Grundlagen

Freiberufler oder Gewerbe? So wird Ihre Tätigkeit eingeordnet

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Das Wichtigste in Kürze

Ob Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender sind, entscheidet die Tätigkeit, nicht Ihr Wunsch. In Deutschland sind Freiberufler von Gewerbesteuer, IHK und Gewerbeanmeldung befreit, in Österreich gibt es neben Gewerbe und freien Berufen die Neuen Selbständigen. Die Schweiz kennt diese Unterscheidung für Steuer und AHV nicht, dort zählt nur selbständig oder unselbständig.

  • Ob Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender sind, entscheidet die Tätigkeit, nicht die Bezeichnung auf Ihrer Website.
  • In DE sind Freiberufler nach § 18 EStG von Gewerbeanmeldung, IHK und Gewerbesteuer ab 24.500 Euro Gewerbeertrag befreit.
  • AT kennt drei Gruppen: Gewerbetreibende mit SVS ab dem ersten Euro, Neue Selbständige über 6.613,20 Euro Einkünften und freie Berufe.
  • Die Schweiz unterscheidet für Steuer und AHV nicht zwischen Freiberuf und Gewerbe, dort zählt nur selbständig oder unselbständig.
  • Risiko in DE: Eine Betriebsprüfung kann eine freiberufliche Anmeldung später als Gewerbe einstufen, dann fällt Gewerbesteuer nachträglich an.

Worum es bei Freiberufler oder Gewerbe geht

Freiberufler oder Gewerbe: Diese Frage entscheidet in Deutschland und Österreich darüber, welche Behörden Sie einschalten, welche Kammer Post schickt und welche Steuern anfallen. Die Antwort ergibt sich aus Ihrer Tätigkeit, nicht aus der Bezeichnung auf Ihrer Website. Wer „Freelancer“ schreibt, ist deshalb noch lange kein Freiberufler im Sinne des Steuerrechts.

Für viele Online-Tätigkeiten ist die Einordnung nicht offensichtlich. Ein Texter kann freiberuflich schreiben und gleichzeitig gewerblich Webseiten bauen. Ein Coach kann unterrichten oder beraten, und das macht einen Unterschied. In der Schweiz ist die Frage dagegen fast bedeutungslos, dort zählt nur, ob Sie selbständig sind.

Dieser Ratgeber zeigt die Regeln je Land, typische Beispiele aus dem Online-Bereich und was bei gemischten Tätigkeiten gilt. Wie Sie danach konkret anmelden, steht im Ratgeber Gewerbe anmelden.

Freiberufler oder Gewerbe in Deutschland

In Deutschland definiert § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, was freiberuflich ist. Alles, was dort nicht hineinpasst und keine Land- und Forstwirtschaft ist, gilt als Gewerbebetrieb, sofern Sie selbständig, nachhaltig und mit Gewinnabsicht am Markt tätig sind (§ 15 Abs. 2 EStG).

Die drei Wege zum freien Beruf

§ 18 EStG kennt drei Gruppen:

  • Tätigkeitsberufe: die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. Hier kommt es auf die Tätigkeit an, nicht auf einen Abschluss.
  • Katalogberufe: unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ingenieure, Architekten, beratende Volks- und Betriebswirte, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher und Übersetzer.
  • Ähnliche Berufe: Tätigkeiten, die laut IHK einem Katalogberuf in wesentlichen Punkten entsprechen, vor allem bei Ausbildung und Tätigkeit. Eine bloße Nähe zum Katalogberuf reicht nicht.

Freiberufler dürfen Mitarbeiter beschäftigen. Voraussetzung ist nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG, dass Sie aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben.

