Passives EinkommenStartkapital gering

Digitale Infoprodukte erstellen und verkaufen: E-Book bis Videokurs

Foto von Mathias GallerMathias GallerGeprüft am
Das Wichtigste in Kürze

Sie bündeln Ihr Wissen in einem E-Book, einer Vorlage oder einem Videokurs und verkaufen es als Download. Das Produkt entsteht einmal, verkauft wird es beliebig oft. Entscheidend sind ein echtes Problem Ihrer Zielgruppe, eine eigene Reichweite und saubere Regeln zu Umsatzsteuer und Widerruf.

  • Digistore24 kostet 7,9 Prozent plus 1 Euro pro Verkauf, Gumroad 10 Prozent plus 0,50 US-Dollar, über Discover 30 Prozent.
  • Das 14-tägige Widerrufsrecht erlischt bei Downloads nur mit ausdrücklicher Zustimmung, Bestätigung und Vertragsbestätigung auf dauerhaftem Datenträger.
  • Über 10.000 Euro netto EU-weit an Privatkunden gilt die Umsatzsteuer des Kundenlandes, gemeldet über den One-Stop-Shop.
  • Deutschland: Widerrufsbutton seit 19. Juni 2026, ZFU-Zulassung für Kurse mit Lernkontrolle. Österreich: ab 1. Oktober 2026. Schweiz: kein gesetzliches Rückgaberecht.
  • Ohne eigene Reichweite kommen kaum Käufer. Starten Sie mit einem kleinen Produkt, bevor ein großer Kurs Monate bindet.

So funktionieren digitale Infoprodukte

Ein digitales Infoprodukt ist Wissen in einer Form, die Kunden herunterladen oder online abrufen. Typische Formate sind E-Books, Vorlagen und Checklisten, Videokurse sowie Online-Kurse mit mehreren Modulen. Sie erstellen das Produkt einmal und verkaufen es danach beliebig oft, ohne Lager und ohne Versand.

Sie laden die Datei oder den Kurs bei einer Verkaufsplattform hoch, legen einen Preis fest und bekommen eine Verkaufsseite oder einen Bestelllink. Die Plattform kassiert, liefert den Download aus und zahlt Ihnen den Erlös abzüglich Gebühren aus. Käufer kommen über Ihre eigene Reichweite, über Partner, die gegen Provision werben, oder über einen Marktplatz.

Drei Arten von Verkaufsplattformen

Die Plattformen unterscheiden sich vor allem darin, wer rechtlich an den Kunden verkauft.

  • Wiederverkäufer (Reseller): Digistore24 kauft Ihr Produkt und verkauft es im eigenen Namen weiter. Laut Hilfe-Center ist Digistore24 damit Vertragspartner des Käufers, stellt die Rechnung aus, übernimmt Zahlung, Rückgaben und Kundenservice und führt die Umsatzsteuer ab.
  • Shop-Software: ablefy (früher elopage) verbindet Shop, Zahlung und Auslieferung gegen Monatsgebühr plus Gebühr pro Zahlung. Rechnungen und Steuern lassen sich laut Preisseite automatisieren.
  • Marktplatz: Etsy und der Discover-Bereich von Gumroad bringen eigene Besucher mit. Wie Sie bei Etsy starten, zeigt der Ratgeber Etsy-Shop eröffnen. Gumroad tritt laut Preisseite seit 1. Januar 2025 als Merchant of Record auf und übernimmt Steuern in den Regionen, in denen es als solcher steuerpflichtig ist.

Was Sie mit Infoprodukten realistisch verdienen

Wie viel Sie verdienen, hängt von Preis, Reichweite, Kaufrate und den Gebühren Ihrer Plattform ab. Eine seriöse Durchschnittszahl gibt es nicht, rechnen Sie deshalb mit Ihren eigenen Zahlen.

  • Reichweite. Ohne Besucher keine Käufer. Wer bereits einen Blog, einen Kanal oder eine E-Mail-Liste hat, startet deutlich leichter.
  • Problem und Preis. Ein Produkt, das ein konkretes Problem löst, verkauft sich leichter als Wissen, das es kostenlos gibt.
  • Gebühren. Prozentuale Gebühren wiegen bei teuren Kursen schwer, feste Beträge pro Verkauf bei günstigen Vorlagen.
  • Rückgaben. Erstattungen kosten Umsatz und bei manchen Plattformen eine zusätzliche Gebühr.

