Vom Nebenverdienst bleibt netto meist deutlich weniger als vom Gehalt, weil er zu Ihrem höchsten Steuersatz besteuert wird. Kleine Beträge sind über Freibeträge entlastet: in Österreich bis 730 Euro, in Deutschland bis 410 Euro. Dazu kommen je nach Land und Höhe Beiträge an SVS oder AHV.
- Der Nebenverdienst kommt oben auf Ihr Gehalt und wird mit Ihrem Grenzsteuersatz besteuert, nicht mit dem Durchschnittssatz.
- Neben dem Gehalt bleiben in AT 730 Euro, in DE 410 Euro steuerfrei, gleitend entlastet bis 1.460 und 820 Euro.
- Sozialversicherung: in AT je nach Status SVS, in DE für Angestellte meist keine, in CH AHV über CHF 2.500 Reingewinn.
- Bei 5.000 Euro Gewinn bleiben in den Beispielen netto zwischen rund 53 Prozent (AT, Gewerbe ohne Ausnahme) und 74,5 Prozent.
- Legen Sie von jeder Zahlung einen Anteil zurück, denn Steuer- und SVS-Nachzahlungen kommen oft erst ein bis zwei Jahre später.
Nebenverdienst netto: worum es geht
Was vom Nebenverdienst netto bleibt, hängt vor allem von zwei Dingen ab: von Ihrem Grenzsteuersatz und davon, ob auf den Gewinn Sozialversicherung anfällt. Beides unterscheidet sich zwischen Österreich, Deutschland und der Schweiz deutlich. Wer neben einem Gehalt 5.000 Euro Gewinn macht, behält je nach Land und Status zwischen gut der Hälfte und rund drei Vierteln davon.
Dieser Ratgeber rechnet das an Beispielen durch, meist für eine angestellte Person, die nebenher selbständig etwas verdient. Gerechnet wird mit dem Gewinn, also Einnahmen minus Ausgaben. Die Beispiele sind vereinfacht und arbeiten mit angenommenen Werten, Absetzbeträge, Kinder und Partner verändern das Ergebnis.
Der Grenzsteuersatz einfach erklärt
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf Ihren nächsten verdienten Euro und die wichtigste Zahl für Ihr Netto.
Alle drei Länder besteuern Einkommen progressiv. In Österreich hat der Tarif 2026 feste Stufen: Bis 13.539 Euro zahlen Sie nichts, auf den Teil bis 21.992 Euro 20 Prozent, auf den Teil bis 36.458 Euro 30 Prozent und so weiter.
Ein Beispiel mit angenommenen Werten: Bei 30.000 Euro steuerpflichtigem Einkommen fallen laut Tarif 4.093 Euro Steuer an, vor Absetzbeträgen. Das sind im Durchschnitt 13,6 Prozent. Der nächste Euro liegt aber in der 30-Prozent-Stufe. Ihr Grenzsteuersatz ist also 30 Prozent.
Ihr Nebenverdienst kommt oben auf das Gehalt und wird deshalb mit 30 Prozent besteuert, nicht mit 13,6 Prozent. Die Lohnsteuer erfasst nur das Gehalt, die Steuer auf den Nebenverdienst kommt später als Nachzahlung.
In Deutschland gibt es keine festen Stufen, der Satz steigt stufenlos. Bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen beträgt die Einkommensteuer 2026 laut § 32a EStG 7.209 Euro, im Durchschnitt 18,0 Prozent. Der Grenzsteuersatz liegt an dieser Stelle bei rund 32 Prozent. Ab 69.879 Euro gilt der Spitzensatz von 42 Prozent.
In der Schweiz kommen Bund, Kanton und Gemeinde zusammen. Kantone und Gemeinden multiplizieren ihre einfache Steuer meist mit einem Steuerfuss, deshalb hängt die Belastung stark vom Wohnort ab.
Österreich: Nebenverdienst netto an Beispielen
In Österreich wirken Veranlagungsfreibetrag, Gewinnfreibetrag und SVS zusammen. Annahme für alle Beispiele: Das Gehalt ergibt 30.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen, der Grenzsteuersatz ist 30 Prozent.