Was die Einstufung als Gewerbe bedeutet

Die Einstufung hat in Deutschland spürbare Folgen:

Thema Freiberufler Gewerbetreibender
Anmeldung nur Finanzamt Gewerbeamt und Finanzamt
Kammer keine IHK, bei Kammerberufen eigene Berufskammer IHK oder Handwerkskammer
Gewerbesteuer keine ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro
Buchführungspflicht nach § 141 AO nie ab mehr als 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn
Gewinn in der Steuererklärung Anlage S Anlage G

Für kleine Nebentätigkeiten ist der Unterschied oft geringer, als er klingt. Der IHK-Beitrag entfällt für nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmer bis 5.200 Euro Gewerbeertrag (§ 3 Abs. 3 IHKG), die Gewerbesteuer bis 24.500 Euro. Die Gewinnermittlung per Einnahmenüberschussrechnung steht beiden offen, wie sie funktioniert, zeigt der Ratgeber Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Mischtätigkeit und Abfärbung

Viele Selbständige machen mehreres. Für Einzelunternehmer gilt laut IHK Bodensee-Oberschwaben: Freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit werden getrennt beurteilt, wenn kein Zusammenhang besteht. Sie führen dann getrennte Aufzeichnungen. Sind die Tätigkeiten so eng verbunden, dass sie sich nicht trennen lassen, entscheidet laut Existenzgründungsportal die Tätigkeit, die dem Ganzen das Gepräge gibt.

Strenger ist es bei Personengesellschaften, etwa wenn Sie mit einem Partner eine GbR gründen. Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt dann die gesamte Tätigkeit als Gewerbebetrieb, sobald die Gesellschaft auch gewerblich tätig ist. Man nennt das Abfärbung oder Infektion. Der BFH hat dafür eine Bagatellgrenze gezogen (Urteil vom 27.08.2014, VIII R 6/12): Die Abfärbung greift nicht, wenn die gewerblichen Nettoumsätze höchstens 3 Prozent der Gesamtnettoumsätze und höchstens 24.500 Euro im Jahr betragen.

Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: Eine Text-GbR setzt im Jahr 200.000 Euro netto um, davon 5.000 Euro aus Affiliate-Provisionen. Das sind 2,5 Prozent und weniger als 24.500 Euro. Die Bagatellgrenze ist eingehalten, die freiberuflichen Einkünfte bleiben freiberuflich. Bei 7.000 Euro Provisionen wären es 3,5 Prozent, dann würde die gesamte Tätigkeit gewerblich.

Gewerbe, Neue Selbständige und freie Berufe in Österreich

In Österreich gibt es drei Gruppen von Selbständigen. Die Grenze zieht vor allem die Gewerbeordnung: Wer selbständig, regelmäßig und mit Ertragsabsicht tätig ist, braucht laut WKO eine Gewerbeberechtigung, außer die Tätigkeit ist von der Gewerbeordnung ausgenommen.

Die Ausnahmen nach § 2 GewO

§ 2 Abs. 1 GewO nimmt eine Reihe von Tätigkeiten aus. Für Online-Selbständige sind vor allem diese wichtig:

  • Z 7: literarische Tätigkeit, die Ausübung der schönen Künste und der Selbstverlag der Urheber.
  • Z 10: freie Berufe wie Rechtsanwälte, Notare, Ziviltechniker und Wirtschaftstreuhänder.
  • Z 11: Heilberufe, etwa Heilkunde und Psychotherapie.
  • Z 12: Privatunterricht und Erziehung.

Was die drei Gruppen unterscheidet

Gewerbetreibende melden ein freies oder reglementiertes Gewerbe an, werden Pflichtmitglied der Wirtschaftskammer und sind nach GSVG bei der SVS versichert. Typisch sind Handel, IT-Dienstleistungen, Werbeagentur oder Werbegrafik.

Neue Selbständige sind laut WKO Personen, die selbständig arbeiten, aber kein Gewerbe angemeldet haben, etwa Vortragende, Journalisten, Schriftsteller und Künstler. Sie sind ebenfalls bei der SVS versichert, aber erst ab einer Einkommensgrenze. Mit Gewerbeschein sind Sie nach GSVG grundsätzlich ab dem ersten Euro bei der SVS versichert. Auf Antrag gibt es die Kleinunternehmerausnahme (2026: höchstens 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz), die Unfallversicherung bleibt. Ob Sie die Ausnahme nutzen können, hängt auch von Alter und früheren Versicherungszeiten ab. Als Neue Selbständige sind Sie 2026 erst ab Einkünften über 6.613,20 Euro versichert. Die Meldung an die SVS erfolgt dann innerhalb eines Monats.

Freie Berufe mit eigener Kammer wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Ziviltechniker haben ein eigenes Berufsrecht. Ärzte und Zahnärzte sind etwa in der Pensions- und Unfallversicherung nach dem FSVG versichert. Für typische Online-Tätigkeiten spielt diese Gruppe kaum eine Rolle.

