SelbständigKein Startkapital

Mit Newsletter und Mitgliedschaft Geld verdienen: Gebühren und Steuer

Foto von Mathias GallerMathias GallerGeprüft am
Das Wichtigste in Kürze

Leserinnen und Leser zahlen Ihnen einen monatlichen oder jährlichen Beitrag für Ihren Newsletter, Podcast oder exklusive Beiträge. Plattformen wie Substack, Steady und Patreon kassieren, verwalten die Abos und behalten eine Provision. Entscheidend sind eine treue Leserschaft, regelmäßige Inhalte und ein Blick darauf, wer die Umsatzsteuer schuldet.

  • Substack, Steady und Patreon behalten je 10 Prozent plus Zahlungsgebühren, Ghost nimmt 0 Prozent auf Abo-Einnahmen.
  • Im Rechenbeispiel kosten Provision, Zahlungsgebühren und Umsatzsteuer rund 16 bis 23 Prozent eines Beitrags von 6 Euro.
  • Steady und Patreon erheben die Umsatzsteuer gegenüber Lesern, bei Substack und Ghost kümmern Sie sich selbst darum.
  • AT: Abos laut WKO Neue Selbständige ohne Gewerbe, DE Anmeldung beim Finanzamt, CH AHV-Anmeldung über CHF 2.500.
  • Passt, wenn Sie schon Leser haben und über Monate verlässlich liefern. Die Einnahmen wachsen langsam.

So verdienen Sie mit einem Newsletter Geld

Wenn Sie mit einem Newsletter Geld verdienen wollen, bieten Sie in der Regel ein bezahltes Abo oder eine Mitgliedschaft an. Leserinnen und Leser zahlen Ihnen dann regelmäßig einen festen Betrag, meist monatlich oder jährlich. Dafür erhalten sie Inhalte, die andere nicht sehen: zusätzliche Ausgaben, ein Archiv, einen exklusiven Podcast, Videos oder Zugang zu einer Community. Viele Anbieter kombinieren einen kostenlosen Newsletter, der Reichweite bringt, mit einer bezahlten Stufe für die treuesten Leser.

Die Technik übernimmt eine Plattform. Sie stellt Anmeldeseite, Bezahlvorgang, Versand und Abo-Verwaltung bereit, zieht die Beiträge ein und zahlt Ihnen den Rest nach Gebühren aus. Die bekanntesten Anbieter im deutschsprachigen Raum sind Substack, Steady und Patreon. Wer mehr Kontrolle möchte, nutzt Ghost oder eine Lösung auf der eigenen Website.

Wer an wen verkauft

Die Plattformen unterscheiden sich vor allem darin, wer rechtlich der Verkäufer ist. Davon hängt ab, wer die Umsatzsteuer gegenüber Ihren Lesern schuldet.

  • Steady (Wiederverkäufer): Laut Hilfe-Center verkaufen Sie Ihre Mitgliedschaften an Steady, und Steady verkauft sie im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an Ihre Mitglieder weiter. Steady sitzt in Deutschland, berechnet die Umsatzsteuer je nach Wohnland des Mitglieds und Art der Inhalte und führt sie ab. Sie erhalten jeden Monat eine Gutschrift.
  • Patreon (Marktplatz): Alle Creator schließen ihren Vertrag laut Patreon mit Patreon, Inc. in den USA. Patreon berechnet die Mehrwertsteuer auf Zahlungen der Mitglieder im eigenen Namen, schlägt sie auf den Preis auf und führt sie an die Länder der Mitglieder ab.
  • Substack (direkter Verkauf über Ihr Stripe-Konto): Die Zahlungen laufen über Stripe. Laut einer Produktmitteilung von Substack berechnet Stripe Tax die Steuer erst, wenn Sie es selbst einrichten. Die Steuer ist dann im Preis enthalten, die Leser zahlen nicht mehr. Wer bei Substack rechtlich Steuerschuldner ist, klären Sie vor dem Start mit einer Steuerberatung.

Die Grundlage für Plattformen ist im deutschen Recht § 3 Abs. 11a UStG: Wer in eine elektronische Leistung über ein Portal eingeschaltet ist, gilt grundsätzlich als im eigenen Namen handelnd. Das gilt nicht, wenn die Plattform nur Zahlungen abwickelt.

