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Social Media Manager werden: Pakete kalkulieren und sauber absichern

Foto von Mathias GallerMathias GallerGeprüft am
Das Wichtigste in Kürze

Als Social-Media-Manager betreuen Sie die Kanäle kleiner Firmen, Praxen oder Vereine. Sie planen Beiträge, erstellen Inhalte, beantworten Kommentare und berichten über Ergebnisse. Bezahlt wird meist ein monatliches Paket, das Sie über Ihre Stunden kalkulieren sollten.

  • Bezahlt wird meist ein Monatspaket, im Beispiel mit angenommenen Werten 21 Stunden zu 60 Euro, also 1.260 Euro.
  • Zugang über einen Partnerzugang in der Meta Business Suite statt per Passwort, das Konto bleibt beim Kunden.
  • Wer Nachrichten und Kundenlisten bearbeitet, ist meist Auftragsverarbeiter und braucht einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO.
  • AT in der Regel freies Gewerbe Werbeagentur, DE Einstufung durch das Finanzamt, CH AHV-Anmeldung über CHF 2.500.
  • Passt für Menschen, die Plattformen kennen und zuverlässig abstimmen. Mit nur einem Kunden fehlt bei Wegfall das ganze Einkommen.

So funktioniert es, Social Media Manager zu werden

Wer Social Media Manager werden will, verkauft keine einzelnen Beiträge, sondern die laufende Betreuung der Kanäle eines Kunden. Typische Kunden sind kleine Firmen, Arztpraxen, Gastronomie, Handwerksbetriebe oder Vereine, die Instagram, Facebook, LinkedIn oder TikTok nutzen wollen, aber keine Zeit dafür haben. Abgerechnet wird meist ein fester Betrag pro Monat für einen vereinbarten Umfang.

Der Ablauf ist fast immer gleich. Sie klären mit dem Kunden Ziele, Zielgruppe und Tonalität, erstellen einen Redaktionsplan für den Monat, produzieren die Inhalte und legen sie zur Freigabe vor. Nach der Freigabe planen Sie die Beiträge ein, beantworten Kommentare und Nachrichten und fassen am Monatsende die Ergebnisse zusammen.

Der Unterschied zu verwandten Tätigkeiten liegt darin, für wen Sie arbeiten. Als Social-Media-Manager betreuen Sie fremde Kanäle dauerhaft. Als UGC-Creator liefern Sie einzelne Videos, die eine Marke selbst veröffentlicht, mehr dazu im Ratgeber UGC-Creator. Wer mit der eigenen Reichweite verdient, findet Programme und Kooperationen im Ratgeber TikTok und Instagram.

Aufgaben im Überblick

Die Aufgaben reichen von der Strategie bis zur Antwort auf einen Kommentar am Sonntagabend. Legen Sie im Angebot fest, welche davon Sie übernehmen.

  • Strategie und Redaktionsplan. Themen, Formate und Rhythmus für den Monat.
  • Inhalte erstellen. Texte, Grafiken, Fotos, kurze Videos und Stories.
  • Freigaben einholen. Entwürfe dem Kunden vorlegen und Korrekturen einarbeiten.
  • Veröffentlichen. Beiträge einplanen, Hashtags und Verlinkungen setzen.
  • Community Management. Kommentare und Nachrichten beantworten, Fragen weiterleiten.
  • Anzeigen. Kampagnen aufsetzen und betreuen, sofern vereinbart.
  • Bericht. Reichweite, Interaktionen und Erkenntnisse für den Folgemonat.

Werkzeuge, die Sie brauchen

Für den Start reichen ein Laptop, ein aktuelles Smartphone und einige Programme. Startkapital ist kaum nötig.