Steuerlich wirkt sich die Einordnung in Österreich unter anderem bei der Basispauschalierung aus. Laut WKO gilt ab der Veranlagung 2026 ein Ausgabenpauschale von 15 Prozent des Umsatzes, für schriftstellerische, vortragende, wissenschaftliche, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit sowie kaufmännische oder technische Beratung aber nur 6 Prozent.

In der Schweiz zählt nur selbständig oder nicht

Die Schweiz unterscheidet für Steuer und AHV nicht zwischen Freiberuf und Gewerbe. Es gibt weder eine Gewerbeanmeldung noch eine Gewerbesteuer. Entscheidend ist, ob die Ausgleichskasse Sie als selbständigerwerbend anerkennt. Laut AHV-Merkblatt 2.02 ist das der Fall, wenn Sie unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeiten und das wirtschaftliche Risiko tragen. Wann Auftraggeber oder Behörden Sie trotz Vertrag als angestellt einstufen, erklärt der Ratgeber Scheinselbständigkeit und Plattformarbeit.

An einer Stelle taucht der freie Beruf trotzdem auf: beim Handelsregister. Ab CHF 100.000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr muss ein Einzelunternehmen eingetragen werden, Angehörige freier Berufe sind laut Kanton Solothurn ausgenommen, solange sie kein kaufmännisch geführtes Gewerbe betreiben. Unabhängig davon brauchen bestimmte reglementierte Berufe eine kantonale Bewilligung.

Beispiele aus Online-Tätigkeiten

Die folgende Übersicht zeigt, wie typische Online-Tätigkeiten in der Regel eingeordnet werden. Sie ersetzt keine Prüfung im Einzelfall (Stand Oktober 2026).

Tätigkeit Deutschland Österreich Schweiz
Texter schriftstellerisch oder journalistisch freiberuflich, reine Werbetexte prüft das Finanzamt im Einzelfall Werbetexter ist ein freies Gewerbe, Journalisten und Schriftsteller sind Neue Selbständige selbständig
Programmierer freiberuflich nur bei ingenieurähnlicher Tätigkeit, sonst Gewerbe freies Gewerbe Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung selbständig
Influencer in der Regel Gewerbe Werbeagentur (freies Gewerbe), reine Abo- und Aufruf-Einnahmen als Neue Selbständige selbständig
Coach häufig Gewerbe, schulmäßiger Unterricht freiberuflich meist Lebens- und Sozialberatung (reglementiert), reiner Unterricht ausgenommen selbständig
Webdesigner freiberuflich, wenn künstlerisch, sonst Gewerbe in der Regel ein freies Gewerbe, etwa Werbegrafik-Designer selbständig
Übersetzer Katalogberuf, wenn Dienstleistung höherer Art in eigener Person Übersetzungsbüro ist ein freies Gewerbe, Einordnung klärt die WKO selbständig

Ein paar Erläuterungen zu den Grenzfällen:

  • Programmierer: Ohne einschlägiges Studium müssen Sie laut BFH (Urteil vom 18.04.2007, XI R 29/06) Kenntnisse nachweisen, die in Tiefe und Breite einem Ingenieur vergleichbar sind. Die IHK Bodensee-Oberschwaben ordnet die Entwicklung von Anwendungssoftware als gewerblich ein.
  • Webdesigner: Das FG Münster hat Webdesign als freiberuflich anerkannt (Urteil vom 19.06.2008, 8 K 4272/06 G), wenn eine eigenschöpferische, künstlerische Leistung vorliegt. Programmieren innerhalb des Webdesigns wird dem Webdesign zugeordnet.
  • Coach: Der BFH hat das Coaching von Managern als gewerblich eingestuft (Urteil vom 11.06.1997, XI R 2/95). Die Regeln für Coaches in allen drei Ländern erklärt der Ratgeber Online-Coaching.
  • Influencer: Werbekooperationen und Provisionen sind in Deutschland in der Regel gewerblich. Wie Creator auf TikTok und Instagram verdienen, zeigt der Ratgeber Mit TikTok und Instagram Geld verdienen.
  • Sprecher: Sprecherarbeit für Hörspiele gilt laut Existenzgründungsportal als freiberuflich, bei reinen Werbetexten sind die Einkünfte oft gewerblich. Mehr dazu im Ratgeber Sprecher werden.
  • Übersetzer: Laut Existenzgründungsportal verlangt der Katalogberuf in der Regel eine Ausbildung auf Hochschulniveau oder eine vergleichbare staatliche Prüfung.

