Grundlagen

Gewerbe anmelden: So geht es in Österreich, Deutschland und der Schweiz

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Das Wichtigste in Kürze

In Österreich melden Sie ein Gewerbe online über GISA an, mit ID Austria oft in wenigen Minuten und ohne Gebühren. In Deutschland zeigen Sie das Gewerbe beim Gewerbeamt an und schicken innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. In der Schweiz gibt es keine Gewerbeanmeldung, dort melden Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse an.

  • In AT melden Sie ein Gewerbe online über GISA an, mit ID Austria per GISA-Express sofort und ohne Gebühren.
  • In DE zeigen Sie das Gewerbe zum Start beim Gewerbeamt an, die Gebühr liegt meist bei 20 bis 60 Euro.
  • In AT und DE melden Sie sich zusätzlich selbst innerhalb eines Monats beim Finanzamt, in DE über den ELSTER-Fragebogen.
  • In CH gibt es keine Gewerbeanmeldung: Über CHF 2.500 Reingewinn im Nebenerwerb melden Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse an.
  • Häufigster Fehler ist, die Anmeldung aufzuschieben: In AT dürfen Sie erst nach der Anmeldung starten, Steuer fällt ohnehin an.

Worum es beim Gewerbe anmelden geht

Wer ein Gewerbe anmelden will, erledigt in Österreich und Deutschland zwei Dinge: die Anmeldung bei der Gewerbebehörde und die Meldung beim Finanzamt. In der Schweiz gibt es keine Gewerbeanmeldung, dort ist die AHV-Ausgleichskasse die erste Station. Die Reihenfolge ist in allen drei Ländern klar geregelt, und mit den richtigen Unterlagen ist der Weg meist an einem Tag erledigt.

Vorher steht eine Frage, die viele überspringen: Ist Ihre Tätigkeit überhaupt ein Gewerbe? Wer etwa übersetzt, unterrichtet oder schreibt, ist in Deutschland oft Freiberufler und in Österreich häufig Neue Selbständige. Dann entfällt die Gewerbeanmeldung, die Meldung beim Finanzamt bleibt. Wie die Einordnung funktioniert, erklärt der Ratgeber Freiberuf oder Gewerbe mit Beispielen aus dem Online-Bereich.

Dieser Ratgeber zeigt die Schritte je Land in der richtigen Reihenfolge, die laufenden Kosten und was beim Ruhen oder Abmelden gilt.

Gewerbe anmelden in Österreich

In Österreich melden Sie das Gewerbe bei der Gewerbebehörde Ihres Standorts an, das ist die Bezirkshauptmannschaft oder in Statutarstädten der Magistrat. In Wien ist je nach Gewerbe das Magistratische Bezirksamt oder die MA 63 zuständig. Am schnellsten geht es online über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA).

Freies oder reglementiertes Gewerbe

Die erste Entscheidung betrifft die Art des Gewerbes. Freie Gewerbe brauchen keinen Befähigungsnachweis, Sie melden sie an und dürfen sofort starten. Beispiele aus dem Online-Bereich sind laut WKO die Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik, der Werbetexter, der Werbegrafik-Designer und die Werbeagentur, unter die auch kommerzielles Influencing fällt. Die bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe des Wirtschaftsministeriums hilft beim richtigen Wortlaut, sie ist laut Ministerium aber nicht abschließend.

Reglementierte Gewerbe nach § 94 GewO verlangen einen Befähigungsnachweis, etwa ein Zeugnis über Ausbildung und Praxis. Dazu gehören Unternehmensberatung und Lebens- und Sozialberatung, was für Coaches wichtig ist. Fehlt Ihnen die Befähigung, können Sie eine gewerberechtliche Geschäftsführung bestellen. Bei manchen reglementierten Gewerben dürfen Sie erst nach dem rechtskräftigen Bescheid beginnen, die Behörde hat dafür bis zu drei Monate Zeit.