Gebühren im Überblick

Alle Werte stammen aus den Hilfe- und Preisseiten (Oktober 2026).

  • Digistore24: 7,9 Prozent plus 1 Euro pro Transaktion für den europäischen Markt. Für den Teil des Preises über 400 Euro sinkt der Satz auf 4,9 Prozent.
  • ablefy: Plan Sell ab 27 Euro im Monat, Create & Sell mit Kursen und Mitgliederbereich ab 59 Euro. Dazu kommen 2,7 Prozent plus 0,50 Euro je erfolgreicher Standardzahlung.
  • Gumroad: 10 Prozent plus 0,50 US-Dollar bei Verkäufen über Ihr Profil oder direkte Links, keine Monatsgebühr. Über den Discover-Marktplatz 30 Prozent.
  • Etsy: 0,20 US-Dollar pro Angebot, 6,5 Prozent Transaktionsgebühr und eine Zahlungsgebühr. Diese beträgt für Bankkonten in Deutschland und Österreich 4 Prozent plus 0,30 Euro, in der Schweiz 4 Prozent plus 0,50 Franken.

Rechenbeispiel

Beispiel mit angenommenen Werten, keine Prognose. Angenommen, Sie verkaufen eine Vorlage für 29 Euro und kommen auf 20 Verkäufe im Monat. Die Gebühren sind vereinfacht auf den Verkaufspreis gerechnet, die Summen mit ungerundeten Beträgen pro Verkauf.

Plattform Gebühr pro Verkauf Gebühr bei 20 Verkäufen
Digistore24 7,9 % von 29 € + 1 € = 3,29 € 65,82 €
ablefy Sell 2,7 % von 29 € + 0,50 € = 1,28 € 25,66 € + 27 € Plan = 52,66 €
Etsy (Konto in DE oder AT) 6,5 % + 4 % von 29 € + 0,30 € = 3,35 € 66,90 € + 0,20 US-Dollar je Angebot

Bei Gumroad würde dieselbe Vorlage in US-Dollar abgerechnet. Bei 29 US-Dollar wären es im Direktverkauf 3,40 US-Dollar pro Verkauf, über Discover 8,70 US-Dollar.

Vorlagen verkaufen: Notion, Canva, Excel

Vorlagen sind der einfachste Einstieg, aber jedes Werkzeug hat eigene Lizenz- und Gebührenregeln. Prüfen Sie vor dem ersten Verkauf, was Sie weitergeben dürfen und wer die Umsatzsteuer abführt.

  • Canva: Laut Canva-Hilfe müssen verkaufte Vorlagen ein eigenes Design sein. Kostenlose Inhalte und Pro-Inhalte dürfen Sie kombinieren. Vorlagen mit Pro-Inhalten dürfen Sie aber nur als Canva-Vorlagenlink weitergeben, nicht als PDF oder andere Datei, auch nicht abgeflacht. Canva-Inhalte für sich allein zu verkaufen, ist nicht erlaubt.
  • Notion: Direkt auf dem Notion-Marktplatz verkaufen Sie erst, wenn Notion Sie über eine Warteliste freigibt und Ihr Land unterstützt wird. Laut Hilfe behält Notion 8 Prozent plus 0,40 US-Dollar pro Transaktion ein, bei Auszahlungen außerhalb der USA kommt 1 Prozent Wechselgebühr dazu. Notion ist Merchant of Record und führt die Umsatzsteuer ab, die Einkommensteuer bleibt Ihre Sache. Ausgezahlt wird über Stripe ab 20 US-Dollar Guthaben.
  • Excel und Google Sheets: Einen eigenen Marktplatz gibt es nicht. Sie verkaufen die Datei als Download, etwa über Gumroad oder Etsy, zu den Gebühren weiter oben. Verwenden Sie nur eigene Formeln, Texte und Grafiken oder Material, dessen Lizenz den Weiterverkauf erlaubt.

