Sie veröffentlichen eigene Songs oder Beats über einen Distributor auf Streamingdiensten, verkaufen Beat-Lizenzen und lassen Tantiemen über Verwertungsgesellschaften einsammeln. Ein fester Betrag pro Stream existiert nicht, und auf Spotify zählt ein Titel erst ab 1.000 Streams in zwölf Monaten. Planbare Einnahmen entstehen meist erst aus vielen Titeln und mehreren Quellen.
- Spotify zahlt keinen festen Betrag pro Stream, ein Titel zählt erst ab 1.000 Streams in zwölf Monaten.
- Distributoren rechnen unterschiedlich ab: DistroKid ab 23,99 Euro im Jahr, bei RouteNote Free behalten Sie 85 Prozent.
- Beat-Lizenzen, Tantiemen über AKM und austro mechana, GEMA oder SUISA sowie Sync und Auftritte ergänzen das Streaming.
- AT: Kunst ohne Gewerbe, KSVF-Zuschuss bis 1.896 Euro im Jahr, DE freier Beruf mit KSK, CH AHV-Anmeldung über CHF 2.500.
- Passt für Menschen, die regelmäßig produzieren und Rechte klären. Rechnen Sie mit Jahren statt Monaten.
So können Sie mit Musik Geld verdienen
Wer mit Musik Geld verdienen will, hat heute mehrere Quellen, die sich gut ergänzen: Streaming über einen Distributor, den Verkauf von Beat-Lizenzen, Tantiemen über Verwertungsgesellschaften, Lizenzen für Videos und Werbung sowie Auftritte. Das Prinzip ist bei allen ähnlich: Sie behalten die Rechte an Ihrer Musik und erlauben anderen, sie gegen Geld zu nutzen. Einmal veröffentlicht, kann ein Titel über Jahre Einnahmen bringen, deshalb gilt Musik als eher passives Modell. Der Aufbau eines Katalogs ist aber viel Arbeit.
Zwei Arten von Rechten sollten Sie auseinanderhalten:
- Urheberrecht an Komposition und Text. Das gehört Ihnen, wenn Sie den Song geschrieben haben. Tantiemen dafür sammeln AKM und austro mechana, GEMA oder SUISA.
- Leistungsschutzrecht an der Aufnahme. Das gehört den ausübenden Musikern und dem Hersteller der Aufnahme, bei Eigenproduktionen also oft ebenfalls Ihnen. Dafür sind LSG, GVL und Swissperform zuständig.
Streaming: Was Spotify wirklich zahlt
Spotify zahlt nicht pro Stream, sondern verteilt einen Topf. Laut Spotify for Artists (abgerufen im Oktober 2026) nimmt Spotify die Nettoeinnahmen aus Premium-Abos und Werbung und teilt sie jeden Monat nach dem Anteil an allen Streams auf. Hat ein Rechteinhaber 1 Prozent aller Streams, erhält er 1 Prozent des Topfes. Ausdrücklich heißt es, Spotify zahle keine Vergütung nach einem Satz pro Wiedergabe oder Stream.
Das Geld geht nicht direkt an Sie, sondern an die Rechteinhaber: für die Aufnahme an Label oder Distributor, für Komposition und Text an Verlage, Verwertungsgesellschaften und Agenturen für mechanische Rechte. Diese zahlen Sie nach ihren eigenen Verträgen aus.
Die Schwelle von 1.000 Streams. Ein Titel kommt laut Spotify nur in die Berechnung, wenn er in den vorangegangenen 12 Monaten mindestens 1.000 Streams erreicht hat. Zusätzlich braucht er eine Mindestzahl an einzelnen Hörern, die Spotify nicht veröffentlicht. Die Prüfung läuft monatlich, ein Titel kann also hinein- und wieder herausfallen. Streams aus Monaten vor dem Erreichen der Schwelle werden nicht vergütet. Für viele kleine Titel mit wenigen Hörern heißt das: Auf Spotify bringen sie kein Geld.
Distributoren und ihre Gebühren
Auf Spotify, Apple Music und andere Dienste kommen Sie als unabhängiger Musiker über einen Distributor. Die Anbieter rechnen sehr unterschiedlich ab. Laut den Seiten der Anbieter (abgerufen im Oktober 2026):
- DistroKid: Jahresabo mit unbegrenzt vielen Uploads, Musician 23,99 Euro, Musician Plus 42,99 Euro, Ultimate ab 81,99 Euro im Jahr. Laut DistroKid behalten Sie 100 Prozent Ihrer Einnahmen.