Voraussetzungen und Standort

Als Einzelunternehmer müssen Sie laut WKO volljährig sein und die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates oder einen passenden Aufenthaltstitel haben. Es dürfen keine Ausschlussgründe vorliegen, etwa bestimmte Vorstrafen, Finanzvergehen oder ein mangels Vermögens nicht eröffnetes Insolvenzverfahren. Die Ausschlussgründe bestätigen Sie mit einer eidesstattlichen Erklärung.

Sie brauchen einen Gewerbestandort, aber keinen Wohnsitz in Österreich. Bei Online-Tätigkeiten ist das häufig die eigene Wohnung, ob der Mietvertrag das erlaubt, klären Sie vorher.

Kosten

Für die Gewerbeanmeldung fallen laut Unternehmensserviceportal keine Stempelgebühren und keine Bundesverwaltungsabgaben an. Wer neu gründet, kann über das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) zusätzlich von bestimmten Gebühren und Abgaben befreit werden. Die NeuFöG-Bestätigung stellt die WKO nach einer Beratung aus, sie muss laut WKO vor der Anmeldung vorliegen. Was danach laufend anfällt, zeigt der Abschnitt zu den laufenden Kosten.

Schritt für Schritt in Österreich

  1. Gewerbe festlegen: Klären Sie mit dem Gründerservice der WKO, welches Gewerbe mit welchem Wortlaut zu Ihrer Tätigkeit passt.
  2. NeuFöG-Bestätigung holen: Lassen Sie sich als Neugründer beraten und die Bestätigung ausstellen, bevor Sie anmelden.
  3. Unterlagen bereitlegen: Reisepass oder Geburtsurkunde mit Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldebestätigung, Sozialversicherungsnummer und bei reglementierten Gewerben den Befähigungsnachweis. Wer in den letzten fünf Jahren nicht durchgehend in Österreich gelebt hat, braucht eine ausländische Strafregisterbescheinigung, höchstens drei Monate alt.
  4. Online anmelden: Stellen Sie den Antrag über GISA oder das Unternehmensserviceportal. Mit ID Austria, ohne hochgeladene Unterlagen und mit elektronisch prüfbaren Daten greift GISA-Express, dann ist die Berechtigung sofort im GISA abrufbar. Alternativ übernimmt die WKO die Anmeldung kostenlos für Sie.
  5. GISA-Auszug prüfen: Der Auszug ist Ihr Nachweis über die Gewerbeberechtigung. Ein freies Gewerbe dürfen Sie schon ab der Anmeldung ausüben.
  6. Finanzamt informieren: Melden Sie die Betriebseröffnung innerhalb eines Monats mit dem Fragebogen Verf 24, über FinanzOnline unter Erklärungswechsel oder auf Papier. Dort schätzen Sie Umsatz und Gewinn für das Eröffnungs- und das Folgejahr.
  7. Sozialversicherung im Blick behalten: Die Gewerbebehörde meldet Sie automatisch an die SVS. Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben. Wenn Sie die Kleinunternehmerausnahme nutzen wollen, beantragen Sie sie selbst.

Gewerbe anmelden in Deutschland

In Deutschland zeigen Sie ein Gewerbe beim Gewerbeamt der Gemeinde an, in der Sie den Betrieb eröffnen. Nach § 14 GewO muss das gleichzeitig mit dem Beginn geschehen. Viele Gewerbeämter bieten dafür eine Online-Gewerbeanzeige an, sonst gehen Sie vor Ort. Die Gebühr legt die Gemeinde fest, das Existenzgründungsportal des Bundes nennt 20 bis 60 Euro.

Vorher klären Sie, ob Ihr Gewerbe erlaubnispflichtig ist oder ins Handwerk fällt. Auskunft geben IHK und Handwerkskammer. Für zulassungspflichtige Handwerke ist die Eintragung in die Handwerksrolle nötig. Die meisten Online-Tätigkeiten wie Onlinehandel, Affiliate-Marketing oder Influencing sind aber ohne besondere Erlaubnis anmeldbar.

Was nach der Anzeige passiert

Das Gewerbeamt leitet die Daten aus der Gewerbeanzeige weiter, unter anderem an das Finanzamt, die IHK oder Handwerkskammer und über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung an die Berufsgenossenschaft. § 14 Abs. 8 GewO stellt aber klar: Die Meldepflicht gegenüber dem Finanzamt nach § 138 AO bleibt davon unberührt. Laut IHK Darmstadt fordert das Finanzamt Gründer seit dem 1. Januar 2021 nicht mehr automatisch zur steuerlichen Erfassung auf.

