Zahlungen von Fans sind in aller Regel keine Schenkung, sondern Einnahmen aus Ihrer Tätigkeit, auch wenn sie freiwillig sind. Die Finanzverwaltung NRW zählt Donations ausdrücklich zu den steuerlich relevanten Einnahmen, und das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat Leserzahlungen an einen Blog als Betriebseinnahmen eingestuft. Bei der Umsatzsteuer kommt es darauf an, ob die Plattform dazwischensteht: Bei Patreon und YouTube rechnet die Plattform die Steuer gegenüber Fans ab, bei Ko-fi sind Sie selbst zuständig.
- Donations, Super Chats, Bits, Sterne und Patreon-Beiträge sind Einnahmen, wenn sie mit Ihrer Tätigkeit zusammenhängen. Eine Gegenleistung im engeren Sinn ist dafür nicht nötig.
- Die steuerfreie Trinkgeld-Regel gilt für Arbeitnehmer, nicht für selbständige Creator.
- Umsatzsteuer: FG Düsseldorf sah freiwillige Zahlungen an einen Streamer als steuerpflichtig, beim BFH sind zu Spenden für Online-Angebote zwei Verfahren anhängig.
- Bei YouTube, Twitch und Patreon steht die Plattform zwischen Ihnen und den Fans, bei Ko-fi zahlen Fans direkt an Sie.
- Plattformgebühren und Umrechnungskosten mindern Ihren Gewinn, belegen Sie deshalb Brutto, Gebühren und Auszahlung.
Worum es geht: Spende oder Einnahme?
Spenden und Trinkgeld an Creator sind freiwillige Zahlungen von Fans, mit denen diese einen Kanal direkt unterstützen, etwa Donations, Bits, Super Chats oder Patreon-Beiträge. Viele Creator halten solche Zahlungen für Geschenke, die steuerfrei bleiben. Das ist einer der häufigsten Irrtümer im Creator-Alltag. Wer streamt, bloggt, podcastet oder Videos veröffentlicht und dafür freiwillige Zahlungen erhält, hat in aller Regel Einnahmen aus seiner Tätigkeit.
Gemeint sind alle Formen, mit denen Fans Sie direkt unterstützen: Donations über einen Button oder ein Overlay, Twitch-Bits, Super Chat, Super Sticker und Super Thanks auf YouTube, Sterne und Geschenke auf Instagram und TikTok, Mitgliedschaften auf Patreon oder Steady und einmalige Beiträge über Ko-fi oder PayPal. Ob die Zahlung „Spende“, „Tip“ oder „Support“ heißt, spielt dafür keine Rolle.
Dieser Ratgeber erklärt, warum diese Zahlungen meist steuerpflichtig sind, was bei der Umsatzsteuer gilt und wie Sie Gebühren und Auszahlungen in US-Dollar erfassen. Wie die einzelnen Programme funktionieren und was sie auszahlen, steht in den Ratgebern Geld verdienen mit Gaming und Mit YouTube Geld verdienen.
Warum Fan-Zahlungen meist keine Schenkung sind
Eine Zahlung ist steuerlich keine Schenkung, wenn sie wegen Ihrer Tätigkeit fließt. Dafür braucht es keinen Vertrag und keine Pflicht zur Zahlung. Entscheidend ist der wirtschaftliche Zusammenhang.
Finanzverwaltung NRW. Auf ihrer Seite zu Influencern und Steuern zählt die Finanzverwaltung NRW Wunschlisten, Fan-Geschenke und Donations ausdrücklich zu den Einnahmearten, die steuerlich relevant sind. Ihre Faustregel: Erhalten Sie Geld oder Sachleistungen, weil Sie als Influencerin oder Influencer tätig sind, ist das zu versteuern, auch wenn Sie keine konkrete Gegenleistung erbringen.
FG Berlin-Brandenburg. Das Finanzgericht hat am 12. Juni 2025 entschieden, dass Zahlungen von Lesern eines Internetblogs Betriebseinnahmen sind (14 K 14067/24). Der Betreiber hatte sie als Schenkungen behandelt. Laut Gericht sind solche Zuwendungen keine steuerfreien Schenkungen, wenn sie wirtschaftlich mit der Tätigkeit zusammenhängen. Eine Paywall oder Zahlungspflicht war dafür nicht nötig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof unter VIII R 18/25 anhängig, ein endgültiges Wort steht also noch aus.
