Als virtuelle Assistenz übernehmen Sie Büro- und Organisationsaufgaben für Selbständige und kleine Firmen, ortsunabhängig und meist im Stundenpaket. Sie brauchen kaum Startkapital, aber eine klare Abgrenzung zur Buchhaltung, einen Vertrag zum Datenschutz und mehrere Kunden.
- Sie übernehmen Postfach, Kalender, Recherche und Datenpflege, meist abgerechnet nach Stunden oder in Stundenpaketen.
- Im Rechenbeispiel braucht es für 36.000 Euro Gewinn rund 36 Euro pro Stunde, bei weniger Auslastung rund 45 Euro.
- Buchhaltung und Lohnverrechnung sind geschützt: In AT drohen ohne Berechtigung bis 20.000 Euro Strafe, in DE greift das StBerG.
- Anmeldung: AT freies Gewerbe Büroservice, DE in der Regel Gewerbe, CH AHV über CHF 2.500, unter drei Auftraggebern droht Scheinselbständigkeit.
- Passt für Organisationstalente mit mehreren Kunden. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO gehört fast immer dazu.
So funktioniert virtuelle Assistenz
Als virtuelle Assistenz erledigen Sie Büro- und Organisationsaufgaben für andere, ohne vor Ort im Büro zu sitzen. Ihre Kunden sind meist Selbständige, Coaches, Agenturen oder kleine Firmen, die keine eigene Bürokraft anstellen wollen oder nur wenige Stunden im Monat Unterstützung brauchen. Sie arbeiten von zu Hause aus, mit Laptop, Internet und den Tools, die der Kunde ohnehin nutzt.
Virtuelle Assistenz ist eine Sonderform des Freelancings. Die Grundlagen zu Angebot, Vertrag, Rechnung und Rücklagen stehen ausführlich im Ratgeber Freelancer werden. Dieser Artikel konzentriert sich auf das, was bei Assistenzaufgaben anders ist: die typischen Aufgaben, die Grenze zur geschützten Buchhaltung, den Datenschutz und das Risiko, als Scheinselbständige eingestuft zu werden.
Typische Aufgabenfelder
Das Spektrum ist breit. Die meisten virtuellen Assistenzen bündeln einige Aufgaben zu einem klaren Angebot, statt alles anzubieten.
- Postfach und Kommunikation. E-Mails sortieren, Standardanfragen beantworten, Rückrufe weitergeben, Nachrichten zusammenfassen. Hinter Anzeigen für Chatmoderatoren steckt dagegen meist etwas anderes, das erklärt der Ratgeber Chatmoderator von zu Hause.
- Kalender und Termine. Termine vereinbaren und verschieben, Erinnerungen versenden, Meetings vorbereiten und Protokolle schreiben.
- Recherche und Reiseplanung. Anbieter vergleichen, Angebote einholen, Reisen und Veranstaltungen organisieren.
- Daten und Dokumente. Kundenverzeichnisse und Listen pflegen, Vorlagen erstellen, Dokumente formatieren, Ablage digital ordnen.
- Online-Präsenz. Social-Media-Beiträge einplanen, Newsletter vorbereiten, Inhalte auf der Website einpflegen. Wer ganze Kanäle betreut, arbeitet eher als Social-Media-Manager.
- Kaufmännische Vorarbeit. Belege sammeln und ablegen, Rechnungen nach Vorgabe vorbereiten, offene Posten im Blick behalten. Hier liegt die wichtigste rechtliche Grenze, mehr dazu weiter unten.
Abgerechnet wird meist nach Stunden oder in Stundenpaketen, etwa zehn Stunden pro Monat zu einem festen Preis. Pakete geben beiden Seiten Planbarkeit. Wichtig ist, im Vertrag festzuhalten, ob nicht genutzte Stunden verfallen oder in den nächsten Monat wandern.
