Grundlagen

Was Sie im Nebenerwerb absetzen können: Betriebsausgaben in AT, DE und CH

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Das Wichtigste in Kürze

Absetzbar ist, was durch Ihre Nebentätigkeit veranlasst ist: Software, Plattformgebühren, Material, Werbung, Fachliteratur und Geräte, bei privater Mitnutzung nur der betriebliche Anteil. Fürs Arbeiten zu Hause gibt es in Österreich die Arbeitsplatzpauschale (300 Euro neben einem Job mit Büro), in Deutschland 6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Geräte bis 1.000 Euro (AT) oder 800 Euro netto (DE) setzen Sie sofort ab. In der Schweiz ziehen Sie die tatsächlichen, geschäftlich begründeten Kosten ab.

  • Absetzbar ist, was durch die Tätigkeit veranlasst ist. Private Lebensführung bleibt außen vor, auch wenn sie nützt.
  • AT: Arbeitsplatzpauschale 1.200 Euro, neben Einkünften über 13.539 Euro mit eigenem Büro nur 300 Euro plus bis 300 Euro für ergonomische Möbel.
  • DE: 6 Euro je Tag fürs Arbeiten zu Hause (höchstens 1.260 Euro im Jahr), Jahrespauschale 1.260 Euro nur, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der Tätigkeit ist.
  • Sofort absetzbar: AT bis 1.000 Euro, DE bis 800 Euro netto. In DE dürfen Computer und Software zusätzlich mit einem Jahr Nutzungsdauer im Kaufjahr voll abgesetzt werden.
  • Gemischt genutzte Geräte nur mit dem betrieblichen Anteil, bei Computern in der Wohnung geht die WKO von mindestens 40 Prozent Privatnutzung aus.

Worum es bei Betriebsausgaben im Nebenerwerb geht

Betriebsausgaben sind alle Kosten, die durch Ihre Nebentätigkeit entstehen. Sie senken den Gewinn und damit die Steuer, in Österreich und der Schweiz oft auch die Sozialversicherung. Wer sie vergisst, versteuert mehr, als er tatsächlich verdient hat. Wie stark das ins Gewicht fällt, zeigt der Ratgeber Was netto vom Nebenverdienst bleibt.

Dieser Ratgeber beantwortet die Frage, was Sie absetzen können: welche Kosten zählen, wie Sie gemischt genutzte Geräte aufteilen, was fürs Arbeiten zu Hause gilt und wann Sie Anschaffungen sofort oder über mehrere Jahre absetzen. Wie Sie Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen, also Zuflussprinzip, Tabelle und Aufbewahrung, erklärt der Ratgeber zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Was als Betriebsausgabe zählt

Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. So formulieren es die WKO für Österreich und das deutsche Einkommensteuergesetz in § 4 Abs. 4. Ob eine Ausgabe notwendig oder üblich ist, spielt dafür keine Rolle. Entscheidend ist der Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit.

Nicht absetzbar sind Kosten der privaten Lebensführung, auch wenn sie Ihrer Tätigkeit nützen. Die WKO nennt als Beispiele Armbanduhr, Kirchenbeitrag, Geldstrafen, Beiträge an Sportvereine und die eigene Geburtstagsfeier. Normale Kleidung bleibt privat, selbst wenn Sie sie nur vor der Kamera tragen. Absetzbar ist dagegen typische Berufskleidung.

Typische Betriebsausgaben im Online-Nebenerwerb:

Bereich Beispiele
Software und Dienste Schnittprogramm, Bildbearbeitung, Hosting, Domain, Newsletter-Tool, KI-Abo
Plattformen Verkaufs- und Zahlungsgebühren, Angebotsgebühren, Werbeanzeigen auf der Plattform
Material und Ware Rohstoffe, Verpackung, Versand, Wareneinkauf
Technik Kamera, Mikrofon, Licht, Computer, anteilig Handy und Internet
Wissen Fachbücher und Fachzeitschriften, Kurse zur Verbesserung Ihrer Kenntnisse
Werbung Anzeigen, Werbematerial, Werbegeschenke in Grenzen
Abgaben in Österreich Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung

Bei Fachliteratur und Fortbildung ist die WKO streng: Tages- und Wochenzeitungen gelten als privat, auch wenn sie berufsrelevante Informationen enthalten. Kurse zur Persönlichkeitsbildung zählen nur, wenn Sie die berufliche Verwertung nachweisen.