Veranlagungsfreibetrag. Bis 730 Euro bleiben Nebeneinkünfte steuerfrei. Darüber sinkt der Freibetrag um den übersteigenden Betrag und ist bei 1.460 Euro aufgebraucht (§ 39 Abs. 5 EStG).
Gewinnfreibetrag. Bei betrieblichen Gewinnen bleiben 15 Prozent des Gewinns bis 33.000 Euro als Grundfreibetrag steuerfrei, ohne dass Sie dafür investieren müssen.
Beispiel A: 1.000 Euro Gewinn als Neue Selbständige. Der Gewinnfreibetrag beträgt 150 Euro, es bleiben 850 Euro Einkünfte. Davon gehen 610 Euro Veranlagungsfreibetrag ab (730 minus 120). Steuerpflichtig sind 240 Euro, bei 30 Prozent sind das 72 Euro Steuer. Sozialversicherung fällt unter der Versicherungsgrenze nicht an. Netto: 928 Euro.
Beispiel B: 5.000 Euro Gewinn als Neue Selbständige. Gewinnfreibetrag 750 Euro, steuerpflichtig 4.250 Euro, der Veranlagungsfreibetrag ist aufgebraucht. Die Steuer beträgt 1.275 Euro. SVS fällt unter 6.613,20 Euro Einkünften nicht an. Netto: 3.725 Euro, gut 74 Prozent.
Beispiel C: 5.000 Euro Gewinn mit Gewerbeschein. Mit Gewerbeschein sind Sie nach GSVG grundsätzlich ab dem ersten Euro bei der SVS versichert. Auf Antrag gibt es die Kleinunternehmerausnahme (2026: höchstens 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz), die Unfallversicherung bleibt. Ob Sie die Ausnahme nutzen können, hängt auch von Alter und früheren Versicherungszeiten ab.
- Mit Kleinunternehmerausnahme: Sie zahlen nur die Unfallversicherung von 12,95 Euro im Monat, rund 155 Euro im Jahr. Nach Gewinnfreibetrag und Steuer bleiben rund 3.609 Euro.
- Ohne Ausnahme: Die SVS rechnet mit 18,5 Prozent Pensionsversicherung, 6,8 Prozent Krankenversicherung und 1,53 Prozent Selbständigenvorsorge, dazu die Unfallversicherung. Die Beitragsgrundlage sind die Einkünfte laut Steuerbescheid plus die vorgeschriebenen Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge. Alle Beiträge mindern als Betriebsausgaben den Gewinn, hinzugerechnet werden nur Kranken- und Pensionsversicherung. Vereinfacht nach der endgültigen Berechnung ab dem dritten Jahr ergibt das eine Beitragsgrundlage von rund 4.772 Euro, rund 1.436 Euro Beiträge und rund 909 Euro Steuer. Netto: rund 2.655 Euro, gut 53 Prozent.
Die Beitragsgrundlage liegt hier unter der Mindestbeitragsgrundlage von 551,10 Euro im Monat. Das ist laut SVS nur möglich, weil Sie über die Anstellung schon nach ASVG versichert sind. In den ersten drei Jahren schreibt die SVS vorläufig vor und rechnet nach dem Steuerbescheid endgültig ab. Die Krankenversicherung zahlen Gewerbetreibende in den ersten beiden Kalenderjahren von der Mindestbeitragsgrundlage, die Selbständigenvorsorge laut WKO von der vorläufigen Grundlage, beides ohne Nachbemessung. Das Beispiel setzt vorläufige und endgültige Grundlage vereinfacht gleich.
Beispiel D: 12.000 Euro Gewinn als Neue Selbständige. Jetzt liegen Sie über der Versicherungsgrenze. Nach demselben Rechenweg ergeben sich rund 3.285 Euro SVS-Beiträge. Ein Teil der Einkünfte rutscht über 36.458 Euro und damit in die 40-Prozent-Stufe, die Steuer beträgt rund 2.317 Euro. Netto: rund 6.397 Euro, wieder gut 53 Prozent.