Stundensatz: was Sie als virtuelle Assistenz realistisch verdienen
Was Sie als virtuelle Assistenz verdienen, hängt vor allem von Ihrem Stundensatz, der Zahl der verrechenbaren Stunden und der Art der Aufgaben ab. Einen verlässlichen Marktpreis für alle Länder und Aufgaben gibt es nicht. Einfache Tätigkeiten wie Dateneingabe stehen unter starkem Preisdruck, spezialisierte Aufgaben wie die Betreuung eines bestimmten Kundenverwaltungs- oder Shopsystems lassen sich in der Regel besser bezahlen.
Diese Faktoren bestimmen Ihr Einkommen:
- Spezialisierung. Wer für eine klare Zielgruppe arbeitet, etwa Therapiepraxen, Handwerksbetriebe oder Onlineshops, kennt deren Abläufe und kann das im Preis zeigen.
- Auslastung. Viele Kunden buchen nur wenige Stunden im Monat. Für ein volles Pensum brauchen Sie entsprechend viele Kunden, und deren Betreuung kostet selbst Zeit.
- Erreichbarkeit. Kurze Reaktionszeiten sind ein Verkaufsargument, binden aber Ihre Zeit. Legen Sie fest, wann Sie erreichbar sind, und rechnen Sie Bereitschaft nicht kostenlos ein.
- Kanal. Direktkunden zahlen den vollen Betrag, auf Marktplätzen geht eine Servicegebühr ab.
Rechenbeispiel mit angenommenen Werten
Das folgende Beispiel zeigt nur die Rechenlogik. Alle Werte sind angenommen und keine Marktpreise. Die Tage pro Jahr entsprechen dem Beispiel im Ratgeber Freelancer werden, damit sich beide Rechnungen vergleichen lassen.
| Schritt | Annahme | Ergebnis |
|---|---|---|
| Gewünschter Gewinn vor Steuer und Sozialversicherung | 36.000 Euro | |
| Betriebskosten im Jahr (Software, Hardware, Versicherung) | 3.000 Euro | |
| Nötiger Jahresumsatz | 36.000 + 3.000 | 39.000 Euro |
| Werktage im Jahr | 260 | |
| Abzüglich Urlaub, Feiertage, Krankheit | 25 + 10 + 10 Tage | 215 Arbeitstage |
| Verrechenbare Stunden pro Arbeitstag | 5 von 8 | 1.075 Stunden im Jahr |
| Nötiger Stundensatz direkt beim Kunden | 39.000 / 1.075 | rund 36 Euro |
| Nötiger Satz bei 10 Prozent Plattformgebühr | 36,28 / 0,90 | rund 40 Euro |
Die 10 Prozent in der letzten Zeile sind ein Beispielwert, die tatsächliche Gebühr hängt von der Plattform ab. Können Sie nur vier statt fünf Stunden am Tag verrechnen, steigt der nötige Satz bei sonst gleichen Annahmen auf rund 45 Euro. Gerade bei virtueller Assistenz ist das realistisch, weil Abstimmung mit vielen kleinen Kunden Zeit kostet.
Für Stundenpakete rechnen Sie den Satz einfach hoch. Bei 36 Euro kostet ein Paket mit zehn Stunden im Monat 360 Euro. Setzen Sie Ihre eigenen Zahlen in den Stundensatz-Rechner ein.
Was Sie brauchen
Für den Start brauchen Sie vor allem Organisationstalent, sichere Kenntnisse in E-Mail, Kalender und Office-Programmen sowie eine saubere rechtliche Grundlage. Die Ausgaben sind gering.
- Eine Anmeldung. Welche Gewerbeberechtigung oder Anmeldung Sie brauchen, hängt vom Land und von den Aufgaben ab. Die Details stehen weiter unten in der Länder-Übersicht.
- Werkzeuge. Laptop, stabile Internetverbindung, ein Passwortmanager und eine Zeiterfassung. Für die Arbeit nutzen Sie meist die Konten des Kunden.
- Ein Vertrag. Neben Leistung, Preis und Paketregeln gehört bei virtueller Assistenz fast immer eine Vereinbarung zum Datenschutz dazu.
- Referenzen. Frühere Bürojobs, Ehrenämter oder Projekte zählen. Beschreiben Sie konkret, was Sie organisiert haben.