Beispiel mit angenommenen Werten. Eine Notion-Vorlage für 19 US-Dollar kostet auf dem Marktplatz 1,92 US-Dollar Gebühr, über Gumroad im Direktverkauf 2,40 US-Dollar. Bei Notion kommen bei Auszahlung nach Europa rund 0,17 US-Dollar Wechselgebühr dazu.

Auf Etsy gilt zusätzlich: Digitale Downloads müssen laut Kreativitätsstandards eigene Designs sein, Pakete mit fremden Werken sind ausgeschlossen.

Was Sie brauchen

Sie brauchen Fachwissen, ein fertiges Produkt, eine Verkaufsplattform und einen Weg, Käufer zu erreichen. Die Kosten zum Start sind gering.

  • Ein klares Thema. Wissen, das Sie selbst angewendet haben und für das andere bereits Fragen stellen.
  • Werkzeuge. Ein Textprogramm und ein Export als PDF reichen für ein E-Book. Für Videokurse brauchen Sie Mikrofon, Kamera oder Bildschirmaufnahme und eine Schnittsoftware.
  • Eine Plattform. Wählen Sie nach Gebühren, Steuerabwicklung und danach, ob Sie einen Marktplatz brauchen oder eigene Besucher mitbringen.
  • Rechtstexte. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und eine korrekte Widerrufsbelehrung, sofern die Plattform nicht selbst Vertragspartner ist.
  • Reichweite. Eine eigene Website, ein Newsletter oder ein Kanal, über den Sie regelmäßig auf Ihr Produkt hinweisen.

Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten

Verbraucher in der EU haben beim Onlinekauf grundsätzlich 14 Tage Widerrufsrecht, auch bei Downloads. Bei digitalen Inhalten ohne Datenträger beginnt die Frist in Deutschland mit Vertragsschluss. Das Recht erlischt vorzeitig nur, wenn drei Dinge zusammenkommen: Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Sie vor Fristende liefern, er bestätigt, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert, und er erhält eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail.

Laut WKO gilt eine Website nicht als dauerhafter Datenträger, und Zustimmung und Bestätigung laufen am besten über zwei getrennte Kästchen, die der Kunde aktiv anklickt. Fehlt ein Element, bleibt das Rücktrittsrecht bestehen, und für den Download muss der Kunde nichts zahlen. Neu ist der elektronische Widerrufsbutton („Vertrag widerrufen“): in Deutschland nach § 356a BGB seit 19. Juni 2026, in Österreich nach § 13a FAGG für Verträge ab 1. Oktober 2026. Details stehen weiter unten in der Länder-Übersicht.

Online-Kurse und Fernunterricht in Deutschland

Bei Kursen für Kunden in Deutschland sollten Sie das Fernunterrichtsschutzgesetz kennen. Fernunterricht ist nach § 1 FernUSG die entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der Lehrende und Lernende überwiegend räumlich getrennt sind und der Lehrende den Lernerfolg überwacht. Solche Lehrgänge brauchen eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Die Gebühr liegt laut BayernPortal in der Regel bei 150 Prozent des Verkaufspreises, mindestens 1.050 Euro, mit Ermäßigungen für Lehrgänge unter 250 Euro. Ohne Zulassung ist der Vertrag nichtig.

Der Bundesgerichtshof hat am 12. Juni 2025 (III ZR 109/24) über ein Online-Mentoring-Programm ohne Zulassung entschieden. Laut IHK Karlsruhe gilt das FernUSG danach auch für Online-Coaching und Mentoring, auch aufgezeichnete Lektionen zählen. Für die Überwachung des Lernerfolgs genügt es schon, dass Teilnehmende Fragen zum Stoff stellen können, etwa in Online-Meetings oder per E-Mail. Die IHK Chemnitz rät, ohne Zulassung verpflichtende Tests oder regelmäßige Abfragen des Lernstands zu vermeiden. Ein reines E-Book ohne Fragemöglichkeit fällt nach dem Wortlaut nicht darunter. Kurse mit Betreuung klären Sie vorab mit der ZFU oder einer Anwaltskanzlei.