- iMusician: Starter und Rockstar sind Tarife mit Zahlung pro Release ohne Abo. Bei Starter behält iMusician 10 Prozent der Einnahmen, YouTube Content ID kostet pro Titel extra. Bei Rockstar beträgt die Kommission 0 Prozent, Content ID ist enthalten. Daneben gibt es Abos (Amplify, Amplify+, Amplify Pro) mit 0 Prozent Kommission und unbegrenzten Releases.
- RouteNote: Laut RouteNote-Blog vom Juli 2026 behalten Sie bei Free 85 Prozent, ohne Vorab- oder Jahresgebühr. Bei Premium behalten Sie 100 Prozent und zahlen pro Release einmalig 10 US-Dollar für eine Single, 20 für eine EP, 30 für ein Album und 45 für ein langes Album, ab dem zweiten Jahr 9,99 US-Dollar pro Release und Jahr.
Rechenbeispiel
Beispiel mit angenommenen Werten, keine Prognose. Angenommen, eine Single bringt über RouteNote 50 US-Dollar Streaming-Einnahmen im Jahr.
- RouteNote Free: 50 × 85 Prozent = 42,50 US-Dollar
- RouteNote Premium, erstes Jahr: 50 − 10 = 40 US-Dollar
- RouteNote Premium, ab dem zweiten Jahr: 50 − 9,99 = 40,01 US-Dollar
Bei so kleinen Beträgen ist der Umsatzanteil fast gleich teuer wie die feste Gebühr. Je mehr ein Titel einbringt, desto eher lohnt sich ein Modell ohne Umsatzanteil. Bei DistroKid zahlen Sie das Jahresabo unabhängig von der Zahl der Titel.
Beats verkaufen und lizenzieren
Beat-Lizenzen sind für Produzenten oft die direkteste Einnahme. Sie verkaufen Musikern das Recht, auf Ihrem Beat einen Song aufzunehmen, das Urheberrecht bleibt bei Ihnen. Welche Lizenzen Sie anbieten, legen Sie selbst fest: nicht exklusiv für viele Käufer zu einem niedrigen Preis oder exklusiv für einen Käufer, danach meist ohne weiteren Verkauf.
Ein bekannter Marktplatz ist BeatStars. Laut Hilfe-Center kosten die Verkäuferpläne Starter 4,99 US-Dollar im Monat oder 19,99 im Jahr, Growth 8,99 oder 79,99 und Professional 19,99 oder 179,88 US-Dollar, in der EU kann Mehrwertsteuer dazukommen. Bei Käufen über den BeatStars-Marktplatz zahlt der Käufer 12 Prozent Servicegebühr auf die Zwischensumme, bei Käufen über Ihre eigene Pro Page nicht.
Beispiel mit angenommenen Werten, keine Prognose. Sie verkaufen im Jahr 10 nicht exklusive Lizenzen zu 30 US-Dollar über Ihre Pro Page und zahlen Growth jährlich. Das ergibt 10 × 30 = 300 US-Dollar minus 79,99 US-Dollar Plan = 220,01 US-Dollar vor Zahlungsgebühren und Steuern. Kauft jemand denselben Beat über den Marktplatz, zahlt er 30 × 1,12 = 33,60 US-Dollar.
Wer Beats daneben als Sample-Pakete oder Vorlagen anbieten will, findet Hinweise im Ratgeber zu digitalen Infoprodukten. Das Lizenzprinzip ähnelt dem bei Stockfotos.
YouTube Content ID
Content ID erkennt Ihre Musik in fremden YouTube-Videos und kann diese sperren, mit Werbung zu Ihren Gunsten monetarisieren oder nur auswerten. Laut YouTube-Hilfe steht Content ID nur Rechteinhabern offen, die exklusive Rechte an ihrem Material besitzen. Ausdrücklich ausgeschlossen ist Musik, die nicht exklusiv lizenziert ist, ebenso Remixe fremder Werke und Konzertmitschnitte.