Die Grenze zur Buchhaltung
Buchhaltung und Lohnverrechnung für andere sind in Österreich und Deutschland geschützte Tätigkeiten. Wer sie ohne Berechtigung anbietet, riskiert Strafen.
In Österreich behält § 3 des Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2014 die Geschäftsbuchhaltung einschließlich Einnahmen-Ausgaben-Rechnung den Buchhaltern vor. Die Lohn- und Gehaltsverrechnung für Dritte gehört zum Berechtigungsumfang der Personalverrechner. Bilanzbuchhalter umfassen beide Bereiche und dürfen zusätzlich bis zu bestimmten Größenmerkmalen bilanzieren, Voraussetzung ist laut WKO eine umfangreiche Fachprüfung. Die Berufsberechtigung vergibt die Bilanzbuchhaltungsbehörde. Auch das freie Gewerbe Büroservice deckt laut WKO keine Tätigkeiten ab, die anderen reglementierten Gewerben oder freien Berufen vorbehalten sind.
In Deutschland ist Hilfe in Steuersachen nach dem Steuerberatungsgesetz geschützt. § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG erlaubt das Anlegen von Kontenplänen, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldung nur, wenn dafür eine Person verantwortlich ist, die nach einer kaufmännischen Abschlussprüfung oder gleichwertiger Vorbildung mindestens drei Jahre im Buchhaltungswesen mit mindestens 16 Wochenstunden gearbeitet hat.
Was das praktisch heißt, ist eine Einschätzung: Belege einsammeln, scannen, benennen und an die Steuerberatung weitergeben dürfte in der Regel unproblematisch sein. Sobald Sie Belege kontieren oder Löhne abrechnen, brauchen Sie die passende Qualifikation. Klären Sie Grenzfälle vorab mit der Bilanzbuchhaltungsbehörde, der WKO oder der IHK.
Datenschutz: der Auftragsverarbeitungsvertrag
Wer im Postfach, Kalender oder Kundenverzeichnis eines Kunden arbeitet, verarbeitet Personendaten in dessen Auftrag. In der EU ist das eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Der Kunde darf nach Art. 28 Abs. 1 DSGVO nur mit Auftragsverarbeitern arbeiten, die hinreichende Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bieten. Grundlage ist ein Vertrag, der schriftlich abgefasst sein muss, elektronisch ist das ebenfalls möglich. Laut Formulierungshilfe der saarländischen Datenschutzaufsicht gehören hinein: Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten und betroffene Personen, Ihre Bindung an Weisungen, Vertraulichkeit, Sicherheitsmaßnahmen, Regeln für Subunternehmer, Unterstützung bei Datenpannen und Auskunftsrechten sowie Löschung oder Rückgabe der Daten am Ende. Weitere Dienstleister, etwa ein Tool, in dem Sie Kundendaten speichern, dürfen Sie nach Art. 28 Abs. 2 DSGVO nur mit Genehmigung des Kunden einsetzen.
In der Schweiz regelt Art. 9 DSG die Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter. Sie dürfen die Daten nur so bearbeiten, wie der Kunde es selbst dürfte, und einen Dritten nur mit vorgängiger Genehmigung einschalten. Muster für solche Verträge bieten Kammern und Verbände an.
Scheinselbständigkeit vermeiden
Virtuelle Assistenz rutscht leicht in die Nähe eines Arbeitsverhältnisses, wenn Sie für einen einzigen Kunden zu festen Zeiten nach Weisung arbeiten. Entscheidend ist in allen drei Ländern, wie die Zusammenarbeit tatsächlich gelebt wird, nicht wie der Vertrag heißt.
In Österreich prüft die Sozialversicherung, ob persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit überwiegen. Der Kriterienkatalog der WKO Oberösterreich nennt dafür etwa vorgegebene Arbeitszeit und Arbeitsort, Weisungsbindung, persönliche Arbeitspflicht ohne Vertretungsmöglichkeit, Kontroll- und Berichtssysteme, beigestellte Arbeitsmittel und fehlendes Unternehmerrisiko. Für Selbständigkeit sprechen freie Zeiteinteilung, eine generelle Vertretungsregelung, eigene Betriebsmittel und ein unbeschränkter Kundenkreis. Über das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz können Sie und Ihr Auftraggeber eine Prüfung beantragen, deren Ergebnis Sozialversicherung und Finanzamt bindet, solange die Angaben stimmen.