Deutschland: Nebenverdienst netto an Beispielen
In Deutschland fällt für Angestellte auf einen nebenberuflichen Gewinn meist nur Steuer an, keine Sozialversicherung. Annahme: Das Gehalt ergibt 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, Einzelveranlagung.
Härteausgleich. Bis 410 Euro bleiben Nebeneinkünfte steuerfrei (§ 46 Abs. 3 EStG). Zwischen 410 und 820 Euro wird der Betrag abgezogen, um den sie unter 820 Euro liegen (§ 70 EStDV).
Beispiel A: 300 Euro Gewinn. Steuerfrei, und wegen des Nebenverdiensts allein keine Erklärungspflicht. Netto: 300 Euro.
Beispiel B: 600 Euro Gewinn. Der Härteausgleich beträgt 220 Euro (820 minus 600). Besteuert werden 380 Euro, die Steuer steigt um 121 Euro. Netto: 479 Euro, mit 9 Prozent Kirchensteuer rund 468 Euro.
Beispiel C: 5.000 Euro Gewinn. Die Einkommensteuer steigt von 7.209 auf 8.835 Euro, also um 1.626 Euro. Das entspricht einem Grenzsteuersatz von rund 32,5 Prozent auf den Nebenverdienst. Solidaritätszuschlag fällt nicht an, die Steuer liegt weit unter der Freigrenze. Netto: 3.374 Euro. Mit Kirchensteuer kommen 8 Prozent (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 Prozent der zusätzlichen Einkommensteuer dazu, also 130 oder 146 Euro.
Beispiel D: 5.000 Euro Gewinn bei 70.000 Euro Gehaltseinkommen. Jetzt liegt alles im Spitzensatz von 42 Prozent, die Einkommensteuer steigt um 2.100 Euro auf 20.364 Euro. Die Soli-Freigrenze wird knapp überschritten, in der Milderungszone beträgt der Zuschlag nur 1,66 Euro. Netto: rund 2.898 Euro, mit 9 Prozent Kirchensteuer rund 2.709 Euro.
Vereinfachung: Dass die Kirchensteuer als Sonderausgabe abziehbar ist, bleibt unberücksichtigt.
Schweiz: Nebenverdienst netto an Beispielen
In der Schweiz entscheiden der Wohnkanton über die Steuer und die AHV-Regeln über die Beiträge. Die Beispiele rechnen mit zwei angenommenen Grenzsteuersätzen von 20 und 30 Prozent für Bund, Kanton und Gemeinde zusammen. Ihren Wert berechnen Sie mit dem Steuerrechner der ESTV.
AHV auf den Nebenerwerb. Bis CHF 2.500 Reingewinn im Jahr werden Beiträge nur auf Ihren Wunsch erhoben. Darüber zahlen Sie AHV, IV und EO nach sinkender Skala. Zahlen Sie über die Anstellung schon den Mindestbeitrag und liegt der Nebenerwerb unter CHF 10.100, können Sie den tiefsten Satz von 5,371 Prozent verlangen. Dazu kommen Verwaltungskosten von höchstens 5 Prozent der Beiträge, im Beispiel mit dem Höchstwert gerechnet.
Beispiel A: CHF 2.000 Reingewinn. Keine AHV. Steuer CHF 400 oder 600. Netto: CHF 1.600 oder 1.400.
Beispiel B: CHF 8.000 Reingewinn. AHV zum tiefsten Satz CHF 429.68, Verwaltungskosten CHF 21.48. Die Beiträge mindern das steuerbare Einkommen. Netto: rund CHF 6.039 bei 20 Prozent oder CHF 5.284 bei 30 Prozent.
Beispiel C: CHF 30.000 Reingewinn. Die sinkende Skala ergibt für diese Höhe 5,864 Prozent, also CHF 1.759.20, plus bis zu CHF 87.96 Verwaltungskosten. Netto: rund CHF 22.522 oder CHF 19.707.
Vereinfachung: Die AHV bemisst sich am Gewinn vor Abzug der Beiträge, weil die Ausgleichskasse sie wieder hinzurechnet.