  • Plattform-Werkzeuge. Für Facebook und Instagram ist die Meta Business Suite der zentrale Ort für Beiträge, Nachrichten und Partnerzugänge.
  • Planungstool. Für mehrere Kunden und Kanäle hilft ein Tool, das Beiträge zeitgesteuert veröffentlicht. Es gibt kostenlose und kostenpflichtige Varianten.
  • Grafik und Schnitt. Ein Grafikprogramm mit Vorlagen und eine Schnitt-App für kurze Videos. Prüfen Sie die Lizenzbedingungen für Schriften, Musik und Bildmaterial.
  • Ablage und Freigabe. Ein geteilter Ordner oder ein Freigabe-Tool, in dem der Kunde Entwürfe kommentiert.
  • Zeiterfassung. Nur wer seine Stunden kennt, kann Pakete richtig kalkulieren.

Zugänge richtig einrichten: Lassen Sie sich keine Passwörter schicken. Laut Meta kann der Kunde in der Meta Business Suite Seiten oder Werbekonten mit dem Business-Portfolio eines Partners teilen, etwa einer Agentur. Dabei wählt er volle Kontrolle oder eingeschränkten Zugriff für bestimmte Aufgaben wie Inhalte erstellen, Anzeigen verwalten oder Nachrichten beantworten. Meta empfiehlt dafür die zweistufige Authentifizierung. Das Konto bleibt so beim Kunden, und der Zugang lässt sich am Vertragsende einfach entziehen.

Preise und Pakete kalkulieren: Social-Media-Betreuung pro Monat

Einen seriösen Marktpreis für Social-Media-Betreuung gibt es nicht. Der Preis eines Pakets ergibt sich aus den Stunden, die Sie dafür brauchen, und Ihrem Stundensatz. Unterschätzt werden fast immer Abstimmung, Korrekturen und Community Management. Kalkulieren Sie deshalb in zwei Schritten: erst den Stundensatz, dann die Stunden je Paket.

Schritt 1: den Stundensatz herleiten

Ihr Stundensatz ergibt sich aus dem Jahresumsatz, den Sie brauchen, geteilt durch die Stunden, die Sie Kunden tatsächlich verrechnen können. Der Stundensatz-Rechner rechnet genau so, die Logik dahinter erklärt der Ratgeber Freelancer werden.

Beispiel mit angenommenen Werten, keine Marktpreise:

  • Gewinn vor Steuer und Sozialversicherung: 36.000 Euro im Jahr
  • Kosten für Software, Geräte und Weiterbildung: 3.600 Euro im Jahr
  • Nötiger Umsatz: 36.000 + 3.600 = 39.600 Euro
  • Arbeitswochen nach Urlaub, Feiertagen und Krankheit: 44
  • Verrechenbare Stunden pro Woche: 15, der Rest geht für Akquise, Buchhaltung und Weiterbildung auf
  • Verrechenbare Stunden im Jahr: 44 × 15 = 660
  • Stundensatz: 39.600 ÷ 660 = 60 Euro

Von diesem Satz gehen noch Steuer und Sozialversicherung ab. Sind Sie nicht Kleinunternehmer, kommt die Umsatzsteuer auf den Preis dazu. Rechnen Sie mit weniger verrechenbaren Stunden, steigt der nötige Satz: Bei 12 Stunden pro Woche wären es 75 Euro.

Schritt 2: Pakete über Stunden kalkulieren

Beispiel mit angenommenen Werten, keine Marktpreise. Angenommen sind der Stundensatz von 60 Euro aus Schritt 1 und die folgenden Zeiten pro Monat.

Leistung Paket Basis Paket Plus
Planung und Redaktionsplan 2 Std. 3 Std.
Beiträge (je 1,5 Std.) 8 Beiträge = 12 Std. 12 Beiträge = 18 Std.
Kurzvideos (je 2,5 Std.) keine 4 Videos = 10 Std.
Community Management 4 Wochen × 1 Std. = 4 Std. 4 Wochen × 2 Std. = 8 Std.
Bericht 1,5 Std. 2 Std.
Abstimmung und Freigaben 1,5 Std. 2 Std.
Summe 21 Std. 43 Std.
Preis bei 60 € pro Stunde 1.260 € im Monat 2.580 € im Monat

Im Paket Basis entspricht das rund 157,50 Euro pro Beitrag, weil Planung, Community und Bericht mitbezahlt werden. Das Werbebudget für bezahlte Anzeigen ist darin nicht enthalten, es zahlt der Kunde direkt an die Plattform. Vergleichen Sie nach zwei bis drei Monaten die erfassten Stunden mit der Kalkulation und passen Sie Paket oder Preis an.