Viele dieser Fälle beruhen auf älteren Urteilen und Einzelfallauskünften. Die Infopool-Beiträge des Existenzgründungsportals werden nicht mehr aktualisiert. Prüfen Sie deshalb immer den aktuellen Stand beim Finanzamt oder Gründerservice.

Schritt für Schritt zur richtigen Einordnung

  1. Tätigkeit genau beschreiben: Schreiben Sie in zwei Sätzen auf, was Sie verkaufen und wie Sie es erbringen.
  2. Teile trennen: Zerlegen Sie gemischte Angebote, etwa Text, Design, Beratung und Provisionen.
  3. Mit dem Gesetz abgleichen: In Deutschland mit § 18 EStG, in Österreich mit § 2 GewO und der Liste der freien Gewerbe.
  4. Qualifikation prüfen: Für Katalogberufe und ähnliche Berufe zählen Ausbildung und Kenntnisse, halten Sie Nachweise bereit.
  5. Beratung nutzen: Das Gründerservice der WKO berät kostenlos, in Deutschland helfen IHK und Finanzamt.
  6. Anmelden: Melden Sie die gewerblichen Teile als Gewerbe an und alle Teile beim Finanzamt.
  7. Getrennt aufzeichnen: Führen Sie bei Mischtätigkeit getrennte Aufzeichnungen je Tätigkeit.
  8. Sicherheit schaffen: Bei hohen Beträgen beantragen Sie in Deutschland eine verbindliche Auskunft.

Häufige Irrtümer

  • „Freelancer heißt Freiberufler.“ Freelancer ist kein Rechtsbegriff, entscheidend ist die Tätigkeit.
  • „Ich melde mich als Freiberufler an, dann gilt das.“ Laut Existenzgründungsportal akzeptiert das Finanzamt freiberufliche Anmeldungen oft ungeprüft. Eine Betriebsprüfung kann später ein Gewerbe feststellen, mit Gewerbesteuer im Nachhinein.
  • „Alles Kreative ist künstlerisch.“ Künstlerisch ist eine Tätigkeit laut BFH nur mit eigenschöpferischer Gestaltungshöhe, Gestaltung nach Kundenwunsch schadet aber nicht.
  • „Ein Hobby-Gewerbe färbt auf meinen freien Beruf ab.“ Bei Einzelunternehmern nicht, die Abfärbung betrifft Personengesellschaften.
  • „In Österreich braucht jede Selbständigkeit einen Gewerbeschein.“ Neue Selbständige und freie Berufe arbeiten ohne Gewerbeberechtigung.
  • „In der Schweiz gelten dieselben Kategorien.“ Für Steuer und AHV zählt nur selbständig oder unselbständig.

Steuer und Anmeldung

Die Einordnung bestimmt die Anmeldung, aber nicht die Steuerpflicht an sich: Einkünfte versteuern Sie in jedem Fall. Ob Sie überhaupt ein Gewerbe brauchen, beantworten die Grundlagen zum Gewerbe in Kurzform.

Auch für die Krankenversicherung in Deutschland spielt die Einordnung keine Rolle, dort zählt der Umfang. Sind Sie mehr als 20 Stunden pro Woche angestellt und verdienen dort mehr als die Hälfte der Bezugsgröße (2026: 1.977,50 Euro im Monat), gilt die Selbständigkeit in der Regel als nebenberuflich. In Österreich hängt die Sozialversicherung dagegen direkt an der Einordnung: Gewerbetreibende sind ab dem ersten Euro versichert, Neue Selbständige erst über der Versicherungsgrenze.

Zuständige Stellen, Versicherungsgrenzen und Fristen für Österreich, Deutschland und die Schweiz stehen weiter unten in der Länder-Übersicht. Wer als Dienstleister startet, findet die praktischen Schritte im Ratgeber Freelancer werden.

