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Mit Umfragen Geld verdienen: Mikrojobs und Cashback ehrlich gerechnet

Foto von Mathias GallerMathias GallerGeprüft am
Das Wichtigste in Kürze

Sie füllen bezahlte Umfragen aus, erledigen kleine Aufgaben am Computer oder mit dem Smartphone vor Ort oder bekommen über Cashback-Portale einen Teil Ihres Einkaufs zurück. Die Beträge pro Aufgabe sind klein. Wer Wartezeit, Fehlversuche und Wege mitrechnet, kommt meist auf einen Stundenlohn deutlich unter einem normalen Nebenjob.

  • Meinungsplatz zahlt laut eigener FAQ 0,50 bis 2,50 Euro pro Umfrage, Streetspotr laut eigener FAQ in der Regel 2 bis 15 Euro pro Spot.
  • Mit Ausschlüssen, Wegen und Wartezeiten liegt der Stundenlohn in den Beispielen bei rund 6 bis 12 Euro, oft darunter.
  • Auszahlungsgrenzen beachten: Meinungsplatz ab 20 Euro, Clickworker per PayPal ab 10 Euro, Toluna-Punkte verfallen 16 Monate nach der Gutschrift.
  • Jährliche Freigrenzen für Gelegenheitsleistungen: AT bis 220 Euro, DE unter 256 Euro. CH: AHV bis CHF 2.500 nur auf Wunsch.
  • Passt zum Füllen kleiner Zeitfenster. Seriöse Panels sind kostenlos, Vorabgebühren für Testkäufer-Jobs sind ein Zeichen für Betrug.

So funktionieren bezahlte Umfragen, Mikrojobs und Cashback

Mit Umfragen, Mikrojobs und Cashback können Sie Geld verdienen, allerdings nur kleine Beträge für kleine Leistungen. Die drei Wege funktionieren unterschiedlich, haben aber eines gemeinsam: Pro Aufgabe gibt es Cent bis wenige Euro, und Sie bestimmen selbst, wann Sie mitmachen.

  • Bezahlte Umfragen: Marktforschungsfirmen wollen wissen, was Menschen über Produkte, Werbung oder Dienstleistungen denken. Panels wie YouGov, Toluna oder Meinungsplatz vermitteln die Umfragen an registrierte Mitglieder und zahlen in Geld oder in Punkten, die Sie später gegen Gutscheine oder Auszahlungen tauschen.
  • Mikrojobs: Unternehmen zerlegen Arbeit in kleine Aufgaben. Am Computer sind das bei Clickworker zum Beispiel Texte oder Recherchen, unterwegs per App bei appJobber oder Streetspotr etwa Fotos von Regalen, Preisen oder Aufstellern im Geschäft.
  • Cashback: Sie kaufen über ein Portal wie Shoop bei einem Partnershop ein. Das Portal bekommt vom Shop eine Provision und gibt den größten Teil davon an Sie weiter.

Wie Sie an Umfragen kommen

Sie melden sich bei einem Panel an und füllen ein Profil aus. Passt Ihr Profil zu einer Studie, bekommen Sie eine Einladung per E-Mail, SMS oder App. Viele Studien suchen eine eng definierte Zielgruppe. Toluna erklärt, dass deshalb oft mehrere Vorfragen nötig sind und Sie danach trotzdem ausgeschlossen werden können. Meinungsplatz schließt Umfragen auch, sobald genug Antworten da sind.

Wie oft Einladungen kommen, können Sie kaum beeinflussen. YouGov schreibt, die Häufigkeit hänge von der Zahl laufender Umfragen und davon ab, ob Sie zur Zielgruppe gehören. Meinungsplatz verweist auf Qualitätsstandards der Branche, nach denen Mitglieder nicht zu oft befragt werden sollen.

Wie Mikrojobs vor Ort ablaufen

Bei appJobber und Streetspotr sehen Sie Aufträge auf einer Karte in der App, nehmen einen an und erledigen ihn innerhalb einer Frist. Streetspotr beschreibt, dass Kunden oft deutlich mehr Orte ausschreiben, als sie Ergebnisse brauchen. Ist das Kontingent erreicht, verschwinden die Spots von der Karte, bei beliebten Aufträgen laut FAQ teils innerhalb weniger Minuten.