Tipp: Legen Sie fest, wie viele Korrekturschleifen enthalten sind und was zusätzliche Leistungen kosten, sonst wächst der Aufwand, aber nicht der Preis. Mit denselben Annahmen kostet ein zusätzliches Kurzvideo 2,5 × 60 = 150 Euro, eine zusätzliche Korrekturstunde 60 Euro.

Verträge: Zugänge, Freigaben, Rechte und Haftung

Ein klarer Vertrag schützt beide Seiten, denn Sie handeln öffentlich im Namen des Kunden. Diese Punkte gehören hinein:

  • Leistungsumfang. Kanäle, Zahl der Beiträge, Formate, Reaktionszeiten bei Kommentaren, Erreichbarkeit am Wochenende.
  • Zugänge. Wie der Zugriff erfolgt, etwa über einen Partnerzugang, und dass der Kunde Eigentümer der Konten bleibt.
  • Freigaben. Was vor Veröffentlichung freigegeben werden muss, bis wann und was gilt, wenn keine Rückmeldung kommt.
  • Nutzungsrechte. Welche Rechte der Kunde an Texten, Grafiken und Videos erhält. In Deutschland kann ein Nutzungsrecht nach § 31 UrhG einfach oder ausschließlich sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. Fehlt eine genaue Regel, bestimmt der Vertragszweck den Umfang. In Österreich unterscheidet § 24 UrhG Werknutzungsbewilligung und Werknutzungsrecht. Klären Sie auch, ob Sie Arbeiten im Portfolio zeigen dürfen.
  • Material des Kunden. Der Kunde sichert zu, dass er an gelieferten Fotos, Logos und Musik die nötigen Rechte hat.
  • Kennzeichnung. Wer prüft, ob ein Beitrag als Werbung zu kennzeichnen ist, und wer das freigibt.
  • Laufzeit und Kündigung. Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und Übergabe am Ende.

Haftung für Werbekennzeichnung

Bezahlte oder gesponserte Inhalte müssen erkennbar sein. In Deutschland handelt nach § 5a UWG unlauter, wer den kommerziellen Zweck nicht kenntlich macht. Die Medienanstalten nennen „Werbung“ oder „Anzeige“ als geeignete Begriffe, Abkürzungen wie „ad“ oder „sponsored by“ reichen nicht. Auf erkennbar kommerziellen Kanälen bekannter Marken ist laut Leitfaden keine Kennzeichnung eigener Produkte nötig, auf weniger eindeutigen Konten schon. In Österreich ist nach § 26 Mediengesetz der Medieninhaber verantwortlich, also in der Regel Ihr Kunde. Laut Unternehmensserviceportal ändert die Beauftragung einer Agentur daran grundsätzlich nichts. Halten Sie trotzdem schriftlich fest, wer prüft, um Streit über die Verantwortung zu vermeiden.

DSGVO und Auftragsverarbeitung

Sobald Sie im Auftrag des Kunden mit Personendaten arbeiten, sind Sie in der Regel Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Das betrifft etwa das Beantworten von Nachrichten, das Verwalten von Kommentaren oder das Hochladen von Kundenlisten für Anzeigen.

Grundlage ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag, der auch elektronisch geschlossen werden kann. Die Formulierungshilfe der Datenschutzaufsicht Saarland nennt als Inhalte unter anderem Gegenstand und Dauer, Art der Daten und Betroffene, Verarbeitung nur auf Weisung, Vertraulichkeit, technische und organisatorische Maßnahmen, Regeln für Subunternehmer sowie Rückgabe oder Löschung am Vertragsende. Viele Kunden haben eine eigene Vorlage, sonst bieten Sie eine an.