Vergleich auf einen Blick
Die Tabelle fasst die Beispiele mit 5.000 Euro oder CHF 8.000 Gewinn zusammen, gerundet und mit den Annahmen von oben.
| Land und Status | Gewinn | Abgaben gesamt | Netto | Netto in Prozent |
|---|---|---|---|---|
| AT, Neue Selbständige | 5.000 Euro | 1.275 Euro | 3.725 Euro | 74,5 |
| AT, Gewerbe mit Kleinunternehmerausnahme | 5.000 Euro | 1.391 Euro | 3.609 Euro | 72,2 |
| AT, Gewerbe ohne Ausnahme | 5.000 Euro | 2.345 Euro | 2.655 Euro | 53,1 |
| DE, ohne Kirchensteuer | 5.000 Euro | 1.626 Euro | 3.374 Euro | 67,5 |
| DE, mit 9 Prozent Kirchensteuer | 5.000 Euro | 1.772 Euro | 3.228 Euro | 64,6 |
| CH, 20 Prozent Grenzsteuersatz | CHF 8.000 | CHF 1.961 | CHF 6.039 | 75,5 |
Zweiter Job als Angestellte: was netto bleibt
Ein zweiter Job als Angestellte oder Angestellter folgt anderen Regeln als ein selbständiger Gewinn, vor allem bei der Sozialversicherung. Was arbeitsrechtlich gilt, lesen Sie unter Nebenjob neben Vollzeit.
Österreich: geringfügig neben Vollzeit. Bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro im Monat (2026) zieht der Arbeitgeber laufend nichts ab. Trifft die geringfügige Beschäftigung mit einem vollversicherten Dienstverhältnis zusammen, zahlen Sie laut WKO aber pauschal 14,12 Prozent Dienstnehmerbeitrag selbst an die Gesundheitskasse, fällig einmal jährlich zum Jahresende. Weil Sie gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Bezüge haben, die nicht gemeinsam versteuert wurden, müssen Sie eine Veranlagung abgeben. Der Veranlagungsfreibetrag von 730 Euro hilft hier nicht, er gilt nur für Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug.
Beispiel mit angenommenen Werten: 500 Euro im Monat, zwölfmal im Jahr, ohne Sonderzahlungen, Grenzsteuersatz 30 Prozent. Der Dienstnehmerbeitrag beträgt 847,20 Euro. Vereinfacht mit den Beiträgen als Abzug fallen auf 5.152,80 Euro rund 1.546 Euro Steuer an. Netto: rund 3.607 von 6.000 Euro, gut 60 Prozent.
Deutschland: Minijob oder zweiter regulärer Job. Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist laut Minijob-Zentrale genau ein Minijob bis 603 Euro im Monat (2026) möglich, der nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet wird. Er ist nur in der Rentenversicherung pflichtig, Sie zahlen 3,6 Prozent, wenn Sie sich nicht befreien lassen. Zahlt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2 Prozent, fällt in der Regel keine Einkommensteuer an. Von 500 Euro bleiben so 482 Euro, mit Befreiung 500 Euro.
Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist versicherungspflichtig. Einen zweiten regulären Job rechnet der Arbeitgeber nach Steuerklasse VI ab. Weil Sie dann nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Lohn beziehen, ist eine Steuererklärung Pflicht (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Dort wird die Steuer mit Ihrem Grenzsteuersatz endgültig festgesetzt.
Schritt für Schritt: Ihr eigenes Netto schätzen
Mit fünf Schritten kommen Sie zu einer brauchbaren Schätzung. Schneller geht es mit dem Netto-Rechner, der die Beispiele mit Ihren Zahlen nachrechnet.
- Gewinn ermitteln. Ziehen Sie von den Einnahmen alle Ausgaben ab, etwa Software, Plattformgebühren und Material.
- Grenzsteuersatz bestimmen. Suchen Sie Ihr steuerpflichtiges Einkommen laut letztem Steuerbescheid im Tarif weiter unten in der Länder-Übersicht.