Trinkgeld. Die Steuerfreiheit für Trinkgeld nach § 3 Nr. 51 EStG gilt in Deutschland nur für Arbeitnehmer. Selbständige Creator können sich darauf nicht berufen, darauf weist auch der NWB Experten-Blog hin.
Österreich und Schweiz. Eine ausdrückliche Aussage von BMF oder Finanzamt zu Fan-Spenden an Creator liegt für Österreich nicht vor. Nach Einschätzung gilt derselbe Grundsatz: Was wegen Ihrer Tätigkeit fließt, ist eine Betriebseinnahme. In der Schweiz sind Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit steuerbar (Art. 18 DBG). Ob eine Zahlung dazugehört oder eine echte Schenkung ist, beurteilt die kantonale Steuerverwaltung.
Eine echte Schenkung kann es trotzdem geben, etwa wenn Ihre Großmutter Ihnen Geld für eine neue Kamera schenkt. Der Unterschied: Sie zahlt wegen der Familie, nicht wegen Ihrer Videos.
Einkommensteuer: was zählt und was nicht
Alle Fan-Zahlungen, die Ihnen gutgeschrieben werden, gehören zu Ihren Einnahmen. Davon ziehen Sie Ihre Kosten ab, versteuert wird der Gewinn.
| Einnahme | Wer zahlt Sie aus | Steuerlich |
|---|---|---|
| Twitch-Bits | Twitch, für Partner 1 Cent je Bit | Einnahme |
| Super Chat, Super Sticker | YouTube, 70 Prozent der Nettoeinnahmen | Einnahme |
| Super Thanks | YouTube, 70 Prozent nach lokaler Umsatzsteuer | Einnahme |
| Instagram-Sterne | Instagram, 0,01 US-Dollar je Stern | Einnahme |
| Patreon, Steady | Plattform nach Abzug ihrer Gebühr | Einnahme |
| Ko-fi, PayPal-Button | Fans direkt auf Ihr Konto | Einnahme |
| Geld von Familie ohne Bezug zum Kanal | Angehörige | in der Regel echte Schenkung |
Neben dem Gehalt müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, wenn Ihre Nebeneinkünfte in Österreich über 730 Euro (§ 41 EStG) und in Deutschland über 410 Euro (§ 46 EStG) im Jahr liegen. In der Schweiz geben Sie selbständige Einkünfte immer in der Steuererklärung an. Was nach Steuer und Versicherung übrig bleibt, rechnet der Ratgeber Was netto vom Nebenverdienst bleibt an Beispielen durch.
Ausgezahlt wird oft in US-Dollar. Bits und Sterne bewerten die Plattformen in Dollar, Ihre Bank rechnet bei der Auszahlung in Euro oder Franken um. Für die Aufzeichnung ist ein nachvollziehbarer Betrag wichtig: Halten Sie den Dollarbetrag laut Plattform, den Betrag auf Ihrem Konto und die Bankgebühr fest. Bleiben Sie bei einer einheitlichen Methode, und klären Sie bei größeren Beträgen die Umrechnung mit einer Steuerberatung.
Umsatzsteuer: wer leistet an wen?
Bei der Umsatzsteuer kommt es darauf an, ob die Plattform zwischen Ihnen und den Fans steht. Das entscheidet, wer die Steuer gegenüber den Fans abrechnet.
Die Plattform verkauft an die Fans. Bei Twitch kaufen Zuschauer Bits bei Twitch und setzen sie im Chat ein. Bei YouTube erhalten Sie laut Hilfe 70 Prozent der Super-Thanks-Einnahmen, die Google nach Abzug der lokalen Umsatzsteuer verbucht. Patreon berechnet und kassiert die Mehrwertsteuer auf Mitgliedsbeiträge im eigenen Namen und führt sie an die Länder der Mitglieder ab. In Deutschland regelt § 3 Abs. 11a UStG allgemein, dass ein Unternehmer, der in eine elektronische Leistung über ein Portal eingeschaltet ist, als im eigenen Namen handelnd gilt. Ihre Leistung geht dann nach Einschätzung an die Plattform, nicht an die Fans. Sitzt die Plattform im EU-Ausland, kann Reverse Charge gelten, und Sie brauchen unter Umständen eine UID-Nummer. Das erklärt der Ratgeber zur Kleinunternehmerregelung.