Schritt für Schritt in Deutschland

  1. Einordnen: Prüfen Sie, ob Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind. Freiberufler überspringen die Schritte 3 und 6.
  2. Erlaubnis klären: Fragen Sie bei IHK oder Handwerkskammer nach, ob Ihre Tätigkeit eine Erlaubnis oder Eintragung braucht.
  3. Gewerbe anzeigen: Melden Sie das Gewerbe online oder vor Ort beim Gewerbeamt an, gleichzeitig mit dem Start. Beschreiben Sie die Tätigkeit konkret, etwa „Onlinehandel mit Bekleidung“ statt nur „Handel“.
  4. Fragebogen ausfüllen: Übermitteln Sie innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über Mein ELSTER (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Schätzen Sie Umsatz und Gewinn realistisch, sonst drohen zu niedrige Vorauszahlungen und später hohe Nachzahlungen.
  5. Umsatzsteuer entscheiden: Im Fragebogen geben Sie an, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen. Kleinunternehmer sind Sie, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.
  6. Steuernummer abwarten: Nach der Bearbeitung teilt Ihnen das Finanzamt die Steuernummer mit, die Sie auf Rechnungen brauchen. Wie diese Rechnungen aussehen müssen, zeigt der Ratgeber Rechnungen als Kleinunternehmer.
  7. IHK-Post einordnen: Als Gewerbetreibender werden Sie automatisch Mitglied der IHK. Wann Sie keinen Beitrag zahlen, steht im Abschnitt zu den laufenden Kosten.
  8. Versicherung klären: Sind Sie mehr als 20 Stunden pro Woche angestellt und verdienen dort mehr als die Hälfte der Bezugsgröße (2026: 1.977,50 Euro im Monat), gilt die Selbständigkeit in der Regel als nebenberuflich.

Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro im Jahr an.

Selbständig werden in der Schweiz

In der Schweiz gibt es keine Gewerbeanmeldung. Entscheidend ist, ob die AHV-Ausgleichskasse Sie als selbständigerwerbend anerkennt. Laut Merkblatt 2.02 ist das der Fall, wenn Sie unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten und das wirtschaftliche Risiko tragen. Hinweise sind ein eigener Firmenauftritt, eigene Investitionen, freie Arbeitsorganisation und mehrere Auftraggeber.

Schritt für Schritt in der Schweiz

  1. Bewilligung prüfen: Reglementiert sind laut Kanton Zürich vor allem Gesundheitsberufe, technische Spezialberufe und sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Dafür brauchen Sie eine kantonale Bewilligung, die Bearbeitung dauert mehrere Wochen bis Monate.
  2. AHV-Anmeldung stellen: Den Antrag stellen Sie über selbststaendig-erwerbend.ch bei der zuständigen Ausgleichskasse. Wer im Haupterwerb angestellt ist und dort mindestens den Mindestbeitrag zahlt, meldet die Nebentätigkeit laut Kanton Zürich erst, wenn der Reingewinn CHF 2.500 im Jahr übersteigt. Dann sind Beiträge auf den gesamten Gewinn fällig. Melden Sie sich vor Aufnahme der Tätigkeit, um Nachzahlungen zu vermeiden.
  3. Beiträge einplanen: AHV, IV und EO kosten zusammen 10,0 Prozent des Einkommens. Unter CHF 60.500 gilt eine sinkende Skala ab 5,371 Prozent, der Mindestbeitrag liegt 2026 bei CHF 530.
  4. Aufzeichnungen beginnen: Erfassen Sie Einnahmen, Ausgaben und Belege von Beginn an getrennt von den privaten Finanzen. Wie das geht, zeigt der Ratgeber Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
  5. Handelsregister im Auge behalten: Ab mindestens CHF 100.000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr muss ein Einzelunternehmen am Ort der Niederlassung ins Handelsregister. Freie Berufe sind ausgenommen, solange sie kein kaufmännisch geführtes Gewerbe betreiben.
  6. MWST prüfen: MWST-pflichtig werden Sie erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100.000. Bestehende Unternehmen werden nach Ablauf des Geschäftsjahres steuerpflichtig, in dem sie die Grenze erreichen, und melden sich innert 30 Tagen danach bei der ESTV an.