- Freibeträge prüfen. Kleine Beträge sind in Österreich bis 1.460 Euro und in Deutschland bis 820 Euro entlastet, in Österreich kommt der Gewinnfreibetrag dazu.
- Sozialversicherung klären. Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrem Status beitragspflichtig sind. Was das für Ihre Krankenversicherung heißt, erklärt der Ratgeber Krankenversicherung im Nebenerwerb.
- Rücklage bilden. Legen Sie von jeder Zahlung den geschätzten Anteil auf ein eigenes Konto. Nachzahlungen kommen oft erst ein bis zwei Jahre später. Wie Sie die Einnahmen dann in der Erklärung angeben, zeigt der Ratgeber Steuererklärung mit Nebeneinkünften.
Was sich 2027 ändert
Für 2027 stehen die Werte in Österreich und der Schweiz fest, in Deutschland sind sie erst geplant. Die Beispiele oben rechnen mit den Werten 2026.
- Österreich: Laut Inflationsanpassungsverordnung 2027 (BGBl. II Nr. 260/2026) bleibt Einkommen bis 13.846 Euro steuerfrei. Die weiteren Stufengrenzen steigen auf 22.491, 37.285, 71.960 und 107.236 Euro, die Steuersätze bleiben gleich. Bei 30.000 Euro Einkommen liegt der Grenzsteuersatz weiter bei 30 Prozent.
- Deutschland: Der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 sieht einen Grundfreibetrag von 12.564 Euro vor, 216 Euro mehr als 2026. Der Bundestag hat ihn im Oktober 2026 in erster Lesung beraten, beschlossen ist er noch nicht. Geplant ist auch, die Pauschalsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent zu erhöhen. Der Bundesrat hat gefordert, darauf zu verzichten.
- Schweiz: Das Eidgenössische Finanzdepartement gleicht bei der direkten Bundessteuer ab dem Steuerjahr 2027 eine Teuerung von 0,47 Prozent aus. Tarife und Abzüge steigen dadurch leicht.
Steuer und Anmeldung
Netto rechnen hilft nur, wenn die Tätigkeit richtig angemeldet ist. In Deutschland melden Sie eine selbständige Tätigkeit innerhalb eines Monats beim Finanzamt an (§ 138 AO). In Österreich klären Sie, ob Sie einen Gewerbeschein brauchen oder als Neue Selbständige tätig sind, in der Schweiz entscheidet die AHV-Ausgleichskasse. Ob Sie ohne Anmeldung starten können, zeigt der Ratgeber Geld verdienen ohne Gewerbe. Bei Arbeitslosengeld oder Pension gelten eigene Regeln, siehe Arbeitslos und Nebenverdienst und Pension, Rente und Zuverdienst.
Die Grenzwerte für 2026 stehen weiter unten in der Länder-Übersicht, die Kurzantworten in den Grundlagen zu Steuer und Sozialversicherung.
Häufige Irrtümer
Fehlplanungen gehen oft auf dieselben Annahmen zurück.
- „Mein Steuersatz ist 14 Prozent, also zahle ich 14 Prozent.“ Für den Nebenverdienst zählt der Grenzsteuersatz, nicht der Durchschnitt.
- „Bis 730 oder 410 Euro ist alles steuerfrei.“ Die Grenzen gelten für Einkünfte nach Ausgaben und nur neben einem Gehalt.
- „Sozialversicherung zahle ich nur bei hohen Beträgen.“ In Österreich gilt das für Neue Selbständige, mit Gewerbeschein aber nicht. Ohne Kleinunternehmerausnahme kostet die SVS schon ab dem ersten Euro.
- „Ein geringfügiger Zweitjob ist abgabenfrei.“ In Österreich kommen neben Vollzeit Dienstnehmerbeitrag und Lohnsteuer nachträglich dazu.
