Grundlagen

Verluste im Nebenerwerb und Liebhaberei: wann das Finanzamt Verluste anerkennt

Foto von Mathias GallerMathias GallerGeprüft am
Das Wichtigste in Kürze

Verluste aus einer Nebentätigkeit dürfen Sie mit dem Gehalt verrechnen, solange die Tätigkeit auf einen Gewinn über die Jahre angelegt ist. Fehlt diese Absicht, spricht man von Liebhaberei: Verluste zählen dann nicht. Österreich regelt das in der Liebhabereiverordnung mit einem Anlaufzeitraum von drei Jahren, Deutschland prüft die Gewinnerzielungsabsicht nach dem Gesamtbild, in der Schweiz gilt in der Praxis eine Faustregel von etwa fünf Jahren.

  • Echte Verluste aus dem Nebenerwerb mindern das steuerpflichtige Einkommen, auch das aus dem Gehalt.
  • Liebhaberei heißt: keine Absicht auf einen Gesamtgewinn. Verluste sind dann steuerlich unbeachtlich.
  • AT: Anlaufzeitraum von drei Kalenderjahren nach § 2 Abs. 2 LVO, für Hobbytätigkeiten gilt dagegen die Vermutung der Liebhaberei.
  • DE: Anlaufphase laut BFH regelmäßig fünf Jahre, entscheidend sind persönliche Neigungen und die Reaktion auf Verluste.
  • CH: Faustregel von fünf Jahren, danach gelten anhaltende Verluste in der Praxis als Zeichen für ein Hobby.

Worum es bei Liebhaberei und Verlusten geht

Liebhaberei ist der steuerliche Begriff für eine Tätigkeit, die nicht auf einen Gewinn angelegt ist. Das klingt harmlos, wird aber wichtig, sobald Ihr Nebenerwerb Verluste macht. Denn ein anerkannter Verlust senkt die Steuer auf Ihr Gehalt, ein Verlust aus Liebhaberei nicht.

Gerade am Anfang sind Verluste normal. Wer einen YouTube-Kanal startet, kauft Kamera und Mikrofon, bevor die erste Auszahlung kommt. Wer einen Etsy-Shop eröffnet, zahlt Material und Gebühren, bevor sich Stammkunden finden. Die Steuerbehörden in Österreich, Deutschland und der Schweiz akzeptieren solche Anlaufverluste grundsätzlich. Sie fragen aber, ob die Tätigkeit über die Jahre insgesamt auf einen Gewinn hinausläuft.

Dieser Ratgeber erklärt, wie die drei Länder diese Frage prüfen, was eine Prognoserechnung leistet und woran Sie an drei Beispielen erkennen, wo Ihre Tätigkeit steht. Ob Sie für die Tätigkeit ein Gewerbe brauchen, ist eine andere Frage. Sie beantwortet der Ratgeber Ohne Gewerbe Geld verdienen.

Warum Verluste steuerlich zählen

Ein anerkannter Verlust aus dem Nebenerwerb mindert Ihr gesamtes steuerpflichtiges Einkommen. Laut österreichischem Finanzministerium können Verluste im Regelfall mit anderen positiven Einkünften desselben Jahres verrechnet werden, also auch mit dem Gehalt. In Deutschland und der Schweiz gilt dasselbe Prinzip.

Beispiel mit angenommenen Werten: Sie verdienen als Angestellte gut und haben einen Grenzsteuersatz von 30 Prozent. Ihr neuer Onlineshop macht im ersten Jahr 1.800 Euro Verlust. Wird er anerkannt, sinkt Ihr steuerpflichtiges Einkommen um 1.800 Euro, die Steuer um 540 Euro (1.800 mal 30 Prozent). Ein Teil der Lohnsteuer kommt also zurück. Wie der Grenzsteuersatz funktioniert, erklärt der Ratgeber Was netto vom Nebenverdienst bleibt.

Genau deshalb prüft das Finanzamt genauer, wenn Jahr für Jahr Verluste gemeldet werden. Ohne Gewinnabsicht würde sonst die Allgemeinheit ein privates Hobby mitfinanzieren.