Was Sie mit Umfragen realistisch verdienen können

Der echte Stundenlohn liegt meist unter dem, was die Vergütung pro Aufgabe vermuten lässt, denn bezahlt wird nur das Ergebnis, nicht die Zeit für Vorfragen, Wege oder abgelehnte Aufgaben.

Was die Plattformen zahlen

  • Meinungsplatz (Bilendi): Je nach Länge laut FAQ 0,50 bis 2,50 Euro pro Umfrage. Werden Sie ausgeschlossen, gibt es statt Geld drei Lose für eine Monatsverlosung. Ausgezahlt wird ab 20 Euro per Überweisung.
  • Toluna: Pro abgeschlossener Umfrage 15 bis 20.000 Punkte, je nach Länge. Zum Start gibt es 500 Punkte, für jede Profil-Umfrage 100 Punkte. Was ein Punkt in Euro wert ist, nennt die FAQ nicht, das sehen Sie im Belohnungscenter. Punkte verfallen laut deutscher FAQ 16 Monate nach der Gutschrift.
  • YouGov: Die Punktzahl richtet sich nach Länge und Komplexität der Umfrage. Ab einem bestimmten Punktestand tauschen Sie die Punkte gegen eine Belohnung. Konkrete Werte nennt YouGov öffentlich nicht, die Mindestpunktzahl einer Aktivität sehen Sie vor der Teilnahme.
  • Clickworker: Es gibt keinen Stundenlohn, bezahlt wird je Auftrag, laut Clickworker zwischen einem Euro und mehreren Dutzend Euro. Ihr effektiver Stundenlohn hängt von Tempo und Rechercheaufwand ab.
  • Streetspotr: In der Regel 2 bis 15 Euro pro Spot laut FAQ, der genaue Betrag steht bei jedem Spot in der App. Der angezeigte Betrag ist das Maximum mit allen Boni, tatsächlich kann es weniger sein.
  • appJobber: Die AGB nennen keine Beträge. Fahrtkosten werden laut AGB nicht ersetzt, Auslagen nur, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbeschreibung stehen.
  • Prolific: Forscher müssen mindestens 6 Pfund oder 8 US-Dollar pro Stunde zahlen, Prolific empfiehlt 9 Pfund oder 12 US-Dollar. Details stehen im Ratgeber Websitetester werden.

Rechenbeispiele zum echten Stundenlohn

Die Vergütungen stammen von den Plattformen, die Zeiten sind angenommen und dienen nur zur Veranschaulichung.

Beispiel 1, Umfrage bei Meinungsplatz: Eine Umfrage bringt den Höchstbetrag von 2,50 Euro und dauert angenommen 20 Minuten. Das ergibt 7,50 Euro pro Stunde. Fliegen Sie vorher angenommen einmal nach 5 Minuten Vorfragen aus einer anderen Umfrage, haben Sie 25 Minuten für 2,50 Euro gearbeitet, also 6 Euro pro Stunde. Für die erste Auszahlung von 20 Euro brauchen Sie mindestens acht solcher Umfragen.

Beispiel 2, Spot bei Streetspotr: Streetspotr nennt selbst ein Beispiel: Ein Spot ist mit 6 Euro ausgeschrieben, davon 3 Euro Grundvergütung und 0,50 Euro pro gefundenem Produkt. Finden Sie nur zwei Produkte, gibt es 4 Euro. Brauchen Sie dafür angenommen 30 Minuten inklusive Weg, liegt Ihr Stundenlohn bei 8 Euro, mit allen Produkten bei 12 Euro. Fahrtkosten gehen davon noch ab.

Beispiel 3, Cashback bei Shoop: Shoop rechnet vor: Bei einem Einkauf über 156 Euro und 7 Prozent Cashback auf den Nettobetrag bekommen Sie 9,18 Euro zurück. Shoop erhält 7,5 Prozent Provision, also 9,83 Euro, und behält 0,65 Euro. Cashback lohnt sich nur bei Einkäufen, die Sie ohnehin machen. Wer wegen des Cashbacks kauft, verliert Geld.