Was Sie realistisch verdienen können

Ihre Einnahmen folgen einer einfachen Formel: Zahl der zahlenden Abonnenten mal Preis, minus Plattformgebühr, Zahlungsgebühren und gegebenenfalls Umsatzsteuer. Eine seriöse Durchschnittszahl gibt es nicht, weil Thema, Preis und Treue der Leser sehr unterschiedlich sind.

Die wichtigsten Einflussfaktoren:

  • Reichweite. Zahlende Leser kommen fast immer aus einer kostenlosen Leserschaft. Wer bereits einen Blog, einen Kanal auf TikTok oder Instagram oder eine E-Mail-Liste hat, startet leichter.
  • Kündigungen. Abos laufen nur weiter, solange die Inhalte überzeugen. Jeder Monat ohne Ausgabe kostet Abonnenten.
  • Preis und Abrechnungszeitraum. Feste Gebührenanteile pro Zahlung wiegen bei kleinen Beträgen schwer. Steady weist darauf hin, dass Jahresmitgliedschaften weniger Transaktionskosten verursachen, weil die Gebühren nur einmal im Jahr anfallen.

Gebühren von Substack, Steady und Patreon

Alle Werte stammen aus den Hilfe- und Preisseiten der Anbieter (abgerufen im Oktober 2026).

  • Substack: 10 Prozent Plattformgebühr. Dazu kommen Stripe-Gebühren, die vom Land Ihres Stripe-Kontos abhängen. Für Österreich nennt Stripe 1,5 Prozent plus 0,25 Euro für Standardkarten aus dem EWR, 2,8 Prozent plus 0,25 Euro für Premiumkarten und 0,7 Prozent des Volumens für die Abo-Abrechnung über Billing. Stripe Tax kostet bei Integration ohne Code 0,5 Prozent pro Transaktion.
  • Steady: 10 Prozent der Brutto-Verkäufe. Weitergereicht werden die Zahlungsgebühren, bei Euro-Projekten 1 Prozent plus 0,20 Euro für Lastschrift, 1,9 Prozent plus 0,30 Euro für Kreditkarte und Apple Pay, 2,9 Prozent plus 0,30 Euro für American Express und 2,49 Prozent plus 0,35 Euro für PayPal.
  • Patreon: Für Creator, die ihre Seite nach dem 4. August 2025 veröffentlicht haben, 10 Prozent auf den Betrag ohne Steuer. Bei Auszahlung in Euro kostet jede Zahlung 3,4 Prozent plus 0,35 Euro. Zahlt ein Mitglied in einer anderen Währung als Ihrer Auszahlungswährung, kommen 2,5 Prozent dazu. Eine Auszahlung per Euro-Überweisung kostet 0,50 Euro, per PayPal 1 Euro.
  • Ghost: Ghost behält laut eigener Vergleichsseite keine Gebühr auf Abo-Einnahmen und verbindet sich direkt mit Ihrem Stripe-Konto. Sie zahlen dafür eine Gebühr für das Hosting und die Stripe-Gebühren.

Rechenbeispiel

Beispiel mit angenommenen Werten, keine Prognose. Angenommen, 200 Leser zahlen 6 Euro im Monat. Die Gebühren sind vereinfacht auf 6 Euro gerechnet, bei Steady und Substack mit Kreditkarte (Standardkarte aus dem EWR), bei Patreon mit Euro-Zahlung.

Plattform Gebühren pro Abo Gebühren bei 200 Abos Rest im Monat
Substack (Stripe-Konto in AT) 10 % + 1,5 % + 0,25 € + 0,7 % = 0,98 € 196,40 € 1.003,60 €, davon schulden Sie gegebenenfalls Umsatzsteuer
Steady (Mitglieder in DE, Blog mit 7 % USt) 10 % + 1,9 % + 0,30 € = 1,01 € plus 0,39 € enthaltene USt 281,30 € 918,70 € Auszahlung
Patreon (USt kommt auf den Preis) 10 % + 3,4 % + 0,35 € = 1,15 € 230,80 € 969,20 € minus 0,50 € Auszahlung

Die Zahlen sind nicht direkt vergleichbar. Bei Steady ist die Umsatzsteuer der Mitglieder schon abgezogen, die Steady abführt. Bei Patreon zahlen die Mitglieder die Steuer zusätzlich zu den 6 Euro. Bei Substack steckt die Steuer im Preis, und Sie müssen sie abführen, wenn Sie nicht Kleinunternehmer sind. Von jedem Rest gehen noch Einkommensteuer und Sozialversicherung ab.