Nicht verrechnete Verluste gehen nicht verloren. In Österreich können betriebliche Verluste laut BMF zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden, für Einnahmen-Ausgaben-Rechner gilt das seit der Veranlagung 2016. In Deutschland regelt § 10d EStG den Rücktrag in die beiden Vorjahre und den Vortrag in Folgejahre. In der Schweiz lassen sich Verluste laut Steuerverwaltung Schwyz aus den sieben vorangegangenen Geschäftsjahren verrechnen.

Österreich: die Liebhabereiverordnung

Österreich hat als einziges der drei Länder eine eigene Verordnung zur Liebhaberei, die LVO 1993. Sie unterscheidet zwei Gruppen von Tätigkeiten mit sehr unterschiedlichen Folgen.

Betätigungen mit Annahme einer Einkunftsquelle (§ 1 Abs. 1 LVO). Hierher gehören Tätigkeiten, die von der Absicht getragen sind, einen Gesamtgewinn zu erzielen, und bei denen diese Absicht anhand objektiver Umstände nachvollziehbar ist. Für sie gibt es einen Anlaufzeitraum: In den ersten drei Kalenderjahren ab Beginn, längstens in den ersten fünf Kalenderjahren ab dem ersten Aufwand, liegen jedenfalls Einkünfte vor (§ 2 Abs. 2 LVO). Verluste in dieser Zeit erkennt das Finanzamt also an. Der Anlaufzeitraum gilt nicht, wenn schon zu Beginn absehbar ist, dass die Tätigkeit vor einem Gesamtgewinn beendet wird.

Nach dem Anlaufzeitraum prüft das Finanzamt nach dem Gesamtbild. § 2 Abs. 1 LVO nennt sechs Kriterien:

  • Ausmaß und Entwicklung der Verluste
  • Verhältnis der Verluste zu den Gewinnen
  • Ursachen für den fehlenden Gewinn im Vergleich zu ähnlichen Betrieben
  • marktgerechtes Verhalten beim Angebot
  • marktgerechte Preisgestaltung
  • Bemühungen, die Lage durch strukturverbessernde Maßnahmen zu verbessern

Betätigungen mit Annahme von Liebhaberei (§ 1 Abs. 2 LVO). Bei Verlusten aus Tätigkeiten, die typischerweise auf eine besondere, in der Lebensführung begründete Neigung zurückgehen, wird Liebhaberei vermutet (Z 2). Dasselbe gilt für Wirtschaftsgüter, die sich besonders für die private Nutzung eignen, etwa Sport- und Freizeitgüter (Z 1). Einen Anlaufzeitraum gibt es hier nicht. Die Vermutung lässt sich laut Liebhabereirichtlinien nur widerlegen, wenn trotz zeitweiliger Verluste ein Gesamtgewinn in einem absehbaren Zeitraum tatsächlich zu erwarten ist. Die Tätigkeit muss also objektiv ertragsfähig sein.

Welche Online-Tätigkeit in welche Gruppe fällt, entscheidet der Einzelfall. Tätigkeiten mit starkem Freizeitbezug, etwa künstlerische Fotografie, Musik oder ein Kanal über das eigene Hobby, können nach Einschätzung eher unter die Neigungsvermutung fallen als eine Dienstleistung für zahlende Kunden.

Folge. Verluste aus Liebhaberei sind laut BMF steuerlich unbeachtlich und nicht mit anderen Einkünften ausgleichsfähig. Wird eine Tätigkeit vor dem erwarteten Gesamterfolg beendet, müssen Sie laut Liebhabereirichtlinien unter Umständen nachweisen, dass die ursprüngliche Planung auf Fortführung angelegt war. Sonst kann eine Wiederaufnahme früherer Verfahren gerechtfertigt sein.

Deutschland: Gewinnerzielungsabsicht und Totalgewinn

In Deutschland gibt es keine eigene Verordnung, die Grundsätze stammen aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Maßstab ist die Gewinnerzielungsabsicht: Sie liegt vor, wenn jemand einen Totalgewinn erstrebt, also ein positives Gesamtergebnis über die gesamte Dauer der Tätigkeit (BFH IV R 84/82). Beurteilt wird das anhand objektiver Umstände.

Anlaufphase. Der BFH hält eine Anlaufphase von regelmäßig fünf Jahren für angemessen. In dieser Zeit wird die steuerliche Anerkennung nur in Ausnahmefällen versagt (BFH X B 98/11). Bei Schriftstellern und Künstlern kann es nach dem BFH länger dauern, bis Einkünfte entstehen, weil der Erfolg von öffentlicher Resonanz abhängt.