Was Sie brauchen

Für den Start brauchen Sie kein Kapital, aber ein Gerät, ein Auszahlungskonto und Bereitschaft, Daten über sich preiszugeben. Im Einzelnen:

  • Smartphone oder Computer: Für Umfragen reicht beides, Toluna und Meinungsplatz haben Apps. Für Spots bei Streetspotr und appJobber brauchen Sie ein Smartphone mit Kamera.
  • Auszahlungskonto: Streetspotr zahlt nur über PayPal. Meinungsplatz überweist auf Ihr Bankkonto. Clickworker bietet unter anderem PayPal und SEPA an, aber nicht jede Methode in jedem Land.
  • Steuerdaten: Clickworker verlangt für Auszahlungen in der EU Ihre Steuer-Identifikationsnummer und die Angabe, ob Sie selbständig sind. appJobber stellt Rechnungen in Ihrem Namen automatisch aus, entsprechend Ihren steuerlichen Angaben.
  • Mindestalter: Streetspotr, appJobber und Shoop verlangen 18 Jahre, Meinungsplatz in Deutschland und Österreich über 16 Jahre.
  • Wohnsitz: Meinungsplatz verlangt einen Wohnsitz im jeweiligen Land und hat eigene Seiten für Deutschland, Österreich und die Schweiz. YouGov und Toluna bieten ebenfalls alle drei Länder an. Shoop nimmt nur Personen mit Wohnsitz in der EU, also nicht aus der Schweiz.

Datenschutz bei Umfragen

Umfragen leben von Ihren Daten. Toluna fragt nach Name, Adresse, Geburtstag, Beschäftigung und teils Einkommen, gibt an Kunden laut eigener Aussage aber nur anonymisierte und zusammengefasste Daten weiter. Meinungsplatz schreibt, Auftraggeber bekämen keine Namen oder E-Mail-Adressen. Bei YouGov können eingeladene Mitglieder im Connection Hub freiwillig etwa ihren Netflix-Verlauf teilen, außerdem gibt es eine Identitätsprüfung. Überlegen Sie bei jeder Angabe, ob die Vergütung sie wert ist.

Schritt für Schritt starten

  1. Ziel festlegen: Entscheiden Sie, ob Sie Wartezeiten füllen, unterwegs Spots erledigen oder nur beim Einkaufen sparen wollen. Danach richtet sich die Plattform.
  2. Zwei oder drei Anbieter wählen: Mehrere Panels bringen mehr Einladungen. Prüfen Sie vorher Auszahlungsgrenze, Mindestalter und ob Ihr Land unterstützt wird.
  3. Nur ein Konto pro Person anlegen: appJobber verbietet mehrere Konten für dieselbe Person ausdrücklich.
  4. Profil ehrlich ausfüllen: Je vollständiger das Profil, desto besser passen die Einladungen. Falsche Angaben fallen bei Vorfragen oder Kontrollen auf.
  5. Zeit messen: Notieren Sie ein paar Wochen lang Minuten und Betrag. So sehen Sie Ihren echten Stundenlohn statt der Angabe pro Aufgabe.
  6. Auszahlungsgrenzen im Blick behalten: Bei Meinungsplatz liegt die Grenze bei 20 Euro, bei Clickworker per PayPal bei 10 Euro, bei Shoop bei 1 Euro. Guthaben unter der Grenze bleibt auf dem Konto stehen.
  7. Fristen beachten: Toluna-Punkte verfallen 16 Monate nach der Gutschrift, Shoop-Cashback drei Jahre nach Ende des Jahres der Gutschrift.
  8. Cashback richtig nutzen: Klicken Sie direkt vor dem Kauf auf den Link des Portals und schließen Sie den Kauf ohne Umweg ab. Laut Shoop-AGB kann ein Zwischenstopp auf anderen Seiten das Tracking stören.
  9. Einnahmen aufschreiben: Halten Sie Datum, Plattform und Betrag fest. So erkennen Sie, ob Sie an eine der Steuergrenzen kommen.