Gemischt genutzte Geräte und Verträge

Nutzen Sie ein Gerät oder einen Vertrag auch privat, setzen Sie nur den betrieblichen Anteil ab. Den Anteil müssen Sie begründen können.

Österreich. Laut WKO müssen klar abgrenzbare betriebliche Anteile, etwa bei Auto, Computer oder Telefon, aufgeteilt werden. Gemischte Aufwendungen, die hauptsächlich der Lebensführung dienen, sind dagegen gar nicht abzugsfähig, typischerweise Haushaltsgeräte und Freizeitgegenstände. Bei Computern in der Wohnung und bei Notebooks verlangt die WKO einen Nachweis von Notwendigkeit und Umfang der betrieblichen Nutzung. Erfahrungsgemäß geht sie von mindestens 40 Prozent Privatnutzung aus. Telefon- und Internetkosten teilen Sie nach Aufzeichnung oder Schätzung auf.

Deutschland. Ein generelles Aufteilungsverbot gibt es nicht. Ist der private Anteil nur von untergeordneter Bedeutung, gelten die Kosten laut smartsteuer voll als Betriebsausgaben. Lässt sich die Trennung nicht leicht und einwandfrei durchführen, gelten die gesamten Kosten als nicht abziehbare Lebensführung. Telefon- und Internetkosten lassen sich nach Einheiten trennen.

Schweiz. Auch hier zählen nur die geschäftlich begründeten Kosten. Wie hoch der private Anteil angesetzt wird, beurteilt die kantonale Steuerverwaltung.

So ermitteln Sie einen Anteil nachvollziehbar: Notieren Sie über einige typische Wochen, wie lange Sie Laptop, Handy oder Internet für die Tätigkeit nutzen. Rechnen Sie daraus einen Prozentsatz und wenden Sie ihn auf die Kosten an. Bewahren Sie die Aufstellung zu Ihren Belegen.

Arbeiten von zu Hause

Fürs Arbeiten in der eigenen Wohnung gibt es in Österreich und Deutschland Pauschalen. Ein eigenes Arbeitszimmer ist dafür nicht nötig.

Österreich: Arbeitsplatzpauschale. Selbständige können seit der Veranlagung 2022 eine Arbeitsplatzpauschale nach § 4 Abs. 4 Z 8 EStG absetzen, wenn ihnen für die Tätigkeit kein anderer Raum außerhalb der Wohnung zur Verfügung steht. Sie deckt laut WKO alle Kosten der betrieblichen Nutzung der Wohnung ab, etwa Miete, Strom oder Heizung. Die Höhe hängt von Ihren anderen Einkünften ab:

  • 1.200 Euro im Jahr, wenn Sie keine anderen aktiven Einkünfte mit einem Raum außerhalb der Wohnung haben oder diese 2026 höchstens 13.539 Euro betragen.
  • 300 Euro im Jahr, wenn diese Einkünfte 13.539 Euro übersteigen. Dann können Sie zusätzlich bis zu 300 Euro für ergonomisch geeignetes Mobiliar wie Schreibtisch, Drehstuhl oder Beleuchtung absetzen.

Für die meisten Angestellten mit Vollzeitjob im Büro gilt also die kleine Pauschale. Beginnen Sie im Laufe des Jahres, steht laut USP für jeden angefangenen Monat ein Zwölftel zu, also 25 Euro bei der kleinen Pauschale. Computer und Drucker setzen Sie zusätzlich ab, weil sie nicht wohnraumspezifisch sind. Ein Arbeitszimmer in der Wohnung ist nur absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Dann gibt es keine Arbeitsplatzpauschale.

Deutschland: Tagespauschale und Arbeitszimmer. Für betriebliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung gibt es eine Tagespauschale von 6 Euro je Kalendertag, höchstens 1.260 Euro im Jahr für alle Tätigkeiten zusammen, also für Job und Nebenerwerb (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG). Bildet ein häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten Tätigkeit, können Sie stattdessen die Kosten oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro abziehen. Neben einer Vollzeitstelle im Büro ist das selten der Fall. Prüfen Sie in der Anleitung zur Anlage EÜR, welche Höchstbeträge für die Tagespauschale gelten und wie Sie sie zwischen Job und Nebentätigkeit aufteilen.