In Deutschland können Auftraggeber und Auftragnehmer nach § 7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung Bund feststellen lassen, ob eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Die DRV entscheidet nach einer Gesamtwürdigung aller Umstände. Wird der Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt, kann eine festgestellte Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen erst mit der Entscheidung beginnen.
In der Schweiz beurteilt die AHV-Ausgleichskasse den Status. Die Schwellen dazu stehen weiter unten in der Länder-Übersicht.
Steuer und Anmeldung
Ob Sie ein Gewerbe anmelden, ab wann Sie eine Steuererklärung abgeben und wann Sozialversicherung anfällt, hängt vom Land und vom Umfang Ihrer Tätigkeit ab. Die konkreten Grenzen, Fristen und Zuständigkeiten für Österreich, Deutschland und die Schweiz stehen weiter unten in der Länder-Übersicht. Die allgemeinen Regeln für alle Online-Einnahmen erklärt die Seite Grundlagen zu Steuer, Gewerbe und Sozialversicherung. Wer neben einer Anstellung startet, findet zusätzliche Hinweise im Ratgeber Nebenjob neben Vollzeit, etwa zur Erlaubnis des Arbeitgebers.
Schritt für Schritt starten
- Angebot zuschneiden. Wählen Sie drei bis fünf Aufgaben, die Sie sicher beherrschen, und eine Zielgruppe, deren Alltag Sie kennen.
- Grenzen festlegen. Schreiben Sie auf, was Sie nicht anbieten, etwa Buchhaltung oder Lohnverrechnung ohne Berechtigung.
- Anmeldung klären. Klären Sie die passende Anmeldung für Ihr Land, bevor die erste Rechnung rausgeht.
- Stundensatz und Pakete berechnen. Rechnen Sie Ihren Satz mit realistischer Auslastung und leiten Sie daraus zwei oder drei Pakete ab.
- Verträge vorbereiten. Legen Sie eine Vorlage für Angebot, Vertrag und Auftragsverarbeitung an, mit Regeln zu Erreichbarkeit und nicht genutzten Stunden.
- Sicher arbeiten. Nutzen Sie einen Passwortmanager, Zwei-Faktor-Anmeldung und getrennte Zugänge je Kunde statt geteilter Passwörter.
- Erste Kunden ansprechen. Starten Sie im eigenen Netzwerk und bieten Sie ein kleines, klar beschriebenes Einstiegspaket an.
- Referenzen sammeln. Bitten Sie nach den ersten Wochen um eine kurze Rückmeldung, die Sie zeigen dürfen.
- Preise überprüfen. Vergleichen Sie nach einigen Monaten erfasste Zeit und Paketpreis und passen Sie den Preis an.
Wo Sie als virtuelle Assistenz die ersten Kunden finden
Die ersten Kunden kommen meist aus dem eigenen Umfeld, weil virtuelle Assistenz viel Vertrauen voraussetzt. Wer Ihnen Zugang zum Postfach gibt, will Sie in der Regel vorher kennen.
- Im eigenen Netzwerk. Frühere Vorgesetzte, Selbständige im Bekanntenkreis und Kontakte aus Vereinen sind oft die schnellsten ersten Kunden.
- Über Unternehmerrunden. Lokale Netzwerktreffen, Gründerstammtische und Branchengruppen bringen Sie mit Selbständigen zusammen, die Entlastung suchen.
- Über Marktplätze. Upwork, Fiverr und Malt vermitteln auch Assistenzaufträge, behalten aber eine Servicegebühr ein. Die Gebühren vergleicht der Ratgeber Freelancer werden, wie Fiverr im Alltag funktioniert, zeigt der Ratgeber Fiverr für Verkäufer.
- Über eine eigene Seite. Eine einfache Website oder ein Profil mit Leistungen, Paketen und Kontakt macht Sie auffindbar.