Was Sie brauchen

Sie brauchen ein Thema, das Leser regelmäßig wollen, eine Plattform und etwas Zeit pro Woche. Startkapital ist nicht nötig, weil Substack, Steady und Patreon erst an zahlenden Mitgliedern verdienen.

  • Ein klares Versprechen. Was bekommen zahlende Leser, wie oft und in welchem Format.
  • Eine kostenlose Leserschaft. Ein Gratis-Newsletter, ein Blog oder ein Kanal, aus dem die ersten Zahler kommen.
  • Ein Impressum. Steady verlangt es von allen Medienmachern und fügt es auch als Fußzeile in Ihre E-Mails ein. Die IHK Hannover sieht für Newsletter eine eigene Impressumspflicht.
  • Saubere Einwilligungen. Für Werbung per E-Mail brauchen Sie vorab eine Einwilligung, am besten per Double-Opt-in mit werbefreier Bestätigungsmail.
  • Eine Datenschutzerklärung. Sie verarbeiten E-Mail-Adressen, deshalb informieren Sie über Zweck, Speicherdauer, Empfänger und Widerruf.

Newsletter-Recht und Kennzeichnung

E-Mail-Werbung ohne vorherige Einwilligung ist in allen drei Ländern grundsätzlich unzulässig. Die WKO nennt bei der Anmeldung auf Online-Portalen das Double-Opt-in als erforderlich, die IHK Hannover bezeichnet es als sichersten Nachweis, ein einfaches Opt-in reiche nicht. Jede Ausgabe braucht eine einfache, kostenlose Abmeldung.

Nehmen Sie bezahlte Anzeigen oder Sponsoring auf, müssen diese als Werbung erkennbar sein. In Österreich ist ein Newsletter, der mindestens viermal im Jahr in vergleichbarer Gestaltung erscheint, laut Unternehmensserviceportal ein periodisches Medium. Bezahlte Beiträge kennzeichnen Sie dann nach § 26 Mediengesetz. Die Regeln je Land stehen weiter unten in der Länder-Übersicht.

Sind Sie selbst Verkäufer, etwa über Ghost oder die eigene Website, haben Verbraucher bei Online-Abschlüssen grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, in Deutschland nach § 312g und § 355 BGB, in Österreich als Rücktrittsrecht nach § 11 FAGG. Bei digitalen Inhalten beginnt die Frist in Österreich mit Vertragsabschluss.

Für bezahlte Abos gilt in Deutschland zusätzlich der Kündigungsbutton nach § 312k BGB. Verpflichtet ist der Unternehmer, der die bezahlte Leistung schuldet, sobald Verbraucher das Abo über eine Webseite abschließen können. Er muss eine gut lesbare Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ und eine Bestätigungsseite mit „jetzt kündigen“ bereitstellen. Fehlt sie, können Abonnenten jederzeit ohne Frist kündigen. Bei Plattformen hängt es davon ab, wer Vertragspartner Ihrer Leser ist, laut einem Urteil des Landgerichts Hildesheim (3 O 109/23) kann auch der Plattformbetreiber haften. Eine Pflicht zu einem Kündigungsbutton wie in § 312k BGB ist in Österreich bisher nicht vorgesehen. Seit 1. Oktober 2026 müssen Unternehmer dort aber für online geschlossene Verträge eine Rücktrittsfunktion anbieten (§ 13a FAGG), in Deutschland gilt eine solche Widerrufsfunktion laut WKO seit 19. Juni 2026.

Bezahlte Communitys (Skool, Discord)

Eine bezahlte Community verkauft Austausch und Zugang statt einzelner Ausgaben, und auch hier hängen Steuer und Widerruf vom Vertragspartner ab. Mitglieder zahlen ein Abo für einen geschlossenen Bereich mit Forum, Kursen oder Live-Terminen. Planen Sie Zeit für Fragen und Moderation ein, denn Mitglieder erwarten Antworten.