Das Bundesbildungsministerium (BMBFSFJ) hat im August 2026 einen Referentenentwurf vorgelegt. Danach sollen die Zulassungspflicht und die Vertragsregeln des FernUSG ab 1. Juli 2027 entfallen, das Gesetz soll mit Ablauf des 30. Juni 2028 außer Kraft treten. Einen Kabinettsbeschluss gibt es bisher nicht (Stand 28. Oktober 2026), im Bundestag liegt nur ein Abschaffungsentwurf der AfD-Fraktion vor (Drucksache 21/8374), und auch der Bundesrat muss zustimmen. Bis zum Inkrafttreten gilt die Zulassungspflicht, den aktuellen Stand nennt die ZFU.

Steuer und Anmeldung

Digitale Infoprodukte sind steuerlich elektronische Dienstleistungen, bei Privatkunden im EU-Ausland gilt grundsätzlich die Umsatzsteuer im Land des Kunden. Die IHK Region Stuttgart zählt E-Books, Downloads und automatisierten Fernunterricht ausdrücklich dazu. Bleiben solche Umsätze zusammen mit Fernverkäufen in andere EU-Staaten im Vorjahr und im laufenden Jahr bei höchstens 10.000 Euro netto, versteuern Sie sie wie im Inland. Darüber gilt der Steuersatz des Kundenlandes, gemeldet gesammelt über den One-Stop-Shop (OSS) in Ihrem Sitzland.

Verkaufen Sie aus Österreich oder Deutschland an Privatkunden in der Schweiz, kann dort laut IHK Südlicher Oberrhein eine Steuerpflicht für elektronische Dienstleistungen entstehen, wenn Ihr weltweiter Umsatz über CHF 100.000 liegt. Nutzen Sie einen Wiederverkäufer wie Digistore24, übernimmt dieser die Umsatzsteuer gegenüber dem Endkunden. Ihr Verkauf an die Plattform bleibt trotzdem eine eigene Einnahme, die Sie versteuern.

Ob Sie ein Gewerbe anmelden, wie Sie die Einnahmen versteuern und welche Grenzen in Ihrem Land gelten, steht in der Länder-Übersicht weiter unten und ausführlicher unter Grundlagen.

Schritt für Schritt starten: erst testen, dann bauen

Prüfen Sie die Nachfrage, bevor Sie Wochen in ein Produkt stecken. Ein Test zeigt, ob Interesse besteht, garantiert aber keine Verkäufe.

  1. Sammeln Sie Fragen, die Ihnen Leser, Kunden oder Kollegen immer wieder stellen, und wählen Sie eine davon.
  2. Prüfen Sie, ob es dazu gute kostenlose Antworten gibt, und was Ihr Produkt besser oder schneller macht.
  3. Nachfrage testen. Bieten Sie das Thema zuerst als bezahlte 1:1-Leistung an, etwa als Beratung oder Überprüfung, oder als Mini-Produkt wie eine Checkliste zum kleinen Preis. Zahlt jemand dafür, haben Sie ein erstes Signal und lernen die echten Fragen kennen.
  4. E-Mail-Liste aufbauen. Bieten Sie einen Gratis-Inhalt zum Thema an und sammeln Sie Adressen nur mit Einwilligung. Laut WKO verlangt die österreichische Datenschutzbehörde bei Online-Anmeldungen das Double-Opt-in, laut IHK Hannover ist es auch in Deutschland der sicherste Nachweis. Sagen Sie klar, dass ein Newsletter folgt, und ermöglichen Sie jederzeit die Abmeldung.
  5. Produkt bauen. Erst jetzt erstellen Sie das eigentliche Produkt, zunächst in kleinem Umfang.
  6. Vergleichen Sie die Plattformen nach Gebühren, Steuerabwicklung und Auszahlung und rechnen Sie Ihren Preis durch.
  7. Klären Sie Gewerbe, Steuer und bei Kursen oder Begleitung eine mögliche ZFU-Pflicht vor dem ersten Verkauf.
  8. Fragen Sie Zustimmung und Bestätigung zum Widerrufsrecht sauber ab, falls die Plattform das nicht übernimmt.
  9. Schreiben Sie eine ehrliche Verkaufsseite mit Inhalt, Umfang und Zielgruppe und informieren Sie Ihre Liste.
  10. Werten Sie Verkäufe und Erstattungen aus und aktualisieren Sie veraltete Inhalte.

