-cybercrime@bmi.gv.at, eine Anzeige ist dort laut Bundeskanzleramt aber nicht möglich.
Melden
Betrügerische Websites und Jobangebote können Sie über das Meldeformular der Watchlist Internet melden. Dort finden Sie auch eine laufend aktualisierte Liste betrügerischer Jobangebote.
Finanzagenten
Geldwäscherei nach § 165 StGB wird mit sechs Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Strafbar ist, wer Vermögen aus einer kriminellen Tätigkeit vorsätzlich verschleiert oder weiterleitet oder es annimmt, obwohl er die kriminelle Herkunft kennt. Ob das im Einzelfall vorliegt, entscheidet das Gericht.
Schneeballsysteme
Wer ein Ketten- oder Pyramidenspiel veranstaltet oder dafür wirbt, ist nach § 168a StGB strafbar. Gemeint sind Systeme, bei denen der Gewinn davon abhängt, dass immer neue Teilnehmer einzahlen.
Geldanlage
Die FMA veröffentlicht Warnungen vor Anbietern ohne Berechtigung. Eine fehlende Warnung ist laut oesterreich.gv.at kein Beleg für Seriosität, prüfen Sie zusätzlich die Unternehmensdatenbank der FMA.

Deutschland

Anzeige
Online-Anzeigen nehmen die Onlinewachen der Länder an. Über das zentrale Portal wählen Sie bei Straftaten im Internet Ihr Wohnsitz-Bundesland. Sie erhalten automatisch ein Aktenzeichen.
Sperren
Haben Sie Ausweis- oder Zahlungsdaten weitergegeben, lassen Sie Karten vorsorglich sperren. Der Sperr-Notruf 116 116 ist laut Verbraucherzentrale rund um die Uhr erreichbar.
Finanzagenten
Geldwäsche nach § 261 StGB wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. Wer leichtfertig nicht erkennt, dass das Geld aus einer Straftat stammt, riskiert nach Absatz 6 bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe. Dazu kommen laut Polizei Schadensersatzforderungen und ein Verfahren der BaFin.
Schneeballsysteme
Progressive Kundenwerbung ist nach § 16 Abs. 2 UWG strafbar. Laut IHK liegt der Unterschied zum erlaubten Network-Marketing darin, ob das Einkommen aus dem Warenverkauf oder aus dem Anwerben neuer Mitglieder stammt.
Coachings
Online-Coachings können unter das Fernunterrichtsschutzgesetz fallen. Fehlt dann die Zulassung der ZFU, ist der Vertrag nach § 7 FernUSG nichtig, gezahltes Geld kann zurückgefordert werden (BGH, 12. Juni 2025, III ZR 109/24). Ob Ihr Fall darunterfällt, klären Verbraucherzentrale oder Anwalt.
Geldanlage
Ob ein Anbieter von Finanzdienstleistungen zugelassen ist, prüfen Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Unerlaubte Anbieter veröffentlicht die BaFin als Verbraucherwarnung.

Schweiz

Anzeige
Bei finanziellem Schaden erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Die nächste Dienststelle finden Sie über die Wachensuche von Suisse ePolice.
Melden
Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) nimmt Meldungen zu Cybervorfällen aus der Bevölkerung entgegen und warnt regelmäßig vor gefälschten Stellenangeboten.
Finanzagenten
Geldwäscherei nach Art. 305bis StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, in schweren Fällen bis zu fünf Jahren. Strafbar ist auch, wer die verbrecherische Herkunft zwar nicht kennt, aber annehmen muss.
Schneeballsysteme
Schneeball-, Lawinen- und Pyramidensysteme gelten nach Art. 3 Abs. 1 lit. r UWG als unlauter, wenn der Vorteil hauptsächlich aus dem Anwerben weiterer Personen entsteht.
Geldanlage
Die FINMA führt eine Warnliste möglicherweise unerlaubt tätiger Anbieter. Ein fehlender Eintrag ist keine Entwarnung, prüfen Sie zusätzlich die Liste der Beaufsichtigten.

Häufige Fragen

Sind Jobangebote über WhatsApp oder Telegram immer Betrug?

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hält Jobangebote über Messenger-Dienste grundsätzlich nicht für seriös. Besonders verdächtig sind Nachrichten, die Sie ohne eigene Bewerbung erreichen. Antworten Sie nicht, klicken Sie keine Links an und blockieren Sie den Kontakt.