Schweiz. Bei selbständigem Nebenerwerb ziehen Sie die tatsächlichen Kosten ab, also auch einen begründeten Anteil an Raumkosten. Wie die Steuerverwaltung Ihres Kantons das bemisst, erfragen Sie dort.

Anschaffungen: sofort absetzen oder abschreiben

Geräte, die Sie länger als ein Jahr nutzen, setzen Sie bis zu einer Grenze sofort ab, darüber verteilen Sie die Kosten über die Nutzungsdauer.

Österreich. Abnutzbare Anlagegüter bis 1.000 Euro sind laut USP geringwertige Wirtschaftsgüter und sofort absetzbar (§ 13 EStG). Mit Vorsteuerabzug gilt die Grenze netto. Für Kleinunternehmer ohne Option zur Regelbesteuerung zählt der Bruttopreis. Einnahmen-Ausgaben-Rechner setzen im Jahr der Bezahlung ab. Teurere Güter schreiben Sie linear über die Nutzungsdauer ab oder degressiv mit höchstens 30 Prozent. Nutzen Sie ein Gut im ersten Jahr mehr als sechs Monate, gilt laut WKO der volle Jahresbetrag, sonst die Hälfte.

Deutschland. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto setzen Sie im Anschaffungsjahr voll ab. Teurere Güter schreiben Sie ab, im ersten Jahr zeitanteilig nach vollen Monaten. Wer im Mai kauft, setzt laut Aktuell Lohnsteuerhilfeverein acht Zwölftel des Jahresbetrags an. Für Computerhardware und Software gilt eine Ausnahme: Laut BMF-Schreiben vom 22.2.2022 darf die Nutzungsdauer ein Jahr betragen, und das Finanzamt beanstandet nicht, wenn Sie den vollen Betrag im Kaufjahr absetzen.

Schweiz. Auch hier werden Anschaffungen mit längerer Nutzung in der Regel abgeschrieben. Die zulässigen Sätze richten sich nach der Praxis von Bund und Kanton.

Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: Sie kaufen im Mai einen Laptop für 1.500 Euro, Nutzungsdauer drei Jahre, und nutzen ihn zu 60 Prozent betrieblich. Der volle Jahresbetrag wäre 500 Euro, betrieblich also 300 Euro.

  • Österreich: Der Laptop liegt über 1.000 Euro und wird abgeschrieben. Ab Mai nutzen Sie ihn mehr als sechs Monate, also gilt im ersten Jahr der volle Betrag von 300 Euro.
  • Deutschland: Bei einem Kaufpreis von 1.500 Euro netto liegt er über 800 Euro. Mit der einjährigen Nutzungsdauer für Computer setzen Sie den betrieblichen Anteil von 900 Euro im Kaufjahr voll ab. Wählen Sie drei Jahre, gelten im ersten Jahr acht Zwölftel, also 200 Euro.

Ein Mikrofon um 250 Euro liegt dagegen in beiden Ländern unter der Grenze und ist im Kaufjahr voll absetzbar, bei gemischter Nutzung mit dem betrieblichen Anteil.

Was nur eingeschränkt absetzbar ist

Manche Kosten sind zwar betrieblich, aber begrenzt. In Deutschland gilt laut smartsteuer:

  • Geschenke an Geschäftspartner sind seit 2024 bis 50 Euro je Empfänger und Wirtschaftsjahr abziehbar.
  • Bewirtung aus geschäftlichem Anlass ist zu 70 Prozent abziehbar, wenn sie angemessen ist und nachgewiesen wird.
  • Für beides gilt eine gesonderte Aufzeichnungspflicht.

In Österreich sind Repräsentationsaufwendungen laut WKO grundsätzlich nicht abzugsfähig, etwa Kosten zur Kontaktpflege mit Geschäftsfreunden. Absetzbar sind dagegen Werbegegenstände wie Kalender oder Kugelschreiber mit Firmenaufschrift.