  • Skool: Laut Zahlungs-FAQ kostet jede Zahlung im Hobby-Tarif 10 Prozent plus 30 US-Cent, im Pro-Tarif 2,9 Prozent plus 30 US-Cent bis 899 US-Dollar und 3,9 Prozent plus 30 US-Cent darüber. Dazu kommt die Grundgebühr des Tarifs. Preise legen Sie in US-Dollar fest, ausgezahlt wird wöchentlich in Landeswährung, auch nach Österreich, Deutschland und in die Schweiz. Skool ist Merchant of Record, übernimmt also die Steuer gegenüber den Mitgliedern und schlägt die EU-Mehrwertsteuer auf Ihren Preis auf.
  • Discord: Server Subscriptions gibt es laut Discord nur in den USA, verlangt werden unter anderem US-Bankdaten und ein Ausweis für Stripe. Aus der EU und der Schweiz können Sie die Funktion nicht nutzen. Wer den Zugang zu einem Discord-Server über einen eigenen Bezahldienst verkauft, ist selbst Verkäufer.

Verkaufen Sie selbst, gelten das Widerrufsrecht und in Deutschland der Kündigungsbutton wie oben beschrieben. Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht in Deutschland vorzeitig nur, wenn die Leistung vollständig erbracht ist und das Mitglied vorher ausdrücklich zugestimmt hat, dass Sie vor Fristende beginnen (§ 356 BGB). Bei einem laufenden Abo ist das innerhalb der Frist in der Regel nicht der Fall.

Prüfen Sie Kurse kritisch, die eine eigene Community als schnellen Weg zu hohem Einkommen verkaufen. Einkommensversprechen ohne nachvollziehbare Grundlage, Zeitdruck und teure Einstiegspakete sind Warnsignale.

Steuer und Anmeldung

Abo-Einnahmen sind normales Einkommen, und wie die Umsatzsteuer läuft, hängt stark von Ihrer Plattform ab. Bei Steady und Patreon erhebt die Plattform die Steuer gegenüber Ihren Mitgliedern. Bei Steady gilt für Medienmacher in der EU außerhalb Deutschlands das Reverse-Charge-Verfahren, und Sie melden die Umsätze mit Steady Ihrem Finanzamt. Kleinunternehmer profitieren bei Steady nur für ihren eigenen Teil: Steady muss auf die Mitgliedschaften trotzdem Umsatzsteuer erheben.

Verkaufen Sie direkt, etwa über Substack, Ghost oder die eigene Website, sind Abos an Privatkunden in anderen EU-Staaten elektronische Dienstleistungen. Laut WKO gilt eine EU-weite Schwelle von 10.000 Euro netto, die im Vorjahr und im laufenden Jahr eingehalten sein muss, darüber die Steuer des Kundenlandes, gemeldet über den One-Stop-Shop. Die Kleinunternehmerregelung greift laut WKO nicht für Umsätze, die der Steuer eines anderen EU-Staates unterliegen. Seit 2025 gibt es dafür aber die EU-Kleinunternehmerregelung bis 100.000 Euro EU-Umsatz, mehr dazu im Ratgeber zum OSS-Verfahren.

In Österreich nennt die WKO Abo-Zahlungen für einen Blog als Beispiel für Neue Selbständige ohne Gewerbe. Was zu Anmeldung, Einkommensteuer und Sozialversicherung in Ihrem Land gilt, steht weiter unten in der Länder-Übersicht und ausführlicher auf der Seite Grundlagen.

Schritt für Schritt starten

Starten Sie mit einem kostenlosen Newsletter und führen Sie eine bezahlte Stufe erst ein, wenn Leser regelmäßig öffnen und antworten.