- Über Empfehlungen. Zufriedene Kunden kennen andere Selbständige mit demselben Problem. Fragen Sie aktiv nach.
Häufige Fehler
Die meisten Probleme entstehen nicht bei der Arbeit selbst, sondern bei Grenzen, Verträgen und Preisen.
- Buchhaltung mit anbieten. Kontieren und Lohnabrechnung ohne Berechtigung können in Österreich und Deutschland Strafen nach sich ziehen.
- Kein Vertrag zum Datenschutz. Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag fehlt beiden Seiten die rechtliche Grundlage.
- Unbegrenzte Erreichbarkeit. Wer jederzeit antwortet, verkauft Bereitschaft, ohne sie zu berechnen.
- Unklare Paketregeln. Ohne Regel zu nicht genutzten Stunden entsteht leicht Streit.
- Zu niedriger Satz. Abstimmung, Einarbeitung und eigene Verwaltung sind nicht verrechenbar und müssen im Satz stecken.
- Nur ein Kunde zu festen Zeiten. Das ist wirtschaftlich riskant und kann als Dienstverhältnis gewertet werden.
- Geteilte Passwörter. Zugangsdaten per E-Mail oder Chat sind ein Sicherheitsrisiko für Sie und den Kunden.
Vergleich mit verwandten Modellen
Virtuelle Assistenz liegt zwischen klassischem Freelancing und einer Teilzeitanstellung. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede als Orientierung.
| Modell | Typische Leistung | Abrechnung | Worauf Sie achten |
|---|---|---|---|
| Virtuelle Assistenz | Laufende Büro- und Organisationsaufgaben | Stunden oder Pakete | Abgrenzung zur Buchhaltung, Datenschutz, mehrere Kunden |
| Freelancing im Fachgebiet | Projekte wie Texte, Design oder Programmierung | Festpreis oder Stunden | Nutzungsrechte, klarer Projektumfang |
| Buchhaltung mit Berechtigung | Buchhaltung und Lohnverrechnung | Monatspauschale oder Stunden | Fachprüfung oder Ausbildung mit Praxis nötig |
| Teilzeitanstellung im Büro | Assistenz vor Ort oder im Homeoffice | Gehalt | Fixe Zeiten, dafür Sozialversicherung über den Arbeitgeber |
Für wen es sich lohnt
Virtuelle Assistenz lohnt sich für Menschen, die gern organisieren, zuverlässig arbeiten und sicher mit digitalen Werkzeugen umgehen. Der Einstieg kostet wenig Geld, verlangt aber eine saubere Anmeldung, einen Vertrag zum Datenschutz und einen Stundensatz mit realistischer Auslastung. Wer mehrere Kunden aufbaut und die Grenze zur Buchhaltung respektiert, hat eine solide Basis. Wer lieber feste Zeiten und einen einzigen Arbeitgeber hat, ist mit einer Teilzeitstelle in der Regel besser bedient.
Länder-Übersicht: Steuer und Anmeldung in Ihrem Land
Österreich
- Anmeldung
- Für Schreibarbeiten, Postbearbeitung und die Entgegennahme und Weitergabe von Nachrichten gibt es das freie Gewerbe Büroservice. Für Datenpflege oder Tool-Betreuung kommt das freie Gewerbe Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in Frage. Die passende Einordnung klärt das Gründerservice der WKO.
- Achtung
- Buchhaltung und Lohnverrechnung für andere sind nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz Buchhaltern, Personalverrechnern und Bilanzbuchhaltern vorbehalten. Wer diese Tätigkeiten ohne Berechtigung ausübt oder anbietet, riskiert laut Bilanzbuchhaltungsbehörde eine Geldstrafe bis 20.000 Euro.
- Sozialversicherung
- Mit Gewerbeschein sind Sie nach GSVG grundsätzlich ab dem ersten Euro bei der SVS versichert. Auf Antrag gibt es die Kleinunternehmerausnahme (2026: höchstens 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz), die Unfallversicherung bleibt. Ob Sie die Ausnahme nutzen können, hängt auch von Alter und früheren Versicherungszeiten ab. Als Neue Selbständige sind Sie 2026 erst ab Einkünften über 6.613,20 Euro versichert.