Was ein Gewerbe laufend kostet

Teurer als die Anmeldung sind die laufenden Pflichtbeiträge, vor allem die Sozialversicherung. Die Kammerbeiträge bleiben für kleine Nebengewerbe meist niedrig oder entfallen ganz.

Österreich. Als Mitglied der Wirtschaftskammer zahlen Sie je Fachgruppe eine Grundumlage, deren Höhe die Fachgruppe jährlich beschließt. In der Steiermark beträgt sie 2026 etwa im Versand-, Internet- und allgemeinen Handel 115 Euro. Im Gründungsjahr fällt sie an, bei höchstens einem halben Jahr Mitgliedschaft zur Hälfte. Im folgenden Kalenderjahr sind Neugründer laut WKO befreit. Die Kammerumlage 1 zahlen Sie erst ab 150.000 Euro Netto-Umsatz im Inland. Den größten Posten bildet meist die SVS: Mit Gewerbeschein sind Sie nach GSVG grundsätzlich ab dem ersten Euro bei der SVS versichert. Auf Antrag gibt es die Kleinunternehmerausnahme (2026: höchstens 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz), die Unfallversicherung bleibt. Ob Sie die Ausnahme nutzen können, hängt auch von Alter und früheren Versicherungszeiten ab. Als Neue Selbständige sind Sie 2026 erst ab Einkünften über 6.613,20 Euro versichert.

Deutschland. Nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer zahlen keinen IHK-Beitrag, solange der Gewerbeertrag 5.200 Euro nicht übersteigt. Wer in den fünf Jahren davor keine betrieblichen Einkünfte hatte und an keiner Kapitalgesellschaft zu mehr als einem Zehntel beteiligt war, ist, solange der Gewerbeertrag 25.000 Euro nicht übersteigt, im Gründungsjahr und im Folgejahr ganz befreit und im dritten und vierten Jahr von der Umlage (§ 3 Abs. 3 IHKG).

Schweiz. Eine Pflichtmitgliedschaft in einer Handelskammer gibt es nicht. Laufend zahlen Sie die AHV-Beiträge auf den Gewinn und Verwaltungskosten der Ausgleichskasse von höchstens 5 Prozent der Beiträge.

Punkt Österreich Deutschland Schweiz
Zuständig Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat Gewerbeamt der Gemeinde AHV-Ausgleichskasse
Kosten der Anmeldung keine Gebühren meist 20 bis 60 Euro keine Gewerbeanmeldung, keine Gebühr
Dauer freies Gewerbe sofort, mit GISA-Express ohne Prüfung Anzeige gleichzeitig mit dem Beginn Anmeldung vor Aufnahme der Tätigkeit
Online GISA mit ID Austria Online-Gewerbeanzeige in vielen Gemeinden selbststaendig-erwerbend.ch
Laufende Pflichtbeiträge Grundumlage, SVS IHK-Beitrag über 5.200 Euro Gewerbeertrag AHV, IV, EO und Verwaltungskosten

Gewerbe ruhend melden oder abmelden

In Österreich zeigen Sie das Ruhen und die Wiederaufnahme binnen drei Wochen der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes an (§ 93 GewO). Die Berechtigung und die Mitgliedschaft bleiben bestehen, ausüben dürfen Sie das Gewerbe in dieser Zeit aber nicht. Ruhen alle Berechtigungen das ganze Jahr, zahlen Sie höchstens die halbe Grundumlage. Die SVS-Pflichtversicherung endet laut WKO Wien nur, wenn alle Berechtigungen ruhen, mit Ende des Monats, in dem das Ruhen beginnt. Wer endgültig aufhört, legt die Gewerbeberechtigung zurück, etwa online über GISA mit ID Austria.