Als Einzelperson erhalten Sie Content ID in der Regel über Ihren Distributor, bei iMusician etwa je nach Tarif inklusive oder gegen Gebühr pro Titel, bei RouteNote laut Blog in beiden Tarifen, soweit berechtigt. Achtung bei Beats: Haben Sie einen Beat nicht exklusiv an mehrere Musiker lizenziert, kollidiert Content ID mit deren Songs. Wie Sie mit eigenen Videos verdienen, steht im Ratgeber Mit YouTube Geld verdienen.
Verwertungsgesellschaften und Tantiemen
Verwertungsgesellschaften sammeln Geld ein, wenn Ihre Musik gesendet, öffentlich gespielt, gestreamt oder vervielfältigt wird. Zuständig sind:
| Recht | Österreich | Deutschland | Schweiz |
|---|---|---|---|
| Komposition und Text | AKM (Aufführung, Sendung, Online) und austro mechana (mechanische Rechte) | GEMA | SUISA |
| Aufnahme und Darbietung | LSG | GVL | Swissperform |
AKM und austro mechana. Beitreten können Komponisten, Textautoren und Bearbeiter, wenn mindestens ein Werk im letzten oder laufenden Jahr genutzt wurde. Die einmalige Beitrittsgebühr beträgt 78 Euro bei der AKM und 55 Euro bei der austro mechana, für Schüler, Lehrlinge und Studierende bis 27 Jahre je 12 Euro, jeweils inklusive 20 Prozent Mehrwertsteuer. Laufende Beiträge gibt es nicht. Der Wahrnehmungsvertrag gilt für alle bestehenden und künftigen Werke, ausschließlich und weltweit. Ihren Spesensatz gibt die AKM mit rund 6 Prozent an.
GEMA und SUISA. Auch hier räumen Sie die Rechte ausschließlich ein. GEMA und SUISA erlauben Mitgliedern aber, nicht kommerzielle Lizenzen selbst zu vergeben, bei der SUISA lassen sich zudem bestimmte Rechtegruppen ausnehmen. Prüfen Sie deshalb vor einem Beitritt, ob er zu Ihren Beat-Lizenzen passt.
Leistungsschutz. Die GVL nimmt für ausübende Künstler unter anderem die gesetzlichen Vergütungsansprüche für Sendung, öffentliche Wiedergabe und Privatkopie wahr, standardmäßig weltweit, auf Wunsch eingeschränkt. Für Labels gibt es einen eigenen Vertrag. Die LSG ist die gemeinsame Verwertungsgesellschaft der Interpreten und der Hersteller von Tonträgern und Musikvideos in Österreich. Swissperform vertritt laut Statuten ausübende Künstler, Produzenten von Ton- und Bildaufnahmen und Sendeunternehmen.
Sync-Lizenzen und Live-Auftritte
Eine Sync-Lizenz erlaubt, Ihre Musik mit Bildern zu verbinden, etwa in einem Werbespot, Film oder Podcast-Intro. Diese Rechte vergeben die Verwertungsgesellschaften in der Regel nicht. Laut AKM und SUISA muss dafür die Zustimmung von Urheber oder Verlag und vom Hersteller der Aufnahme eingeholt werden. Halten Sie beides selbst, verhandeln Sie direkt mit dem Kunden. Wie Podcaster solche Rechte klären, erklärt der Ratgeber zum Podcast monetarisieren.
Live-Auftritte bringen eine Gage, die Sie frei verhandeln. Für einen tragfähigen Preis hilft der Stundensatz-Rechner. Spielen Sie eigene Werke, melden Sie das Programm zusätzlich bei Ihrer Verwertungsgesellschaft.
Mit KI-Musik verdienen: was Spotify und Vertriebe erlauben
KI-Musik ist auf Spotify nicht verboten, Spotify geht aber gegen Spam, Stimmimitationen und Verwechslungen vor. In einem Beitrag vom 25. September 2025 schreibt Spotify, dass alle Musik gleich behandelt wird, unabhängig von den Werkzeugen, mit denen sie entsteht. Gleichzeitig nennt Spotify drei Maßnahmen:
- Spam-Filter. Er soll Uploader und Titel mit Spam-Taktiken erkennen, etwa Massen-Uploads, Duplikate, SEO-Tricks oder künstlich kurze Titel. Solche Titel werden markiert und nicht mehr empfohlen. In den zwölf Monaten vor dem Beitrag hat Spotify nach eigenen Angaben über 75 Millionen Spam-Titel entfernt.