- Einkommensteuer
- Neben dem Gehalt müssen Sie eine Veranlagung abgeben, wenn Ihre Nebeneinkünfte über 730 Euro im Jahr liegen.
- Umsatzsteuer
- Bis 55.000 Euro Umsatz im Jahr gilt die Kleinunternehmerregelung.
Deutschland
- Anmeldung
- Büro- und Organisationsdienste stehen nicht im Katalog der freien Berufe in § 18 EStG und sind daher in der Regel ein Gewerbe. Melden Sie es beim Gewerbeamt an und informieren Sie das Finanzamt innerhalb eines Monats. Im Zweifel entscheidet das Finanzamt.
- Achtung
- Hilfe in Steuersachen ist geschützt. Laufende Geschäftsvorfälle buchen und die laufende Lohnabrechnung erstellen dürfen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG nur Personen mit kaufmännischer Abschlussprüfung oder gleichwertiger Vorbildung und mindestens drei Jahren Praxis im Buchhaltungswesen mit mindestens 16 Wochenstunden.
- Sozialversicherung
- Sind Sie mehr als 20 Stunden pro Woche angestellt und verdienen dort mehr als die Hälfte der Bezugsgröße (2026: 1.977,50 Euro im Monat), gilt die Selbständigkeit in der Regel als nebenberuflich. Selbständige ohne versicherungspflichtige Angestellte, die im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten, zählt die Deutsche Rentenversicherung zu den rentenversicherungspflichtigen Gruppen. Den Status klärt auf Antrag die Clearingstelle der DRV Bund.
- Einkommensteuer
- Liegen Ihre Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.
- Umsatzsteuer
- Kleinunternehmer sind Sie, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.
Schweiz
- Anmeldung
- Eine Gewerbeanmeldung wie in Österreich oder Deutschland gibt es nicht. Liegt der Reingewinn aus dem Nebenerwerb über CHF 2.500 im Jahr, melden Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse als selbständigerwerbend an.
- Achtung
- Laut KMU-Portal sehen die Ausgleichskassen Scheinselbständigkeit etwa dann, wenn die Hälfte der Einnahmen aus einem Auftrag bei einem Auftraggeber stammt oder Sie weniger als drei Auftraggeber haben.
- Datenschutz
- Als Auftragsbearbeiterin dürfen Sie Personendaten nach Art. 9 DSG nur so bearbeiten, wie der Kunde es selbst dürfte. Weitere Dienstleister dürfen Sie nur mit vorgängiger Genehmigung des Kunden einsetzen.
- Mehrwertsteuer
- MWST-pflichtig werden Sie erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100.000.
Passt das zu Ihnen?
- gern organisieren und den Überblick behalten
- zuverlässig und schnell auf Anfragen reagieren
- sicher mit E-Mail, Kalender und Online-Tools umgehen
- nur mit einem einzigen Auftraggeber arbeiten möchten
- feste Bürozeiten des Kunden übernehmen müssten
- vor allem Buchhaltung anbieten wollen, ohne Berufsberechtigung
Häufige Fragen
Was macht eine virtuelle Assistenz eigentlich?
Eine virtuelle Assistenz übernimmt Büro- und Organisationsaufgaben aus der Ferne, etwa E-Mail-Postfach, Kalender, Terminvereinbarung, Recherche, Datenpflege oder die Planung von Social-Media-Beiträgen. Gearbeitet wird meist über die Konten und Tools des Kunden. Abgerechnet wird nach Stunden oder in festen Stundenpaketen.
Darf ich als virtuelle Assistenz die Buchhaltung machen?
Nur mit der passenden Berechtigung. In Österreich sind Buchhaltung und Lohnverrechnung für andere nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz geschützt, in Deutschland ist das Buchen laufender Geschäftsvorfälle nur mit kaufmännischer Ausbildung und mindestens drei Jahren Praxis erlaubt. Belege sammeln und digital ablegen ist in der Regel unproblematisch, wo genau die Grenze liegt, klären Sie vorab mit der Kammer.