Persönliche Gründe und Neigungen. Dauerhafte Verluste allein beweisen keine Liebhaberei. Auf Liebhaberei darf laut BFH erst geschlossen werden, wenn die Tätigkeit nur aus persönlichen Gründen oder Neigungen ausgeübt wird, die in der Lebensführung liegen (BFH XI R 46/01). Zwei Urteile zeigen, wie das in der Praxis aussieht:

  • Schriftsteller ohne Verwertung: Ein Anwalt veröffentlichte über Jahre eigene Werke, trug die Druckkosten selbst und verschenkte die meisten Exemplare. Der BFH verneinte die Gewinnerzielungsabsicht, weil keine Aussicht auf ein positives Gesamtergebnis bestand (IV R 84/82).
  • Bildender Künstler mit Marktauftritt: Ein ausgebildeter Maler hatte langjährige Verluste, stellte aber über 100 Mal aus und lebte von seiner Kunst. Der BFH sah darin keinen Beleg für fehlende Gewinnabsicht (XI R 46/01).

Reaktion auf Verluste. Eine Betriebsführung, die auf Dauer zur Gewinnerzielung geeignet ist, ist laut BFH ein starkes Beweisanzeichen für Gewinnerzielungsabsicht. Umstrukturierungen können ebenfalls dafür sprechen. Wer dagegen langjährige, steigende Verluste ohne Gegensteuern hinnimmt, gibt dem Finanzamt Anlass, persönliche Motive anzunehmen.

Schweiz: Hobby oder selbständige Erwerbstätigkeit

In der Schweiz entscheidet die Abgrenzung zwischen Hobby und selbständiger Erwerbstätigkeit. Laut Merkblatt der Steuerverwaltung Schwyz setzt selbständige Erwerbstätigkeit voraus, dass Sie Arbeit und Kapital einsetzen, frei organisiert und auf eigenes Risiko arbeiten, dauerhaft und planmäßig vorgehen, nach außen sichtbar auftreten und Gewinn anstreben. Beurteilt wird das nach den objektiven Umständen im Einzelfall.

Eine Tätigkeit, die von rein persönlichen Neigungen geprägt ist, gilt als Liebhaberei. Dann sind Verluste nicht abziehbar und Gewinne nicht steuerbar. Als typische Bereiche nennt das Merkblatt Verlagstätigkeit, Galerien, Pferde- oder Schafzucht und künstlerische Tätigkeiten wie Malen oder Bildhauerei.

In der Praxis gilt laut Steuerverwaltung Schwyz als Faustregel eine Toleranzfrist von fünf Jahren. Halten die Verluste danach an, wird die Tätigkeit als Hobby behandelt. Ist eine Tätigkeit von Anfang an objektiv nicht gewinnfähig, erkennt die Steuerverwaltung Verluste schon ab dem ersten Jahr nicht an. Die genaue Praxis kann sich je Kanton unterscheiden.

Für die AHV gilt eine eigene Prüfung: Ob Sie als selbständig gelten, beurteilt die Ausgleichskasse. Laut Kanton Zürich gilt eine Tätigkeit in der Regel als Erwerbstätigkeit, wenn Sie regelmäßig Einnahmen erzielen und nach Gewinn streben, unabhängig vom Umfang.

Die drei Länder im Überblick:

Österreich Deutschland Schweiz
Grundlage Liebhabereiverordnung (LVO 1993) Rechtsprechung des BFH Praxis der kantonalen Steuerverwaltung
Anlaufphase drei Kalenderjahre (§ 2 Abs. 2 LVO), nicht bei Neigungstätigkeiten regelmäßig fünf Jahre Faustregel fünf Jahre
Folge bei Liebhaberei Verluste steuerlich unbeachtlich Verluste nicht abziehbar Verluste nicht abziehbar, Gewinne nicht steuerbar
Verlustvortrag zeitlich unbegrenzt Rücktrag zwei Jahre, Vortrag nach § 10d EStG sieben Jahre

Drei Beispiele mit angenommenen Werten

Ob Verluste anerkannt werden, entscheidet der Verlauf über mehrere Jahre. Die vereinfachten Beispiele zeigen, worauf das Finanzamt achtet, und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.