- Identitätsmissbrauch. Stimmimitationen, auch per KI-Stimmklon, sind laut der neuen Richtlinie nur erlaubt, wenn der imitierte Künstler zugestimmt hat. Wie Sie Ihre Stimme selbst lizenzieren und schützen, erklärt der Ratgeber Sprecher werden. Musik, die fälschlich auf dem Profil eines anderen Künstlers landet, können Betroffene schneller melden.
- KI-Angaben in den Credits. Spotify unterstützt einen Branchenstandard, der über DDEX entwickelt wird. Labels und Distributoren geben damit an, ob KI bei Gesang, Instrumentierung oder Nachbearbeitung eingesetzt wurde. Titel mit solchen Angaben werden laut Spotify nicht herabgestuft. Laut einem Nachtrag zum Beitrag erscheinen die Angaben inzwischen als Beta in den Song-Credits der App.
In einer Bilanz vom 20. Oktober 2026 nennt Spotify weitere Schritte: Profile von KI-Personas werden gekennzeichnet und standardmäßig nicht empfohlen, außer Hörer folgen ihnen. Titel mit starken Hinweisen auf KI-Erzeugung liegen laut Spotify zehnmal häufiger unter der Schwelle von 1.000 Streams.
Die Distributoren haben eigene Regeln. iMusician verbietet KI-Musik laut Hilfe nicht grundsätzlich, kann Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, aber nach eigenem Ermessen ablehnen und erstattet solche Releases nicht. Lizenzen von KI-Diensten wie Suno oder Udio gehen den Bedingungen von iMusician ausdrücklich nicht vor. Prüfen Sie vor dem Upload deshalb die Richtlinie Ihres Distributors und die Nutzungsbedingungen des KI-Werkzeugs.
Urheberrecht. Nach deutschem Urheberrecht setzt ein Werk eine persönliche geistige Schöpfung voraus, und die kann nur ein Mensch erbringen. Ein vollständig vom Tool erzeugter Song ist deshalb in der Regel nicht geschützt. Schutz kann entstehen, wenn Sie selbst nennenswert gestalten, etwa den Text schreiben, eigene Spuren einspielen oder den Aufbau bestimmen. Ohne Schutz können Sie anderen die Nutzung in der Regel nicht verbieten. Für Österreich und die Schweiz klären Sie Einzelfälle mit einer Rechtsberatung. Weitere Einsatzfelder zeigt der Ratgeber Mit KI Geld verdienen.
Schritt für Schritt starten
Am besten bauen Sie die Quellen nacheinander auf und klären die Rechte, bevor Geld fließt.
- Produzieren Sie fertige Titel und prüfen Sie, dass alle Samples und Loops für kommerzielle Nutzung lizenziert sind.
- Wählen Sie einen Distributor nach Ihrem geplanten Veröffentlichungsrhythmus: Jahresabo, Gebühr pro Release oder Umsatzanteil.
- Pflegen Sie Metadaten sorgfältig: Künstlername, Titel, Komponisten und Mitwirkende.
- Legen Sie Ihre Beat-Lizenzen schriftlich fest, mit Unterschied zwischen exklusiv und nicht exklusiv.
- Entscheiden Sie, ob Sie Content ID nutzen, und schließen Sie nicht exklusiv lizenzierte Beats davon aus.
- Treten Sie der zuständigen Verwertungsgesellschaft bei, sobald Werke genutzt werden, und melden Sie jedes Werk an.
- Klären Sie vor der ersten Einnahme Steuer und Sozialversicherung, in Österreich mit der SVS, in Deutschland mit der KSK.
- Werten Sie die Statistiken aus und veröffentlichen Sie regelmäßig neue Titel.
Häufige Fehler
Die teuersten Fehler entstehen bei Rechten und Verträgen.
- Ungeklärte Samples. Ein fremdes Sample kann zur Sperre des Titels und zu Forderungen führen.
- Gekaufte Streams. Spotify entfernt laut eigener Hilfe künstliche Streams, die das System erkennt.