Auch der Kunde selbst hat Pflichten. Der Europäische Gerichtshof hat 2018 entschieden (C-210/16), dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der Besucherdaten verantwortlich ist. Weisen Sie Kunden darauf hin, dass Datenschutzerklärung und Impressum auch für ihre Social-Media-Auftritte gelten können. Eine Rechtsberatung ersetzen Sie damit nicht.

Steuer und Anmeldung

Als Social-Media-Manager melden Sie Ihre Tätigkeit vor der ersten Rechnung an. In Österreich nennt die WKO für Werbung das freie Gewerbe Werbeagentur. Social-Media-Marketing zählt sie zu den Leistungen einer Online-Agentur mit dem Gewerbewortlaut Werbeagentur, Multimediaagentur. In Deutschland ist offen, ob die Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist. Laut Existenzgründungsportal entscheidet das Finanzamt, eine Einstufung als gewerblich ist nicht auszuschließen. Wie diese Abgrenzung funktioniert, erklärt der Ratgeber Freiberuf oder Gewerbe?. In der Schweiz zählt die Anerkennung durch die AHV-Ausgleichskasse.

Grenzen, Fristen und zuständige Stellen für alle drei Länder stehen weiter unten in der Länder-Übersicht, die allgemeinen Regeln in den Grundlagen zu Steuer, Gewerbe und Sozialversicherung.

Social Media Manager selbständig: Schritt für Schritt

  1. Schwerpunkt wählen. Legen Sie Branchen und Plattformen fest, die Sie wirklich beherrschen. Eine eigene Nische ist zum Beispiel die Betreuung von Konten auf Pinterest.
  2. Anmeldung klären. Klären Sie Gewerbe oder Freiberuf und Sozialversicherung, bevor die erste Rechnung rausgeht.
  3. Stundensatz rechnen. Ermitteln Sie Ihren Satz inklusive auftragsfreier Zeit, Kosten und Steuern.
  4. Pakete schnüren. Zwei oder drei Pakete mit klarem Umfang und Preis, kalkuliert über Stunden.
  5. Vorlagen anlegen. Angebot, Vertrag mit Nutzungsrechten und Freigaberegeln, Auftragsverarbeitungsvertrag.
  6. Portfolio aufbauen. Eigene Kanäle oder Probearbeiten zeigen Ihren Stil. Kennzeichnen Sie Beispielarbeiten als solche.
  7. Erste Kunden ansprechen. Netzwerk, lokale Betriebe und Empfehlungen sind meist der schnellste Weg.
  8. Zugänge sauber einrichten. Partnerzugang statt Passwort, mit zweistufiger Authentifizierung.
  9. Stunden erfassen. Vergleichen Sie monatlich Aufwand und Paketpreis.

Erste Kunden finden und halten

Die ersten Kunden kommen meist aus dem direkten Umfeld, gehalten werden sie durch Verlässlichkeit und nachvollziehbare Ergebnisse.

  • Lokale Betriebe. Viele kleine Firmen haben Profile, die seit Monaten ruhen. Ein kurzer, konkreter Vorschlag mit zwei Beispielbeiträgen überzeugt mehr als eine allgemeine Präsentation.
  • Netzwerk und Empfehlungen. Frühere Arbeitgeber, Vereine und Bekannte sind oft die schnellsten ersten Aufträge. Bitten Sie zufriedene Kunden aktiv um eine Empfehlung.
  • Testmonat. Ein zeitlich begrenzter Einstieg mit kleinerem Umfang senkt die Hürde, ohne dass Sie dauerhaft unter Preis arbeiten.
  • Monatsbericht. Ein kurzer Bericht mit Reichweite, Interaktionen und drei Erkenntnissen zeigt dem Kunden, wofür er zahlt. Versprechen Sie keine Follower- oder Umsatzzahlen, die Sie nicht steuern können.
  • Feste Termine. Ein monatliches Gespräch zur Planung verhindert Last-Minute-Wünsche und hält die Freigaben im Takt.