Die Fans zahlen direkt an Sie. Bei Ko-fi zahlen Unterstützer direkt auf Ihr PayPal- oder Stripe-Konto. Ko-fi schreibt ausdrücklich, dass es bei keiner Transaktion Merchant of Record ist und keine Umsatz- oder Mehrwertsteuer für Sie erhebt. Dasselbe gilt für eigene Spendenbuttons. Hier sind Sie selbst gefragt.
Sind freiwillige Zahlungen umsatzsteuerpflichtig? Das ist nicht abschließend geklärt. Das FG Düsseldorf hat 2022 entschieden, dass freiwillige Zahlungen von Zuschauern an einen Streamer umsatzsteuerpflichtig sind, weil sie mit seiner Unterhaltungsleistung zusammenhängen (1 K 2812/19 U). Das Urteil ist laut NWB Experten-Blog rechtskräftig. In einem anderen Verfahren zur Umsatzsteuer sah das FG Berlin-Brandenburg dagegen bei einem spendenfinanzierten Blog keinen konkreten Leistungsaustausch (2 K 2085/21, nicht zu verwechseln mit dem Urteil zur Einkommensteuer). Dazu ist beim BFH das Verfahren V R 10/25 anhängig. In der Schweiz zählen Spenden laut ESTV als Nicht-Entgelte nicht zum Umsatz, ob eine Fan-Zahlung eine Spende in diesem Sinn ist, hängt aber vom Einzelfall ab.
Kleinunternehmer. Solange Sie unter der Grenze bleiben, verrechnen Sie keine Umsatzsteuer: in Österreich bis 55.000 Euro im Jahr, in Deutschland bis 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr, in der Schweiz bis CHF 100.000 weltweit. Für viele Creator ist die offene Umsatzsteuerfrage deshalb vorerst ohne Folgen.
Gewerbe oder Neue Selbständige?
Ob Sie für Fan-Einnahmen eine Anmeldung brauchen, hängt vom Land und vom Mix Ihrer Einnahmen ab.
Österreich. Abo-Zahlungen für einen Blog und Einnahmen aus Klicks und Views nennt die WKO als Beispiel für Neue Selbständige ohne Gewerbeberechtigung. Zu Spenden äußert sich die WKO nicht ausdrücklich, nach Einschätzung liegen sie näher bei den Abos. Sobald Sie bezahlte Werbung machen, Affiliate-Links nutzen oder Werbegeschenke erhalten, brauchen Sie laut WKO in aller Regel ein Gewerbe. Mit Gewerbeschein sind Sie nach GSVG grundsätzlich ab dem ersten Euro bei der SVS versichert. Auf Antrag gibt es die Kleinunternehmerausnahme (2026: höchstens 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz), die Unfallversicherung bleibt. Als Neue Selbständige sind Sie 2026 erst ab Einkünften über 6.613,20 Euro versichert.
Deutschland. Laut Steuerguide des Finanzministeriums Baden-Württemberg sind Influencer Unternehmer und haben ein Gewerbe. Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro an. Das Finanzamt informieren Sie innerhalb eines Monats (§ 138 AO). Wie die Abgrenzung zur freiberuflichen Tätigkeit läuft, etwa bei journalistischen Blogs, erklärt der Ratgeber Freiberuf oder Gewerbe?.
Schweiz. Eine Gewerbeanmeldung gibt es nicht. Liegt der Reingewinn aus dem Nebenerwerb über CHF 2.500 im Jahr, melden Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse an.
Plattformgebühren und Rechenbeispiel
Plattformen behalten Gebühren ein, bevor Sie Geld sehen. Diese Gebühren sind Kosten Ihrer Tätigkeit und mindern den Gewinn.