YouTube-Kanal mit Wachstum. Im ersten Jahr kaufen Sie Kamera, Mikrofon und Schnittsoftware und haben 2.100 Euro Ausgaben bei 300 Euro Einnahmen, also 1.800 Euro Verlust. Im zweiten Jahr stehen 1.400 Euro Einnahmen 1.300 Euro Ausgaben gegenüber (plus 100 Euro), im dritten Jahr 3.200 Euro Einnahmen und 1.400 Euro Ausgaben (plus 1.800 Euro). Nach drei Jahren liegt die Summe bei plus 100 Euro. Ein solcher Verlauf spricht für Gewinnabsicht, der Verlust des ersten Jahres mindert in der Regel die Steuer auf das Gehalt.

Etsy-Shop ohne Anpassung. Sie verkaufen jedes Jahr Schmuck für 1.200 Euro, Material, Gebühren und Versand kosten 1.900 Euro. Nach vier Jahren haben Sie 2.800 Euro Verlust angehäuft (vier mal 700 Euro), ohne Preise, Sortiment oder Kosten zu ändern. Spätestens jetzt fragt das Finanzamt nach. Fehlende marktgerechte Preisgestaltung ist in Österreich ein ausdrückliches Kriterium. Erhöhen Sie die Preise, senken Sie die Kosten und dokumentieren Sie das, stärken Sie Ihre Position.

Fotografie als Leidenschaft. Sie fotografieren seit Jahren, laden Bilder bei Stockagenturen hoch und verdienen damit 250 Euro im Jahr. Für neue Objektive, Reisen und Software geben Sie 1.500 Euro aus. Ohne Plan, wie die Einnahmen steigen sollen, ergibt sich nach fünf Jahren ein Minus von 6.250 Euro (fünf mal 1.250 Euro). Hier liegt der Verdacht nahe, dass die Neigung im Vordergrund steht. In Österreich kann bei Tätigkeiten mit Neigungsbezug von Anfang an Liebhaberei vermutet werden, in der Schweiz zählt das Merkblatt künstlerische Tätigkeiten zu den typischen Hobbybereichen. Wie man mit Fotos tatsächlich Einnahmen aufbaut, zeigt der Ratgeber Geld verdienen mit Fotos.

Prognoserechnung: so bauen Sie sie auf

Eine Prognoserechnung zeigt, wann Ihre Tätigkeit insgesamt in die Gewinnzone kommen soll. Sie ist in keinem der drei Länder ein Formular, hilft aber, die Gewinnabsicht nachvollziehbar zu machen. So gehen Sie vor:

  1. Zeitraum festlegen: Planen Sie mindestens fünf Jahre, bei Tätigkeiten mit langem Anlauf eher mehr.
  2. Einnahmen schätzen: Begründen Sie jede Annahme, etwa mit Preisen, Aufrufen, Bestellungen oder Kundenanfragen.
  3. Ausgaben auflisten: Trennen Sie einmalige Anschaffungen von laufenden Kosten. Was dabei absetzbar ist, erklärt der Ratgeber Was Sie im Nebenerwerb absetzen können.
  4. Jahresergebnisse aufsummieren: Die Summe aller Jahre zeigt, ob und wann ein Gesamtgewinn entsteht.
  5. Maßnahmen notieren: Halten Sie fest, was Sie tun, wenn die Zahlen hinter dem Plan bleiben, etwa Preise anpassen oder Kosten senken.
  6. Jährlich vergleichen: Legen Sie Plan und tatsächliche Zahlen nebeneinander und dokumentieren Sie Änderungen.

Die Zahlen dafür liefert eine saubere Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Wie Sie Verluste in der Erklärung angeben, zeigt der Ratgeber Steuererklärung mit Nebeneinkünften.