Häufige Fehler

Die meisten Enttäuschungen entstehen, weil nur der Betrag pro Aufgabe zählt. Typische Fehler:

  • Wege nicht rechnen: Bei Spots vor Ort zählen Weg und Fahrtkosten mit. appJobber ersetzt Fahrtkosten nicht.
  • Bonus für sicher halten: Bei Streetspotr ist der angezeigte Betrag das Maximum. Finden Sie nicht alle Produkte, gibt es weniger.
  • Fotos aus dem Internet nutzen: Streetspotr verbietet das ausdrücklich, Spots müssen mit eigenen Fotos erledigt werden.
  • Cashback als Kaufgrund: Cashback reduziert nur den Preis. Was Sie sonst nicht gekauft hätten, ist kein Gewinn.
  • Kein Cashback auf alles erwarten: Shoop zahlt kein Cashback auf Mehrwertsteuer und Versandkosten. Ein Anspruch entsteht laut AGB erst bei erfolgreichem Geschäftsabschluss und vollständiger Zahlung an den Shop.
  • Für den Zugang bezahlen: Seriöse Panels sind kostenlos. Toluna schreibt ausdrücklich, Sie würden nie nach Zahlungen gefragt.

Vorsicht bei Produkttestern

Echte Produkttests gibt es, aber unter dem Stichwort lauern Abo-Fallen. Mimikama berichtet unter Berufung auf die Watchlist Internet über eine Seite, die kostenlose Produkttests versprach. Bei der Anmeldung schloss man versteckt ein Abo über 19,90 Euro im Monat ab und sollte die IBAN für den Lastschrifteinzug angeben, was für die Auszahlung von Testprämien unnötig wäre. Die WKO beschreibt Abo-Fallen allgemein als scheinbar kostenlose Angebote mit Kostenhinweisen im Kleingedruckten. Woran Sie solche Maschen erkennen, steht im Ratgeber Betrugsmaschen erkennen.

Mystery Shopping: Testkäufe als Mikrojob

Beim Mystery Shopping besuchen Sie als unerkannter Testkunde ein Geschäft, ein Restaurant oder einen Onlineshop und berichten danach über Beratung, Service und Ablauf. Laut der US-Verbraucherschutzbehörde FTC bezahlen Sie den Einkauf dabei meist zuerst selbst und bekommen ihn erstattet, manchmal gibt es zusätzlich einen kleinen Betrag. Die FTC beschreibt Mystery Shopping als Teilzeit- oder Gelegenheitsarbeit, die in der Regel kein volles Einkommen ersetzt. Einheitliche Sätze für Österreich, Deutschland oder die Schweiz gibt es nicht. Prüfen Sie Vergütung und Erstattung deshalb vor jeder Zusage in der Ausschreibung.

Seriöse Anbieter erkennen Sie an diesen Merkmalen:

  • Kostenlose Anmeldung: Laut FTC ist jede Vorabgebühr für Zugang, Zertifikat, Schulung oder Auftragslisten ein Zeichen für Betrug.
  • Klarer Auftrag: Vergütung, Erstattungsregel, Frist und Berichtsform stehen fest, bevor Sie zusagen.
  • Überprüfbares Unternehmen: Impressum, Adresse und Bewertungen lassen sich unabhängig prüfen. Der Branchenverband MSPA wirbt laut FTC selbst keine Testkäufer an, Angebote in seinem Namen sind verdächtig.
  • Eigene Auszahlung: Sie bekommen Geld, Sie schicken keines weiter.

Warnung vor der Testkäufer-Masche: Sollen Sie einen Scheck einlösen oder eine Überweisung annehmen und davon Gutscheinkarten kaufen, die Codes durchgeben oder Geld per Transferdienst weiterschicken, ist das Betrug. Laut FTC ist der Scheck gefälscht, die Bank fordert den Betrag nach Wochen von Ihnen zurück, und das weitergegebene Geld ist verloren. Die Polizei warnt bei eingereichten Schecks und Bargeldtransfers vor demselben Muster. Wer fremdes Geld weiterleitet, riskiert außerdem ein Strafverfahren wegen Geldwäsche. Brechen Sie den Kontakt ab und informieren Sie Ihre Bank.

Steuer und Anmeldung

Vergütungen für Umfragen und Mikrojobs sind Einkommen und müssen in der Regel angegeben werden. Neben einer Anstellung gibt es Grenzen, bis zu denen kleine Nebeneinkünfte keine Erklärung auslösen oder steuerfrei bleiben. Für gelegentliche Leistungen gelten in Österreich (220 Euro) und Deutschland (unter 256 Euro) eigene Freigrenzen. Auch Streetspotr weist in seiner FAQ auf die 256-Euro-Grenze hin und betont, dass Beträge darunter trotzdem anzugeben sind. Wer regelmäßig und mit Wiederholungsabsicht für wechselnde Auftraggeber arbeitet, erzielt eher Einkünfte aus Gewerbebetrieb, dann gelten diese Freigrenzen nicht.