- Exklusiv verkauft, trotzdem weitergenutzt. Nach einem exklusiven Verkauf gehört der Beat nicht mehr frei Ihnen.
- Content ID auf nicht exklusive Beats. Das führt zu falschen Ansprüchen gegen Ihre eigenen Kunden.
- Werke nicht anmelden. Ohne Anmeldung kann die Verwertungsgesellschaft nicht ausschütten.
- Sozialversicherung übersehen. Wer in Österreich oder Deutschland selbständig Musik macht, ist ab bestimmten Einkünften pflichtversichert.
Steuer und Anmeldung
Musik zählt steuerlich in der Regel zur künstlerischen Tätigkeit, also nicht zum Gewerbe. In Österreich ist die eigenschöpferische Kunst von der Gewerbeordnung ausgenommen, Künstler sind als Neue Selbständige bei der SVS versichert und können beim KSVF einen Zuschuss beantragen. In Deutschland gehört künstlerische Arbeit nach § 18 EStG zu den freiberuflichen Einkünften, die Sozialversicherung läuft über die Künstlersozialkasse. In der Schweiz gilt die AHV-Pflicht wie bei jeder selbständigen Tätigkeit.
Beziehen Sie Leistungen wie Arbeitslosengeld oder sind Sie bereits anderweitig versichert, klären Sie vor Aufnahme der Tätigkeit mit SVS, KSK oder der Ausgleichskasse, wie sich die Musik auswirkt. Die Details stehen weiter unten in der Länder-Übersicht, allgemeine Grenzen in den Grundlagen.
Für wen es sich lohnt
Musik als Einnahmequelle lohnt sich, wenn Sie ohnehin regelmäßig produzieren und bereit sind, sich um Rechte, Metadaten und Abrechnungen zu kümmern. Streaming allein bringt kleinen Katalogen wenig, weil Titel unter 1.000 Streams im Jahr auf Spotify nichts verdienen. Mehr Stabilität entsteht aus mehreren Quellen: Beat-Lizenzen, Tantiemen, Sync und Auftritte. Rechnen Sie mit Jahren statt Monaten, und klären Sie Versicherung und Verträge von Anfang an.
Länder-Übersicht: Steuer und Anmeldung in Ihrem Land
Österreich
- Gewerbe oder Kunst
- Die Ausübung der schönen Künste, also die eigenschöpferische Tätigkeit in einem Kunstzweig, ist von der Gewerbeordnung ausgenommen (§ 2 Abs. 1 Z 7 GewO). Künstlerische Tätigkeit zählt steuerlich zur selbständigen Arbeit (§ 22 Z 1 lit. a EStG). Ob etwa Auftragsproduktionen für Kunden noch Kunst sind, ist eine Frage des Einzelfalls, beraten kann das Gründerservice Ihrer Landeskammer.
- Sozialversicherung
- Mit Gewerbeschein sind Sie nach GSVG grundsätzlich ab dem ersten Euro bei der SVS versichert. Auf Antrag gibt es die Kleinunternehmerausnahme (2026: höchstens 6.613,20 Euro Einkünfte und 55.000 Euro Umsatz), die Unfallversicherung bleibt. Ob Sie die Ausnahme nutzen können, hängt auch von Alter und früheren Versicherungszeiten ab. Als Neue Selbständige sind Sie 2026 erst ab Einkünften über 6.613,20 Euro versichert. Künstler ohne Gewerbeschein zählen laut WKO zu den Neuen Selbständigen und melden sich innerhalb eines Monats bei der SVS.
- KSVF-Zuschuss
- Der Künstler-Sozialversicherungsfonds zahlt einen Zuschuss zu den SVS-Beiträgen, laut WKO (Stand 1.1.2026) bis 1.896 Euro im Jahr. Voraussetzung sind Pflichtversicherung als Neue Selbständige, künstlerische Einkünfte oder Einnahmen von mindestens 6.613,20 Euro und Gesamteinkünfte von höchstens 35.821,50 Euro, plus 3.306,60 Euro je Kind mit Familienbeihilfe. In den ersten fünf Jahren unter der Mindestgrenze sind Bonusjahre möglich.
- Einkommensteuer
- Neben dem Gehalt müssen Sie eine Veranlagung abgeben, wenn Ihre Nebeneinkünfte über 730 Euro im Jahr liegen. Bis 55.000 Euro Umsatz im Jahr gilt die Kleinunternehmerregelung.