Fazit
Vom Nebenverdienst bleibt netto weniger als vom Gehalt, weil er zum Grenzsteuersatz besteuert wird. Kleine Beträge sind in Österreich und Deutschland gut entlastet. In Österreich entscheidet der Status über die Sozialversicherung, in Deutschland bleibt es für Angestellte meist bei der Steuer, in der Schweiz kommt über CHF 2.500 die AHV dazu. Bilden Sie eine Rücklage und lassen Sie größere Beträge von einer Steuerberatung prüfen. Wie Sie Angebote und Stundensätze aufbauen, zeigt der Ratgeber Freelancer werden.
Länder-Übersicht: Steuer und Anmeldung in Ihrem Land
Österreich
- Tarif 2026
- Bis 13.539 Euro Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Darüber gelten 20, 30, 40, 48, 50 und über 1 Million Euro 55 Prozent. Die Stufen sind Grenzsteuersätze und gelten nur für den Teil des Einkommens in der jeweiligen Stufe.
- Neben dem Gehalt
- Liegen Ihre Nebeneinkünfte über 730 Euro im Jahr, müssen Sie eine Veranlagung abgeben. Bis 730 Euro gilt der Veranlagungsfreibetrag, darüber wird er um den übersteigenden Betrag kleiner und ist ab 1.460 Euro aufgebraucht (§ 39 Abs. 5 EStG).
- Gewinnfreibetrag
- Bei betrieblichen Gewinnen bleiben ohne Investition 15 Prozent des Gewinns bis 33.000 Euro steuerfrei, höchstens 4.950 Euro (Grundfreibetrag).
- Sozialversicherung
- Mit Gewerbeschein sind Sie nach GSVG grundsätzlich ab dem ersten Euro bei der SVS versichert. Auf Antrag gibt es die Kleinunternehmerausnahme (2026: höchstens 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz), die Unfallversicherung bleibt. Ob Sie die Ausnahme nutzen können, hängt auch von Alter und früheren Versicherungszeiten ab. Als Neue Selbständige sind Sie 2026 erst ab Einkünften über 6.613,20 Euro versichert.
- Beitragssätze 2026
- Pensionsversicherung 18,5 Prozent, Krankenversicherung 6,8 Prozent, Selbständigenvorsorge 1,53 Prozent der Beitragsgrundlage, Unfallversicherung als Fixbetrag von 12,95 Euro im Monat. Die Beitragsgrundlage sind die Einkünfte laut Steuerbescheid plus die vorgeschriebenen Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge. Die Selbständigenvorsorge wird nur von der vorläufigen Beitragsgrundlage berechnet, ohne Nachbemessung.
Deutschland
- Tarif 2026
- Der Grundfreibetrag beträgt 12.348 Euro. Darüber steigt der Steuersatz stufenlos, ab 69.879 Euro zu versteuerndem Einkommen gilt der Spitzensatz von 42 Prozent, ab 277.826 Euro 45 Prozent (§ 32a EStG).
- Neben dem Gehalt
- Liegen Ihre Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Bis 410 Euro bleiben sie über den Härteausgleich steuerfrei, bis 820 Euro werden sie ermäßigt besteuert (§ 46 EStG, § 70 EStDV).
- Solidaritätszuschlag
- Er fällt nur an, wenn Ihre Einkommensteuer bei Einzelveranlagung 20.350 Euro übersteigt (bei Zusammenveranlagung 40.700 Euro). Er beträgt 5,5 Prozent, knapp über der Freigrenze höchstens 11,9 Prozent des übersteigenden Betrags.
- Kirchensteuer
- Sind Sie Mitglied einer steuererhebenden Kirche, zahlen Sie in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent, in den übrigen Ländern 9 Prozent der Einkommensteuer.
- Sozialversicherung
- Sind Sie mehr als 20 Stunden pro Woche angestellt und verdienen dort mehr als die Hälfte der Bezugsgröße (2026: 1.977,50 Euro im Monat), gilt die Selbständigkeit in der Regel als nebenberuflich. Bei Pflichtversicherten zählt für die Krankenversicherung dann nur das Arbeitsentgelt (§ 226 SGB V).
Schweiz
- Steuer
- Einkommen aus selbständiger Nebentätigkeit geben Sie in der Steuererklärung an, abzüglich der geschäftlich begründeten Kosten. Steuersätze und Abzüge unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde. Die direkte Bundessteuer beträgt höchstens 11,5 Prozent.