Woher haben Betrüger meine Handynummer?

Laut Verbraucherzentrale stammen die Nummern oft aus Datenlecks oder aus gehackten Konten von Personen aus Ihrem Adressbuch. Betrüger behaupten manchmal, die Nummer von einer Jobbörse oder einer Arbeitsagentur zu haben. Das ist ein Teil der Masche und kein Hinweis auf Seriosität.

Bekomme ich beim Aufgabenbetrug mein Geld zurück?

Darauf gibt es keine Garantie, denn die Zahlungen laufen laut Watchlist Internet meist über Kryptowährungen und lassen sich kaum zurückverfolgen. Zahlen Sie auf keinen Fall weiter, auch nicht für angebliche Gebühren oder Kautionen. Erstatten Sie Anzeige und informieren Sie sofort Ihre Bank.

Was soll ich tun, wenn fremdes Geld auf meinem Konto eingeht?

Leiten Sie es nicht weiter und überweisen Sie es auch nicht auf ein anderes Konto zurück. Die Polizei rät, Kontakt mit der Bank oder der Polizei aufzunehmen, Rückbuchungen sollten nur auf das Ursprungskonto erfolgen. So schützen Sie sich vor dem Verdacht der Geldwäsche.

Macht man sich als Finanzagent strafbar, wenn man nichts gewusst hat?

In Deutschland kann schon leichtfertige Geldwäsche nach § 261 Abs. 6 StGB bestraft werden, in der Schweiz reicht nach Art. 305bis StGB, dass Sie die Herkunft annehmen mussten. In Österreich setzt § 165 StGB Wissen oder Vorsatz voraus. Die Details stehen in der Länder-Übersicht oberhalb dieser Fragen.

Kann man mit Sportwetten oder Surebets dauerhaft Geld verdienen?

Verlassen sollten Sie sich darauf nicht. Buchmacher dürfen Konten einschränken, und laut britischer Gambling Commission sind eingeschränkte Kunden fast doppelt so oft im Plus wie der Durchschnitt (46,78 gegenüber 25,42 Prozent). Bezahlte Tipp-Abos und Surebet-Software ändern daran nichts. Wetten Sie nur bei erlaubten Anbietern und nur mit Geld, dessen Verlust Sie verkraften.

Ich habe meine Ausweiskopie an Betrüger geschickt. Was jetzt?

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, damit die Behörden wissen, dass Kriminelle in Ihrem Namen handeln könnten. Die Watchlist Internet rät außerdem, regelmäßig nach Ihrem Namen zu suchen, Fake-Profile zu melden und unbekannte Rechnungen nicht einfach zu ignorieren. Haben Sie Zahlungsdaten weitergegeben, lassen Sie die Karten sperren.

Woran erkenne ich ein Schneeballsystem im Network-Marketing?

Entscheidend ist, woher das Geld kommt. Laut IHK verdienen Sie beim erlaubten Network-Marketing am Verkauf der Ware, beim Schneeballsystem vor allem am Anwerben neuer Mitglieder. Hohe Einstiegspakete und Prämien für neue Mitglieder sind Warnzeichen.

Kann ich aus einem teuren Online-Coaching wieder aussteigen?

Oft ja, aber das hängt vom Einzelfall ab. Die Verbraucherzentrale nennt Widerruf, Anfechtung wegen Täuschung und in Deutschland die fehlende ZFU-Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz als mögliche Wege. Lassen Sie den Vertrag zeitnah von einer Verbraucherberatung oder einem Anwalt prüfen.

Wo kann ich prüfen, ob ein Anlageanbieter eine Erlaubnis hat?

In Österreich bei der FMA, in Deutschland in der Unternehmensdatenbank der BaFin und in der Schweiz in der Liste der Beaufsichtigten der FINMA. Alle drei Behörden veröffentlichen zusätzlich Warnungen. Ein fehlender Warnhinweis bedeutet aber nicht, dass ein Anbieter seriös ist.

Quellen
Foto von Mathias Galler
Mathias Galler

Gründer von Finanzbaron, lebt in Graz. Schreibt hier, wie man online Geld verdient und was dabei in Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt.

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