Fahrten mit dem eigenen Auto für die Tätigkeit setzen Sie in Österreich mit dem Kilometergeld an, seit 2025 laut WKO 0,50 Euro je Kilometer. Ein Fahrtenbuch belegt die Fahrten.

Pauschal statt einzeln: Basispauschalierung in Österreich

In Österreich können Sie Ausgaben pauschal ansetzen, statt jede einzeln zu belegen. Bei der Basispauschalierung gelten ab der Veranlagung 2026 laut WKO 15 Prozent des Umsatzes als Ausgaben, höchstens 63.000 Euro. Für bestimmte Tätigkeiten wie kaufmännische Beratung oder Unterricht sind es 6 Prozent. Die Grenze liegt bei 420.000 Euro Vorjahresumsatz. Die Arbeitsplatzpauschale ist damit kombinierbar. Die Kleinunternehmerpauschalierung und den Vergleich mit den tatsächlichen Ausgaben erklärt der Ratgeber zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Schweiz: Kosten bei selbständigem Nebenerwerb

In der Schweiz ziehen Sie bei selbständigem Nebenerwerb die tatsächlichen, geschäftlich begründeten Kosten ab. Eine Pauschale wie bei angestellten Nebenjobs gibt es dafür nicht.

Den Unterschied zeigt die Wegleitung des Kantons Zürich: Für Nebenerwerb in unselbständiger Stellung gibt es einen Pauschalabzug von 20 Prozent der Nebeneinkünfte, mindestens CHF 800 und höchstens CHF 2.400. Höhere tatsächliche Auslagen führen Sie einzeln auf. Selbständige deklarieren dagegen Einnahmen und Ausgaben, in Zürich mit dem Hilfsblatt A. Laut Kanton Zürich ist dafür eine saubere Buchführung Voraussetzung.

Ausgaben senken dabei nicht nur die Steuer. Weil die AHV-Pflicht am Reingewinn hängt, entscheiden sie auch mit, ob Sie über CHF 2.500 Reingewinn kommen. Übersteigen die Ausgaben über Jahre die Einnahmen, kann die Steuerverwaltung die Tätigkeit als Hobby einstufen. Was dann gilt, erklärt der Ratgeber Verluste im Nebenerwerb und Liebhaberei.

Belege richtig sammeln: Schritt für Schritt

Jede Betriebsausgabe braucht einen Beleg. So bauen Sie eine Ablage auf, die einer Prüfung standhält:

  1. Beleg sofort sichern: Speichern Sie jede Rechnung beim Kauf digital oder legen Sie sie in einen Ordner.
  2. Inhalt prüfen: Datum, Betrag, Leistung und Verkäufer müssen erkennbar sein. Wie eine korrekte Rechnung aussieht, zeigt der Ratgeber Rechnungen als Kleinunternehmer.
  3. Zweck notieren: Schreiben Sie bei unklaren Ausgaben kurz dazu, wofür Sie sie gebraucht haben.
  4. Anteil dokumentieren: Bei gemischt genutzten Geräten legen Sie die Aufstellung zum betrieblichen Anteil bei.
  5. Anlagen erfassen: Tragen Sie Geräte über der GWG-Grenze in ein Anlageverzeichnis mit Kaufdatum, Preis und Nutzungsdauer ein.
  6. Zahlung nachweisen: Ordnen Sie jedem Beleg die Kontobewegung zu.
  7. Jährlich abschließen: Übertragen Sie die Summen in Ihre Steuererklärung. Wie das je Land geht, zeigt der Ratgeber Steuererklärung mit Nebeneinkünften.

Häufige Irrtümer

Rund um Betriebsausgaben halten sich einige Missverständnisse. Die wichtigsten:

  • „Was ich für den Kanal kaufe, ist immer absetzbar.“ Nur, wenn es durch die Tätigkeit veranlasst ist. Normale Kleidung oder Freizeitgeräte bleiben privat.
  • „Der Laptop ist sofort voll absetzbar.“ In Österreich nur bis 1.000 Euro. In Deutschland ja, über die einjährige Nutzungsdauer für Computer, aber bei privater Mitnutzung nur anteilig.
  • „Neben dem Vollzeitjob gibt es 1.200 Euro Arbeitsplatzpauschale.“ Mit eigenem Büro beim Arbeitgeber und Einkünften über 13.539 Euro sind es 300 Euro.
  • „Ein Arbeitszimmer geht immer.“ Es muss in Österreich und für die deutsche Jahrespauschale den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bilden.
  • „Ohne Rechnung schätze ich einfach.“ Ohne Beleg müssen Sie die Ausgabe auf andere Weise glaubhaft machen, das gelingt nicht immer.