- AHV-Pflicht
- Liegt der Reingewinn aus dem Nebenerwerb über CHF 2.500 im Jahr, melden Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse als selbständigerwerbend an. Bis CHF 2.500 werden Beiträge nur auf Ihren Wunsch erhoben.
- Beitragssätze 2026
- AHV, IV und EO zusammen 10,0 Prozent ab CHF 60.500 Einkommen. Darunter gilt die sinkende Skala ab 5,371 Prozent. Unter CHF 10.100 zahlen Sie den Mindestbeitrag von CHF 530, außer Sie zahlen ihn schon über die Anstellung: Dann können Sie den tiefsten Satz von 5,371 Prozent verlangen.
- Verwaltungskosten
- Die Ausgleichskasse erhebt zusätzlich Verwaltungskosten von höchstens 5 Prozent der Beiträge.
Passt das zu Ihnen?
- neben einer Anstellung etwas dazuverdienen und realistisch planen wollen
- wissen wollen, wie viel Sie für Steuer und Sozialversicherung zurücklegen sollten
- Angebote oder Stundensätze kalkulieren und das Ergebnis nach Abgaben kennen wollen
- eine verbindliche Steuerberechnung für Ihren Einzelfall brauchen
- hauptberuflich selbständig sind und kein Gehalt mehr beziehen
- Kapitalerträge oder Vermietung berechnen wollen, für die eigene Regeln gelten
Häufige Fragen
Wie viel bleibt netto von 500 Euro Nebenverdienst?
In Österreich bleiben 500 Euro Nebeneinkünfte neben dem Gehalt über den Veranlagungsfreibetrag in der Regel steuerfrei, in Deutschland 500 Euro werden über den Härteausgleich nur zum Teil besteuert. Ohne Sozialversicherung bleibt damit fast der ganze Betrag. In der Schweiz zahlen Sie bei so kleinen Beträgen keine AHV, sofern Sie das nicht selbst wünschen, die Einkommenssteuer fällt aber an.
Wird mein Nebenverdienst höher besteuert als mein Gehalt?
Der Steuersatz ist derselbe, aber der Nebenverdienst kommt oben auf Ihr Einkommen und wird deshalb mit Ihrem Grenzsteuersatz besteuert. Darum fällt der Abzug in Prozent höher aus als Ihr durchschnittlicher Steuersatz auf das Gehalt. Das ist keine Strafsteuer, sondern die Folge des progressiven Tarifs.
Wie viel Prozent vom Nebenverdienst sollte ich für die Steuer zurücklegen?
Als grobe Orientierung dient Ihr Grenzsteuersatz plus, falls fällig, die Sozialversicherung. In den Beispielen dieses Ratgebers lagen die Abzüge zwischen 0 (300 Euro in Deutschland) und etwa 47 Prozent. Für eine genaue Zahl lohnt sich eine Probeberechnung mit Ihrem Einkommen.
Was ist der Unterschied zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz?
Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Steuer geteilt durch das gesamte Einkommen. Der Grenzsteuersatz gibt an, wie viel Steuer auf jeden zusätzlichen Euro fällt. Für die Frage, was vom Nebenverdienst bleibt, zählt der Grenzsteuersatz.
Ist ein Nebenverdienst bis 730 Euro in Österreich steuerfrei?
Neben einem Gehalt ja, bis 730 Euro Nebeneinkünfte im Jahr gilt der Veranlagungsfreibetrag. Darüber sinkt er schrittweise und ist ab 1.460 Euro aufgebraucht. Die Grenze gilt für die Einkünfte nach Abzug der Ausgaben, nicht für die Einnahmen.
Muss ich in Deutschland Sozialabgaben auf meinen Nebenverdienst zahlen?
Als Angestellte oder Angestellter mit gesetzlicher Pflichtversicherung in der Regel nicht, solange die Selbständigkeit nebenberuflich ist. Die Krankenversicherung bemisst sich dann nur am Arbeitsentgelt. Rentenversicherungspflicht kann aber für bestimmte Gruppen von Selbständigen bestehen.