Cashback auf private Einkäufe gilt in der Regel als nachträglicher Preisnachlass, nicht als Einkommen, eine ausdrückliche gesetzliche Regel dafür gibt es aber nicht. Prämien für das Werben von Freunden können wie Umfragevergütungen zu versteuern sein. Plattformen, die Dienstleistungen vermitteln, können unter die EU-Meldepflicht DAC7 fallen, und zwar ohne Mindestgrenze. Mehr dazu im DAC7-Ratgeber. Eine Meldung bedeutet nicht automatisch Steuerpflicht.

Die Details für Österreich, Deutschland und die Schweiz stehen weiter unten in der Länder-Übersicht, die allgemeinen Regeln finden Sie in den Grundlagen zur Einkommensteuer. Ob Sie Ihren Arbeitgeber informieren müssen, klärt der Ratgeber Nebenjob neben dem Vollzeitjob. Was für Studierende gilt, steht im Ratgeber Geld verdienen als Student, was in der Pension gilt, im Ratgeber Pension, Rente und Zuverdienst.

Umfrage- und Mikrojob-Plattformen im Vergleich

Jede Plattform hat einen anderen Schwerpunkt und andere Auszahlungsregeln. Die Tabelle fasst die Angaben aus Hilfeseiten und AGB zusammen.

Meinungsplatz Toluna Clickworker Streetspotr Shoop
Art Umfragen Umfragen Mikrojobs online Mikrojobs vor Ort Cashback
Vergütung 0,50 bis 2,50 € je Umfrage 15 bis 20.000 Punkte je Umfrage 1 € bis mehrere Dutzend € je Auftrag in der Regel 2 bis 15 € je Spot Anteil am Netto-Einkauf
Auszahlung Überweisung ab 20 € Gutscheine, teils PayPal PayPal oder SEPA ab 10 € PayPal, binnen 30 Tagen nach Anforderung SEPA, PayPal, Gutscheine ab 1 €
Mindestalter über 16 Jahre keine Angabe in der FAQ keine Angabe 18 Jahre 18 Jahre
Länder eigene Seiten für AT, DE, CH AT, DE, CH je nach Registrierung keine Angabe Wohnsitz in der EU

Ein paar Details: Bei Shoop muss die erste Auszahlung per SEPA erfolgen, und Cashback gilt bis zum Ende der Widerrufsfrist nur als vorläufig. Toluna-Punkte für manche Umfragen kommen erst bis zu sechs Wochen nach Schließung. Bei appJobber kann die Bestätigung durch den Auftraggeber bis zu vier Wochen dauern.

Wer eher längere, besser bezahlte Aufgaben sucht, findet beim Testen von Websites und Apps teils höhere Beträge pro Stunde, etwa bei bezahlten Stundenaufträgen. Anspruchsvollere und meist besser bezahlte Aufgaben bietet die Datenarbeit für KI-Modelle, siehe KI-Trainer und Data Annotation. Wer ein eigenes Können verkaufen will, ist als Freelancer mit eigenen Preisen besser bedient.

Für wen es sich lohnt

Umfragen, Mikrojobs und Cashback passen zu Menschen, die kleine Zeitfenster füllen wollen und kein festes Einkommen erwarten. Rechnet man Ausschlüsse, Wege und Wartezeiten mit, liegt der Stundenlohn in den Beispielen bei rund 6 bis 12 Euro, oft darunter. Cashback ist kein Verdienst, sondern ein Rabatt auf Einkäufe, die Sie ohnehin tätigen. Notieren Sie Ihre Einnahmen von Anfang an und prüfen Sie die Steuergrenzen in Ihrem Land.