Fazit

Im Nebenerwerb können Sie alles absetzen, was durch die Tätigkeit veranlasst ist, bei gemischter Nutzung den betrieblichen Anteil. Fürs Arbeiten zu Hause gibt es in Österreich die Arbeitsplatzpauschale, neben einem Bürojob meist 300 Euro, in Deutschland 6 Euro je Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Geräte unter 1.000 Euro (AT) oder 800 Euro netto (DE) setzen Sie sofort ab, teurere schreiben Sie ab. In der Schweiz zählen die tatsächlichen, geschäftlich begründeten Kosten. Wer jede Ausgabe mit Beleg und Zweck ablegt, holt bei der Steuererklärung das meiste heraus und ist für Rückfragen gerüstet.

Länder-Übersicht: Steuer und Anmeldung in Ihrem Land

Österreich

Arbeitsplatzpauschale
1.200 Euro im Jahr, wenn Ihre anderen aktiven Einkünfte mit einem Raum außerhalb der Wohnung 2026 höchstens 13.539 Euro betragen. Darüber 300 Euro, dann zusätzlich bis 300 Euro für ergonomisches Mobiliar (§ 4 Abs. 4 Z 8 EStG).
GWG
Abnutzbare Anlagegüter bis 1.000 Euro können Sie sofort absetzen (§ 13 EStG). Mit Vorsteuerabzug gilt die Grenze netto, für Kleinunternehmer brutto.
Abschreibung
Teurere Güter schreiben Sie linear über die Nutzungsdauer ab oder degressiv mit höchstens 30 Prozent. Bei Nutzung bis sechs Monate im ersten Jahr gilt die Hälfte des Jahresbetrags.
Pauschalierung
Ab der Veranlagung 2026 setzen Sie bei der Basispauschalierung 15 Prozent des Umsatzes als Ausgaben an, höchstens 63.000 Euro, für bestimmte Tätigkeiten 6 Prozent. Die Grenze liegt bei 420.000 Euro Vorjahresumsatz.
Neben dem Gehalt
Liegen Ihre Nebeneinkünfte über 730 Euro im Jahr, müssen Sie eine Veranlagung abgeben (§ 41 EStG).

Deutschland

Zu Hause arbeiten
Für betriebliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung gibt es eine Tagespauschale von 6 Euro je Kalendertag, höchstens 1.260 Euro im Jahr für alle Tätigkeiten zusammen, also für Job und Nebenerwerb (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG). Ist das häusliche Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit, können Sie die Kosten oder eine Jahrespauschale von 1.260 Euro abziehen.
GWG
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto setzen Sie im Jahr der Anschaffung voll ab. Teurere Güter schreiben Sie ab, im ersten Jahr zeitanteilig nach vollen Monaten.
Eingeschränkt
Geschenke an Geschäftspartner sind bis 50 Euro je Empfänger und Jahr abziehbar, angemessene Bewirtung zu 70 Prozent, jeweils mit gesonderter Aufzeichnung.
Neben dem Gehalt
Liegen Ihre Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben (§ 46 EStG).

Schweiz

Grundsatz
Einkommen aus selbständiger Nebentätigkeit geben Sie in der Steuererklärung an, abzüglich der geschäftlich begründeten Kosten. Steuersätze und Abzüge unterscheiden sich je nach Kanton.
Selbständig oder angestellt
Für Nebenerwerb in unselbständiger Stellung gibt es im Kanton Zürich einen Pauschalabzug von 20 Prozent, mindestens CHF 800, höchstens CHF 2.400. Bei selbständigem Nebenerwerb zählen die tatsächlichen Kosten.
Belege
Selbständig Erwerbstätige bewahren Belege im Kanton Zürich zehn Jahre auf.
AHV
Liegt der Reingewinn aus dem Nebenerwerb über CHF 2.500 im Jahr, melden Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse an. Ausgaben senken also auch den AHV-pflichtigen Gewinn.