Zahle ich auf den Nebenverdienst Solidaritätszuschlag?
Nur, wenn Ihre gesamte Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt, bei Einzelveranlagung 20.350 Euro. Bei einem durchschnittlichen Gehalt mit kleinem Nebenverdienst fällt deshalb meist kein Solidaritätszuschlag an. Knapp über der Freigrenze steigt er nur langsam an.
Warum zahle ich in Österreich mit Gewerbeschein so viel Sozialversicherung?
Mit Gewerbeschein sind Sie ab dem ersten Euro bei der SVS versichert, und Pensions- und Krankenversicherung machen zusammen 25,3 Prozent der Beitragsgrundlage aus. Bleiben Sie unter den Grenzen der Kleinunternehmerausnahme, können Sie sich auf Antrag ausnehmen lassen. Dann zahlen Sie nur die Unfallversicherung.
Wie hoch ist die AHV auf einen Nebenverdienst in der Schweiz?
Bis CHF 2.500 Reingewinn im Jahr werden Beiträge nur auf Ihren Wunsch erhoben. Darüber zahlen Sie nach sinkender Skala, ab 5,371 Prozent, zusätzlich Verwaltungskosten von höchstens 5 Prozent der Beiträge. Die genauen Sätze stehen in der Länder-Übersicht oberhalb dieser Fragen.
Was bleibt netto von einem Zweitjob neben dem Hauptjob?
In Österreich zahlen Sie für einen geringfügigen Job neben Vollzeit 14,12 Prozent Dienstnehmerbeitrag, fällig zum Jahresende, und über die Pflichtveranlagung Lohnsteuer zu Ihrem Grenzsteuersatz. Im Beispiel dieses Ratgebers bleiben gut 60 Prozent. In Deutschland kostet Sie ein erster Minijob neben dem Hauptjob höchstens den Rentenbeitrag von 3,6 Prozent, wenn der Arbeitgeber pauschal versteuert. Ein zweiter regulärer Job läuft über Steuerklasse VI und wird in der Steuererklärung endgültig abgerechnet.
- USP: Tarifstufen
- RIS: § 41 EStG
- JUSLINE: § 39 EStG 1988 (Veranlagungsfreibetrag)
- JUSLINE: § 25 GSVG (Beitragsgrundlage)
- WKO: Mehrfachversicherung
- USP: Gewinnfreibetrag
- SVS: Aktuelle Werte 2026
- Dachverband: Beitragsrechtliche Werte 2026
- WKO Vorarlberg: Infoblatt Sozialversicherung 2026
- SVS: Vorläufige Berechnung in den ersten drei Jahren
- SVS: Endgültige Berechnung in den ersten drei Jahren
- SVS: Kleinunternehmer
- SVS: Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung
- § 32a EStG
- § 46 EStG
- § 70 EStDV
- § 3 SolZG
- § 4 SolZG
- hamburg.de: Kirchensteuer
- § 226 SGB V
- AHV/IV Merkblatt 2.02
- ESTV: Steuersatz und Steuerfuss
- ESTV: Steuerrechner
- BMF: Inflationsanpassungsverordnung 2027 (BGBl. II Nr. 260/2026)
- Bundesrat: Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Drs. 507/26)
- DATEV: Erste Lesung Einkommensteuerreformgesetz 2027
- NWB Experten-Blog: Bundesrat mahnt Änderungen an
- ESTV: EFD passt Steuertarife an Teuerung an (2027)
- WKO: Geringfügige Beschäftigung (sozialrechtlich)
- oesterreich.gv.at: Allgemeines zur Arbeitnehmerveranlagung
- Minijob-Zentrale: Hauptjob und Minijob kombinieren
- Minijob-Zentrale: Minijob richtig versteuern
- Stadt Gerlingen: Lohnsteuerabzugsmerkmale bei Nebenverdienst

Gründer von Finanzbaron, lebt in Graz. Schreibt hier, wie man online Geld verdient und was dabei in Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt.
Mehr über mich