Deutschland
- Einordnung
- Die selbständige künstlerische Tätigkeit zählt nach § 18 EStG zu den freiberuflichen Einkünften, dafür gibt es keine Gewerbeanmeldung. Melden Sie die Tätigkeit innerhalb eines Monats beim Finanzamt an (§ 138 AO). Ob einzelne Einnahmen wie der Handel mit Merch gewerblich sind, beurteilt das Finanzamt.
- Künstlersozialkasse
- Selbständige Musiker sind über die KSK renten-, kranken- und pflegeversichert, wenn sie die Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben (§ 1 KSVG). Unter 3.900 Euro Arbeitseinkommen im Jahr sind Sie versicherungsfrei, außer in den ersten drei Jahren nach Beginn (§ 3 KSVG). Wer als Arbeitnehmer pflichtversichert ist, bleibt dort krankenversichert (§ 5 KSVG), und bei Arbeitsentgelt von mindestens der halben Beitragsbemessungsgrenze entfällt die Rentenversicherung über die KSK (§ 4 KSVG).
- Einkommensteuer
- Liegen Ihre Nebeneinkünfte über 410 Euro im Jahr, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.
- Umsatzsteuer
- Kleinunternehmer sind Sie, wenn der Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet.
Schweiz
- AHV
- Eine Gewerbeanmeldung gibt es nicht. Liegt der Reingewinn aus dem Nebenerwerb über CHF 2.500 im Jahr, melden Sie sich bei einer AHV-Ausgleichskasse als selbständigerwerbend an. Ob Sie als selbständig gelten, beurteilt die Ausgleichskasse.
- Einkommensteuer
- Einkommen aus selbständiger Nebentätigkeit geben Sie in der Steuererklärung an, abzüglich der geschäftlich begründeten Kosten. Sätze und Abzüge unterscheiden sich je nach Kanton.
- Mehrwertsteuer
- MWST-pflichtig werden Sie erst ab einem weltweiten Jahresumsatz von CHF 100.000.
Passt das zu Ihnen?
- regelmäßig eigene Musik oder Beats produzieren
- sich auch um Rechte, Metadaten und Abrechnungen kümmern möchten
- einen langen Atem und einen wachsenden Katalog haben
- schnell planbare Einnahmen brauchen
- mit Samples arbeiten, deren Rechte nicht geklärt sind
- sich nicht mit Lizenzverträgen befassen wollen
Häufige Fragen
Wie viel zahlt Spotify pro Stream?
Einen festen Betrag pro Stream gibt es nicht. Spotify verteilt die Einnahmen aus Abos und Werbung jeden Monat nach Anteil an allen Streams an die Rechteinhaber, bei Ihnen also an Ihren Distributor oder Ihr Label. Was bei Ihnen ankommt, hängt zusätzlich vom Vertrag mit dem Distributor ab.
Ab wie vielen Streams zahlt Spotify?
Ein Titel muss laut Spotify for Artists in den vorangegangenen 12 Monaten mindestens 1.000 Streams erreicht haben und zusätzlich eine Mindestzahl an einzelnen Hörern, die Spotify nicht veröffentlicht. Geprüft wird monatlich. Streams aus Monaten vor dem Erreichen der Schwelle werden nicht nachträglich vergütet.
Welcher Distributor ist am günstigsten?
Das hängt davon ab, wie viel Sie veröffentlichen. DistroKid kostet im Tarif Musician 23,99 Euro im Jahr für unbegrenzt viele Uploads, RouteNote Free ist kostenlos und behält 15 Prozent, iMusician bietet Zahlung pro Release oder Abos. Wer selten veröffentlicht, fährt mit einer Gebühr pro Release oft günstiger, wer viel veröffentlicht, mit einem Jahresabo.
Wie schütze ich meine Musik auf YouTube mit Content ID?
Als Einzelperson in der Regel über Ihren Distributor, bei iMusician etwa im Tarif Rockstar und in den Abos inklusive, im Tarif Starter gegen Gebühr pro Titel. Voraussetzung ist laut YouTube, dass Sie exklusive Rechte an der Musik haben. Nicht exklusiv lizenzierte Musik ist ausgeschlossen.