Häufige Irrtümer

Der häufigste Irrtum ist, dass Verluste automatisch Liebhaberei bedeuten oder umgekehrt immer erlaubt sind. Die wichtigsten Missverständnisse:

  • „Liebhaberei ist ein Steuerschlupfloch.“ Das Gegenteil ist der Fall: Sie verhindert vor allem, dass Hobbyverluste die Steuer senken.
  • „Drei Jahre Verlust sind immer erlaubt.“ Der österreichische Anlaufzeitraum gilt nicht für Tätigkeiten mit Neigungsvermutung und nicht, wenn eine frühe Beendigung absehbar ist.
  • „Wer Verluste macht, betreibt automatisch Liebhaberei.“ Entscheidend ist die Aussicht auf einen Gesamtgewinn und Ihr Verhalten, nicht ein einzelnes Jahr.
  • „Das Finanzamt hat den Verlust anerkannt, also ist die Frage erledigt.“ Die Beurteilung kann sich später ändern, etwa wenn die Tätigkeit ohne Gesamtgewinn endet.
  • „Ein Hobby mit Gewinn ist steuerfrei.“ In Österreich und Deutschland spricht ein Gewinn in der Regel gerade für eine Einkunftsquelle. Nur in der Schweiz nennt das Merkblatt Gewinne aus Liebhaberei ausdrücklich nicht steuerbar.

Fazit

Verluste im Nebenerwerb sind steuerlich willkommen, solange die Tätigkeit ernsthaft auf einen Gewinn über die Jahre angelegt ist. In der Anlaufphase akzeptieren die Behörden aller drei Länder Verluste in der Regel, danach zählen Plan, Verhalten und Ergebnis. Wer Preise kalkuliert, auf Verluste reagiert und alles dokumentiert, hat gute Argumente. Wer dagegen Jahr für Jahr ein teures Hobby als Betrieb führt, riskiert, dass die Verluste rückwirkend wegfallen. Im Zweifel klären Sie Ihre Lage früh mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.

Länder-Übersicht: Steuer und Anmeldung in Ihrem Land

Österreich

Zwei Gruppen
Bei Betätigungen nach § 1 Abs. 1 LVO wird eine Einkunftsquelle angenommen, wenn die Absicht auf einen Gesamtgewinn objektiv nachvollziehbar ist. Bei Verlusten aus Tätigkeiten, die typischerweise auf eine besondere, in der Lebensführung begründete Neigung zurückgehen, wird Liebhaberei vermutet (§ 1 Abs. 2 Z 2 LVO).
Anlaufzeitraum
Bei § 1 Abs. 1 LVO liegen in den ersten drei Kalenderjahren ab Beginn, längstens in den ersten fünf Kalenderjahren ab dem ersten Aufwand, jedenfalls Einkünfte vor (§ 2 Abs. 2 LVO). Danach entscheiden Kriterien wie Entwicklung der Verluste, Preisgestaltung und Verbesserungsmaßnahmen (§ 2 Abs. 1 LVO).
Folge
Verluste aus Liebhaberei sind laut BMF steuerlich unbeachtlich und nicht mit anderen Einkünften ausgleichsfähig. Anerkannte betriebliche Verluste können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden, bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern seit der Veranlagung 2016.
Neben dem Gehalt
Liegen Ihre Nebeneinkünfte über 730 Euro im Jahr, müssen Sie eine Veranlagung abgeben (§ 41 EStG). Verluste werden nur über die Erklärung festgestellt.

Deutschland

Maßstab
Gewinnerzielungsabsicht heißt laut BFH, einen Totalgewinn über die gesamte Dauer der Tätigkeit anzustreben. Liebhaberei liegt vor, wenn Verluste nur aus persönlichen Gründen oder Neigungen in Kauf genommen werden.
Anlaufphase
Der BFH sieht die Anlaufphase regelmäßig bei fünf Jahren, in dieser Zeit wird die Anerkennung nur in Ausnahmefällen versagt (BFH X B 98/11). Bei Künstlern und Schriftstellern kann der Anlauf länger dauern.
Verlustabzug
Verluste, die im selben Jahr nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden, können in die beiden Vorjahre zurückgetragen oder in Folgejahre vorgetragen werden (§ 10d EStG).
Neben dem Gehalt
Liegen Ihre Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben (§ 46 EStG).

Schweiz

Abgrenzung
Selbständige Erwerbstätigkeit setzt laut Steuerverwaltung Schwyz unter anderem Einsatz von Arbeit und Kapital, eigenes Risiko, Dauerhaftigkeit, Planmäßigkeit, Auftreten nach außen und Gewinnabsicht voraus.
Faustregel
In der Praxis gilt laut Steuerverwaltung Schwyz eine Toleranzfrist von fünf Jahren. Ist eine Tätigkeit von Anfang an objektiv nicht gewinnfähig, werden Verluste schon ab dem ersten Jahr nicht anerkannt.
Folge
Bei Liebhaberei sind Verluste nicht abziehbar und Gewinne nicht steuerbar. Anerkannte Verluste können mit dem Lohn verrechnet und sieben Jahre vorgetragen werden.
AHV
Liegt der Reingewinn aus dem Nebenerwerb über CHF 2.500 im Jahr, melden Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse an. Ob Sie als selbständig gelten, beurteilt die Ausgleichskasse.