Kündigungen kommen oft, wenn der Kunde den Nutzen nicht mehr sieht. Fragen Sie deshalb regelmäßig nach seinen Zielen, etwa mehr Anfragen, Bewerbungen oder Besucher im Geschäft, und richten Sie Inhalte und Bericht danach aus.

Häufige Fehler

Die meisten Probleme entstehen beim Preis und bei unklaren Zuständigkeiten.

  • Preis pro Beitrag statt pro Stunde. Abstimmung, Community und Berichte fallen dann unter den Tisch.
  • Unbegrenzte Korrekturen. Ohne Grenze wächst der Aufwand jeden Monat.
  • Passwörter statt Partnerzugang. Riskant für beide Seiten und schwer zu beenden.
  • Werbebudget nicht getrennt. Unklar, wer die Anzeigenkosten trägt.
  • Keine Freigaberegel. Ein öffentlicher Fehler fällt auf Sie zurück, auch wenn der Kunde zugestimmt hätte.
  • Nutzungsrechte offen gelassen. Streit, ob der Kunde Inhalte auch für Plakate oder Anzeigen nutzen darf.
  • Datenschutz vergessen. Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag fehlt die rechtliche Grundlage für die Arbeit mit Nachrichten und Kundenlisten.
  • Nur ein Kunde. Fällt er weg, fehlt das ganze Einkommen, und in Deutschland und der Schweiz kann das sozialversicherungsrechtliche Folgen haben.

Social-Media-Manager, UGC-Creator und Influencer im Vergleich

Die drei Tätigkeiten ähneln sich, unterscheiden sich aber darin, wer veröffentlicht und was bezahlt wird.

Merkmal Social-Media-Manager UGC-Creator Influencer
Wer veröffentlicht Sie, auf dem Kanal des Kunden die Marke Sie, auf dem eigenen Kanal
Bezahlt wird laufende Betreuung Video und Nutzungsrechte Reichweite
Abrechnung meist Monatspaket pro Video pro Kooperation oder Programm
Eigene Follower nötig nein nein ja
Wichtigster Vertragspunkt Umfang, Zugänge, Freigaben Nutzungsrechte Kennzeichnung

Wer Büroaufgaben und Social Media verbinden möchte, findet Anregungen im Ratgeber virtuelle Assistenz.

Für wen es sich lohnt

Social-Media-Management lohnt sich für Menschen, die Plattformen gut kennen, gern Inhalte produzieren und zuverlässig mit Kunden abstimmen. Der Einstieg kostet kaum Geld, aber Zeit für Anmeldung, Vorlagen und Portfolio. Wer Pakete über Stunden kalkuliert, Zugänge, Rechte und Datenschutz vertraglich regelt und mehrere Kunden betreut, hat eine tragfähige Basis. Wer lieber einzelne Projekte ohne laufende Erreichbarkeit möchte, ist mit UGC oder klassischer Freelance-Arbeit besser bedient.