In Deutschland melden Sie das Gewerbe gleichzeitig mit der Aufgabe beim Gewerbeamt ab (§ 14 GewO), in vielen Gemeinden online. In Hamburg etwa ist die erste Abmeldebescheinigung kostenlos, und das Amt leitet die Abmeldung unter anderem an das Finanzamt weiter.

Was Sie bereithalten sollten

Diese Angaben brauchen Sie in fast jedem Land:

  • Ausweis und Meldedaten: Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnadresse, in Österreich auch die Sozialversicherungsnummer.
  • Tätigkeitsbeschreibung: Ein konkreter Satz, in Österreich der passende Gewerbewortlaut.
  • Standort: Die Adresse, an der Sie arbeiten, und das geplante Startdatum.
  • Schätzung von Umsatz und Gewinn: Für das erste und zweite Jahr, dazu Ihr voraussichtliches Gehalt aus einer Anstellung.
  • Bankverbindung: Ein eigenes Geschäftskonto ist für Einzelunternehmer in der Regel freiwillig, aber praktisch.
  • Nachweise: Befähigungsnachweis, Erlaubnis oder Bewilligung, falls Ihre Tätigkeit reglementiert ist.

Für die Schätzung hilft es, vorher den eigenen Preis durchzurechnen, etwa mit dem Stundensatz-Rechner.

Häufige Irrtümer

Einige Annahmen kosten Geld oder Zeit:

  • „Mit der Gewerbeanmeldung ist das Finanzamt informiert.“ In Österreich und Deutschland melden Sie sich zusätzlich selbst beim Finanzamt, jeweils innerhalb eines Monats.
  • „Bis zu einem bestimmten Betrag brauche ich kein Gewerbe.“ Eine allgemeine Freigrenze für die Gewerbeanmeldung gibt es weder in Österreich noch in Deutschland. Entscheidend ist die Tätigkeit, nicht die Höhe der Einnahmen.
  • „Als Kleinunternehmer bin ich automatisch von der SVS befreit.“ Die Kleinunternehmerausnahme in Österreich gibt es nur auf Antrag.
  • „Freiberufler müssen auch zum Gewerbeamt.“ In Deutschland nicht, sie melden sich nur beim Finanzamt.
  • „In der Schweiz muss ich mich nirgends anmelden.“ Die AHV-Anmeldung als Selbständigerwerbender gibt es schon.
  • „Die Anmeldung kann warten, bis Geld fließt.“ In Deutschland gilt die Anzeige gleichzeitig mit dem Beginn, und in Österreich dürfen Sie ein Gewerbe erst nach der Anmeldung ausüben.

Steuer und Anmeldung

Nach der Anmeldung folgen Aufzeichnungen, korrekte Rechnungen und die jährliche Steuererklärung. Stellen, Kosten und Fristen stehen weiter unten in der Länder-Übersicht. Wie die Kleinunternehmerregelung funktioniert, erklären die Grundlagen zur Kleinunternehmerregelung.

Wer seine Leistungen als Dienstleister anbietet, findet weitere praktische Schritte im Ratgeber Freelancer werden.

Fazit

Ein Gewerbe anzumelden ist in Österreich und Deutschland meist eine Sache von Minuten. Wichtiger sind die richtige Einordnung, die eigene Meldung beim Finanzamt innerhalb eines Monats und die laufenden Beiträge. In der Schweiz ersetzt die AHV-Anmeldung die Gewerbeanmeldung, Handelsregister und MWST werden erst ab CHF 100.000 Umsatz zum Thema. Wer unsicher ist, klärt die Einordnung vorab mit dem WKO-Gründerservice, der IHK oder der Ausgleichskasse.