Kann ich Beats verkaufen, die ich auch auf Spotify veröffentliche?
Technisch ja, rechtlich müssen Lizenzen und Vertrieb zusammenpassen. Verkaufen Sie einen Beat exklusiv, dürfen Sie ihn danach meist selbst nicht mehr nutzen. Bei nicht exklusiv lizenzierten Beats verlangt YouTube für Content ID exklusive Rechte, dort sind solche Titel ausgeschlossen.
Was kostet BeatStars?
Laut Hilfe-Center kostet der Plan Starter 4,99 US-Dollar im Monat oder 19,99 im Jahr, Growth 8,99 oder 79,99 und Professional 19,99 oder 179,88 US-Dollar, in der EU kann Mehrwertsteuer dazukommen. Bei Käufen über den Marktplatz zahlt der Käufer zusätzlich 12 Prozent Servicegebühr, bei Käufen über Ihre eigene Pro Page nicht.
Was kostet die Mitgliedschaft bei der AKM?
Sie zahlen eine einmalige Beitrittsgebühr von 78 Euro bei der AKM und 55 Euro bei der austro mechana, für Schüler, Lehrlinge und Studierende bis 27 Jahre je 12 Euro, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Laufende Mitgliedsbeiträge gibt es nicht. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk im letzten oder laufenden Jahr genutzt wurde.
Brauche ich GEMA und GVL?
Das sind zwei verschiedene Rechte. Die GEMA vertritt Komponisten, Textdichter und Verlage, die GVL ausübende Künstler und Tonträgerhersteller. Wer eigene Songs schreibt und selbst einspielt, kann bei beiden Ansprüche haben.
Muss ich als Musiker in die Künstlersozialkasse?
Als selbständiger Musiker in Deutschland sind Sie über die KSK versicherungspflichtig, wenn Sie erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend tätig sind und mehr als 3.900 Euro Arbeitseinkommen im Jahr erzielen. In den ersten drei Jahren gilt die Grenze nicht. Ob Sie neben einer Anstellung erfasst werden, klärt die KSK im Einzelfall.
Bekomme ich in Österreich als Musiker einen Zuschuss zur Sozialversicherung?
Unter Umständen ja, über den Künstler-Sozialversicherungsfonds. Voraussetzung sind unter anderem eine Pflichtversicherung als Neue Selbständige und künstlerische Einkünfte zwischen der Mindest- und der Höchstgrenze. Die Werte stehen in der Länder-Übersicht oberhalb dieser Fragen.
- Spotify for Artists: Track monetization eligibility
- Spotify for Artists: Understanding Spotify royalties
- DistroKid: Pläne und Preise
- DistroKid: Pläne und Preise (Deutsch, Euro)
- RouteNote Support: How much does RouteNote cost? (März 2026)
- BeatStars: Pricing
- DistroKid: Startseite
- iMusician: Welche Tarife gibt es?
- iMusician: Preise
- RouteNote: Free vs Premium (Juli 2026)
- BeatStars: How Much Does BeatStars Cost?
- BeatStars: Servicegebühr auf dem Marktplatz
- YouTube-Hilfe: So funktioniert Content ID
- YouTube-Hilfe: Voraussetzungen für Content ID
- AKM: Beitritt Musikschaffende
- AKM: Online-Nutzung
- GEMA: Berechtigungsvertrag (Fassung Mai 2025)
- SUISA: Allgemeine Wahrnehmungsbedingungen 2026
- SUISA: Musik in Podcasts
- GVL: Wahrnehmungsvertrag Künstler (v.8.0)
- Blasmusikverband: LSG informieren und registrieren
- Swissperform: Statuten 2026
- WKO: Sozialversicherung für selbständige Künstler
- Gesetze im Internet: § 15 KSVG
- Spotify Newsroom: Spotify Strengthens AI Protections (25.9.2025)
- Spotify Newsroom: One Year In, Putting Human Artistry First (20.10.2026)
- iMusician: Kann ich KI-generierte Inhalte releasen?
- eRecht24: KI-Musik veröffentlichen, Rechtliches (Stand 27.10.2026)

Gründer von Finanzbaron, lebt in Graz. Schreibt hier, wie man online Geld verdient und was dabei in Österreich, Deutschland und der Schweiz gilt.
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