Länder-Übersicht: Steuer und Anmeldung in Ihrem Land

Österreich

Einkommensteuer
Neben dem Gehalt müssen Sie eine Veranlagung abgeben, wenn Ihre anderen Einkünfte zusammen über 730 Euro im Jahr liegen (§ 41 EStG). Bis 730 Euro gilt der Veranlagungsfreibetrag, darüber wird er schrittweise kleiner. Vergütungen, die nach § 29 Z 3 EStG steuerfrei bleiben, erhöhen diese Summe in der Regel nicht.
Gelegentliche Aufgaben
Einkünfte aus Leistungen, die zu keiner anderen Einkunftsart gehören, sind nach § 29 Z 3 EStG nicht steuerpflichtig, wenn sie im Kalenderjahr höchstens 220 Euro betragen. Das ist eine Freigrenze: Darüber ist der gesamte Betrag steuerpflichtig. Das passt vor allem zu gelegentlichen Umfragen und einzelnen Mikrojobs.
Regelmäßige Mikrojobs
Arbeiten Sie nachhaltig, mit Gewinnabsicht und für wechselnde Auftraggeber, spricht das eher für Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 23 EStG. Dann gilt die 220-Euro-Grenze nicht. Ob und welche Gewerbeberechtigung nötig ist, ist für Mikrojobs nicht ausdrücklich geregelt. Klären Sie das mit dem Gründerservice Ihrer Wirtschaftskammer.
Sozialversicherung
Mit Gewerbeschein sind Sie nach GSVG grundsätzlich ab dem ersten Euro bei der SVS versichert. Auf Antrag gibt es die Kleinunternehmerausnahme (2026: höchstens 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz), die Unfallversicherung bleibt. Ob Sie die Ausnahme nutzen können, hängt auch von Alter und früheren Versicherungszeiten ab. Als Neue Selbständige sind Sie 2026 erst ab Einkünften über 6.613,20 Euro versichert.

Deutschland

Einkommensteuer
Liegen Ihre Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Bis 410 Euro bleiben sie über den Härteausgleich steuerfrei, knapp darüber werden sie ermäßigt besteuert.
Gelegentliche Aufgaben
Vergütungen für einzelne Umfragen oder Mikrojobs fallen unter die sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG. Steuerfrei bleiben sie, wenn sie im Kalenderjahr weniger als 256 Euro betragen. Das ist eine Freigrenze: Ab 256 Euro ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Gewerbe
Arbeiten Sie nachhaltig, mit Gewinnabsicht und für einen offenen Kreis von Auftraggebern, spricht das für einen Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 2 EStG. § 22 Nr. 3 tritt dann zurück, die 256-Euro-Grenze gilt nicht. Ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen, klären Sie mit dem Gewerbeamt oder Ihrer IHK.
Krankenversicherung
Sind Sie mehr als 20 Stunden pro Woche angestellt und verdienen dort mehr als die Hälfte der Bezugsgröße (2026: 1.977,50 Euro im Monat), gilt die Selbständigkeit in der Regel als nebenberuflich.

Schweiz

Einkommensteuer
Einkommen aus selbständiger Nebentätigkeit geben Sie in der Steuererklärung an, abzüglich der geschäftlich begründeten Kosten. Steuersätze und Abzüge unterscheiden sich je nach Kanton.
AHV/IV/EO
Bis CHF 2.500 Einkommen aus Nebenerwerb im Jahr werden Beiträge nur auf Ihren Wunsch erhoben. Darüber zahlen Sie Beiträge nach sinkender Skala.
Anmeldung
Eine Gewerbeanmeldung gibt es nicht. Ob Sie als selbständigerwerbend gelten, beurteilt die AHV-Ausgleichskasse.

Passt das zu Ihnen?

Gute Wahl, wenn Sie
  • kurze Wartezeiten sinnvoll füllen wollen
  • Aufgaben genau nach Anleitung erledigen
  • ohnehin online einkaufen und Cashback mitnehmen möchten
Eher nichts, wenn Sie
  • einen festen Stundenlohn erwarten
  • ungern persönliche Daten in Profilen angeben
  • schnell ein größeres Einkommen aufbauen wollen

Häufige Fragen

Wie viel verdient man mit bezahlten Umfragen pro Stunde?

Das hängt von Vergütung, Dauer und Ausschlüssen ab. Meinungsplatz zahlt laut eigener FAQ je nach Länge 0,50 bis 2,50 Euro pro Umfrage. Dauert eine Umfrage für 2,50 Euro angenommen 20 Minuten, sind das 7,50 Euro pro Stunde, mit Fehlversuchen weniger. Prolific verlangt von Forschern mindestens 6 Pfund oder 8 US-Dollar pro Stunde.