Fazit

Freiberufler oder Gewerbe ist keine Frage des Geschmacks, sondern der Tätigkeit. In Deutschland lohnt sich der genaue Blick auf § 18 EStG, weil Gewerbesteuer, IHK und Buchführungspflicht daran hängen. In Österreich entscheidet die Gewerbeordnung, ob Sie Gewerbetreibender oder Neue Selbständige sind, mit Folgen für Kammer und Sozialversicherung. In der Schweiz genügt die Frage, ob Sie selbständig sind. Bei gemischten Angeboten trennen Sie die Teile sauber und lassen die Einordnung im Zweifel vorab prüfen.

Länder-Übersicht: Steuer und Anmeldung in Ihrem Land

Österreich

Drei Gruppen
Gewerbetreibende brauchen eine Gewerbeberechtigung und sind Mitglied der WKO. Neue Selbständige arbeiten selbständig ohne Gewerbeberechtigung, etwa Vortragende, Journalisten und Schriftsteller. Freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Ziviltechniker haben eigenes Berufsrecht und eigene Kammern.
Ausnahmen der GewO
Nach § 2 Abs. 1 GewO gilt die Gewerbeordnung unter anderem nicht für literarische Tätigkeit und die schönen Künste, für freie Berufe, für Heilberufe sowie für Privatunterricht und Erziehung.
Sozialversicherung
Mit Gewerbeschein sind Sie nach GSVG grundsätzlich ab dem ersten Euro bei der SVS versichert. Auf Antrag gibt es die Kleinunternehmerausnahme (2026: höchstens 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz), die Unfallversicherung bleibt. Ob Sie die Ausnahme nutzen können, hängt auch von Alter und früheren Versicherungszeiten ab. Als Neue Selbständige sind Sie 2026 erst ab Einkünften über 6.613,20 Euro versichert.
Meldung
Neue Selbständige melden sich innerhalb eines Monats bei der SVS, wenn die Versicherungspflicht eintritt. Gewerbetreibende werden von der Gewerbebehörde automatisch gemeldet.
Klären
Wohin Ihre Tätigkeit gehört, klärt das Gründerservice der WKO vor der Anmeldung.

Deutschland

Freier Beruf
Freiberuflich sind die in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG genannten Tätigkeiten und Katalogberufe sowie ähnliche Berufe. Alles andere ist in der Regel Gewerbe (§ 15 Abs. 2 EStG).
Folgen Gewerbe
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, Mitgliedschaft in IHK oder Handwerkskammer und Gewerbesteuer ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro im Jahr.
Buchführung
Gewerbliche Unternehmer müssen ab mehr als 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn Bücher führen (§ 141 AO). Für Freiberufler gilt diese Grenze nicht.
Anmeldung
Freiberufler und Gewerbetreibende melden sich innerhalb eines Monats beim Finanzamt, mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über Mein ELSTER (§ 138 AO).
Sicherheit
Die Einstufung trifft das Finanzamt. Verlässlich ist nur eine verbindliche Auskunft, die aufwendig und kostenpflichtig ist.

Schweiz

Keine Unterscheidung
Für Steuer und AHV unterscheidet die Schweiz nicht zwischen Freiberuf und Gewerbe. Entscheidend ist, ob Sie selbständig oder unselbständig erwerbstätig sind, das beurteilt die Ausgleichskasse im Einzelfall.
AHV
Liegt der Reingewinn aus dem Nebenerwerb über CHF 2.500 im Jahr, melden Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse als selbständigerwerbend an.
Handelsregister
Ab CHF 100.000 Umsatz im letzten Geschäftsjahr muss ein Einzelunternehmen ins Handelsregister. Freie Berufe sind ausgenommen, solange sie kein kaufmännisch geführtes Gewerbe betreiben.
Bewilligung
Reglementiert sind vor allem Gesundheitsberufe, technische Spezialberufe und sicherheitsrelevante Tätigkeiten. Dafür brauchen Sie eine kantonale Bewilligung.

Passt das zu Ihnen?

Gute Wahl, wenn Sie
  • nicht sicher sind, ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen
  • mehrere Tätigkeiten kombinieren, etwa Texten und Webdesign
  • online als Creator, Coach, Texter oder Entwickler starten
Eher nichts, wenn Sie
  • eine verbindliche Auskunft für Ihren Einzelfall brauchen
  • einen Kammerberuf wie Arzt oder Rechtsanwalt ausüben

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob ich Freiberufler bin?