Beispiel mit angenommenen Werten: 50 Mitglieder unterstützen Sie auf Patreon mit je 5 Euro im Monat. Ihre Seite ist nach dem 4. August 2025 online gegangen, alle zahlen in Euro. Die Umsatzsteuer kommt bei Patreon zum Preis dazu und ist hier nicht enthalten.
| Posten | Betrag im Monat |
|---|---|
| Beiträge (50 mal 5 Euro) | 250,00 Euro |
| Plattformgebühr 10 Prozent | minus 25,00 Euro |
| Zahlungsgebühr 3,4 Prozent plus 0,35 Euro je Zahlung (50 mal 0,52 Euro) | minus 26,00 Euro |
| Auszahlung per Euro-Überweisung | minus 0,50 Euro |
| Auf Ihrem Konto | 198,50 Euro |
Als Einnahme erfassen Sie die 250 Euro, als Ausgaben 51,50 Euro Gebühren. Der Gewinn vor weiteren Kosten beträgt 198,50 Euro im Monat, im Jahr 2.382 Euro. Davon gehen noch Einkommensteuer und gegebenenfalls Sozialversicherung ab. Wer nur den Auszahlungsbetrag notiert, kommt auf denselben Gewinn, sieht aber Einnahmen und Gebühren nicht mehr getrennt. Die getrennte Erfassung erleichtert den Abgleich mit den Abrechnungen und Meldungen der Plattform. Eine einfache Vorlage dafür bietet der Ratgeber zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Schritt für Schritt: Fan-Einnahmen richtig erfassen
- Alle Quellen auflisten: Notieren Sie jede Plattform und jeden Button, über den Fans zahlen können.
- Monatsabrechnungen sichern: Laden Sie die Abrechnungen von Twitch, YouTube, Patreon oder Ko-fi regelmäßig herunter, sie sind Ihre Belege.
- Brutto und Gebühren trennen: Erfassen Sie Einnahmen und einbehaltene Gebühren getrennt.
- Umrechnung festhalten: Bei Dollar-Auszahlungen Dollarbetrag, Kontobetrag und Datum notieren.
- Private Geschenke trennen: Geld von Familie oder Freunden ohne Bezug zu Ihrem Kanal halten Sie gesondert fest.
- Grenzen prüfen: Vergleichen Sie Ihre Einkünfte mit 730 Euro in Österreich oder 410 Euro in Deutschland und Ihren Umsatz mit der Kleinunternehmergrenze.
- Anmeldung klären: Melden Sie die Tätigkeit beim Finanzamt, in Österreich gegebenenfalls ein Gewerbe, in der Schweiz ab CHF 2.500 Reingewinn bei der AHV.
- Umsatzsteuer prüfen: Bei direkten Zahlungen ohne Plattform dazwischen und oberhalb der Kleinunternehmergrenze holen Sie Rat bei einer Steuerberatung.
Die allgemeinen Grenzen für alle drei Länder finden Sie in den Grundlagen zu Steuer und Sozialversicherung.
Häufige Irrtümer
Rund um Fan-Zahlungen halten sich hartnäckige Missverständnisse.
- „Spenden sind Schenkungen.“ Fließen sie wegen Ihres Kanals, sind sie in aller Regel Einnahmen.
- „Unter dem Schenkungsfreibetrag ist alles steuerfrei.“ Genau so argumentierte der Blogbetreiber vor dem FG Berlin-Brandenburg und unterlag.
- „Trinkgeld ist steuerfrei.“ Das gilt nur für Arbeitnehmer.
- „Die Plattform kümmert sich um alle Steuern.“ Patreon oder YouTube rechnen die Umsatzsteuer gegenüber Fans ab, Ihre Einkommensteuer bleibt bei Ihnen.
- „Kleine Beträge interessieren niemanden.“ Plattformen melden nach DAC7 an die Finanzbehörden, Details erklärt der Ratgeber zur Plattform-Meldung.
Fazit
Zahlungen von Fans sind in aller Regel steuerpflichtige Einnahmen, egal ob sie Donation, Bits, Super Chat oder Mitgliedsbeitrag heißen. Das Argument „Schenkung“ trägt nur, wenn die Zahlung nichts mit Ihrem Kanal zu tun hat. Bei der Umsatzsteuer ist die Rechtslage für direkte Spenden noch offen, als Kleinunternehmer spielt sie bis zur Umsatzgrenze aber keine Rolle. Erfassen Sie Einnahmen, Gebühren und Umrechnung sauber, dann ist die Steuererklärung schnell erledigt. Im Zweifel klären Sie Einzelfälle mit dem Finanzamt, der WKO, der IHK oder einer Steuerberatung.