Länder-Übersicht: Steuer und Anmeldung in Ihrem Land

Österreich

Anmeldung
Bei der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat des Standorts, persönlich, schriftlich oder online über GISA. Mit ID Austria ist GISA-Express möglich, dann gilt die Berechtigung sofort. Das Gründerservice der WKO hilft kostenlos.
Kosten
Für die Gewerbeanmeldung fallen keine Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben an. Bei reglementierten Gewerben brauchen Sie zusätzlich einen Befähigungsnachweis.
Finanzamt
Betriebseröffnung innerhalb eines Monats mit dem Fragebogen Verf 24 melden, über FinanzOnline oder auf Papier. Eine Steuernummer gibt es laut WKO, wenn die voraussichtlichen Einkünfte 2026 über 13.539 Euro oder der Umsatz über 55.000 Euro brutto liegen.
Sozialversicherung
Mit Gewerbeschein sind Sie nach GSVG grundsätzlich ab dem ersten Euro bei der SVS versichert. Auf Antrag gibt es die Kleinunternehmerausnahme (2026: höchstens 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz), die Unfallversicherung bleibt. Ob Sie die Ausnahme nutzen können, hängt auch von Alter und früheren Versicherungszeiten ab. Als Neue Selbständige sind Sie 2026 erst ab Einkünften über 6.613,20 Euro versichert.
Kammer
Mit der Gewerbeberechtigung sind Sie Pflichtmitglied der Wirtschaftskammer. Die Gewerbebehörde übermittelt die Anmeldung automatisch an die SVS.

Deutschland

Gewerbeanzeige
Beim Gewerbeamt der Gemeinde, in der Sie den Betrieb eröffnen, gleichzeitig mit dem Beginn (§ 14 GewO). Viele Gemeinden bieten das online an. Die Gebühr liegt laut Existenzgründungsportal zwischen 20 und 60 Euro.
Finanzamt
Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über Mein ELSTER übermitteln (§ 138 AO). Freiberufler melden sich nur beim Finanzamt.
IHK
Gewerbetreibende werden Mitglied der IHK. Nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer zahlen keinen Beitrag, solange der Gewerbeertrag 5.200 Euro nicht übersteigt (§ 3 IHKG).
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro im Jahr an.
Umsatzsteuer
Kleinunternehmer sind Sie, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.

Schweiz

Keine Gewerbeanmeldung
Eine Gewerbeanmeldung wie in Österreich oder Deutschland gibt es nicht. Liegt der Reingewinn aus dem Nebenerwerb über CHF 2.500 im Jahr, melden Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse als selbständigerwerbend an.
AHV-Beiträge
AHV, IV und EO kosten zusammen 10,0 Prozent, unter CHF 60.500 Einkommen gilt eine sinkende Skala ab 5,371 Prozent. Der Mindestbeitrag liegt 2026 bei CHF 530.
Handelsregister
Ein Einzelunternehmen mit mindestens CHF 100.000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr muss ins Handelsregister. Ausgenommen sind freie Berufe ohne kaufmännisch geführtes Gewerbe. Freiwillig eintragen ist möglich.
Mehrwertsteuer
MWST-pflichtig werden Sie erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100.000. Bestehende Unternehmen werden nach Ablauf des Geschäftsjahres steuerpflichtig, in dem sie die Grenze erreichen, und melden sich innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der ESTV an.
Bewilligungen
Bestimmte Berufe sind reglementiert, etwa im Gesundheitswesen, in der Gebäudetechnik oder im Sicherheitsbereich. Dann brauchen Sie eine kantonale Bewilligung.

Passt das zu Ihnen?

Gute Wahl, wenn Sie
  • ein Gewerbe neben dem Job oder hauptberuflich starten wollen
  • die Reihenfolge der Behördenwege vorher kennen möchten
  • online verkaufen, vermitteln oder Dienstleistungen anbieten
Eher nichts, wenn Sie
  • eine GmbH oder andere Gesellschaft gründen wollen
  • einen reglementierten Beruf ohne Befähigungsnachweis ausüben möchten

Häufige Fragen

Kann ich ein Gewerbe online anmelden?

In Österreich ja, über GISA, mit ID Austria auch per GISA-Express mit sofortiger Freigabe. In Deutschland bieten viele Gewerbeämter eine Online-Gewerbeanzeige an, ob Ihre Gemeinde dazugehört, sehen Sie auf deren Website. In der Schweiz gibt es keine Gewerbeanmeldung, die AHV-Anmeldung läuft online über selbststaendig-erwerbend.ch.

Was kostet ein Gewerbeschein im Jahr?