Länder-Übersicht: Steuer und Anmeldung in Ihrem Land

Österreich

Gewerbe
Für die Planung und Umsetzung von Werbung nennt die WKO das freie Gewerbe Werbeagentur. Social-Media-Marketing zählt sie zu den Leistungen von Online-Agenturen, deren Gewerbewortlaut Werbeagentur, Multimediaagentur lautet. Welcher Wortlaut zu Ihrem Angebot passt, klärt das Gründerservice Ihrer Landeskammer.
Sozialversicherung
Mit Gewerbeschein sind Sie nach GSVG grundsätzlich ab dem ersten Euro bei der SVS versichert. Auf Antrag gibt es die Kleinunternehmerausnahme (2026: höchstens 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz), die Unfallversicherung bleibt. Ob Sie die Ausnahme nutzen können, hängt auch von Alter und früheren Versicherungszeiten ab. Als Neue Selbständige sind Sie 2026 erst ab Einkünften über 6.613,20 Euro versichert.
Einkommensteuer
Neben dem Gehalt müssen Sie eine Veranlagung abgeben, wenn Ihre Nebeneinkünfte über 730 Euro im Jahr liegen.
Umsatzsteuer
Bis 55.000 Euro Umsatz im Jahr gilt die Kleinunternehmerregelung, Sie verrechnen dann keine Umsatzsteuer.
Kennzeichnung
Entgeltliche Beiträge in periodischen Medien kennzeichnen Sie nach § 26 Mediengesetz als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“. Verantwortlich ist der Medieninhaber, also in der Regel Ihr Kunde. Eine beauftragte Agentur übernimmt diese Verantwortung laut USP grundsätzlich nicht.

Deutschland

Einordnung
Ob Social-Media-Management freiberuflich oder gewerblich ist, entscheidet das Finanzamt. Laut Existenzgründungsportal ist eine Einstufung als gewerblich nicht auszuschließen, Sicherheit gibt nur eine verbindliche Auskunft.
Anmeldung
Melden Sie die Tätigkeit innerhalb eines Monats mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt an (§ 138 AO). Gewerbetreibende gehen zusätzlich zum Gewerbeamt. Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro an.
Einkommensteuer
Liegen Ihre Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.
Umsatzsteuer
Kleinunternehmer sind Sie, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.
Krankenversicherung
Sind Sie mehr als 20 Stunden pro Woche angestellt und verdienen dort mehr als die Hälfte der Bezugsgröße (2026: 1.977,50 Euro im Monat), gilt die Selbständigkeit in der Regel als nebenberuflich.

Schweiz

Anmeldung
Eine Gewerbeanmeldung wie in Österreich oder Deutschland gibt es nicht. Liegt der Reingewinn aus dem Nebenerwerb über CHF 2.500 im Jahr, melden Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse als selbständigerwerbend an. Ob Sie als selbständig gelten, entscheidet die Ausgleichskasse.
AHV
Bis CHF 2.500 Einkommen aus Nebenerwerb im Jahr werden AHV-Beiträge nur auf Ihren Wunsch erhoben. Mit nur einem oder sehr wenigen Kunden kann die Ausgleichskasse Sie als unselbständig einstufen.
Mehrwertsteuer
MWST-pflichtig werden Sie erst ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100.000.
Kennzeichnung
Kommerzielle Kommunikation muss nach Grundsatz B.15 der Lauterkeitskommission eindeutig erkennbar und vom übrigen Inhalt getrennt sein, auch auf Social-Media-Konten.

Passt das zu Ihnen?

Gute Wahl, wenn Sie
  • gern schreiben, fotografieren und kurze Videos schneiden
  • die Plattformen selbst gut kennen und Trends verfolgen
  • zuverlässig planen und mit Kunden abstimmen können
Eher nichts, wenn Sie
  • nur kreativ arbeiten wollen, ohne Berichte und Abstimmungen
  • abends und am Wochenende nie auf Kommentare schauen möchten
  • ungern über Preise, Verträge und Zuständigkeiten sprechen

Häufige Fragen

Was kostet Social-Media-Betreuung pro Monat?

Einen festen Marktpreis gibt es nicht, der Preis hängt vom Umfang ab. Rechnen Sie die Stunden für Planung, Inhalte, Community, Berichte und Abstimmung zusammen und multiplizieren Sie sie mit Ihrem Stundensatz. Im Rechenbeispiel dieses Ratgebers ergeben 21 Stunden bei angenommenen 60 Euro ein Paket von 1.260 Euro im Monat.

Brauche ich als Social-Media-Manager in Österreich einen Gewerbeschein?