Häufige Fragen

Was kann ich im Nebengewerbe von der Steuer absetzen?

Alles, was durch die Tätigkeit veranlasst ist, etwa Software, Plattformgebühren, Material, Werbung, Fachliteratur, Fortbildung und Geräte. Bei privat mitgenutzten Geräten und Verträgen nur den betrieblichen Anteil. Kosten der privaten Lebensführung wie normale Kleidung zählen nicht.

Bekomme ich die Arbeitsplatzpauschale auch neben einem Vollzeitjob?

Ja, aber meist nur die kleine. Steht Ihnen für den Job ein Raum außerhalb der Wohnung zur Verfügung und liegen diese Einkünfte 2026 über 13.539 Euro, beträgt sie 300 Euro im Jahr. Zusätzlich können Sie bis zu 300 Euro für ergonomische Möbel wie Schreibtisch, Drehstuhl oder Beleuchtung absetzen.

Kann ich in Deutschland die Homeoffice-Pauschale für meine Nebentätigkeit nutzen?

Ja, für betriebliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung gibt es eine Tagespauschale von 6 Euro je Kalendertag, höchstens 1.260 Euro im Jahr für alle Tätigkeiten zusammen, also für Job und Nebenerwerb (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG). Ein eigenes Arbeitszimmer ist dafür nicht nötig. Je Tag gibt es die Pauschale nur einmal, auch wenn Sie für Job und Nebenerwerb zu Hause arbeiten.

Darf ich meinen Laptop sofort voll absetzen?

In Österreich nur bis zur Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 1.000 Euro, teurere Geräte schreiben Sie über die Nutzungsdauer ab. In Deutschland dürfen Sie Computerhardware wie Laptops laut BMF-Schreiben vom 22.2.2022 mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr ansetzen und im Kaufjahr voll absetzen, unabhängig vom Preis. Nutzen Sie den Laptop auch privat, zählt in beiden Fällen nur der betriebliche Anteil.

Wie viel vom Handy und Internet kann ich absetzen?

Den Anteil, der auf die Tätigkeit entfällt. Laut WKO werden Sprech- und Grundgebühren aufgeteilt, ohne genaue Aufzeichnung wird geschätzt. Notieren Sie über einige typische Wochen, wie viel Sie das Gerät beruflich nutzen, und leiten Sie daraus einen Prozentsatz ab.

Ist ein Arbeitszimmer in der Wohnung absetzbar?

Nur unter strengen Voraussetzungen. In Österreich muss es laut WKO den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bilden, in Deutschland gilt dasselbe für die Jahrespauschale von 1.260 Euro. Neben einem Vollzeitjob im Büro ist das selten der Fall.

Sind Sozialversicherungsbeiträge eine Betriebsausgabe?

In Österreich ja, Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung zählt die WKO ausdrücklich zu den absetzbaren Ausgaben. Sie mindern also den Gewinn aus der Nebentätigkeit. Für Deutschland und die Schweiz klären Sie die Einordnung mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.

Kann ich in Österreich Ausgaben pauschal statt einzeln absetzen?

Ja, über die Basispauschalierung: ab der Veranlagung 2026 15 Prozent des Umsatzes, höchstens 63.000 Euro, für bestimmte Tätigkeiten 6 Prozent. Die Arbeitsplatzpauschale ist laut WKO damit kombinierbar. Ob sich das lohnt, hängt von Ihren tatsächlichen Ausgaben ab.

Welche Belege brauche ich für Betriebsausgaben?

Für jede Ausgabe eine Rechnung oder Quittung mit Datum, Betrag und Leistung, dazu den Zahlungsnachweis. Bei gemischt genutzten Geräten eine kurze Begründung, wie Sie den Anteil ermittelt haben. Aufbewahren müssen Sie die Belege in Österreich sieben Jahre, in Zürich zehn Jahre.

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Mathias Galler

Gründer von Finanzbaron, lebt in Graz. Schreibt hier, wie man online Geld verdient und was dabei in Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt.

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