Länder-Übersicht: Steuer und Anmeldung in Ihrem Land
Österreich
- Einordnung
- Eine ausdrückliche Aussage von BMF oder Finanzamt zu Fan-Spenden an Creator liegt nicht vor. Nach Einschätzung gelten dieselben Grundsätze wie in Deutschland: Zahlungen, die wegen Ihrer Tätigkeit fließen, sind Betriebseinnahmen.
- Gewerbe
- Abo-Zahlungen für einen Blog und Einnahmen aus Klicks und Views nennt die WKO als Beispiel für Neue Selbständige ohne Gewerbe. Für bezahlte Werbung, Affiliate und Werbegeschenke ist in aller Regel ein Gewerbe nötig.
- Neben dem Gehalt
- Liegen Ihre Nebeneinkünfte über 730 Euro im Jahr, müssen Sie eine Veranlagung abgeben (§ 41 EStG).
- Sozialversicherung
- Mit Gewerbeschein sind Sie nach GSVG grundsätzlich ab dem ersten Euro bei der SVS versichert. Auf Antrag gibt es die Kleinunternehmerausnahme (2026: höchstens 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz), die Unfallversicherung bleibt. Als Neue Selbständige sind Sie 2026 erst ab Einkünften über 6.613,20 Euro versichert.
- Umsatzsteuer
- Bis 55.000 Euro Umsatz im Jahr gilt die Kleinunternehmerregelung. Wird die Grenze um höchstens 10 Prozent überschritten, bleibt die Befreiung für dieses Jahr erhalten.
Deutschland
- Einordnung
- Die Finanzverwaltung NRW zählt Wunschlisten, Fan-Geschenke und Donations zu den steuerlich relevanten Einnahmen. Geld oder Sachleistungen, die Sie wegen Ihrer Tätigkeit erhalten, sind danach auch ohne konkrete Gegenleistung zu versteuern.
- Rechtsprechung
- Das FG Berlin-Brandenburg hat Leserzahlungen an einen Blog als Betriebseinnahmen eingestuft (14 K 14067/24), die Revision läuft beim BFH unter VIII R 18/25. Das FG Düsseldorf sah freiwillige Zahlungen an einen Streamer als umsatzsteuerpflichtig (1 K 2812/19 U).
- Gewerbe
- Laut Steuerguide des Finanzministeriums Baden-Württemberg haben Influencer ein Gewerbe. Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewerbeertrag über 24.500 Euro an.
- Grenzen
- Liegen Ihre Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben (§ 46 EStG). Kleinunternehmer sind Sie bis 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr.
Schweiz
- Einkommen
- Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit sind steuerbar (Art. 18 DBG). Ob eine Fan-Zahlung dazugehört oder eine echte Schenkung ist, beurteilt die kantonale Steuerverwaltung im Einzelfall.
- MWST
- Spenden zählen laut ESTV als Nicht-Entgelte nicht zum Umsatz. MWST-pflichtig werden Sie ohnehin erst ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100.000.
- AHV
- Liegt der Reingewinn aus dem Nebenerwerb über CHF 2.500 im Jahr, melden Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse als selbständigerwerbend an.
Häufige Fragen
Sind Donations an Streamer steuerfrei, weil sie Schenkungen sind?
In aller Regel nein. Die Finanzverwaltung NRW zählt Donations zu den steuerlich relevanten Einnahmen, weil sie wegen Ihrer Tätigkeit fließen. Das FG Berlin-Brandenburg hat Leserzahlungen an einen Blog ebenfalls als Betriebseinnahmen eingestuft, eine Paywall oder Pflicht zur Zahlung brauchte es dafür nicht.
Muss ich Twitch-Bits versteuern?
Ja, ausgezahlte Bits sind Einnahmen aus Ihrem Streaming. Twitch nennt für Partner 1 Cent je Bit, 1.000 Bits entsprechen also 10 US-Dollar vor Steuern. Sie versteuern den Betrag, den Twitch Ihnen gutschreibt, umgerechnet in Euro oder Franken.
Gilt die Steuerfreiheit für Trinkgeld auch für Creator?
Nein. Die steuerfreie Trinkgeld-Regel in § 3 Nr. 51 EStG gilt in Deutschland nur für Arbeitnehmer. Als selbständiger Creator sind Trinkgelder Teil Ihrer Einnahmen.
