Checkliste: Die ersten 30 Tage als Selbständiger
Was Sie in welcher Reihenfolge erledigen, wenn Sie mit Online-Einnahmen selbständig starten. Wählen Sie Ihr Land, die Checkliste lässt sich auch ausdrucken.
Checkliste für Ihr Land
Österreich
- Vor dem Start
- Tätigkeit einordnen: Gewerbe oder Neue Selbständige ohne Gewerbe. Hilfe bietet das WKO-Gründerservice, die Einordnung erklärt Freiberuf oder Gewerbe?. Als Neugründer die NeuFöG-Bestätigung vor der Anmeldung holen.
- Tag 1
- Gewerbe online über GISA oder das Unternehmensserviceportal anmelden, mit ID Austria. Die Anmeldung kostet keine Stempelgebühren und keine Bundesverwaltungsabgaben. Ein freies Gewerbe dürfen Sie ab der Anmeldung ausüben, der GISA-Auszug ist Ihr Nachweis. Ohne Gewerbe entfällt dieser Schritt. Schritt für Schritt
- Bis Tag 30
- Betriebseröffnung beim Finanzamt innerhalb eines Monats melden, mit dem Fragebogen Verf 24 über FinanzOnline. Umsatz und Gewinn für Eröffnungs- und Folgejahr realistisch schätzen.
- Sozialversicherung
- Mit Gewerbeschein meldet die Gewerbebehörde Sie an die SVS, ein Begrüßungsschreiben folgt. Die Kleinunternehmerausnahme (2026: höchstens 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz) gibt es nur auf Antrag; ob Sie sie nutzen können, hängt auch von Alter und früheren Versicherungszeiten ab. Als Neue Selbständige sind Sie 2026 erst ab Einkünften über 6.613,20 Euro versichert.
- Ab Tag 1 laufend
- Einnahmen, Ausgaben und Belege aufzeichnen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung), Rechnungen mit Pflichtangaben schreiben (Rechnungen als Kleinunternehmer), Impressum auf Website und Profilen prüfen (Impressumspflicht).
Stand Oktober 2026 für Österreich. Quellen: USP: Gewerbeanmeldung, WKO: Fragebogen des Finanzamtes zur Betriebseröffnung, WKO: Meldung zur Sozialversicherung, SVS: Aktuelle Werte 2026
Deutschland
- Vor dem Start
- Tätigkeit einordnen: Gewerbe oder freier Beruf (Freiberuf oder Gewerbe?). Bei IHK oder Handwerkskammer klären, ob eine Erlaubnis nötig ist.
- Tag 1
- Gewerbe beim Gewerbeamt anzeigen, gleichzeitig mit dem Beginn (§ 14 GewO). Die Gebühr legt die Gemeinde fest, laut Existenzgründungsportal meist 20 bis 60 Euro. Freiberufler überspringen diesen Schritt. Schritt für Schritt
- Bis Tag 30
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats über Mein ELSTER übermitteln (§ 138 AO). Das Finanzamt fordert nicht automatisch dazu auf. Im Fragebogen entscheiden Sie über die Kleinunternehmerregelung (Vorjahr höchstens 25.000 Euro, laufendes Jahr höchstens 100.000 Euro Umsatz).
- Versicherung
- Krankenkasse informieren und klären, ob die Selbständigkeit als nebenberuflich gilt. Sind Sie mehr als 20 Stunden pro Woche angestellt und verdienen dort mehr als die Hälfte der Bezugsgröße (2026: 1.977,50 Euro im Monat), gilt sie in der Regel als nebenberuflich. Mehr dazu im Ratgeber Krankenversicherung im Nebenerwerb.
- Ab Tag 1 laufend
- Einnahmen und Ausgaben für die EÜR aufzeichnen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung), Rechnungen erst nach Erhalt der Steuernummer mit allen Pflichtangaben schreiben (Rechnungen als Kleinunternehmer), Impressum prüfen (Impressumspflicht).
Stand Oktober 2026 für Deutschland. Quellen: § 14 GewO, Existenzgründungsportal: Unternehmensanmeldung, § 138 AO, § 19 UStG, IHK Darmstadt: Steuern für Influencer
Schweiz
- Vor dem Start
- Prüfen, ob Ihre Tätigkeit eine kantonale Bewilligung braucht. Reglementiert sind laut Kanton Zürich vor allem Gesundheitsberufe, technische Spezialberufe und sicherheitsrelevante Tätigkeiten.
- Tag 1
- Eine Gewerbeanmeldung gibt es nicht. Liegt der Reingewinn aus dem Nebenerwerb über CHF 2.500 im Jahr, melden Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse als selbständigerwerbend an, am besten vor Aufnahme der Tätigkeit. Schritt für Schritt
- Beiträge
- AHV, IV und EO kosten zusammen 10,0 Prozent des Einkommens ab CHF 60.500, darunter gilt eine sinkende Skala. Der Mindestbeitrag liegt 2026 bei CHF 530.
- Später im Blick
- Handelsregister ab CHF 100.000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr, freie Berufe ausgenommen. MWST-Pflicht ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100.000.
- Ab Tag 1 laufend
- Einnahmen, Ausgaben und Belege getrennt von den privaten Finanzen aufzeichnen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) und Rechnungen mit den nötigen Angaben schreiben (Rechnungen).
Stand Oktober 2026 für Schweiz. Quellen: AHV/IV Merkblatt 2.02, Kanton Zürich: Selbständigkeit im Nebenerwerb, Kanton Solothurn: Handelsregistereintrag Einzelunternehmen, Fedlex: Art. 10 MWSTG
Was die Checkliste nicht ersetzt
Die Schritte gelten für den typischen Start als Einzelunternehmer mit Online-Einnahmen. Sonderfälle wie reglementierte Tätigkeiten, Angestellte mit Konkurrenzverbot oder Bezieher von Arbeitslosengeld brauchen eine eigene Klärung, etwa im Ratgeber Nebenjob neben dem Vollzeitjob oder Arbeitslos und Nebenverdienst. Die wichtigsten Grenzwerte stehen gesammelt unter Werte 2026 auf einen Blick, die Grundfragen in den Grundlagen. Diese Seite ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.