Die Anmeldung selbst ist in Österreich gebührenfrei. Laufend zahlen Sie die Grundumlage Ihrer Fachgruppe, in der Steiermark 2026 etwa 115 Euro im Versand-, Internet- und allgemeinen Handel, im Kalenderjahr nach der Gründung sind Sie davon befreit. Dazu kommt die SVS, mit Kleinunternehmerausnahme nur die Unfallversicherung von 12,95 Euro im Monat (2026). In Deutschland zahlen Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintrag bis 5.200 Euro Gewerbeertrag keinen IHK-Beitrag.

Was kostet eine Gewerbeanmeldung in Deutschland?

Die Gebühr legt die Gemeinde fest. Das Existenzgründungsportal des Bundes nennt eine Spanne von 20 bis 60 Euro. Für erlaubnispflichtige Gewerbe kommen Kosten für die Erlaubnis dazu.

Wie lange dauert es, bis ich mit dem Gewerbe starten darf?

Bei einem freien Gewerbe in Österreich wirkt die Anmeldung sofort, sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Unterlagen vorliegen, mit GISA-Express sogar ohne Prüfung durch die Behörde. Bei bestimmten reglementierten Gewerben müssen Sie den rechtskräftigen Bescheid abwarten, die Behörde hat dafür bis zu drei Monate. In Deutschland zeigen Sie das Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn an.

Kann ich meine Wohnung als Gewerbestandort angeben?

Als Standort geben Sie die Adresse an, an der Sie das Gewerbe ausüben, bei reinen Online-Tätigkeiten ist das häufig die eigene Wohnung. Ob die Nutzung laut Miet- oder Wohnungseigentumsvertrag erlaubt ist, klären Sie vorab mit Vermieter oder Hausverwaltung. Bei Kundenverkehr oder Lager können zusätzliche Genehmigungen nötig sein.

Muss ich mich nach der Gewerbeanmeldung noch selbst beim Finanzamt melden?

Ja, in Österreich und Deutschland. In Österreich melden Sie die Betriebseröffnung innerhalb eines Monats mit dem Fragebogen Verf 24. In Deutschland übermitteln Sie innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über Mein ELSTER, das Finanzamt fordert Sie laut IHK seit 2021 nicht mehr automatisch dazu auf.

Muss ich mich bei der SVS selbst anmelden?

Laut WKO übermittelt die Gewerbebehörde die Gewerbeanmeldung automatisch an die SVS. Sie erhalten innerhalb von vier Wochen ab Wirkungsdatum ein Begrüßungsschreiben, bleibt es aus, melden Sie sich bei der SVS. Die Kleinunternehmerausnahme beantragen Sie dagegen selbst.

Brauche ich als Nebenerwerb ein Gewerbe?

Ein Nebenerwerb ist kein Grund für eine Ausnahme. Ist die Tätigkeit gewerblich, melden Sie sie auch nebenbei an. Ob sie gewerblich ist, hängt von der Tätigkeit ab, das erklärt der Ratgeber Freiberuf oder Gewerbe.

Muss ich in der Schweiz ins Handelsregister?

Erst ab einem Umsatz von mindestens CHF 100.000 im letzten Geschäftsjahr, so beschreibt es etwa der Kanton Solothurn. Angehörige freier Berufe ohne kaufmännisch geführtes Gewerbe sind ausgenommen. Freiwillig eintragen lassen können Sie sich jederzeit, die Kosten richten sich nach der Gebührenverordnung für das Handelsregister.

Was passiert, wenn ich ohne Gewerbeanmeldung arbeite?

In Österreich darf ein Gewerbe laut Unternehmensserviceportal erst nach der Anmeldung ausgeübt werden, und eine vorsätzlich verspätete Meldung beim Finanzamt kann laut WKO mit bis zu 5.000 Euro bestraft werden. Steuerpflichtig sind die Einnahmen unabhängig von der Anmeldung, darauf weist auch die IHK hin. Melden Sie die Tätigkeit deshalb vor dem ersten Auftrag an.

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Mathias Galler

Gründer von Finanzbaron, lebt in Graz. Schreibt hier, wie man online Geld verdient und was dabei in Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt.

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