Ab wann zahlt Meinungsplatz aus?

Ab einem Guthaben von 20 Euro können Sie eine Überweisung auf Ihr Bankkonto anfordern, in der Regel zu Beginn des Folgemonats. Weniger als 20 Euro wird in den nächsten Monat übernommen. Wenn Sie Ihr Konto schließen, verfällt nicht ausgezahltes Guthaben.

Sind Toluna-Punkte unbegrenzt gültig?

Nein. Toluna-Punkte verfallen laut deutscher Toluna-FAQ 16 Monate nach der Gutschrift, jeder Punkt einzeln, nicht alle auf einmal. Die englische Toluna-Seite nennt 12 Monate, maßgeblich ist die Version Ihres Landes im Konto. Wer sein Konto kündigt, verliert die Punkte ebenfalls. Lösen Sie Ihr Guthaben deshalb regelmäßig ein.

Welche Umfrage-Seiten gibt es für Österreich und die Schweiz?

YouGov, Toluna und Meinungsplatz haben eigene Angebote für Österreich und die Schweiz. Bei Meinungsplatz Österreich brauchen Sie einen Wohnsitz in Österreich und müssen über 16 Jahre alt sein. Prolific unterstützt alle drei Länder.

Wie viel zahlt Streetspotr pro Auftrag?

Streetspotr vermittelt Mikrojobs per App, etwa Fotos von Produkten im Geschäft. Laut eigener FAQ gibt es in der Regel 2 bis 15 Euro pro Spot, den genauen Betrag sehen Sie vor der Annahme in der App. Ausgezahlt wird nur über PayPal, innerhalb von 30 Tagen nachdem Sie das Geld in der App angefordert haben. Der angezeigte Betrag ist das Maximum mit allen Boni.

Ab welchem Betrag zahlt Clickworker aus?

Per PayPal und SEPA ab 10 Euro, per Payoneer ab 20 Euro oder 20 US-Dollar. Ausgezahlt wird wöchentlich von Mittwoch bis Freitag, frühestens eine Woche nach einem erfolgreich erledigten Auftrag. Für Auszahlungen in der EU verlangt Clickworker Ihre Steuer-Identifikationsnummer.

Muss ich Cashback versteuern?

Bei privaten Einkäufen gilt Cashback in der Regel als nachträglicher Preisnachlass und nicht als Einkommen. Eine ausdrückliche gesetzliche Regel dafür gibt es nicht. Prämien für das Werben von Freunden sind eine Gegenleistung und können wie Umfragevergütungen zu versteuern sein. Bei beruflich gekauften Dingen mindert Cashback die absetzbaren Kosten.

Warum werde ich nach wenigen Fragen aus der Umfrage geworfen?

Viele Studien suchen eine eng definierte Zielgruppe, die erst mit Vorfragen gefunden wird. Passen Sie nicht oder ist die Quote voll, endet die Umfrage. Meinungsplatz vergibt dafür drei Lose für die Monatsverlosung, Geld gibt es dafür nicht.

Warum hat mein Cashback-Einkauf kein Cashback gebracht?

Cashback entsteht nur, wenn der Einkauf über den Link des Portals richtig erfasst wird. Laut Shoop-AGB kann schon das Aufrufen anderer Seiten dazwischen oder eine Einstellung am Gerät das Tracking stören. Bei Shoop können Sie für nicht erfasste Einkäufe eine Nachbuchungsanfrage stellen.

Ist Mystery Shopping seriös oder Betrug?

Echte Testkäufe gibt es, die Anmeldung ist dann kostenlos und Sie bekommen Ihren Einkauf erstattet. Betrug ist es, wenn Sie einen Scheck oder eine Überweisung erhalten und davon Gutscheinkarten kaufen oder Geld weiterschicken sollen. Laut FTC ist jede Vorabgebühr für einen Testkäufer-Job ein Zeichen für Betrug.

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Mathias Galler

Gründer von Finanzbaron, lebt in Graz. Schreibt hier, wie man online Geld verdient und was dabei in Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt.

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