Häufige Fragen

Was ist Liebhaberei einfach erklärt?

Liebhaberei ist eine Tätigkeit, die nicht darauf angelegt ist, über die Jahre einen Gewinn zu erzielen, etwa ein Hobby mit gelegentlichen Einnahmen. Steuerlich zählen die Verluste daraus dann nicht. In der Schweiz sind bei Liebhaberei auch die Gewinne nicht steuerbar.

Kann ich Verluste aus meinem Nebenerwerb mit dem Gehalt verrechnen?

Ja, wenn die Tätigkeit als Einkunftsquelle anerkannt ist. Dann mindert der Verlust Ihr gesamtes steuerpflichtiges Einkommen, also auch das aus dem Job. Bei Liebhaberei ist das nicht möglich.

Wie lange darf ich mit dem Nebengewerbe Verluste machen?

Eine feste Zahl gibt es nicht. In Österreich liegen bei normalen Tätigkeiten in den ersten drei Kalenderjahren jedenfalls Einkünfte vor, in Deutschland sieht der BFH die Anlaufphase regelmäßig bei fünf Jahren, in der Schweiz gilt eine Faustregel von fünf Jahren. Danach kommt es darauf an, ob ein Gesamtgewinn realistisch ist und ob Sie auf die Verluste reagieren.

Gilt der Anlaufzeitraum in Österreich für jedes Hobby?

Nein. Bei Tätigkeiten, die typischerweise auf eine besondere Neigung in der Lebensführung zurückgehen, vermutet die Liebhabereiverordnung von Anfang an Liebhaberei. Diese Vermutung können Sie widerlegen, wenn die Art der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn erwarten lässt.

Was ist eine Prognoserechnung?

Eine Prognoserechnung ist eine Planung Ihrer Einnahmen und Ausgaben über mehrere Jahre, die zeigt, wann die Summe aller Ergebnisse positiv wird. Sie hilft, die Gewinnabsicht gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar zu machen. Sie sollte auf realistischen, belegbaren Annahmen beruhen.

Ist mein YouTube-Kanal Liebhaberei, wenn er Verlust macht?

Nicht automatisch. Ein Kanal mit Plan, regelmäßigen Videos, Monetarisierung und steigenden Einnahmen spricht für Gewinnabsicht. Bleibt er über Jahre im Minus, ohne dass Sie etwas ändern, steigt das Risiko, dass das Finanzamt Liebhaberei annimmt.

Muss ich Gewinne aus Liebhaberei versteuern?

In der Schweiz sind Gewinne aus Liebhaberei laut Steuerverwaltung Schwyz nicht steuerbar. In Österreich und Deutschland stellt sich die Frage selten, weil eine Tätigkeit mit Gewinnen in der Regel gerade für eine Einkunftsquelle spricht. Im Zweifel klären Sie das mit dem Finanzamt.

Was passiert, wenn das Finanzamt nachträglich Liebhaberei annimmt?

Dann können bereits berücksichtigte Verluste wieder wegfallen und Steuer wird nachgefordert. In Österreich kann laut Liebhabereirichtlinien sogar eine Wiederaufnahme des Verfahrens gerechtfertigt sein, wenn die Tätigkeit vor dem Gesamterfolg beendet wird. Gute Aufzeichnungen und eine Planung helfen, die ursprüngliche Absicht zu belegen.

Kann ich nicht verrechnete Verluste in spätere Jahre mitnehmen?

Ja, anerkannte Verluste lassen sich vortragen. In Österreich zeitlich unbegrenzt, in Deutschland über den Verlustabzug nach § 10d EStG, in der Schweiz laut Steuerverwaltung Schwyz aus den sieben vorangegangenen Geschäftsjahren. Voraussetzung ist, dass Sie den Verlust in der Steuererklärung angeben.

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Mathias Galler

Gründer von Finanzbaron, lebt in Graz. Schreibt hier, wie man online Geld verdient und was dabei in Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt.

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