Welches Gewerbe brauche ich als virtuelle Assistentin in Österreich?
Für Schreibarbeiten, Postbearbeitung und Telefon- oder Nachrichtendienste nennt die WKO das freie Gewerbe Büroservice. Für Datenpflege oder Tool-Betreuung kommt zusätzlich das freie IT-Gewerbe in Frage. Die Details stehen in der Länder-Übersicht oberhalb dieser Fragen, die Einordnung klärt das Gründerservice.
Ist virtuelle Assistenz in Deutschland freiberuflich?
In der Regel nicht. Büro- und Organisationsdienste stehen nicht im Katalog der freien Berufe in § 18 EStG und gelten deshalb meist als Gewerbe. Die verbindliche Einordnung trifft das Finanzamt.
Was kostet eine virtuelle Assistenz pro Stunde?
Einen verlässlichen Marktpreis gibt es nicht, die Sätze hängen von Aufgaben, Erfahrung und Land ab. Rechnen Sie Ihren Satz rückwärts aus Wunschgewinn, Kosten und verrechenbaren Stunden. Der Rechner auf dieser Seite zeigt den nötigen Satz.
Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
Sobald Sie im Auftrag eines Kunden mit Personendaten arbeiten, etwa im Postfach oder im Kundenverzeichnis, in der Regel ja. Art. 28 DSGVO verlangt dafür einen schriftlichen Vertrag, der auch elektronisch geschlossen werden kann. In der Schweiz regelt Art. 9 DSG die Auftragsbearbeitung.
Kann ich als virtuelle Assistenz nur für einen Kunden arbeiten?
Rechtlich riskant und wirtschaftlich unsicher. Arbeiten Sie zu festen Zeiten, nach Weisung und mit den Mitteln eines einzigen Auftraggebers, kann die Sozialversicherung ein Dienstverhältnis annehmen. Mehrere Kunden sind die sicherere Basis.
Wie finde ich als virtuelle Assistenz die ersten Kunden?
Am schnellsten über das eigene Netzwerk, etwa frühere Arbeitgeber, Selbständige im Bekanntenkreis oder lokale Unternehmerrunden. Ein kleines, klar beschriebenes Startpaket senkt die Hürde für den ersten Auftrag. Marktplätze helfen beim Einstieg, behalten aber eine Gebühr ein.
Kann ich virtuelle Assistenz nebenberuflich anbieten?
Ja, viele starten nebenberuflich. Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf Nebentätigkeitsregeln und Konkurrenzverbote und klären Sie Anmeldung und Steuer für Ihr Land. Die Grenzen für Steuererklärung und Sozialversicherung stehen in der Länder-Übersicht oberhalb dieser Fragen.
- WKO Wien: Zugangsvoraussetzungen Büroservice
- WKO: IT-Dienstleistung gründen
- WKO: Berufsbild Informationstechnologen
- Bilanzbuchhaltungsbehörde: Berechtigungsumfang
- Bilanzbuchhaltungsbehörde: Berechtigungsumfang Personalverrechner
- Bilanzbuchhaltungsbehörde: Unberechtigte Berufsausübung
- RIS: § 3 BiBuG 2014 (Buchhalter)
- WKO: Berufsbild Buchhalter
- WKO: Berufsbild Bilanzbuchhalter
- § 6 StBerG
- § 18 EStG
- Existenzgründungsportal: Textbüro, welche Rechtsform
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 28
- Datenschutz Saarland: Formulierungshilfe Auftragsverarbeitungsvertrag
- Fedlex: Art. 9 DSG (Auftragsbearbeiter)
- WKO: Freier Dienstvertrag (arbeitsrechtlich)
- WKO Oberösterreich: Kriterienkatalog ASVG und GSVG
- WKO: Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz
- § 7a SGB IV: Feststellung des Erwerbsstatus
- Deutsche Rentenversicherung: Statusfeststellungsverfahren
- KMU-Portal: Scheinselbständigkeit

Gründer von Finanzbaron, lebt in Graz. Schreibt hier, wie man online Geld verdient und was dabei in Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt.
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