In Deutschland zählt, ob Ihre Tätigkeit in § 18 EStG genannt ist oder einem dort genannten Katalogberuf in Ausbildung und Tätigkeit ähnelt. Typisch sind wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten sowie Berufe wie Journalist, Übersetzer oder Ingenieur. Alles andere ist in der Regel Gewerbe.

Ist ein Influencer Freiberufler oder Gewerbetreibender?

In Deutschland ist Influencing in der Regel gewerblich, die IHK Darmstadt beschreibt dafür die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. In Österreich braucht kommerzielles Influencing laut WKO das Gewerbe Werbeagentur, reine Einnahmen aus Abos, Klicks und Aufrufen gelten dagegen als Tätigkeit Neuer Selbständiger ohne Gewerbe. In der Schweiz gibt es diese Unterscheidung nicht.

Ist Programmieren eine freiberufliche Tätigkeit?

Nur unter Voraussetzungen. In Deutschland muss die Tätigkeit ingenieurähnlich sein, ohne einschlägiges Studium verlangt der BFH Kenntnisse, die in Tiefe und Breite vergleichbar sind. In Österreich ist Programmieren das freie Gewerbe Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik.

Muss ich als Freiberufler ein Gewerbe anmelden?

In Deutschland nein, Sie melden sich nur beim Finanzamt an. In Österreich brauchen Neue Selbständige und Angehörige freier Berufe ebenfalls keine Gewerbeberechtigung. Wer zusätzlich eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, muss diese aber anmelden.

Was ist die Abfärbewirkung?

Übt eine Personengesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit aus, gilt ihre gesamte Tätigkeit als Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Der BFH hat eine Bagatellgrenze gezogen: keine Abfärbung, wenn die gewerblichen Nettoumsätze höchstens 3 Prozent der Gesamtumsätze und höchstens 24.500 Euro im Jahr betragen. Einzelunternehmer betrifft die Abfärbung nicht, bei ihnen werden trennbare Tätigkeiten getrennt beurteilt.

Kann ich gleichzeitig Freiberufler und Gewerbetreibender sein?

Ja. Als Einzelunternehmer in Deutschland werden beide Tätigkeiten getrennt beurteilt, wenn kein enger Zusammenhang besteht. Sie führen dann getrennte Aufzeichnungen und geben die Gewinne in getrennten Anlagen an. Sind die Tätigkeiten untrennbar verbunden, entscheidet die Tätigkeit, die dem Ganzen das Gepräge gibt.

Ist Coaching freiberuflich?

In Deutschland häufig nicht. Der BFH hat das Coaching von Managern als gewerblich eingestuft, freiberuflich ist eher schulmäßiger Unterricht mit festem Programm. In Österreich fällt persönliches Coaching meist unter die Lebens- und Sozialberatung, ein reglementiertes Gewerbe, reiner Unterricht und Seminare sind von der Gewerbeordnung ausgenommen.

Sind Übersetzer Freiberufler?

In Deutschland sind Dolmetscher und Übersetzer Katalogberufe nach § 18 EStG. Laut Existenzgründungsportal muss die Tätigkeit aber eine Dienstleistung höherer Art sein und in eigener Person erbracht werden. Wer vor allem Aufträge an andere vergibt, ist eher gewerblich tätig.

Was bringt mir die Einstufung als Freiberufler?

In Deutschland zahlen Sie keine Gewerbesteuer, werden nicht Mitglied der IHK und sind nie nach § 141 AO zur Buchführung verpflichtet. Bei kleinen Gewinnen unter dem Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 Euro ist der Unterschied oft gering. Wichtiger ist dann, dass die Anmeldung von Anfang an stimmt.

Wer entscheidet, ob ich Freiberufler bin?

In Deutschland das Finanzamt, auch wenn Sie sich als Freiberufler angemeldet haben. Laut Existenzgründungsportal kann eine Betriebsprüfung die Einstufung später ändern, dann fällt Gewerbesteuer nachträglich an. Sicherheit gibt nur eine verbindliche Auskunft des Finanzamts.

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Mathias Galler

Gründer von Finanzbaron, lebt in Graz. Schreibt hier, wie man online Geld verdient und was dabei in Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt.

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