Muss ich auf Spenden Umsatzsteuer zahlen?
Das hängt vom Weg der Zahlung ab und ist nicht abschließend geklärt. Das FG Düsseldorf hat freiwillige Zahlungen an einen Streamer als umsatzsteuerpflichtig eingestuft, beim BFH ist zu Spenden für ein kostenloses Online-Angebot das Verfahren V R 10/25 anhängig. Als Kleinunternehmer stellt sich die Frage nicht, solange Sie unter der Umsatzgrenze bleiben.
Muss ich bei Patreon selbst Umsatzsteuer abführen?
Auf die Beiträge Ihrer Mitglieder nicht. Laut Patreon berechnet und kassiert die Plattform die Mehrwertsteuer im eigenen Namen und führt sie an die Länder der Mitglieder ab. Ihre Auszahlung versteuern Sie trotzdem als Einnahme.
Wer kümmert sich bei Ko-fi um die Mehrwertsteuer?
Sie selbst. Ko-fi schreibt, dass es bei keiner Transaktion Merchant of Record ist und Umsatz- oder Mehrwertsteuer nicht für Sie erhebt. Unterstützer zahlen direkt auf Ihr PayPal- oder Stripe-Konto, Trinkgeld ist laut Ko-fi in der Regel einkommensteuerpflichtig.
Darf ich Plattformgebühren abziehen?
Ja, Gebühren, die Plattform oder Zahlungsdienst einbehalten, sind Kosten Ihrer Tätigkeit. Am sichersten erfassen Sie den Bruttobetrag als Einnahme und die Gebühren getrennt als Ausgabe, so wie es die Abrechnung der Plattform ausweist. Wie das in der Gewinnermittlung aussieht, zeigt der Ratgeber zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Brauche ich in Österreich ein Gewerbe für Spenden und Abos?
Für reine Abo-Zahlungen und Einnahmen aus Klicks und Views nennt die WKO die Neuen Selbständigen ohne Gewerbe. Zu Spenden sagt die WKO nichts ausdrücklich, nach Einschätzung liegen sie näher bei den Abos. Sobald bezahlte Werbung, Affiliate-Links oder Werbegeschenke dazukommen, brauchen Sie in aller Regel ein Gewerbe.
Wie rechne ich Auszahlungen in US-Dollar um?
Erfassen Sie den Euro- oder Frankenbetrag, der tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt, und heben Sie Auszahlungsbeleg und Kontoauszug auf. Bleiben Sie bei einer einheitlichen Methode. Bei größeren Beträgen oder Umsatzsteuerpflicht klären Sie die Umrechnung mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
- Finanzamt NRW: Influencer und Steuern
- Finanzministerium Baden-Württemberg: Steuerguide für Influencerinnen und Influencer (2025)
- Hessisches Ministerium der Finanzen: Besteuerung von Influencerinnen und Influencern (Juni 2026)
- dejure: FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.06.2025, 14 K 14067/24
- IWW: Freiwillige Spenden für Internetblogs sind Betriebseinnahmen (BFH VIII R 18/25)
- IWW: Anhängiges Verfahren BFH V R 10/25
- NWB Experten-Blog: Sind Donations für Streamer steuerpflichtig? (FG Düsseldorf 1 K 2812/19 U)
- ETL: Sind Donations an Influencer 2026 steuerpflichtig?
- lxgesetze: § 3 UStG (Abs. 11a)
- § 46 EStG
- § 19 UStG
- WKO: Online-Content-Creator
- YouTube-Hilfe: Super Thanks aktivieren und verwalten
- YouTube-Hilfe: Übersicht über die Einnahmen von Partnern
- Twitch-Blog: Introducing Cheering
- Twitch: Partner-Programm
- Instagram-Hilfe: Mit Instagram-Geschenken Geld verdienen
- Patreon: How VAT works for creators
- Patreon: Creator fees overview
- Patreon: Standard platform fee for new creators
- Ko-fi: How tax works on Ko-fi
- ESTV: MWST-Steuerpflicht
- Fedlex: Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Gründer von Finanzbaron, lebt in Graz. Schreibt hier, wie man online Geld verdient und was dabei in Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt.
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