  1. Legen Sie Thema, Zielgruppe und Rhythmus fest, den Sie mindestens ein Jahr lang halten können.
  2. Starten Sie einen kostenlosen Newsletter mit Double-Opt-in, Impressum und Datenschutzerklärung.
  3. Veröffentlichen Sie regelmäßig und beobachten Sie, welche Ausgaben am meisten gelesen und geteilt werden.
  4. Vergleichen Sie die Plattformen nach Gebühren, Steuerabwicklung und Auszahlung und rechnen Sie Ihren Preis durch.
  5. Klären Sie Anmeldung, Einkommensteuer und Umsatzsteuer, bevor die erste Zahlung eingeht.
  6. Definieren Sie, was zahlende Leser zusätzlich bekommen, und schreiben Sie es klar auf die Abo-Seite.
  7. Kündigen Sie die bezahlte Stufe in Ihrem Gratis-Newsletter an und erinnern Sie regelmäßig daran.
  8. Werten Sie Neuabschlüsse und Kündigungen monatlich aus und passen Sie Inhalte und Preis an.

Häufige Fehler

Die meisten Fehler passieren bei Preis, Rhythmus und Recht, nicht beim Schreiben.

  • Zu früh Geld verlangen. Ohne treue Gratis-Leser gibt es kaum Zahler.
  • Preis ohne Gebühren kalkulieren. Provision, Zahlungsgebühren und Umsatzsteuer kosten im Rechenbeispiel rund 16 bis 23 Prozent eines Beitrags von 6 Euro.
  • Unregelmäßig liefern. Wer zahlt, erwartet den versprochenen Rhythmus.
  • Adressen ohne Einwilligung importieren. Eine Liste aus Visitenkarten oder Kundenkontakten ist nicht automatisch eine Newsletter-Erlaubnis.
  • Umsatzsteuer beim Direktverkauf übersehen. Bei Substack und eigener Lösung kümmern Sie sich selbst darum.

Plattformen im Vergleich

Welche Plattform passt, hängt davon ab, ob Sie Steuerabwicklung abgeben möchten, welche Zahlungsarten Ihre Leser nutzen und wie viel Kontrolle Sie brauchen. Die Tabelle zeigt nur Angaben der Anbieter (Stand Oktober 2026).

Merkmal Substack Steady Patreon Ghost
Plattformgebühr 10 % 10 % 10 % (neue Creator) 0 %
Zahlungsabwicklung Ihr Stripe-Konto Steady, Gebühren weitergereicht Patreon, Euro: 3,4 % + 0,35 € Ihr Stripe-Konto
Umsatzsteuer an Leser per Stripe Tax, von Ihnen eingerichtet Steady verkauft im eigenen Namen Patreon kassiert und führt ab selbst klären
Auszahlung über Stripe monatlich auf PayPal Euro-Überweisung 0,50 €, PayPal 1 € über Stripe
Sitz USA Deutschland USA keine Angabe

Eine Mitgliedschaft lässt sich gut mit anderen Einnahmen verbinden. Wer schon mit einer eigenen Website Geld verdient, kann dort zusätzlich digitale Infoprodukte verkaufen. Wer mit YouTube Geld verdienen will, findet dort mit Kanalmitgliedschaften eine eigene Abo-Funktion.

Für wen es sich lohnt

Ein bezahlter Newsletter oder eine Mitgliedschaft lohnt sich, wenn Sie regelmäßig über ein Thema veröffentlichen und schon eine Leserschaft haben oder aufbauen wollen. Wer Steuerfragen abgeben möchte, ist bei einem Wiederverkäufer wie Steady oder einem Marktplatz wie Patreon gut aufgehoben. Wer maximale Kontrolle will, verkauft über Substack oder Ghost und kümmert sich selbst um die Umsatzsteuer.