Häufige Fehler

Die meisten Fehler passieren bei Vertrieb, Recht und Steuer.

  • Ohne Reichweite starten. Eine Verkaufsseite allein bringt keine Käufer. Marktplätze helfen, kosten aber mehr Gebühr.
  • Zu großes erstes Produkt. Ein umfangreicher Kurs bindet Monate, bevor Sie wissen, ob jemand dafür zahlt.
  • Widerrufsrecht falsch umsetzen. Ein vorangekreuztes Kästchen oder ein Hinweis nur auf der Website reicht nicht.
  • EU-Umsatzsteuer übersehen. Über der 10.000-Euro-Schwelle gilt der Steuersatz des Kundenlandes.
  • Lernkontrolle ohne Zulassung. Tests, Hausaufgaben oder Feedback zum Lernstand können in Deutschland eine ZFU-Pflicht auslösen.
  • Versprechen in der Werbung. Beschreiben Sie, was im Produkt steckt, statt Ergebnisse zu garantieren.

Plattformen im Vergleich

Welche Plattform passt, hängt davon ab, ob Sie Steuerabwicklung abgeben, eigene Besucher mitbringen und wie viele Verkäufe Sie erwarten. Die Tabelle zeigt nur Angaben aus den Hilfe- und Preisseiten (Stand Oktober 2026).

Merkmal Digistore24 ablefy Gumroad Etsy
Modell Wiederverkäufer Shop-Software Merchant of Record Marktplatz
Monatsgebühr keine angegeben ab 27 € keine keine angegeben
Gebühr pro Verkauf 7,9 % + 1 € 2,7 % + 0,50 € 10 % + 0,50 US-Dollar, Discover 30 % 6,5 % + Zahlungsgebühr (DE, AT: 4 % + 0,30 €)
Weitere Kosten Erstattung 0,60 € bis 1 € optionale Zusatzgebühren keine Monatsgebühr 0,20 US-Dollar pro Angebot
Umsatzsteuer an Endkunden übernimmt Digistore24 Steuern laut Preisseite automatisierbar übernimmt Gumroad in seinen Steuerregionen Etsy zieht MwSt. auf digitale Artikel in EU, UK und CH ein
Eigene Besucher nein, aber Partnerprogramm nein über Discover ja

Videokurse und Online-Kurse

Für einen Videokurs brauchen Sie neben der Kasse einen geschützten Bereich für die Lektionen. Digistore24 hostet laut Hilfe-Center keine Videokurse, Sie binden einen eigenen Mitgliederbereich an. Bei ablefy ist das Kurs-Hosting laut Preisseite im Plan Create & Sell enthalten. Plattformen, Anteile und den Aufbau eines Kurses behandelt der Ratgeber Online-Kurs verkaufen, Live-Calls und persönliche Begleitung der Ratgeber Online-Coaching. Wer lieber Bücher schreibt, veröffentlicht über Amazon KDP.

Für wen es sich lohnt

Digitale Infoprodukte lohnen sich für Sie, wenn Sie gefragtes Wissen haben und eine Website, einen Kanal oder einen Newsletter betreiben oder aufbauen wollen. Vertrieb, Kundenfragen und Aktualisierungen bleiben Arbeit. Wer Steuer- und Rechtsfragen abgeben möchte, ist bei einem Wiederverkäufer gut aufgehoben und zahlt dafür mehr Gebühr.