In aller Regel ja. Die WKO nennt für Werbung das freie Gewerbe Werbeagentur und zählt Social-Media-Marketing zu den Leistungen einer Online-Agentur mit dem Wortlaut Werbeagentur, Multimediaagentur. Ein freies Gewerbe melden Sie ohne Befähigungsnachweis an, den passenden Wortlaut klärt das Gründerservice.

Ist Social-Media-Management in Deutschland ein freier Beruf?

Das ist nicht eindeutig geregelt. Laut Existenzgründungsportal entscheidet das Finanzamt, und eine Einstufung als gewerblich ist nicht auszuschließen. Sicherheit bringt nur eine verbindliche Auskunft des Finanzamts.

Darf ich mir vom Kunden das Instagram-Passwort geben lassen?

Sicherer ist ein Partnerzugang. Über die Meta Business Suite kann der Kunde Ihrem Business-Portfolio Seiten oder Werbekonten mit vollem oder eingeschränktem Zugriff freigeben, etwa nur zum Erstellen von Inhalten oder Beantworten von Nachrichten. So bleibt das Konto beim Kunden, und der Zugang lässt sich jederzeit entziehen.

Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit meinen Kunden?

In der Regel ja, sobald Sie im Auftrag des Kunden mit Personendaten arbeiten, etwa Nachrichten beantworten, Kommentare verwalten oder Kundenlisten für Anzeigen hochladen. Art. 28 DSGVO verlangt dafür einen Vertrag, der auch elektronisch geschlossen werden kann. Er regelt unter anderem Gegenstand, Dauer, Art der Daten, Weisungen und die Löschung am Ende.

Wer haftet, wenn ein Werbebeitrag nicht gekennzeichnet ist?

In Österreich ist für die Kennzeichnung nach § 26 Mediengesetz der Medieninhaber verantwortlich, also meist der Kunde, und eine beauftragte Agentur übernimmt das laut USP grundsätzlich nicht. Vertraglich sollten Sie trotzdem festhalten, wer Kennzeichnungen prüft und freigibt. Verstöße können in Österreich bis 20.000 Euro kosten.

Wem gehören die Beiträge, die ich für einen Kunden erstelle?

Als Urheberin oder Urheber räumen Sie dem Kunden Nutzungsrechte ein. Legen Sie im Vertrag fest, für welche Kanäle, wie lange und ob exklusiv der Kunde die Inhalte nutzen darf. Ohne klare Regel bestimmt in Deutschland nach § 31 Abs. 5 UrhG der Vertragszweck, wie weit die Rechte reichen.

Ist das Werbebudget für Anzeigen im Paketpreis enthalten?

Üblicherweise nicht. Das Budget für bezahlte Anzeigen zahlt der Kunde direkt an die Plattform, Ihr Paket deckt nur die Arbeit. Halten Sie das im Angebot ausdrücklich fest, sonst tragen Sie unter Umständen fremde Werbekosten.

Was ist der Unterschied zwischen Social-Media-Manager und UGC-Creator?

Als Social-Media-Manager betreuen Sie die Kanäle eines Kunden laufend, inklusive Planung, Community und Berichten. Als UGC-Creator liefern Sie einzelne Videos, die eine Marke selbst veröffentlicht oder als Anzeige schaltet. Beides lässt sich kombinieren, die Preise kalkulieren Sie aber unterschiedlich.

Wie berechne ich meinen Stundensatz als Social-Media-Manager?

Teilen Sie den Jahresumsatz, den Sie für Gewinn und Kosten brauchen, durch die Stunden, die Sie Kunden wirklich verrechnen können. Im Beispiel dieses Ratgebers ergeben 39.600 Euro geteilt durch 660 Stunden einen Satz von 60 Euro, alles angenommene Werte. Mit dem Stundensatz-Rechner prüfen Sie Ihre eigenen Zahlen.

Foto von Mathias Galler
Mathias Galler

Gründer von Finanzbaron, lebt in Graz. Schreibt hier, wie man online Geld verdient und was dabei in Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt.

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