Länder-Übersicht: Steuer und Anmeldung in Ihrem Land

Österreich

Anmeldung
Abo-Zahlungen für einen Blog nennt die WKO als Beispiel für Neue Selbständige, eine Gewerbeberechtigung ist dafür nicht erforderlich. Verdienen Sie zusätzlich mit Werbung, Kooperationen oder Affiliate-Links, brauchen Sie laut WKO in aller Regel ein Gewerbe. Im Zweifel klärt das Gründerservice Ihrer Landeskammer die Einordnung.
Sozialversicherung
Mit Gewerbeschein sind Sie nach GSVG grundsätzlich ab dem ersten Euro bei der SVS versichert. Auf Antrag gibt es die Kleinunternehmerausnahme (2026: höchstens 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz), die Unfallversicherung bleibt. Ob Sie die Ausnahme nutzen können, hängt auch von Alter und früheren Versicherungszeiten ab. Als Neue Selbständige sind Sie 2026 erst ab Einkünften über 6.613,20 Euro versichert.
Einkommensteuer
Neben dem Gehalt müssen Sie eine Veranlagung abgeben, wenn Ihre Nebeneinkünfte über 730 Euro im Jahr liegen. Bis 55.000 Euro Umsatz im Jahr gilt die Kleinunternehmerregelung.
Newsletter-Recht
Für Werbung per E-Mail brauchen Sie nach § 174 TKG 2021 vorher eine Einwilligung. Bei der Anmeldung auf Online-Portalen ist laut WKO das Double-Opt-in-Verfahren erforderlich, die Bestätigungsmail darf keine Werbung enthalten. Verstöße können laut WKO bis 50.000 Euro kosten.
Kennzeichnung
Ein Newsletter, der mindestens viermal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung erscheint, ist laut USP ein periodisches Medium. Bezahlte Beiträge darin kennzeichnen Sie nach § 26 Mediengesetz als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“, sonst droht eine Geldstrafe bis 20.000 Euro.

Deutschland

Anmeldung
Melden Sie die Tätigkeit innerhalb eines Monats beim Finanzamt an (§ 138 AO). Ob sie als gewerblich gilt, beurteilt das Finanzamt, im Zweifel auch ohne Gewerbeanmeldung. Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro im Jahr an.
Steuer
Liegen Ihre Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Kleinunternehmer sind Sie, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.
Steady
Für Medienmacher in Deutschland schlägt Steady Ihre Umsatzsteuer (19 %, 7 % oder 0 % als Kleinunternehmer) auf die Auszahlung auf. Den Satz hinterlegen Sie selbst und melden die Steuer Ihrem Finanzamt.
Newsletter-Recht
Ein E-Mail-Newsletter ist nach § 7 UWG grundsätzlich nur mit Einwilligung zulässig. Den Nachweis erbringen Sie laut IHK am sichersten mit Double-Opt-in, die Bestätigungsmail muss werbefrei sein. Auch für Newsletter gilt laut IHK eine Impressumspflicht.
Krankenversicherung
Sind Sie mehr als 20 Stunden pro Woche angestellt und verdienen dort mehr als die Hälfte der Bezugsgröße (2026: 1.977,50 Euro im Monat), gilt die Selbständigkeit in der Regel als nebenberuflich.

Schweiz

Anmeldung
Eine Gewerbeanmeldung gibt es nicht. Liegt der Reingewinn aus dem Nebenerwerb über CHF 2.500 im Jahr, melden Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse als selbständigerwerbend an.
Mehrwertsteuer
MWST-pflichtig werden Sie erst ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100.000. Für Medienmacher außerhalb der EU gilt bei Steady laut Hilfe in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren, Ihre Steuernummer hinterlegen Sie vor der ersten Auszahlung.
Newsletter-Recht
Newsletter ohne Einwilligung gelten nach Art. 3 lit. o UWG als unzulässig. Swissmem empfiehlt, vor dem ersten Versand eine Einwilligung einzuholen und in jedem Newsletter deutlich auf die Abmeldung hinzuweisen.
Einkommensteuer
Einkommen aus selbständiger Nebentätigkeit geben Sie in der Steuererklärung an, abzüglich der geschäftlich begründeten Kosten. Sätze und Abzüge unterscheiden sich je nach Kanton.

Passt das zu Ihnen?

Gute Wahl, wenn Sie
  • regelmäßig über ein Thema schreiben oder sprechen
  • schon eine Leserschaft, einen Blog oder einen Kanal haben
  • eine Community langfristig betreuen möchten
Eher nichts, wenn Sie
  • schnelle Einnahmen erwarten
  • nicht über Monate verlässlich veröffentlichen können
  • sich nicht mit Umsatzsteuer und Newsletter-Recht befassen wollen

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Substack-Gebühren bei bezahlten Abos?

Substack behält laut eigener FAQ 10 Prozent der Abo-Einnahmen. Dazu kommen die Gebühren von Stripe, über das die Zahlungen laufen. Für ein Stripe-Konto in Österreich nennt Stripe 1,5 Prozent plus 0,25 Euro für Standardkarten aus dem EWR und 0,7 Prozent für die Abo-Abrechnung über Billing.