Länder-Übersicht: Steuer und Anmeldung in Ihrem Land

Österreich

Umsatzsteuer EU
Bei elektronischen Leistungen an Privatkunden in anderen EU-Staaten liegt der Leistungsort beim Kunden. Bleiben diese Umsätze zusammen mit Fernverkäufen EU-weit bei höchstens 10.000 Euro netto im Jahr, gilt laut WKO die österreichische Umsatzsteuer. Darüber erklären Sie die Steuer des Kundenlandes, etwa über den EU-OSS.
Kleinunternehmer
Bis 55.000 Euro Umsatz im Jahr gilt die Kleinunternehmerregelung. Für steuerpflichtige Umsätze in einem anderen EU-Staat greift die Befreiung laut WKO nicht.
Rücktrittsrecht
Verbraucher haben 14 Tage Rücktrittsrecht ab Vertragsschluss. Bei Downloads erlischt es nur, wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt, den Verlust des Rechts bestätigt und vor Beginn eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger erhalten hat. Für Online-Verträge ab 1. Oktober 2026 verlangt § 13a FAGG zudem eine Rücktrittsfunktion mit der Beschriftung „Vertrag widerrufen“ oder gleichwertig.
Anmeldung
Welche Gewerbeart für Ihr Produkt passt oder ob Sie als Neue Selbständige gelten, klärt das Gründerservice der WKO. Mit Gewerbeschein sind Sie nach GSVG grundsätzlich ab dem ersten Euro bei der SVS versichert. Auf Antrag gibt es die Kleinunternehmerausnahme (2026: höchstens 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz), die Unfallversicherung bleibt. Ob Sie die Ausnahme nutzen können, hängt auch von Alter und früheren Versicherungszeiten ab. Als Neue Selbständige sind Sie 2026 erst ab Einkünften über 6.613,20 Euro versichert.

Deutschland

Umsatzsteuer EU
Liegen Ihre elektronischen Leistungen an Privatkunden in anderen EU-Staaten und Fernverkäufe weder im Vorjahr noch im laufenden Jahr über 10.000 Euro netto (EU-weit zusammengerechnet), erklären Sie sie mit dem deutschen Steuersatz beim Finanzamt. Darüber gilt die Steuer des Kundenlandes, gemeldet über den OSS beim Bundeszentralamt für Steuern.
Kleinunternehmer
Kleinunternehmer sind Sie, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.
Widerrufsrecht
Bei digitalen Inhalten ohne Datenträger beginnt die 14-tägige Frist mit Vertragsschluss. Das Recht erlischt nach § 356 Abs. 6 BGB nur mit ausdrücklicher Zustimmung, bestätigter Kenntnis vom Erlöschen und einer Bestätigung nach § 312f BGB. Seit 19. Juni 2026 verlangt § 356a BGB bei Online-Verträgen eine elektronische Widerrufsfunktion („Vertrag widerrufen“).
Fernunterricht
Überwachen Sie bei einem bezahlten Kurs den Lernerfolg, kann eine Zulassung der ZFU nötig sein. Ohne sie ist der Vertrag nichtig. Ein Referentenentwurf des Bundesbildungsministeriums sieht vor, die Zulassungspflicht zum 1. Juli 2027 abzuschaffen und das FernUSG mit Ablauf des 30. Juni 2028 aufzuheben. Beschlossen ist das noch nicht, bis dahin gilt die Zulassungspflicht.

Schweiz

Mehrwertsteuer
MWST-pflichtig werden Sie erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100.000.
Kunden in der EU
Für Anbieter ohne Sitz in der EU sieht die EU das Nicht-EU-Verfahren des One-Stop-Shops vor. Ab wann für Sie EU-Mehrwertsteuer anfällt, klären Sie vor dem Start mit einer Treuhand oder Steuerberatung.
Rückgaberecht
In der Schweiz gibt es kein gesetzliches Rückgabe- oder Umtauschrecht für Online-Käufe. Ob Sie ein Widerrufsrecht gewähren, regeln Sie in Ihren AGB.
AHV
Bis CHF 2.500 Einkommen aus Nebenerwerb im Jahr werden AHV-Beiträge nur auf Ihren Wunsch erhoben.

Passt das zu Ihnen?

Gute Wahl, wenn Sie
  • Wissen haben, für das andere Geld ausgeben
  • schon eine Website, einen Kanal oder einen Newsletter haben
  • gern erklären, strukturieren und gestalten
Eher nichts, wenn Sie
  • schnelle Einnahmen ohne Vorarbeit erwarten
  • keine Zeit für Marketing und Kundenfragen haben
  • ungern mit Steuer- und Rechtsfragen umgehen

Häufige Fragen

Was kostet es, ein Infoprodukt über Digistore24 zu verkaufen?

Digistore24 behält als Wiederverkäufer laut Hilfe-Center 7,9 Prozent plus 1 Euro pro Transaktion ein. Die Angaben gelten für den europäischen Markt. Bei teuren Produkten sinkt der Prozentsatz für den Teil über 400 Euro.

Muss ich mich bei Digistore24 selbst um die Umsatzsteuer kümmern?

Für den Verkauf an den Endkunden nicht. Digistore24 kauft Ihr Produkt und verkauft es im eigenen Namen weiter, stellt die Rechnung aus und führt die Umsatzsteuer ab. Ihren eigenen Verkauf an Digistore24 versteuern Sie aber weiterhin nach den Regeln Ihres Landes.

Darf ich Canva-Vorlagen verkaufen, zum Beispiel auf Etsy?

Ja, wenn die Vorlage Ihr eigenes Design ist. Enthält sie Pro-Inhalte von Canva, dürfen Sie sie laut Canva-Hilfe nur als Canva-Vorlagenlink weitergeben, nicht als PDF oder andere Datei. Canva-Inhalte allein, ohne eigene Gestaltung, dürfen Sie nicht verkaufen.

Lohnt sich Etsy für digitale Downloads?

Etsy bringt eigene Besucher mit, kostet dafür aber mehrere Gebühren. Pro Angebot fallen 0,20 US-Dollar an, pro Verkauf 6,5 Prozent Transaktionsgebühr und eine Zahlungsgebühr, die für Konten in Deutschland und Österreich 4 Prozent plus 0,30 Euro beträgt. Die Mehrwertsteuer auf digitale Artikel für Käufer in der EU, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz zieht Etsy selbst ein. Dazu können Gebühren für Offsite Ads kommen. Alle Kosten rechnet der Ratgeber Etsy-Shop durch.

Kann man bei einem E-Book das Widerrufsrecht ausschließen?

Ausschließen nicht, aber es kann vorzeitig erlöschen. Dafür muss der Kunde vor dem Download ausdrücklich zustimmen, bestätigen, dass er sein Widerrufsrecht verliert, und eine Vertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger wie einer E-Mail erhalten. Fehlt ein Element, bleibt das Recht bestehen.

Ab wann muss ich ausländische Umsatzsteuer berechnen?

Innerhalb der EU, sobald Ihre elektronischen Leistungen an Privatkunden in anderen EU-Staaten zusammen mit Fernverkäufen 10.000 Euro netto im Jahr überschreiten. Dann gilt der Steuersatz im Land des Kunden. Gemeldet wird gesammelt über den One-Stop-Shop in Ihrem Sitzland.

Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für Kunden im EU-Ausland?

Nicht automatisch. Laut WKO greift die Befreiung nicht für steuerpflichtige Umsätze in einem anderen EU-Staat. Wer unter der 10.000-Euro-Schwelle bleibt, versteuert seine Umsätze im Sitzland, wo die Kleinunternehmerregelung dann gelten kann.

Brauche ich für einen Videokurs eine ZFU-Zulassung?

In Deutschland dann, wenn Sie gegen Entgelt Wissen überwiegend räumlich getrennt vermitteln und den Lernerfolg überwachen. Laut BGH kann schon ein Fragerecht zum Stoff als Lernkontrolle gelten, ein reiner Videokurs ohne jede Rückfragemöglichkeit fällt nach dem Wortlaut aber nicht darunter. Bei Zweifeln fragen Sie die ZFU direkt oder eine Anwaltskanzlei.

Was passiert, wenn ein zulassungspflichtiger Kurs keine Zulassung hat?

Der Vertrag ist nichtig, gezahlte Beträge können zurückgefordert werden. Laut BGH-Urteil vom 12. Juni 2025 gilt das auch, wenn Unternehmer den Kurs gebucht haben. Zusätzlich droht ein Bußgeld. Eine geplante Aufhebung des FernUSG ist noch nicht beschlossen.

Ist ein digitales Infoprodukt wirklich passives Einkommen?

Nur zum Teil. Das Produkt entsteht einmal, Werbung, Kundenfragen, Aktualisierungen und Buchhaltung laufen weiter. Passiv wird es erst, wenn eine eigene Reichweite regelmäßig Käufer bringt.

Foto von Mathias Galler
Mathias Galler

Gründer von Finanzbaron, lebt in Graz. Schreibt hier, wie man online Geld verdient und was dabei in Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt.

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