Was kostet Steady für Creator?

Ein Projekt anzulegen und Newsletter zu verschicken kostet nichts. Erst bei zahlenden Mitgliedern behält Steady 10 Prozent der Brutto-Verkäufe und reicht die Zahlungsgebühren weiter, etwa 1,9 Prozent plus 0,30 Euro bei Kreditkarte oder 1 Prozent plus 0,20 Euro bei Lastschrift. Eine eigene Auszahlungsgebühr erhebt Steady nicht, PayPal-Gebühren für die Auszahlung werden aber weitergereicht.

Wie hoch sind die Patreon-Gebühren für neue Creator?

Wer seine Patreon-Seite nach dem 4. August 2025 veröffentlicht, zahlt 10 Prozent Plattformgebühr auf den Betrag ohne Steuer. Dazu kommen Zahlungsgebühren, bei Auszahlung in Euro 3,4 Prozent plus 0,35 Euro pro Zahlung. Zahlen Mitglieder in einer anderen Währung als Ihrer Auszahlungswährung, fallen 2,5 Prozent Umrechnungsgebühr an.

Muss ich bei Patreon selbst Mehrwertsteuer abführen?

Auf die Zahlungen Ihrer Mitglieder nicht. Laut Patreon berechnet und kassiert die Plattform die Mehrwertsteuer im eigenen Namen und führt sie an die Länder ab, in denen die Mitglieder leben. Die Steuer kommt zum Preis Ihrer Stufe hinzu, Ihre Einnahmen versteuern Sie aber weiterhin selbst.

Gilt die Kleinunternehmerregelung auch bei Steady?

Für Sie ja, für Steady nicht. Steady verkauft die Mitgliedschaften im eigenen Namen und muss darauf Umsatzsteuer erheben, auch wenn Sie selbst Kleinunternehmer sind. Deshalb steht auf Ihrer Gutschrift Umsatzsteuer, obwohl Sie keine abführen.

Wann zahlt Steady aus?

Steady überweist einmal im Monat auf Ihr PayPal-Konto, in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Monatsende. Dazu erhalten Sie eine Gutschrift-Abrechnung per E-Mail für Ihre Buchhaltung.

Brauche ich für einen Newsletter Double-Opt-in?

In Österreich ist es laut WKO bei der Anmeldung auf Online-Portalen erforderlich, in Deutschland laut IHK der sicherste Weg, die Einwilligung nachzuweisen. Die Bestätigungsmail darf keine Werbung enthalten. Die Details stehen in der Länder-Übersicht oberhalb dieser Fragen.

Muss ich Werbung im Newsletter kennzeichnen?

Ja, bezahlte Beiträge müssen erkennbar sein. In Österreich gilt ein Newsletter, der mindestens viermal im Jahr erscheint, als periodisches Medium, bezahlte Inhalte kennzeichnen Sie dort nach § 26 Mediengesetz etwa als „Anzeige“ oder „Werbung“. Für Sponsoring und Affiliate-Links brauchen Sie in Österreich laut WKO in aller Regel ein Gewerbe.

Ist Substack oder Steady besser für Leser in Deutschland und Österreich?

Das hängt vor allem von der Steuerabwicklung ab. Steady sitzt in Deutschland, verkauft die Mitgliedschaften im eigenen Namen und führt die Umsatzsteuer ab. Bei Substack richten Sie laut Substack Stripe Tax selbst ein, damit die Steuer berechnet wird. Die Plattformgebühr beträgt bei beiden 10 Prozent.

Kann man von einem bezahlten Newsletter leben?

Eine feste Zahl an Abonnenten, ab der das klappt, gibt es nicht, weil Preis, Gebühren, Steuern und Ihre Lebenskosten verschieden sind. Rechnen Sie Ihr Ziel rückwärts, indem Sie den gewünschten Betrag im Monat durch den Preis nach Gebühren teilen. Bedenken Sie, dass davon noch Einkommensteuer und Sozialversicherung abgehen.

Foto von Mathias Galler
Mathias Galler

Gründer von Finanzbaron, lebt in Graz. Schreibt hier, wie man online Geld verdient und was dabei in Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt.

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